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hulffe wol beyspringen, wo ehr sonst küntte vnd möchtte. Es wehr vor gott vnd meinen kindern nicht zu ueranttwortten, daß vom ganzen lande ihres teils die Zinse nicht köntten gehaltten werden, ob ich mich woll viel entschuldigte vnd wol bedachtte, daß nicht allein darbey viel mühe, der ich mich, wen es den meinen zum besten gereichen köntte, nicht so sehr beschweren woltte, sondern auch viel vndanck vnd nachrede darbey wehre. Wie ich mich befürchttet, ist es auch gangen, habe es genung von falschen, gotlosen leutten vorlieb nehmen müssen, die daß mauhl vber mich gebraucht, als soltte ich viel zu mir gezogen haben, vnd wehre die schult ihmmer grösser geworden in der zeitt iche in den henden gehatt. Es wahren 4 jare, so weiß es auch manch erliches herß, wie die embter ingerichttet wehren vnd weisens die register vnd qwitung auß, waß ich von den embtern entpfangen, so ist auch eine rechnung vorhanden, worhin es gewendet vnd qwittungen darbey, außgenommen die quittungen auff daß gelt, welchs mein Sohn H. adolff in Frankreich auff wechsel geschickt, habe ich keine qwittung von Samuel behren bekommen können, zweifel aber nicht, ehr wirtt wol rechnung seinem herren daruon gethan haben. Ich bezeuge es mitt gott, daß ich nichts anders weiß, als waß die rechnung mitt bringett, vnd darbey vor mein persohn mehr schaden, als from, men gehatt, daß meine an betten vnd anderm gelde mitt darauff gangen.

Da mein Sohn herzog adolff zu der Regierung kam, wahr daß der rechte griff der vntrewen haußhaltter, daß sie mich ihm zuwiedern machten, daß ehr vnd ich in dreien jaren nicht zusamen kahmen vnd sie ihm wol inbilden fontten, waß sie woltten, daß ehr mich nicht geleubtte, damitt ich ihm nichts von ihren anschlegen zu wissen machte. Ich geleube nicht, daß es mitt seinem vorteil zugangen vnd daß gott ein gefallen daran hatte. Es brachtte mir wol herßleitt genung, flagete es gott vnd ließ es gehen; der hatt mir alle auß dem wege gereumett, die solchs zu wege brachten. Mein sohn war daß mahl noch jungk, verstundt es damals noch nicht, darumb wirtt es ihm gott nicht zurechen, weiß daß es auß seinem bösen herzen nicht kam.

Mitt h. hans albrecht machtten es die Calumisten auch so. Da sie ihn auff den teufelschen irweg bringen woltten, muste er in dreien jaren nicht zu mir kommen. Darnach da ich daß nicht endern kontte vnd wieder zu ihm kahm, bildeten sie ihm noch starker lügen gegen mich in, daß sein erste gemahl, an der ichs doch nicht verschuldet, auß vnwarhaftigem, falschem herzen mich der Dieberey beschuldigeten, welches ich gott dem

