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die Ehre, der göttlichen Einsegung gebührt. In den -Apos steln soll námlich Jesus selbst die ersten Bischöfe erwählt has ben; nach und nach, so wie die Gemeinen sich erweiterten und die Geschäffte zunahmen, haben die Nachfolger der Apostel sich bewogen gefunden, die Verwaltung einer oder der andern Kirche einzelnen Presbytern anzuvertrauen; daher has ben das Wirken und das Amt der Pfarrer ihren Ursprung, und aus, diesem ist es zugleich klar, daß ihre ganze Gewalt von dem Bischofe abhängig und weder an Umfange noch Dauer anders ist, als dieser für gut findet." Nach der Reinung dieser Partei soll die Einführung dieser Aemter auch nicht über das dritte Jahrhundert zurückgeführt werden: köns nen; die Städte sollen fogar erst mit dem zehnten Jahrhun berte allgemein. veste Pfarrer an ihren Kirchen erhalten has ben Freilich kann nach dem Systeme des Curialismus, welches bloß das Interesse der Hierarchie vor Augen hat, die Antwort auf die berührte Frage nicht anders ausfallen. Über dieses, Interesse, ist nicht das Interesse der Wahrheit; auch hier hat es, von der richtigen Spur abgeführt, und, die, unrichtige Behauptung hat sich so viel leichter können beschmü den lassen, da schon die Frage selbst eine verworrene Ansicht des Wesens der apostolischen Kirche vorausseßt, indem man derselben neuere Organisations-Formen aufzwingt, die ihrer wahren Gestalt durchaus fremd find. Bon Jesu ist nur der Lehrstand überhaupt, keine besondere Abtheilung desselben eingesest; erst spätere Zeiten und andere Verhältnisse brachten die Unterscheidung der höhern und niedern Classen mit sich. Die Apostel repráfentiren den ganzen Stand überhaupts mit den Bischöfen der neuern Zeiten haben sie den ausges dehnten Wirkungskreis, mit unsern Pfarrern hingegen das eigentliche Geschäfft, die Lehre des » Evangelii zu predigen, ge= mein Timotheus und Titus waren ebenfalls wirkliche Pa-. rochi in ihren Gemeinen, indessen trägt Paulus ihnen zugleich auf, Lehrer in den Städten an und einzusehen (1 Tim. 5,

Tit. 1, 5), und bevollmächtigt sie dadurch, im Ver

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frauen auf ihre erprobte Lüchtigkeit; als Apostet in Verbins dung mit ihm an der Ausbreitung der Kirche zu arbeiten. Wir können folglich nicht berechtigt seyn, Leheradie) Bischöfe als die Parochi für Nachfolger der Apostel anzusehen. Noch ist hier zu bemerken, erstlich: daß das kirchliche InspectionsRecht bei den Aposteln in keiner kirchlichen Anordnung, sondern in einem ihnen - ganz eigenen Verhältnisse zu dën. Kirche und dem Haupte der Kirche gegründet ist; sodann daß noch nicht hierin, sondern in ihrem eigenthümlichen Berufe zu bekehren, Gemeinen zu stiften und zu organisiren, das Trigentlich Charakteristische in dem Wirken der Apostel gesucht wer~den muß, welchein zufolge sie also zunächst als Vorbilder unserer › Missionåre anzusehen seyn würden. Betrachten › wir hingegen die Pfarrer und Bischöfe als durch die Verschieben: heit ihrer Aemter unterschieden, jene unter der Kategorie ber Seelsorger, diese unter der Kategorie kirchlicher Aufseher, beide durch die Constitutionen der Kirche verordnet rund singegens seitiges Verhältniß geseßt, so findet sich in der utsprùnglichen Kirche keine Spur eines solchen Classen - Systems. In den heiligen Büchern bezeichnen die Namen pEOPÚTEROS oder didάonados und loxoxos nicht verschiedene Aemter, sondern bloß ein · verschiedenes - Wirken in einem und demselben Amte, jene in Rücksicht der Lehre oder des intellectuellen Bedürfnisses, dieser in Rücksicht der Sitten oder desmoralischen. Bedürfnisses der Gemeine vollkommen evident sehen wir dieses aus Ap. G. 20, 17. 28 und Titl155.187, wo sie Damen πρεσβύτερος υπό ἐπίσκοπος als Synonyment ge braucht werden. Aber wenn wir dergestalt in keinen Falle diese Absonderung des bischöflichen und des priesterlichen Standes auf die apostolischen Schriften zurückführen können, so darf es hingegen schon nach der Natur der Sache salsmentschieden angenommen werden, daß Lehrer der Kirche alter find als kirchliche Aufseher, diese als besondere Classe der Geistlichen betrachtet. Die einzelne Gemeine, die einmal gegründet war und Wurzel gefaßt hatte, konnte nämlich ihres

