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Administratoren; jedoch war er nicht formell Hauptmann aller Ober-Administratoren", wie Frand1) meint, sondern nur Hauptmann der Güter im Amte Grevismühlen. Jedoch nennt er sich selbst auch ein Mal „Landeshauptmann" und hatte ohne Zweifel bedeutenden Einfluß auf die Administration aller eingezogenen Güter überhaupt.

Die Schwester seiner Frau war Margarethe Franden, eines Amtsverwalters Wittwe, welche auf dem nahe bei Walmstorf liegenden Gute Güldenhorn 2), jeßt Christinenfelde, bei Klüß, wahrscheinlich als Pächterin, wohnte.

Paulßen hatte durch die Annahme seines Amtes viel zu leiden und der Hauptgrund seiner Leiden war, daß er grade das Gut Walmstorf zu administriren hatte. Der Besizer desselben, der Obristlieutenant Joachim von Bassewiß, war nämlich einer der Hauptführer der meklenburgischen Ritterschaft. Als im Juli 1716 die Russen ins Land rückten, sollte auch der Obristlieutenant Joachim von Bassewiß, welcher Klosterhauptmann zu Dobbertin war, auf seinem Gute gefänglich eingezogen werden; sein gerade anwesender Sohn, der Obristlieutenant Dethlof Hans von Bassewiß, stellte sich aber für seinen Vater und ward irrthümlich für diesen gefangen genommen 3) und so entkam der Vater. Es wurden dieser von Bassewiß, der KammerJunker von Pederstorff auf Barnekow, der Obristlieutenant von Derzen auf Roggow und von Plessen auf Barnekow gefangen. Nach vielen Verhandlungen wurden fie am 20. Sept. 1716 von den Russen zu Güstrow ihrer Haft entlassen, aber sogleich wieder von dem Herzoge Carl Leopold gefangen genommen und zu Rostock im weißen Collegium eingesperrt, bis sie am 20. Oct. entlassen wurden. Auf das Gerücht von der Verhaftung dieser Mitglieder der Ritterschaft, flohen alle adeligen Gutsbesitzer mit Frauen und Kindern aus dem Lande und nahmen mit sich, was fortzubringen war. Mehrere Mitglieder des Engern Ausschusses sezten sich zu Razeburg als Engerer Ausschuß fest, nämlich der Landrath von Lehsten auf Dölig, der Landmarschall Levin Hahn auf Remplin und der Obristlieutenant Klosterhauptmann von Bassewiß4) auf Walmstorf. Auf diesen Schritt griff der Herzog zu den strengsten Maßregeln und nahm zuerst die Güter dieser drei Edelleute und nach und nach die Güter der übrigen in Besit, sobald sie den Revers nicht unterschreiben wollten. Da

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her hatte auch Paulßen von den von Bassewiß unendlich viel zu dulden.

Seit der ersten Flucht des Adels war von dessen Gütern weggeschafft, was nur möglich war. Bei der Inventirung zu Walmstorf fand man nur Tapeten an den Wänden, einige alte Tische und Stühle und einige verschlossene Schränke, in denen fich einige alte Kleider, zerbrochene Gläser und „Knocken Flachs" und andere Kleinigkeiten fanden. Paulßen sagte, er gebe für die ganze Bettelei nichts.

Sogleich beim Einrücken der hannoverschen ExecutionsTruppen nahmen die Edelleute die Administratoren scharf aufs Korn. Am 5. März 1719, also am Tage vor dem Gefechte bei Walsmühlen, ward Paulßen durch ein hannoversches Commando des Obersten Lucius gefangen, ihm auch seine ganze Habe an Mobilien, Briefschaften 2. zum Werthe von 1500 Thirn. abgenommen, und nach Wismar gebracht, wo er in sehr harter Gefangenschaft mit schweren Banden an 11 Wochen macerirt" ward. Zu gleicher Zeit wurden acht andere Administratoren1) und Aufseher: Mathias Joachim Dabelow von Barnekow und Flimstorf, Jacob Piper von Harkensee, Hinrich Schröder von Köchelstorf, Gabinus Hofmeister von Zierow, Christian Böcke von Blengow, Joachim Christian Millies von Gnemern Hans Hinrich Lassow von Besendorf und Lüder Hinrich Schmidt gefänglich eingezogen.

Hierauf wurden alle gefangenen Administratoren unter militairischer Bedeckung nach Rostock abgeführt, wo sie zuerst in ein „dunkles, sordides carcer geworfen" und dann von einem Logis in das andere gebracht wurden, in welchem die mit Seuchen behafteten Russen gelegen hatten und man es vor Gestank nicht aushalten konnte. In Rostock wurden die Gefangenen von der hannoverschen Commission in Behandlung genommen.

Die Edelleute machten bei der Commission Privatklagen gegen die Administratoren über deren Amtsverfahren anhängig, und die Commission nahm diese Klagen an. Hier kann uns nur das Verfahren gegen Paulßen interessiren.