gerechtten richtter befohlen, der alles zum besten weiß. Da kamen wir auch zwey jar nicht zusamen. Ob es die herbogin in ihrem schreiben wieder leuchnete, welchs noch wol vorhanden, so reumbte sie doch gott auch auß dem wege, daß ich fie nicht wieder zu wartten krech. In den zweien jaren habe ich genung bey dem Ruisch (?) sein tafel mehr sein mussen vnd ist wol fiel vorlauffen, daß sich ihm nicht geburett hette; aber ich habe es dem befholen, der die mutter wil von den kindern gehortt haben vnd sich ein vater der weisen vnd Richter der wittwen nennett, der hatt es gewiß gesehen vnd gehörett. Gott, der ein erkenner aller herßen ist, weiß, wie mütterlich ich es mitt meinen kindern gemeint, als mir es auch von gottes wegen ge= bürett, Wie ich nu bey diese verwalttung meiner kinder gütter gekommen, ist hiruor gedacht, daß es h. Cahrl vor nötig achtet vnd es von mir hat haben wollen, so habe ichs mich entlich doch auf vorgehabtem radt guter, wol meinender leutt vnterstanden vnd die aufsicht angenommen. Es hatt aber andreas Meier, weil ich sein verlogen maul wol kantte, die innahmen vnd außgaben noch ein jar behaltten vnd das erste jar berechnen müssen; da ist die schult mir zugeschlagen befunden nach beygelegtem zettel mitt E darbey. Ich verkaufte meine ketten, meiner seligen schwester der grefin von Frißlandt verseßte Silbergeschir vnd kleinodien, daß ich gelt zusamen brachte, damitt ich die versessene zinse richtig machte vnd die Summen, die ausserhalb landes loßgekündigett, etlich erlegete vnd die andern behandelte. Zuuor wahr der Credit ganz weg. Meier muste es zu Register seßen vnd ich befahl es, wem ehr es geben soltte, biß ich befandt, daß er doch so vntrewlich handelte, wenn er von mir gelt entpfing, daß ehr solte an zinsen oder wechselgelder, daß meine kinder ausserhalb landes aufgenommen, der Diener besoldung, arbeitsleutten oder sonsten außgeben soltte, so gab ehr es zu seiner gelegenheitt seiner eigen schulden auß vnd muste ichs den noch einmahl außgeben, vnd batt chr vor vnd nach gott, man möchte zufrieden sein. Daß wehret so lange, daß ehr lautt beygelegter feiner eigen hantt mir schuldich geworden, welches mitt F gezeichnett; darauff habe ich 6000 fl. wieder entpfangen, daß ander ist im lauff geblieben, ob wol seine versicherung auff alle seine güter lautet. Must ichs doch gescheen lassen, daß mein Sohn adolff Friederich mit vermeinttem grösserm recht die heuser vnd den hoff an sich nahm vnd. verkaufte, wiewol es von meiner kinder wegen die schult herr kam; ich hette sonst mitt dem rentmeister nichts zu thun gehatt, so mochte ich doch mitt meinem Sohn nicht lange disputiren oder rechtten vmb Friedens willen. Wie ich es nu mitt dem Rentmeister nicht so genaw

wahren kontte, daß ehr nicht vnrecht handeltte, da nahm ichs gar von ihm, biß es anno 608 mein sohn h. adolff Friederich von mir nahm [Randbemerkung: herzog hanß gab mir seine verspreche nach, wie wol ich groß recht darzu.] vnd in der eil abfordern ließ, wie ich leider in schweden wolltte vnd allerley zu thun hatte, mitt meinem grossen schaden, da wahr die Rechnung durch nachlessigkeitt meines damahligen Secretarien Jost brun noch nicht geschlossen, daß ich nur die vornemsten poste auffeßen ließ. Da ich nu die Rechnung schlissen ließ, blieben mir meine kinder noch schuldich lautt beygelegter Rechnung verzeichnett mitt G, wie mitt dem Register zu beweisen, die alle in der eisern lade liegen. Waß diß aber mir vor ein schade zu missen gewesen ist zu rechnen; weil ich aber bedachte, daß es auff meinen Fahl doch alles meinen kindern gehörett, habe ichs so stehen lassen vnd nicht fordern wollen, doch geleich wol die Zinsen darauff gerechnett, darauß zu ersehen, wie hoch ich es hette bringen können, wenn ichs bekommen vnd zu gebrauchen gehatt. Da ich etliches nu wieder habe verßinsen müssen, wen daß gerechnett wirtt vnd waß mir der Rentmeister schuldich geblieben, welches ich meiner kinder halben hab müssen missen, so ist mir auch ein erlichs auff die schwedische Reise gegangen, mehr als ich gedencken will, waß ich an gelde gegen der schwedischen reise auffgenommen lautt verzeichnuß hirbey mit H gezeichnett, - vnd sonsten hin vnd wieder vnkosten auffgelauffen, auch waß in dieser betrübten kriges zeitt vor schaden vnd grosse beschwer vnd trübnuß vnd herzleitt gehatt, ist manchem erlichen menschen bekant; so gehörett mir mehr danck als schmeen hinder dem Rücken; aber vndanck ist der welt lohn. Ich wil alles gott befehlen, was mir in dieser mühseligen welt ist widerfahren, nicht mehr gedencken, sondern daß mir daß alles von dem lieben gott gekommen und meiner grossen Sünden straff gewesen. So sage ich doch dem lieben gott hohes lob vnd danck, der mich noch alle geitt mit den augen seiner barmherzigkeitt angesehen hatt vnd allwege mich hindurch geholffen, meine sachen besser als ich gedacht hinaußgefürett vnd auß vielen hohen trübsaln vnd gefhar gerettet. Der liebe gott gebe mir die vberige zeitt, die ich noch leben vnd in dieser mühseligen welt wallen sol, nur Friede vnd gute Ruhe, daß in gedult nach gottes willen mach christlich leben, vnd wen es ihm gefelt, bereitt sein, selich zu sterben.