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«vesten - Lehrers nicht entbehren; aber erst durch die Gemein#schaft mehrerer: Gemeinen „unter, einander wurden, Oberhirten und bestimmte Jurisdictions – Verhältnisse nothwendig.:

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Aus dieser Uebersicht der katholischen Hierarchie ist es › einleuchtend, › wie im Allgemeinen sowohl als in den einzelnen Theilen: der Organisation eine auffallende, Unalogie mit den - Formen der Staatseinrichtung Statt findet. In dem Papste that, die katholische Kirche ihren, sichtbaren Monarchen, der in uneingeschränkter Alleinherrschaft den unsichtbaren, Chrizjum, reprásentirt; der kirchliche Souverain hat seinen geheimen Kirchenrath, der burch Privat- Interesse, durch Wahl*und d) Successions-Recht an den heiligen Stuhl : geknüpft sift; er«fendet» Gesandte aus und hat an den Höfen seine bebollmächtigten Minister; der kirchliche Staat wird im Namen tbes Regenten von bischöflichen Statthaltern regiert, welche in Rücksicht der Untergeordneten die erforderliche Macht besigen, Awährend sie selbst in vollkommener Abhängigkeit von dem rômischen Stuhle sind; diese haben wieder in den Domcapiteln zihren Rath, und sämmtliche Organe der päpstlichen Majestät können, wie durch einen finnreichen Mechanismus, mit Leichtigkeit in Bewegung gescht werden und jedes an seinem Or teauf die äußersten Glieder, des großen kirchlichen Körpers wirken. Der Plan, welcher dem Gebäude der Hierarchie gu, Grunde liegt, ist demnach mit einer Bestigkeit und Consfequenz durchgeführt, die noch in keiner Staatseinrichtung ersikeicht ist, und nur aus dieser kunstvollen Organisation, die 3. einem einzigen Haupte möglich macht, den hunderthändigen Riesenkörper mit Sicherheit und Nachdruck zu handha ben, wird uns jene Zaubermacht erklärbar, welche die Geschlechter, des Mittelalters mit unauflöslichen Banden umschlungen hielt. Schon früh wurde diese politische Form von ders christlichen. Kirche adoptirt; die jüdische Theokratie und der römische Staat dienten ihr zu Vorbildern und beide

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Formen schmolzen in der Verfassung der Kirche in seine zus sammen. Schön (bas Erkennen ihrer - britischen und ‹bedrängten Lage mußte die Kirche zur Aufnahme solcher Formen ge neigt machen, welche ein größeres inneres Zusammenhalten zur Folge hatten und dadurch ein Bollwerk gegen äußere Feinde abgaben. Während des langwierigen Kriegszustandes näherte die Kirche sich immer mehr und mehr der politischen Staatsverfassung, und da man bald einfah, daß diese sich nicht weniger zum Angriffe als zur Vertheidigung eignete pso arbeitete man so viel eifriger daran, fie der Vollendung nahe zu bringen. Die Arbeit, welche zwingenden Verhältniffen ihre Richtung und ihren ersten Anfang zu verdanken hatte, wurde hernach als das sicherste Mittel, herrschsüchtige, weit aussehende Plane zu befördern, mit Bewußtseyn und Ueberlegung fortgesett.