Der Obristlieutenant von Bassewiß stellte gegen Paulßen eine Privatklage wegen Detereorirung (puncto praetensae deteriorationis) des Gutes Walmstorf an. Es ward Paulgen vorgeworfen, er habe das Inventarium,,dolose" nicht ordentlich durch einen Notarius machen lassen, wogegen Paulßen einwandte, er habe sechs Zeugen zugezogen, weil kein Notarius zu haben gewesen sei, und die Inventarien auf fürstlichen Befehl vor den

1) Ueber die Ober-Administratoren vgl. Franck A. u. N. Meckt. XVII, S. 150.

Commissarien aufnehmen lassen und die Inventarien und Rech= nungen denselben befehlsmäßig übergeben. Ferner behauptete v. Bassewiß, Paulßen habe von seinen Unterthanen Geld erpreßt und sich aus seinen Gütern „bespickt". Franck 1) berichtet, Paulßen habe den Unter-Administratoren vor dem Einrücken der Eretutions-Truppen befohlen: „Alles für Gewalt zu verkaufen", natürlich für die herzogliche Casse. Vorzüglichen Anlaß zu dem Argwohn gegen Paulßen gab ein besonderer Vorfall. Paulßen hatte vor seiner Gefangennehmung seiner Schwägerin Francken zu Güldenhorn einen Koffer mit werthvollen Sachen übergeben, welchen diese nach Lübek gebracht hatte. Der Obristlieutenant v. Bassewig verlangte die Auslieferung des Koffers, erreichte je doch auf Veranlassung des Engern Ausschusses nur so viel, daß der Koffer in seiner Gegenwart geöffnet ward; es fanden sich darin an 1800 Thlr. baar Geld, für einige 1000 Thaler an Silber und sonst noch an Obligationen ein Ansehnliches. Jetzt sehte v. Bassewiß2) alle Segel bei, um die Auslieferung des Koffers zu erreichen, vermochte sogar die hannoversche Commission, die Auslieferung am 17. April 1720 zu erbitten, aber der Rath der Stadt Lübeck weigerte sich standhaft und v. Bassewiß erreichte seine Absicht nicht. Paulßen rettete dadurch sein Vermögen.

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Der Obristlieutenant v. Bassewiß verfolgte nun die Gefangenen mit der größten Heftigkeit und die hannoversche Commission unterstüßte ihn darin nach Kräften. Paulßen schrieb an den Geheimen Rath v. Wolfrath in verschiedenen Briefen, daß sein „boßhafftiger, gewissenloser Gegner, der alte bekannte Bassewitz wider alle Rechte, wider beßer Wissen und Gewissen gegen ihn „agitire, dem er doch lebenslang für seine Person nicht mit einer „Miene incommodiret; er habe sein Gut in allen Stücken nach hochfürstlicher Ordre repariret und nicht ruiniret; das Iventarium habe continuirlich in verschlossenen und versiegelten Kam»mern gestanden. Als Bassewißens Gevollmächtigter „das Gut wieder angenommen habe und demselben Alles Stück »für Stück überliefert sei, habe dieser gesagt: „er müsse es rüh"men, daß alles im prompten Stande sei, so er nicht vermuthet gehabt."" Er wandte auch ein, er sei nicht Special-Administrator von Kl. Walmstorf gewesen, sondern v. Bassewißens Leibeigener Claus Moll sei vor seiner Ankunft schon von den Commissarien dazu bestellt worden."

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1) Vgl. Franck A. u. N. Meckt. XVII, S. 157.

2) Am 3. April 1727 schreibt des Herzogs Gesandter in Wien, Dr. Schröder, an denselben:

„Es ist verteuffelt, wie es in der Welt zugehet. Rusland, gnädigster „Herr, kann es nicht verantworten vor Gott und der böse Bassewiß, welcher „in eben solchen ansehen wie Mensikoff, wovon ich gewisse particularia weiß."

Auch Claus Moll hatte von Bassewißens Rache viel zu leiden gehabt; „dieser hatte ihn über 12 Monate in Ketten und "Banden in Wismar gefangen gehalten und ihm endlich all das "Seinige abgenommen, auch dessen Frau 3 Tage lang im Garten eingeschlossen gehalten, so daß sie bald darauf davon crepiret."

Der Grund dieser harten Behandlung lag wohl darin, daß v. Bassewiß seinen Schaden von Paulßen erseßt haben wollte, obgleich er sich nur an den Herzog hätte halten müssen; er hatte gesagt: "Paulßen solle nicht eher los, bis er ihm den "Schaden bezahle, den er von Serenissimo ge= litten; was er von ihm bekommen könne, dürfe er „nicht vom Herzoge suchen." Bassewig rechnete seinen Schaden auf 8000 Thaler, und Paulßen behauptete, das ganze Gut mit Vieh und Fahrniß sei nicht 12000 Thaler werth.