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Diß ist geschrieben den 27. Januari A. 632.

Weil ich ihm anfange gedacht, daß ichs ordentlich seßen, wie es nach meinem tode soll gehaltten werden, wen nu der almechtiger gott nach seinem gnedigen willen mich auß diesem jammertahl abfordertt, befehl ich ihm meine Sehle, wie ehr die durch seinen bittern todt erworben hatt, daß ehr sie auch möge zu sich nehmen biß an den jüngsten tag, da sie mitt dem leibe wieder vereinigett ihn vngezweifelt wirtt ewich sehen, rühmen vnd preisen. So sollen nach meinem seeligen abscheidt meine finder meinen leib christlich vnd erlich zur erden erstatten; sonderlich befehl ich meinem Sohn_h. adolff Friederich, daß es möge nach alttem fürstlichem gebrauch vnd mitt den seremonien geschen möge darzu ich hoffe mehrenteils selbst zu uerschaffen. Vnd ob ich wol hette wollen bei meinem gotseeligen hern in der schwerinschen begrebnuß stehen oder gesezt werden, so hatt mich doch diese betrübte zeitt, weil meine söhne auß dem lande wahren, darzu gebracht, daß ich meine begrebnuß nu hir zu Lub in der kirchen habe machen lassen, darin sie mich nu bringen sollen vnd ich meine Ruhstete haben wil, doch ohne alle vppigkeit vnd pracht. Es soll, hoffe ich alles in meinem hause gefunden werden daß meiste waß darzu gehörett; möchte etwaß mangeln, wirtt mein sohn meine verzeichnuß sehen mitt eigener hantt gezeichnett vnd das vberige von meiner verlassenschaft darzu verschaffen. Daß vberige sollen meine beiden sohne vnd tochter zu sich nehmen als meine rechten erben, doch auff die artt vnd weise, wie ichs in diesem testament verzeichnet.

Als erstlich gebe ich hirmitt meinem sohn h. adolff Friederich frey vnd vnbehindertt vor alle ansprache alles, waß ich an gebäw vnd besserung angewendett an meinem ganzen leibgedinge, allen dreien embtern, an heusern, höfen, schefereien, mühlen oder wie es nahmen haben mag, nichts außbescheiden, woran ich gebessert oder waß Newes angerichtet zur besserung der embter, alles waß ich darzu gekaufft ohn den hoff Chrißaw, habe ich seinem Christian geben, den sol mein Sohn wol bey dem ambte behaltten, aber waß ich darbey verzeichnen werde in meinem schultbuch, soll ehr_herausser geben. Alles waß auff dem lupß vnd zu wittenburgk ist an haußgeratt vnd in den gemechern gehörett vnd auff den höfen ist, lautt dem Inuentarium, an gardienen, betten, linnen vnd wollen tappeßerey, zinnen, mesfing, kupfer, beweglich vnd vnbeweglich, ohn waß auff dem grossen sahl ist, daß mir gehörett, vnd auff der Cammer vber dem sahl, sol alles h. hanß albrecht haben; darbey wirtt eine verzeich nuß sein mitt meiner eigen hantt. Es sol auch h. adolff zu den höfen vnd embtern behaltten alles viche vnd fharendt, groß vnd klein, wie es nahmen haben mach, nichts außgenohmen, ohn

