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Mehr als wahrscheinlich ward Neukloster von dem Nonnenkloster Arendsee in der Altmark bei Salzwedel gestiftet. Arendsee, im Bisthum Verden, war um das J. 1184 gegründet und das älteste Nonnenkloster in der Mark Brandenburg und wohl in den wendischen Ostseeländern überhaupt. Einen Fingerzeig für diese Annahme, welche sich freilich durch keine Urkunde direct beweisen läßt, giebt der Umstand, daß eines der ältesten Güter des Klosters Sonnenkamp, an der Ostsee bei Neu-Bukow, neben dem Gebiete der Abtei Doberan, den Namen Arendsee führte. Aus dieser Stellung des Klosters Arendsee erklärt es sich denn auch, daß die Priorin Adelheit und der ganze Convent des Klosters Arendsee („Arenze“) am 16. Mai 1394 den Ritter Segheband Thun, dessen Frau und Kinder und den Knappen Otto Thun und dessen Schwester in die Marienbrüderschaft 1) des Klosters Arendsee aufnahm und mit Ablaß beschenkte, und die darüber ausgefertigte Urkunde zu Wismar ausstellte; vielleicht waren die Abgeordneten des Klosters Arendsee zur Visitation des Klosters Neukloster nach Meklenburg gekommen.

Deshalb gewann auch wohl das Kloster Arendsee schon früh Besitzungen in den meklenburgischen Wendenländern, da gewöhnlich nur diejenigen Klöster, welche besondere Verdienste um gewisse Länder hatten, in diesen Landgüter geschenkt erhielten, theils zur Belohnung für die Arbeiten, theils um einen bequemen Aufenthalt bei den jährlichen Visitationen und andern Geschäften im Lande zu haben. So erhielt denn auch das Kloster Arendsee schon sehr früh das Dorf Wargentin bei Basedow in der Nähe von Malchin geschenkt, und mit der Germanisirung dieses Dorfes beginnt die Geschichte jener schönen, in alter Zeit aber sehr dunklen Gegend. Die durch ihr Alter und ihre Vollständigkeit seltenen Ürkunden bewahrt sämmtlich das reiche Archiv des Herrn Grafen Hahn auf Basedow, des jeßigen Besizers der ehemaligen wargentiner Güter, welcher mit bereit williger Wissenschaftlichkeit die vollständige Benußung der Urfunden gestattete. Früher waren diese Verhältnisse durchaus unbekannt 2) und die öffentlichen Archive besißen keine einzige

1) An der Original-Urkunde vom 16. Mai 1394 hängt ein parabolisches Siegel, auf welchem dargestellt ist, wie eine auf der Mondsichel stehende Maria ihre Arme über viele, um sie her knieende Gläubigen ausstreckt; die Umschrift dieses Siegels Lautet:

+ s. alme.fraternitatis.sa[ncte.virgis].marie. in. arnesse.

"

Auch in der Urkunde wird gesagt, daß die Thun aufgenommen seien „, in almam nostram fraternitatem."

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2) In allgemeinen Umrissen ist die Geschichte von Wargentin fchon mitgetheilt in Lisch Geschichte und Ürkunden des Geschlechts Hahn, Ï, S. 78 flgb.

Nachricht über diese Güter. Die Stiftungsurkunden gehören zu den schäzbarsten Kleinodien der vaterländischen Geschichte und sind wohl die ältesten Urkunden, welche ein norddeutsches Privatarchiv besist.

