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vnd zugelassen, dessen willen nicht wieder zu streben ist, habe alles mitt gedult verschmerzen mussen. Gott ist es bekantt, in welchem elent, ich mitt den dreien kleinen kindern bin nachgeblieben, ohn ratt vnd trost von menschen. Meines hern bruder Seliger gunnete mir wol alles guttes, aber Radt wahr auch sehr gering bey ihm. Canseler vnd andere Rette dorfften auch wieder andere nichts sagen: die sagten, wie ihr herr ge= storben, wehren sie ihres Eides loß, außgenommen adam von bulaw vnd hinrich stralendorff nahmen sich meiner vnd meiner kinder so trewlich an, daß ichs inen mein lebetage dancken muß vnd den ihren nach vermugen vnd der damahls gethanen Zusage noch genissen lassen will, weil ich das leben habe.

Den 5. Mai ist meines herrn begrebnuß gewesen zu Schwerin. Den tag zuuorn ist h. Christoffer begraben wor den. Den dritten tag nach der begrebnuß findt die furstlichen vnd greflichen persohnen alle weggezogen, ohn h. vlrich vnd sein gemahl vnd h. figesmundes. Ob sie wol angefangen zu infentiren, haben sie doch nicht mit fertig werden können, sind noch zwey tage zu schwerin geblieben, alles infentiren und versiegeln lassen, habe nichts daruon gesehen, waß vorhanden gewesen. Hatt h. vlrich alle schlüsseln zu kisten, kasten vnd zu den gewelben oder losementer, da daß zeuge vnd Siegel vnd briefe in gewesen, mitt sich genommen, haben ich vnd meine tochter daß geringste nicht dauon bekommen an golt vnd silber, ohn eine kleine kette, hatte 104 goltgulden, daß wartt von Jurgen warnstete, damahls kammerjunder, erinnert, daß mein herr mir die kette geben, vnd lach noch in seiner lade, vnd mein trawringk krech ich auch wieder, sonst nicht daß geringste. Habe seit der zeitt wol sehen, was andere wittwen bekommen, vnd mir auch woll geburett hette. Ich war im 23. iar, in fruchtten erzogen vnd mein leben in trübsal so weitt zugebracht, durfte nichts fordern, verstundt es selbst nicht, hette auch niemandts bey mir, die mir raten kuntten. Meine eltesten bruder waren todt, die andern waren junck, To hatte ich niemandts, dem ich vmb radt fragen köntte, der den gebrauch wuste. Vmb ein iar oder 4, auff erinnerung herzog vlrichs gemahl, theten sie mir meines hern kleider, auß der meinung, daß sie verderben würden, vnd weil die kinder noch klein, köntte man sie noch gebrauchen, wahren nicht viel von werden, wie daß Inuentarium woll außweisett.

Den 27. Maij bin ich von Schwerin nach Rehn mitt meinen kindern gezogen auff mein leibgedinge, darnach von dar auff wittenburgf vnd lupß, da ich den allerwegen einen gar geringen zustandt gefunden vnd keinen vorrath, alte bawfellige heuser, höfe, scheffereien, mühlen, daß ich alles habe bawen

mussen auß meinem beutel, geringe viehe. Alles waß noch in Ivorraht gewesen an korn, bichr vnd vicktualy, welches mir auch geburett hatte, nahmen detloff warnstete vnd andreas Meier weg, die damahls daß ganze Regiment hatten, sageten, sie hettens gegen die grebnuß auff Schwerin bringen lassen. Es ist alles, was noch in voratt vorhanden gewesen, daß iar zuuor, da meines hern frawmutter starb, zu Lupß inuentierett worden, ist auch an haußgeradt, bettgewantt vnd alles im Inuentarium geblieben, aber, wie vorgedacht, haben fie es wehgenommen. Fant zum ersten mal wie ich nach lupß kam, etliche gardinen vnd dischteppich, die schloß ich in ein losement, nam die schlussel mitt. Da ich weg wahr, kamen warnstete vnd Meiehr darhin vnd lissen die kammer vnd kiste aufbrechen vnd nahmens darauß. Ob sie von allem richtige Rechnung getan haben, daß mach gott wissen, sie hatten ihr teil darfür; ich habe es mit meinen ohren gehörtt, daß es h. vlrich befahl mir wieder hin zu bringen, aber ich wartt so lange vertröstet, daß ich müde darauff wartt. Kann es woll mitt wahrheitt schreiben, daß ich eitel alt zurissen linnen gerete vnd betzeug gefunden habe.

