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mann, dem mißdäuchte und stieg auf sanct Niclas thurm, sabe hinüber, und obwol die feinde noch weit vom lande, muthmasset er doch von den vielen feuren, so weit von ander hin und wieder aufschlugen, daß ihrer, wie man sich's wol bedünken liesse, so wenig nicht sein müsten, befahl und rieth demnach, daß man die böthe eilends wiederumb zurücke dem volke zuschicken solte. Und dieser rath kam den übergesetzten sehr wol zu statten, denn wenn das nicht geschehen, wären sie von den Dänen alle abgeschlachtet worden. Hierüber hat sich ein erbärmlich zeter-geschrei, heulen und weinen unter weibern und kindern, so die ihren in der gefahr hatten, in der stadt erhoben. Wie die vom Sunde sich also übermannet empfunden, haben sie sich mit der flucht salviren wollen, kap und kegel, wehren und waffen dahinder gelassen, und übern hauffen in die böthe gefallen; die aber in der hast nicht einkommen, an die börte gefasset, und sich beiherschleppen lassen, bis man sie eingehoben. Sein also fast alle davon kommen, bis auff 20 ehrliche behertzte bürger, so lieber rühmlich sterben, als dergestalt durch die flucht ihr leben erhalten wollen, haben sich demnach ritterlich zur wehre gesetzet und die Dänen aufgehalten, damit die ihren so viel besser davon kommen möchten, und haben also für ihr vaterland und mitbürger ihr leben willig aufgeopfert; (Pro patria magnum decus est profundere vitam) welches sie billig in der gruben ruhm und ehren haben, und wol würdig, daß ihre nahmen besonders in die stadtbücher zu stetiger gedächtniß rühmlich aufgesetzt sein solten. Die Dänen haben, was die sundischen an kleidern, rüstung und wehren im stich gelassen, auch von ihren bauren geraubet, zusammengerafft, und damit also wol geräuffet wieder davon gewischet.

Die herren vom Sunde hätten dieses schimpffs und schadens abermahlen wol geübriget sein können, wenn sie sich nicht zu dieser kirchmeß eingedrungen, oder wie sie ja drin kommen, etwas hutsamer und vorsichtiger gefahren wären, denn, wie Ludovicus Vives sagt: In bello non licet bis peccare. Drum secundum Demetrium: In quibus pœnitentia non habet locum, magno pondere attendendum est. Krieg machet wenig reich und niemand seelig, und in einer summa zu melden: Bellum omnium immanitatum et feritatum epitome est. Drum sich vor solch erbärmlich wesen, da beides der schuldige mit dem unschuldigen, der sieger und geschlagener haar lassen müssen, roß und mann, und alles was othem hat, wol hüten mögen.

Im selben jahre ist auch fräulein Maria, hertzog Bugislaffs

schwester, äbtissin im kloster Wollin eine weidliche, schöne, verständige fürstin, die eines andern standes wol würdig gewesen, seelig aus diesem leben abgeschieden, und daselbst ihre christliche ruh-stätte erlanget.

Auch ist das jahr Wolgast fast gar ausgebrandt so daß mahl sehr wol erbauet gewesen. Als aber des orts bauholtz, stein und kalk schwerlich zu bekommen, hat die stadt auch bis auf itzo mit den gebäuden in voriges wesen nicht mögen gesetzet werden.

Der krieg und mißverstand zwischen könig Johansen und den ansee-städten, kömmt zu gleicher gütlicher handlung, und wird beigelegt.

Am heiligen ostertage, scilicet in tempore oportuno ist die blutige schlacht zwischen den Frantzosen und päbstlichen bei Ravenna in Italia ergangen, da die Frantzosen das feld, stadt und feinde-lager erobert, und dem pabst Julio (so folgends jahr am 21 Februari verstorben, (Julius papa † septuagenarius, melior miles, quam sacerdos) und Johannem Medices, sonst Leo X genannt, zum successoren gehabt) ein groß volck abgeschlagen, worüber der heilige vater also entrüstet, daß er in unbedächtiger unsinnigkeit das gebet-buch, so er, gleich wie ihm die zeitung bracht, vòr sich gehabt, von sich zur erden geworffen, und gotteslästerlich geschrien: Ei gott, bist nun frantzösisch? in aller teuffel nahmen, wie fein beschützest du deine kirche! da er doch vielmehr des herrn Christi befehl solte angesehn, und das: vos non sic, item: mitte gladium tuum in vaginam, practiciret, und seines anbefohlenen predigtamts gewartet haben, oder ja diese gerechte züchtigung mit gedult erkennen, und mit dem kaiser Mauritio aus dem 118 psalm sprechen sollen: Justus es domine, et rectum judicium tuum. Lieber gott! was hat es mit den ersten frommen christlichen lehrern einen weit andern zustand gehabt! die seind arm und an wenigen vergnügt gewesen, wie der heilige Hieronimus spricht: Habens victum et amictum, iis contentus ero, et nudam crucem nudus sequar. Und abermahlen derselbe: Affatim dives est, qui cum Christo pauper est.