Am 15. Junii 1215 schenkte Kasimir II., der Pommern und Leutizen Herzog, dem Kloster Arendsee das Dorf Wargentin (Wargutin), mit allem Rechte und allen Zubehörungen, mit dem halben See, an welchem das Dorf lag (malchiner See) und welcher in die Pene ausfließt, mit den Fischwehren, mit allen Aeckern und Wäldern von dem Flusse Zuziza bis an die Fuchsgruben in dem Eichenwalde zwischen Wargentin und Malchin 1). Gegenwärtig waren bei dieser Schenkung zu Demmin: der Abt Sueno von Eldena, der Propst Robert von Demmin, der Domherr Wastrad von Jerichow, welcher vielleicht der Vermittler dieser Schenkung war, der Pfarrer Gozwin von Levin, der Kapellan Arnold von Demmin und 8 Edle des Hofes, mit dem Burghauptmann Rochil an der Spite. Nach der Bestäti gung dieser Schenkung durch die werleschen Fürsten vom J. 1233 und nach einer andern Urkunde vom 2. Sct. 1314 hatte auch Kasimirs Sohn Wartislav seine Zustimmung zu derselben gegeben, vielleicht durch spätere Anhängung seines Siegels oder durch eine eigene Urkunde, welche jedoch nicht mehr erhalten ist. Gleichzeitig wird aber diese Zustimmung nicht gewesen sein, da Wartislav im J. 1215 kaum geboren sein konnte und erst mit dem J. 1225 unter Vormundschaft handelnd auftritt. Wollte man eine gleichzeitige Zustimmung annehmen, so würde allerdings die Angabe des J. 1215 nicht richtig sein. Es ist jedoch nicht nöthig, Zweifel in diese Angabe zu seßen.

Diese Schenkung geschah schon ein Jahr vor der Wiederherstellung des von den Wenden zerstörten Klosters Dargun 2). Die Gegenwart des Pfarrers von Levin bei der Ausstellung der Urkunde ist dadurch von geschichtlicher Bedeutung, daß er derjenige Pfarrer ist, welcher am frühesten in diesen Gegenden vor: fommt. Er wird in den Urkunden des Klosters Dargun vie genannt) und hatte ohne Zweifel bedeutenden Antheil an der Germanisirung der Gegend.

Das Kloster schritt sogleich zur Colonisiruug der Gegen und zum Bau einer Kirche, über welche es das Patronat er hielt. Nach der Urkunde vom 10. Mai 13354) bestätigte de Bischof Conrad von Camin dem Kloster die Stiftung und dere Patronat. Leider ist die Urkunde verloren gegangen und es läß 1) Vgl. Urk. Samml. Nr. 1.

2) Vgl. Lisch Mekl. Urk. 1, S. 19. 3) Vgl. das. Register.

4) Vgl. Urk. Samml. Nr. IV.

fich daher nicht beurtheilen, ob es Conrad II. oder III. war, welche auf einander folgten, Conrad II. 1217–1233 und Conrad III. 1233-1248. Jedenfalls aber ward die Kirche zu Wargentin früh gegründet, vielleicht zugleich mit den Kirchen zu Malchin und Basedow 1247 bestätigt). Daß Conrad IV. 1317-1322 gemeint sei, ist nicht wahrscheinlich, und ist das in der Urkunde gebrauchte Wort Vorgänger (antecessor) wohl im weitern Sinne zu verstehen.

Die Gegend von Malchin, also auch Wargentin, lag im Lande Circipanien 2), welches sich zwischen der Reknit und den Quellgebieten der Flüsse Nebel und Pene westlich bis Güstrow erstreckte 3). In den verwüstenden Bekehrungskriegen gegen die obotritischen und wilzischen Völkerschaften hatten sich die Fürsten von Pommern in den Besiß der Länder Circipanien und Stargard gesezt und behaupteten diese eine ziemlich lange Zeit, wie wir aus den Stiftungen zu Dargun und Wargentin sehen. Mit dem Beginne der Ausbildung deutscher Cultur in dem jezigen Meklenburg nach dem Tode der beiden Borwine ereignete sich aber eine wichtige Begebenheit, welche das Land Circipanien wieder unter die meklenburgischen Fürsten zurückbrachte. Nach den Stiftungs- und Bestätigungs-Urkunden aus dem 12. Jahrh. sollte der Sprengel des Bischofs von Schwerin über das Land Circipanien 4) nach Pommern hinein bis an das Meer reichen. In den Zeiten der Unterdrückung der westwendischen Herrschaft hatte aber auch der pommersche Bischof von Camin die Gunst der Zeiten benußt und seinen Sprengel so weit ausgedehnt, als damals das Gebiet seiner weltlichen Landesherren reichte, also auch über Circipanien. Der Bischof Brunward von Schwerin hatte vergeblich sein Recht auf dem Wege der Güte gefordert. Als nun die beiden Borwine gestorben und die vier jungen meklenburgischen Fürsten kaum zu ihren vollkommenen Jahren gekommen waren, erreichte es Brunward leicht, daß sie mit den Waffen in der Hand ihr eigenes Land und seine Zehnten aus Circipanien wieder forderten 5). Die Fürsten hatten auch schon im Anfange des J. 1236 ihr Land wieder gewonnen; der Bischof aber verlor dennoch den reichen Theil seines Sprengels, und seine Nachfolger mußten nach vielfachen Verhandlungen im I. 1260 endlich ihr Recht aufgeben. In demselben J. 1236