daß viehe auff dem Rehnschen bawhose behelt anne Sophia im gebrauch, so lange als sie lebett. Es soll h. adolff seinem bruder vnd der schwester jdern 3000 fl. heraußgeben vor daß viche, daß auff den embtern nu mehr ist, als lautt dem Inuentarium ich damahls gefunden, vnd vor gebew vnd besserung. Meine schulde sol_ehr auch richtich machen, wo ehr meine gesunde hantt vnd siegel sieht, wie ich es selbst in einem kleinen weissen buch verzeichnett habe vnd auch woruon es soll behalt werden, darbey geseßt. Waß ich ihm nu an golt vnd silbergeschir geben, darbey ist eine verzeichnuß im gewelbe, da sichs finden wirtt im fordersten schapp. So soll auch mein sohn allen vorradt auff dem kornboden vnd sonsten alle Restantten bey den bawern nehmen vnd meine diener wol ablegen, so wol auch daß Frawenzimmer, jungfrawen vnd megde, hoffe daß so viel wirtt vorhanden sein, daruon man es nehmen kan; wen meine be= grebnuß richtig gemacht vnd meine schulde betalt, sollen, waß vberbleiben möchte am gelde, meine drey kinder gleich teilen.

Mein sohn hanß albrecht gebe ich hirmitt, waß in vorratt an penssion negst folgents nach meinem tötlichen abgangk von antony bis trinitatiß biß auf antonii, die erstfolgende penBion zu wittenburgk vnd alle Restantten an Eisenwerck, waß bey dem hohen ofen, hammermühl, an stein vud kalck auff dem ziegelhofe vorhanden vnd waß daran verkauft vnd nachstehett, daruon der haubtmann vnd küchenmeister Rechnung thun müssen. Waß ehr an golt vnd silbergeschir haben soll, ist im gewelbe vor dem fenster in zweien schappen mitt eigener hant gezeichnett zu finden. Alle junge pferde vnd wilden auff den höfen, wen auff jderm hofe 4 bleiben, soll ehr auch behalten.

Meiner tochter anne sophia gebe ich hirmitt alles, waß auff dem hause Rehn in voratt ist, lautt dem Inuentarium, an allem haußgeratt, bette, linnenzeuge, seiden vnd wullen tappezerey, alles waß auff dem hause befunden wirdt, als korn aller artt auff dem boden, mühlen vnd Restantten, wein, biehr, butter, speck vnd wie es nahmen haben mag. Die 3000 fl. vor die besserung soll ehr ihr verzinsen, so lange sie lebett, vnd ihr teil von meinem brautschaß, auch waß mich ihre brüder schuldich geblieben, daruon ihr tritte theil, wie ichs im schultbuch geseßt, sol ihr auch verzinset werden, vnd sol fie macht haben, von ihren brüdern oder deren kindern zu geben, wem fie wil vnd der es mitt ihr darnach machett, weil sie auch von ihres hernuattern Mobilien nichts bekommen, sondern haben es die brüder daß meine mitt dem ihren behaltten vnd getheilett, so gebe ich ihr nu alles, waß ich an meinem leibe getragen, an kleider, kleinodien, perlen, golt, alles waß in meinen teglichen losementern, Jahrb. des Vereins f. mecklenb. Gescğ. XV. 7

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