Paulßen beschwert sich bitter: „Die adelige Commission "thue nichts weiter, als was ihnen von den Edelleuten „vorgeschrieben werde", und: „Alles was die vom Adel gegen uns ausbitten, darauf wird gleich decretirt, Alles nach einer Leyer." Die Commission hielt die Gefangenen sehr strenge; diese erhielten nichts, nicht einmal das versprochene Brot und Wasser und keine ärztliche Hülfe, selbst bei gefährlichen Krankheiten. Dazu mußten die Gefangenen ihre Familien erhalten; Paulßen gab an, er habe Frau und Kinder, 6 Domestiquen und 11 Pferde an verschiedenen Pläßen in Lübek uud Meklenburg während der Gefangenschaft erhalten müssen, und dabei habe die lüneburgische Commission all das Seinige mit Beschlag belegt und gebe ihm zu seiner Unterhaltung nichts. Gegen die hannoversche Commission werden stets die bittersten Klagen erhoben; es ward in Wien gegen die Commissarien vorgebracht, daß sie alle mit den meklenburgischen Edelleuten verschwägert“ seien und nur in deren Interesse handelten.

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Paulßen bot 600 Thaler Caution (durch den Capitain Güldenhorn) für seine Freilassung; Bassewig verwarf die Caution als unzureichend und verlangte Auslieferung der Inventarien und Rechnungen. Paulßen bestritt die Rechtmäßigkeit der Klage, aber die Commission schüßte den Kläger; eine von Paulßen erbetene Untersuchung an Ort und Stelle unter militairischer Bedeckung ward auch abgelehnt. Der hannoversche Commissarius v. Alvensleven wollte die Gefangenen zu einem Eide zwingen, daß „fie "sich auf Klage zu jeder Zeit vor die Commission stellen und thun "wollten, was diese ihnen auflegen würde, auch sich an „Niemand zu rächen." Da sie die Ablegung dieses Eides verweigerten, so sagte v. Alvensleven, wenn sie nicht wollten, "so hätte er schöne Mittel dazu.“

Paulßen klagte endlich beim Reichshofrath. Schon am 5. März 1720 befahl dieser, ihn auf freien Fuß zu sehen; aber er erhielt keine Resolution. Am 20. Aug. 1720 (,,in carcere") bat er den Geheimen Rath v. Wolfrath um Geld, da er sonst „crepiren“ müsse.

Durch des Reichshofraths - Agenten v. Klerff Vermittelung befahl der Reichshofrath am 31. Oct. 1720 wiederholt, „den Paulßen ohne Entgeld des persönlichen Arrestes zu entlassen." Aber v. Bassewiß gab dies nicht zu und wußte seine Entlassung bei der Commission zu hintertreiben.

Die Commission ward in der harten Behandlung der Ges fangenen nicht müde. Millies, Administrator von Gnemern, eines Predigers Sohn von Gr. Teffin, ward zwar früh (vor 16. Oct. 1719), aber nicht eher der Haft entlassen, „als bis fast der lezte Athem aus ihm ging und er bald darauf crepirte", und Lassow ward vom Schlage gelähmt und nur gegen unerhörte Caution von der Haft befreit; als Dabelow einen Schlaganfall hatte, ward ihm sogar ärztliche Hülfe versagt.

Paulßen seste jedoch seine Klage beim Reichshofrath eifrig fort und führte fie im J. 1721 zur Ehre des Herzogs aus, „so daß keiner ihn eines Hellers Werthes hatte überführen können".

Paulßen hatte 2 Jahre unverschuldet im Gefängnisse gesessen

Mögen nun auch die herzoglichen Administratoren gewiß nicht frei sein von Schuld, so verlangt doch die Geschichte zur Vollständigkeit auch eine Darstellung des Benehmens ihrer Gegner. Wir haben bisher bei Frand im Alten und Neuen Mecklenburg nur einseitige Schilderungen. Das ganze damalige Geschlecht war verdorben, an Haupt und an Gliedern.

Ueber die Schriftstellerei in den Streitigkeiten des Herzogs Carl Leopold mit den Landständen berichtet der Geheime Rath I. P. Schmidt Folgendes:

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Eine Anmerkung veranlaßet die Streitfrage, ob der Herzog „von Mecklenburg Nicolotus ein Bruder des Pribislai I., mit= "hin ein Sohn des Butue oder bloß ein wendischer Edels „mann gewesen sei. Der Dr. Gerdes rückte zuerst in seinen Sammlungen Meckl. Nachrichten St. 3, p. 214, mit dem sonderbahren Lehrsaß hervor, daß der Mann-Stamm der alten Wen„dischen Könige in Mecklenburg anno 1142 gänzlich ausgestorben sey und darauf die Wendische Nation den Nicolotum, der kein „Bruder des Pribislai gewesen, aus dem inländischen Adel "zum Regenten erhoben habe. Er schrieb dieses im J. 1737, „zu einer Zeit, da die Ritterschafft mit dem Herzoge Carl

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