1) Vgl. Lisch Gesch. u. Urk. des Geschl. Hahn, I, B, Nr. 14.

2) Auch Gilow bei Malchin lag noch im J. 1228 urkundlich im Gebiete der Herzoge von Pommern; vgl. Mekl. Urk. I, S. 39.

3) Vgl. Jahrb. XII, S. 31 flgd.

4) Ueber die Grenzen des Landes Circipanien vgl. Jahrb. XII, S. 34.

5) Vgl. auch Boll Gesch. des Landes Stargard, 1, S. 43 flgd. und Lisch Mekl. Urf. III, S. 32.

verloren die Herzoge von Pommern durch den Vertrag von Kremmen auch das Land Stargard an die Markgrafen von Brandenburg, von welchen es nach 65 Jahren wieder an Meklenburg überging.

Nachdem die jungen Fürsten, vorzüglich wohl durch die kräftigen Edlen ihrer Herrschaft, wieder zum Besiße des Landes Circipanien gelangt waren, theilten sie sich alle vier in dasselbe 2) und suchten es baldmöglichst zu cultiviren: erst mit der Regierung der eingebornen Fürsten beginnt die Cultur des Landes. Sie veranlaßten neue Stiftungen, bestätigten die alten und suchten Ritter aus den westlichen Landestheilen, namentlich aus den Ländern Gadebusch und Wismar, in diese Gegenden zu ziehen. Im J. 1238. machten sie auch dem Kloster Dargun die ersten Schenkungen und der Herzog Wartislav von Pommern entsagte dadurch seinen landesherrlichen Rechten an dem Kloster und dessen Gebiet, daß er die Verleihungen der vier meklenburgischen Fürsten anerkannte und bestätigte 2). In dieser Zeit bestätigten die meklenburgischen Fürsten auch die Schenkung des Dorfes Wargentin an das Kloster Arendsee. Die Bestätigungs-Urkunde 3) ist von den Fürsten Nicolaus und Heinrich von Rostock, am 20. Juni 1219, zu Güstrow" ausgestellt. Das Datum kann aber unmöglich richtig sein. Borwin I, der Großvater der Fürsten, starb erst am 28. Jan. 1227, nachdem ihr Vater Borwin II. schon am 4. Juni 1226 gestorben war; in der Urkunde sind drei Domherren von Güstrow: Gottfried, Theodorich und Reiner 4) Zeugen, und das Dom-Collegiatstift zu Güstrow ward am 3. Juni 1226 errichtet, nachdem die Stadt Güstrow erst im J. 1222 gegründet war; die vier jungen Fürsten standen bis in das Jahr 1229 unter Vormundschaft und theilten in diesem Jahre ihre Länder, deren Regierung sie nach und nach, so wie sie volljährig wurden, antraten, und zwar so, daß die beiden älteren Brüder eine Zeit lang paarweise mit einem der jüngern Brüder regierten: der zweite der Brüder, Nicolaus, welchem später das Land Werle und von Circipanien das Land Malchin 5), also auch Wargentin, zufiel, regierte zuerst mit dem dritten der Brüder, Heinrich, später Borwin genannt, zusammen, beide unter dem Titel der Herren von Rostock, und zwar sicher bis zum J. 1233; im J. 1236 trat „Borwin von Rostock" schon allein

1) Vgl. Mekl. Urk. I, Nr. 20, 21, 26, 27, 28.