Bin so auff daß leibgeding vnd von Schwerin gezogen, daß ich nicht mehr als 200 Fl. gehatt, die mir der Rentmeister als auff ostern mein betagetes hantgelt geben. Wie elende ich mitt meinen kindern sas vnd wie ungewohn mir die genawe haußhaltung vorkahm, ist got bekant. Voratt vnd gelt wahr nicht viel vorhanden. Ich wuste mich nicht zu raten, als daß ich zu gott schreitte vnd weintte; doch sage ich dem lieben gott danck, der mich biß an ißo noch so gnedich durchgeholffen vnd noch alle wege gutten radt geschaffet, daß ich im von herzen zu loben vnd dancen pflichtschuldig bin. Der liebe gott schickte mir die beiden noch zu mit trewem radt vnd hulffe, die mir gelt vorstreckten vnd sonst vorthulffen, wo sie konnten. Ich hette noch tausent thaler im lant zu holstein, die hatte mein herr uatter mir geben, ich soltte ketten darvon machen lassen vnd bremen fie auff einen Rock, wie es damahl gebreuchlich wahr; Dieweil aber mein herr uatter s. starb vnd die hochtzeitt in der trawr wahr vnd mich deuchtte, daß ich in Meckelnburgk mitt zu vielen fremden kam, ließ ichs mitt den ketten bleiben vnd behillt das gelt auff zinse; aber daß muste ich auß nott damahls abnehmen, wolt ich kauffen, waß mir vnd den kindern nott wahr, vnd mich ein wenig nach meinem stande haltten. Ich muste habern, butter, alles kauffen, die embter trugen nicht viel, wie die Register außweisen, es wahr alles zu nichte vnd verdorben. Ich wahr des fümmerlichen lebens in meines vatern hause nicht gewonett, wahr noch jungk vnd der haußhalttung vnerfharen, wuste mich

nicht dar in zu schicken, muste viel mitt schaden lernen, wie daß pflegett zuzugehen: so dancke ich doch gott, der mich meinen feinden vnd verfolgern nicht hatt zu spott werden lassen, sondern noch alßeitt gnedich außgeholffen, besser als ich gedacht vnd mir von den bösen, verlogen Meulern ist gegunnett. Ich weiß, daß es außgesprengett, auch wol von meinen eigen kindern, die es von leichtfertigen, verlogen leutten sich mögen haben bereden lassen, als habe ich bey meines heren leben, auch seidt der zeitt, vrsach geben zu meiner kinder schulde: solchs wirtt kein erlicher mensch mir mitt wahrheitt nachreden können. Daß mein herr das geringste an mich gewantt, daß ehr vor mich gekauft oder gelt außgeben, daß wirtt man auß des kammerschreibers Rechnung wol sehen, alle einnahmen vnd außgaben. Er hatte seltten gelt in der kammer; wen ehr dar einen schilling von außgab, daß pflag mein herr wol genaw anzuschreiben, wilchs noch wol wirtt vor handen sein. Er meinete ja alle seine sachen so genaw in zu zichen, daß chr woltte auß den schulden kommen. Ich kan wol vor gott mitt gutem gewissen sagen, daß ich nichts wuste in den 4 jaren, die ich im Ehestande mitt ihm gelebt, daß ehr vor mich gekauft, als 18 ellen schwarzen Sampt vnd 15 E. weissen atlasch zu rockken, die hatt ehr mir zu zwey mahlen geben: den weissen, wie mein Sohn adolff Friedrich jung geworden, den andern, wie anne Sophia jungk geworden. So woltte chr mich auch einmahl ein spiegel kauffen vor 60 thaler, da nam ich daß gelt vnd liß dem Cramer den spigel. Nu weiß ich wol, daß viel im halben jar mehr bekommen, als ich in den 4. Ich hatte alle jar 400 fl., da muste ich mein frawenzimmer vnd megde von haltten, so wol selbst schu vnd strumpe vnd waß ich zu meiner nottorft haben muste, vor kauffen. Hette wol nicht mitt zukommen können, wen mein Frawmutter seliger mir nicht außgeholffen, die mir kleidung zu den junffern gegeben vnd sonsten sonsten linwantt vnd gelt mitt abzulohnen. Daß leste jar ehr mein herr starb, wartt erst ein ordnung gemacht, daß S. L. vntterschrieben, aber ich habe nie nichts darauß empfangen. Wen ich zu gefattern oder auff hochzeiten gebeten wardt, muste ich sehen, wo ichs krech. Es wehr wol viel daruon zu schreiben. Es wirdt kein erlich mensch sagen können, daß bey meines gotseligen heren lebenzeitt viel auf mich vnd die meinen gegangen ist oder meinetthalben schult gemacht, sondern wirtt nur von leichtfertigen verlogen leutten geredet sein, die nichts daruon gegewust oder auch nur auß ihrem bösen herzen zu verunverge limpffen sindt bedacht gewesen, mach auch wol von den gescheen. sein, die es woll besser genossen, als ich, vnd woll hetten eins teils gallgen vnd ander straffe woll werdt gewesen, dar zu ich fie