Bald nach diesem hat er ein concilium zu Rom gehalten, alda unter andern decretiret, eine auferstehung der todten zu glauben. Ach gott! wie wenig muß doch zuvor alda zu Rom (von der recht gesagt wird:

O Roma! à Româ quantum mutata vetusta est!
Nunc caput scelerum, quæ caput orbis erat.)

von dem trostreichen articul der auferstehung der todten geglaubet und gehalten sein, auch in was acht und anmerkung die heilige schrifft der allgemeine apostolische christliche glaube, und der alten väter scripta, die alle von der aufferstehung der todten und ewigen seeligen leben (dran auch viel der heiden nicht zweiffeln) klar gewiß und tröstlich zeugen, bei ihnen gelesen und geglaubt worden sein! der liebe gott wolle ja für ein solch christenthum behüten!

Verdammt auch zugleich die vorm jahre und itzt gehaltene concilia zu Pisa, Meiland und Leon, sampt den cardinälen so denselben beigewohnet.

Der Frantzosen glück aber währet nicht lange, denn sie kurtz hernach auf fulminiren und anstifften des pabstes, der sie in bann gethan, und den könig in England und die Schweitzer wider sie verhitzet und aufbracht, durch den kaiser und seine bunds-genossen weitlich wiederumb abgeschmieret, und dasmahl fast aus gantz Italia verwiesen worden.

Itztgedachter kaiser hält bald auf einander zwo reichstage zu Trier und Cöln alda unter andern die heilsamen edicta: vollsauffen, fluchen und schwören zu unterlassen, promulgiret. Wie aber dieselben in acht gehabt und gehalten werden, giebt (gott bessere es) der augenschein, also, daß diese laster dasieder mehr zugenommen, daß man sieht, und wol sagen mag: Quod non licet, acrius urit. Diß ist aber des teuffels betrieb, zu auffnehmung seines reichs angestifftet, und der obrigkeit (qui plus exemplo quam peccato nocent) selbst unziemlicher vorhalt und nachlässigkeit, welche was sie andern gebiethen, selbst nicht vollstrecken, und über heilsame ordnungen kein gebührlich aufachten haben. Der kaiser Justinianus ermahnet und schleußt zwar wol, nöthig und recht, da er spricht: Leges non tantum decenter ferre, summo bono est, sed etiam sancitas custodire et ad effectum deducere, transgressoresque competentibus pœnis subicere.

(Novell. constitutio 161. Frustra sententia fertur, nisi sequatur executio. L. a divo ff. de re judicata.) Aber es ist leider! niemand etwas guts zu thun oder zu befördern daheim, und die mauß in allen ständen ohne schnur. Drum weil es an gebührlichem inhalt mangelt, keine besserung zu vermuthen, und ist das eingerissene übel nunmehr nicht abzuschaffen.

Extract aus dem reichs-abscheide drin die übermaß des sauffens

verbothen.

Wiewol das zutrincken auf vorgehaltenen reichstagen mehr denn einmahl höchlich verbothen, so ist doch bishero wenig gehalten, vollzogen oder gehandhabt worden. Darumb und sonderlich, dieweil aus dem zutrincken trunckenheit, viel gottes-lästerung, todschläge und sonst viel laster entstehen, also daß sich die zutrincker in gefahr ihrer ehren, seele, vernunfft, leibs und guts begeben; so soll in allen landen eine jede obrigkeit hohe oder niedrige, weltliche oder geistliche bei ihr selbst oder ihren unterthanen solches abstellen, und das bei mercklicher hoher poen verbieten. Und ob die vom adel solchen nid meiden wolten, daß denn kaiserliche majestat, churfürsten und fürsten, geistliche und weltliche und alle andere obrigkeit dieselben scheuen, und an ihren höffen und diensten nicht halten; und wo irgend einer deßhalben geurlaubet würde, so soll ihn kein ander fürst oder obrigkeit in dienst annehmen oder behalten. Die aber, so geringes standes wären, sollen sie an ihren leibern härtiglich drum straffen. Und ob irgend eine obrigkeit in handhabung oder vollziehung solches gebots gegen ihre unterthanen säum oder nachlässig sein würde, so soll der kaiserliche fiscal solche unterthanen, so überfahren hätten, am kaiserlichen cammer-gerichte zu gebührlicher straffe vornehmen: Und an örtern da das zutrinken von alters her geübt und überhand genommen, sollen die obrigkeit allen müglichen fleiß anwenden, solches abzustellen. Ihr esset oder trincket, oder was ihr thut, so thut es alles zu gottes ehren. (1 Corinther X vers 31.)