2) Vgl. Das, I, Nr. 20, 21, 22.

3) Vgl. Urk.-Samml. Nr. II.

4) Gottfried und Theodorich waren nach andern Urkunden z. B. im J. 1229 die beiden ersten Domherren zu Güstrow; Theodorich war noch im 3. 1238 Propst und Reiner noch im 3. 1243 Dechant.

5) Vgl. Mekl. Urk. 1, Nr. 26, vgl. Nr. 53.

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selbstständig auf 1). Die Bestätigungs-Urkunde kann also nicht vor dem J. 1229 und nur zwischen den Jahren 1229-1233 ausgestellt sein; wahrscheinlich ward sie im J. 1233 ausgestellt, und hiezu stimmt auch die 6 Indiction, welche neben dem Jahre nach Christi Geburt angegeben ist. Diese Forschung würde das wichtige historische Resultat geben, daß die Eroberung Circipaniens schon im J. 1233 statt fand. Das offenbar falsche Datum 1219 ist ohne Zweifel ein Schreibfehler. Die in dem gräflich-hahnschen Archive zu Basedow befindliche Urkunde ist ohne allen Zweifel gleichzeitig, aber sie ist eben so sicher kein Original 2), wofür ich sie früher gehalten habe, sondern nur eine durch Anhängung von Siegeln beglaubigte Abschrift. Die Einrichtung der Urkunde ist sehr interessant: es stehen die beiden Urkunden, die Schenkungs-Urkunde vom 26. Juni 1215 und die Bestätigungs-Urkunde vom 20. Juni (1233) auf einem Blatte Pergament neben einander, und an demselben hangen 4 Siegel; diese Siegel gehören aber nicht den ausstellenden Fürsten, sondern, so dunkel fie auch sind, den beglaubigenden Personen, welche die Beglaubigung durch bloße Anhängung der Siegel vollzogen; diese Personen waren wohl die Klostervorsteher zu Arendsee und die Behörden zu Salzwedel, welche Mitvorsteher des Klosters waren: auf zwei Siegeln sind Reste des Namens Salzwedel mit Sicherheit zu erkennen. Dennoch ist das Verschen, wenn man nicht lieber das I. 1229 annehmen will, etwas stark.

Von Wargentin ist keine Spur mehr vorhanden. Nach der Urkunde und nach spätern Nachrichten erstreckte sich die Befizung am rechten Ufer des malchiner Sees und der aus dem selben fließenden Pene von dem Flusse Zuziza bis an den Eichenwald zwischen Wargentin und Malchin, welches damals noch feine Stadt war; der Fluß zuziza ist ohne Zweifel der von Lupendorf herabkommende Bach zwischen Basedow (oder Wargentin) und Rothenmoor, welcher am 6. Jan, 1404 die „Lubenbek* genannt wird, als Lüdeke Hahn den Besit des halben wargentiner Sees von der Lubenbek bis an die Pene zugesichert erhielt; der Eichenwald zwischen Wargentin und Malchin stand wohl an der viel jüngern Landwehr der Stadt Malchin, an welcher noch heute Eichen stehen. Das Dorf Wargentin erstreckte sich also von den Grenzen von Malchin an dem malchiner See und der Pene entlang und ward an der andern Seite von Basedow

1) Ueber alle diese Vormundschafts- und Landestheilungs-Verhältnisse vgl. Jahrb. X, C. 1 figd. 2) Vgl. Lisch Gesch. und Urk. des Geschl. Hahn, 1, B, Nr. 1 und 2. Vgl. Jahrb. X, S. 13, Not. 1, wo ich als frühestes Datum das Jahr 1229 ange nommen habe, welches aber nicht zu der Indiction und nicht zu der Geschichte ber Zeit past. Vgl. Beyer in Jabrb, XI, S. 44.

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