woll hette bringen können, wen ichs nicht vmb gottes willen gelassen. Ist inen nu alles verzeihen. Gott hat sie selbst gefunden. Ist mir zu der zeitt nicht einmahl wiederfahren, waß mir wol von rechts wegen, als andere meines standes gebürete. Wen mein g. h. vnd ich zu gefattern gebeten worden von furstlichen persohnen, muste ich daß geschenck außthun, sollte es wieder haben, lautt der verzeichnuß mitt C, ist nicht geschehen. Waß ich an kleider, kleinodien vnd Silbergeschir mitt inß lant gebracht, ist hirbey auß der verzeichnuß zu ersehen, waß mein frammutter hatt verzeichnen lassen. Waß ich bey meines hern leben bekommen, ist daroben gedacht. Nach S. L. todt weiß es auch gott vnd mannich erlich Mensch, daß ich kein vrsach zu der schult geben, habe daß geringste nicht von meiner kinder Embter, meines wissen kein hun oder Ei genommen, daß ich nicht bezahlt, als wen ich ein ander wegen gekauft hette. Ich habe von dem ihren oder waß mein herr S. nachgelassen, nicht daß geringste bekommen, als die kette, so oben gedacht, vnd darnach nam ich auß der lade in beysein h. vlrich vnd h. Siegsmunt wol 7 oder 8 Jar nach meines herren tode 2 portegelöser, 6 billigen gulden, 6 dubbelde duckaten, 1 krone, 3 H filber, daß kam zu den zubrochnen schüsseln, die ich vmmachen ließ, da meine kinder auß dem lande fehmen. Ob ich wol daß golt noch in verwahrung, so thette ich, nach dem es darnach galt, an werde mehr filber vnd golt, darfur. Es wirtt daß golt vnd silber wol in dem Inuentarium stehen; ist mehr darauß genommen, mussen es die getahn haben, die zuuorn die schlüsseln gehatt vnd mehr als mich vertrawett wahr. Wie sie es gemacht, laß ich sie vor gott ver antwortten; ich aber bin gewiß vnschuldich daran. Wie es auch mitt herzog Sigsmunduß verlassenschaft zugangen, wirtt man, dence ich, auß des Rentmeisters Meier seine Rechnung wol gesehen haben. Die wittwe krech das meiste; daß vberige an filbergeschir soltte verkaufft werden, da nam ich etlichs daruon, be= halt es dem Rentmeister mitt bahrem gelde. Ich saß ja nach meines hern todt stracks stil auff meinem leibgeding, kehrt mich nirgents an meiner kinder sachen, ließ die heren vormunder darfur raten, die es auch ja durch Detleff warstete vnd andreas Meier alles regieren lissen, da man nichts wieder sagen muste oder durfte. Wie sie regirtt haben, werden sie vor gott verantworden müssen. Wen dar daß geringste von mir oder andern ehrlichen leutten darwieder geredt wartt, muste man ihr liegen vnd verleumdung hinderrucks vor lieb nehmen; dazu die beide so gutt, als man welche finden köntte, als sie sich in ihrem gewissen befinden, so muste sich ein ander von ihnen richten lassen. Man kann nicht sagen, daß viel auf mich vnd meine kinder ge