Zugleich auch ist auf den reichstag zu Trier auff gutachten der stände, das reich in X provincien oder craise abgetheilet, als Österreich, Beiern, Schwaben, Francken, Rhein-Strom, Burgundien, Westphalen, Nieder-Sachsen, Ober-Sachsen.

Lutherus wird am 19. octobris zu Wittenberg in doctorem theologiæ erkohren.

Bajazet der türkische kayser wird in der flucht yon seinem eigenen sohn Selim ertödtet, der darauf zum regiment trit, und dasselbe ins neunte jahr besitzet, in welcher zeit er das Mahometische reich mit lauden und leuten mercklich erweitert, und sein einkommen jährlich auf 100 tonnen goldes vermehret soll haben.

Anna eine jungfrau zu Augsburg bei 40 jahren alt, aß und tranck

nicht, verdeuet nicht, und hat keinen schlaff, führet ein heilig geberde mit mannigliches verwundern. Durch ihre gleißnerei ward kaiser und fürsten so wol als der gemeine mann betrogen. Zuletzt ward ihr betrug mit hurerei vermischet, darüber sie zu Freiburg in . land, wie

recht versäuffet.

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Zu Trier ward ein ungenegter rock herfür funden, und für des herrn Christi rock ausgegeben. Daraus eine grosse wallfahrt enstanden, kaiser, fürsten, gelahrt und ungelahrt, groß und klein, arm und reiche haben dahin ein groß gut geschleppet. Aber dieser betrug hat sich nach der hand erlöschet.

Wilhelm hertzog zu Jülich und Bergen, stirbt ohne männliche leibes-erben, drum seine länder an Johannen hertzogen zu Cleve, so Wilhelmi einige tochter Mariam zum gemahl hatte, gelangen.

Anno Christi 1513. Hertzog Bugislaff war nunmehr der meinung sich nicht weiter in ehestand zu begeben. So hatte es auch mit seinem sohn Casimiro, der sonst ein tapfferer ansehnlicher herr war, und von männiglich sehr geliebet ward, das ansehen, dass er durch sein unzeitig gesöff der gruben zueilete. Drum der herr vater an hertzog Georgium, sich zu befreien gesinnete. Auf dessen geheiß und beforderung er umbs fräulein Ämelia, churfürsten Philippi pfaltzgraffen am Rhein tochter, Ludovici schwester werben lassen, die ihm auch in kurtz folgender Zeit zu Heidelberg vertrauet worden. Ihre andere schwester Helenam hat hertzog Heinrich von Meckelburg, Magni sohn gefreiet, derer beider beilager auf pfingsten dieses jahrs zu halten bestimmt worden. Worzu in Stettin alles fürstlich und wol zubereitet, und ist herr Martin, bischoff zu Camnin mit 50 wol staffirten pferden bis an den Hartz die braut zu empfangen, und zu geleiten zeitlich abgefertiget worden. Die braut aber ist erstlich mit ihrer schwester gegen Wismar, daselbst sie mit vor hochgemeltem hertzog Heinrichen fürstlich beilager gehalten, gezogen, von dannen sie ihre herren brüder pfaltzgraff Heinrich und Wolffgang vollends ihrem herrn bräutigam gegen Stettin eingeantwortet. Auf welchem fürstlichen beilager zugegen gewesen: Christoff bischoff zu Bremen, und dessen herr bruder Heinrich hertzog zu Braunschweig, hertzog Johann von Sachsen mit seinem sohn, hertzog Johann Friedrich, hertzog Georg von Sachsen, fürst Wulff von Anhalt, neben etlichen andern herren und ihren gemahlinnen und fräulein. Auch haben die beiden könige Sigismundus aus Polen, und Johannes aus Dennemarcken ihre ansehnliche botschafften geschicket. Der fürstliche

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