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Forum internum s, poenitentiale. Se mon

Nach der Natur der Kirche und des Verhältnisses zwiz schen dem Geistlichen und Laien ist es natürlich, daß der leztere Beruhigung darin finden muß, sein beschwertes Gewißsen durch vertrauliche Mittheilung an seinen Seelsorger zu er leichtern und sich mit ihm zu berathen, was er zu thun habe, um sich mit Gott und Menschen zu versöhnen." Aus diesem schönen, auf reine Liebe und natürliches Zutrauen gegründes ten Verhältnisse hat sich nun das kirchlich -juristische Inftitut, das forum internum. s. poenitentiale gebildet: die Kirche richtet hier den Sünder nach seinem eigenen Bekenntnisse und dictirt ihm gewiffe Strafen, legt ihm gewisse Bußübungen als Zeichen der Reue und als Erstattung für das Begangene auf, und dieser unterwirft sich der ihm auferlegten Strafe, um wieder den Frieden der Kirche, und mit diesem (nach Joh. 20, 23) zugleich Vergebung seiner Sünden zu erlangen (Conc. Trid. Sess. XIV c. 8. Cat. Rom. p. 289 ss). Diese Bußübungen (poenae satisfactoriae, convenientes et salutares) werden nach canones poenitentiales auferlegt

und bestehen gewöhnlich in Gebeten, Fasten und Almosen. Uber schon in diesent Grabzuge, des katholischen Disciplin= Systems & Dehet uns derselbe. Geist entgegen, der sich als bilbrudes Princip bei der kirchlichen Organisation zu erkennen gibt, daffelbe schielende Auffassen der religiösen: Tendenz, diefetbe Berwechselung des Innern und Aeußern, des Zeichens anbjiber Sache selbst und dieser Geist tritt hier durch die völlig unpsychologische Behandlung des religiösen, Lebens der kirchlichen Gliever, welche die Folge davon ist, öffentlich zur Schau, indem die Kirche in der Beurtheilung des Glaubens und der Gesinnung des einzelnen Christen bei einzelnen dus jun Handlungen als untrüglichen Kriterien des Innern stes hew bleibt, und fich ebenfalls in ihrer religiösen Erziehung gewisser - äußerer Mittel als solcher, bedient, die ihren Zweck nicht verfehlen können. - Aber die Kraft der Disciplin bes ruhete hier noch auf eigenem freiwilligen Angeben und Be kennen und mußte in Zeiten, wo der Glaube an die Nothwendigkeit der Pónitenz zur Seligkeit sich verlor, in Nichts zerfallen. Die Schrift spricht daher der Kirche das Recht zu, in Fällen öffentlichen Aergernisses, oder offenbarer Widerseßlichkeit den Einzelnen von der kirchlichen Gemeinschaft auszus schließen, (Matth, 18, 17.1 Cor. 5, 5). Wie die Kirche im Laufe der Zeiten, diese Macht benugt hat, ist zu bekannt, um hier einer Entwickelung oder auch nur einer Andeutung zu bedürfen; nur dieß sei hier bemerkt, daß das Tridentiner Contilium (Sess. XXV de ref. c. 3) die Macht zu excommuniciren (gladius spiritualis, mucro anathematis) zur Anwendung nach Gewissen und beßter Einsicht in die Hände des Bischofs, niederlegt. Aber selbst nach dieser Erweiterung und Schärfung der Disciplin mußte die Wirkung noch stets unsicher und mißlich bleiben, so lange dieselbe noch auf die bûrgerliche Lage keinen unmittelbaren Einfluß hatte; denn ihrer kirchlichen Natur nach durfte fie bei dem leichtsinnigen oder dem verstockten Sünder auf die Macht abzuschrecken keine sichere Rechnung machen, ohne von Seiten der Kirche gerechte

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