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gangen ist. Waß in andern fürstlichen heusern der gebrauch, daß den kindern sonderlich zu ihrem vntterhalt gegeben wirtt, ist mir in der erst auch nicht wiederfharen in etlichen jaren. Dar nach wie es mir waß lang wartt vnd mehr volds bey den kindern haben muste, hilt ich bey den h. vormunder darum an; Da wartt mir geordenett wochentlich auff jeder kintt 2 fl., auff jeder persohn, so bey inen gehaltten wartt, 33 ß., wie des Rentmeisters Rechnung außweisen wirtt. Es soltten die kuchemeister vnd ander ambtsdiener, wen sie auch bey iren eiden mochtten gefragett sein, nicht sagen mitt wahrheitt, daß ich das geringste habe von den Embtern holen oder nehmen lassen, ich habe es denn mitt bahrem gelde beßalt; bin auch auff ihre Embter nicht gekommen bei h. Vlrichs leben mehr als ein mahl zu Newstad, da ehr gejagtt, ist von dar auff Schwerin gezogen, von dar auff Crivit, vnd da ich meinen sohn kranck von braunschweig hollet, war ich zu Dombt vnd Newstatt, vnd wie h. S. be grebnuß wahr ich auch mitt zu Schwerin. Bin alwege zu Schwerin in der stadt gelegen, wenn mein weg darhin gefallen, daß ich nicht woltte, daß meine kinder vnkostung meinent halben haben soltten, den auf ausrichtung lest sich viel anschreiben. Es gingk doch auff die jagten vnd ander zehrung genung vngelegenheitt, da man nicht wieder sagen dorfte. Wie aber von allen meinen kindern nuß (?) vnd beßer bedacht vnd gesezt ist, gedencke ich besunder, wie die schulde anno 92 gestanden, da mein s. her gestorben, daruon ist die verzeichnuß hierbey mitt D gezeichnett; solchs habe ich mich damahls durch radt adam von bulaw vnd hinrich stralendorf aufzeichnen lassen, nicht ohne Saur sehen. Von der zeitt an wirtt der Rentmeister Rechnung gethan haben, da man wol gesehen, wie es sich gebessertt hat. Anno 604 wie herzog vlrich gestorben vnd herzog Carhl die vormuntschaft allein gehatt vnd ein jder genung zu sagen wuste in vnd ausserhalb landes, wie vbel der Rentmeister vnd beambtten haußhiltten, da wurden keine Zinsen geben, sowol innerhalb als ausserhalb landes kamen klagen, die in zwey oder 3 jaren keine Zinse bekommen hetten, sagten die gelder auff vnd hörett man viel verdrießliches, da sprach mich h. Cahrl an: es wehren ja meine kinder, den es treffen würde; ihr zeittliche wohlfartt wehr daran gelegen, ich möchte michs doch selber annemen, weil ich nicht gedachte zu freien; wehr ich doch meiner kinder oberste vormunt. Ich möchte michs doch selber annehmen vnd dem Rentmeister vnd den beambtten waß auff die hende sehen, daß fie so gar nach ihrem gefallen nicht regirten. S. L. könte es vor sein persohn nicht wartten, weil ehr ohn daß mitt der lantregirung genung zu thun krege. Ehr woltte mir mitt radt vnd

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