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In dem Jahre 1140.

*

136. Der Erzbischoff Adelbert II. zu Mainz eignet der von seinem Vicedom Giselbert zu Erfurth aus eigenen Mitteln erbaueten, der heil. Maria und dem heil. Lorenz geweiheten Kirche allda, mit dessen Genehmigung, das Lelingut und Eigenthum desselben, bestehend in 11⁄2 Hufe zu Erfurth, 1 dergl. zu Taberstedt (Tom. I. not. 9. p. 2.), die alle Jahre zusammen 26 Soliden zinsen, einem Gute mit dazu gehörigen Gebäuden, und überdiess noch 4 Häuser und 2 Hufe zu Vigbeche, 370 die 21 Soliden jährlich abgeben, in der Absicht zu, damit der jedesmalige Pfarrer dieser Kirche bei den Messen, die zum Andenken der Verstorbenen gehalten werden, seines, des Erzbischoffs, Vorgängers und Vaterbruders Adelbert, ingl. auch einst seiner selbst, betend gedenken möge. Er verordnet dabei ferner, dass an dem Sterbetage seines Vorgängängers, den 23. Juni, ** von den Zinsen aus Vigbeche 5 Soliden unter die Armen vertheilet, der 6te Solidus aber dem Pfarrer zur Ergötzlichkeit angewiesen werden solle, behält sich übrigens die Bestellung eines Pfarrers für diese Kirche, welchen der Vicedom und dessen Nachfolger praesentiren würden, vor, und befestiget diese Verordnung durch den Bannfluch. Zeugen sind gewesen der Abt Roddegerus zu St. Peter, die Pröpste Folbert zu St. Cyriax, Heinrich, Adelhard (zu St. Severi), Roring, dann Markgraf Adelbert, die Grafen Ecchebert, Popo, Sizo, Ernst und Ludwig, ingl, einige Ministerialen. Act. anno inc. dom. 1140. Ind. III. regnante Conrado II. anno regni ejus 3. presidente Moguntie ecclesie Adelberto II. anno episcopatus ejus 3. Dat. Erpisfort.

Würdtwein Thuringia et Eichsfeldia. pag. 209.

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137. Der Bischoff Udo von Naumburg theilt erzählend mit, dass sein Verwandter, der Graf Bruno, *** mit Vorwissen und Willen seiner

370. Vielleicht das Dorf Vippach in dem Erfurth. Gebiete.

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Albert II., der Aussteller dieser Urkunde, war der Sohn Friedrichs Grafens von
Saarbrück, des Bruders Erzbischoffs Adelbert I. zu Mainz. Menken S. R. G. Tom.
III. p. 498.

**In vigilia Johannis Baptistae, steht in der Urkunde, und dieser Tag trifft mit dem 9 Kal. Julii bei Menken 1. 1. p. 496. völlig überein.

*** Die Herkunft Bruno's ist noch nicht gründlich ausgemittelt, denn dass ihn Leuber in Catal. comitum bei Menken Tom. I. pag. 1823. für einen Sohn des Markgrafen

Erben zu Zmuolne (Schmölla Tom. I. not. 293.) ein Nonnenkloster gestiftet und dieses von seinen nicht unbedeutenden erblichen Besitzungen, mit beinahe dem dritten Theil des Gaues Plisni, begütert, und, weil hierauf die Nonnen ihre religiösen Bestimmung nicht gemäs, vielmehr ausschweifend gelebt hätten, ihm, dem Bischoff, aufgetragen habe, das, was der Graf zu vollziehen behindert worden sey, * rücksichtlich des ver-' wandtschaftlichen Verhältnisses zu selbigem, zu vollenden, nämlich die unwürdigen Mitglieder aus dem Kloster zu entfernen und daselbst den allgemein geachteten Cisterzienser - Orden einzuführen. Er habe auch nach dem Ableben des Grafen sofort dieses mühevolle Werk begonnen und sich einige Mönche aus dem Kloster zu Walkenried erbeten, solche in das zu Schinölla gebracht, und wären diese einige Jahre daselbst geblieben. ** Da aber denselben dieser Ort wegen der Rohheit und Unsicherheit der Bewohner der Umgegend nicht convenabel gewesen *** und, wegen des ungünstigen Fortgangs des Bekehrungsgeschäffts selbst, die Religion nicht sattsain habe verbreitet werden können, so sey von ihm mit Genehmi

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Conrad zu Meissen hält, hat so wenigen Glauben, als ihn Andere zu der Eccardingischen Familie zählen. Schöttgen und Kreysig in den Beiträgen T. II. p. 17. geben ihn für einem Abkömmling der Grafen von Stade aus, weil diese in der Gegend um Groitzsch an der Schnauder eine Grafschaft gehabt; aber auch dieser Meinung kann ich aus verschiedenen Gründen nicht beistimmen, und es bleibt die Ergründung seiner Abstammung ungewiss, übrigens nur so viel stehen, dass er mit der landgräflichen Familie in Thüringen nahe verwandt gewesen sey, weil ihn Udo consangineum nostrum genennt hat.

Es scheint, dass Bruno nach der Stiftung des Klosters in Schmölla, i. J. 1131. verstorben und vorher nach Paulini Syntagma rer. germ. p. 133. den Bischoff Udo gebeten habe, die Reformation des Klosters zu vollziehen. Dass dieses auch nach dem Tode des Grafen geschehen, ergiebt sich aus der Urkunde als richtig; indess muss den Mönchen Schmölla gleich anfänglich nicht gefallen haben, weil sie bereits i. J. 1132. nach No. 88. Tom. I. mit dem Bischoff einen Tausch entriret haben, über welchen, vermuthlich der Ungleichheit der Besitzungen halber, Uneinigkeit entstanden, und der Abt deshalb mehrinals nach Rom gereiset ist, bis man sich darüber verglichen, und der Bischoff das, Kloster entschädigen zu wollen versprochen hat. Monachus Pirnens. p. 1452. und Paul Lange in chron. Citizens. p. 788.

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Ohne Zweifel so lange, bis der Bau des Klosters Pforte von 1132 bis 1140 vollendet gewesen, und man sich mit dem Bischoff vereinigt gehabt.

*** Der Beweis, dass in der Gegend um Schmölla damals noch viele heidnische Bewohner vorhanden waren, welche das Kloster beunruhigten, wird durch die Erzählung bei Bertuch 1, 1. p. 12. bekräftigt, wo von einem vornehmen Slaven, der einen seiner Diener in das Kloster habe begraben lassen wollen und dem sich die Mönche widersetzt hätten, die Rede ist.

gung des Königs Conrad und anderer Fürsten, ingl. seines Stiftscapitels,! dem Kloster der Ort Pforte mit allen dazu gehörigen Grundstücken angewiesen und dafür Schmölla an ihn und sein Stift abgetreten, dieser Tausch von dem Papst Innocenz bestätiget (Tom. I. no. 113.), und weil die Schmöllischen Bisitzungen beträchtlicher als die dafür abgetretenen gewesen wären, von ihm die rechtliche Verbindlichkeit übernommen worden, das nunmehrige Kloster zu Pforte zu entschädigen. * * Er ertheilet hierauf diesem als vormals zu Schmölla auf freien Grundeigenthum und von einen freien Mann gestifteten gleiche Freiheit in Pforte und nimmt solches gegen alle Beeinträchtigung der Reclite und Besitzungen desselben in seinem Schutz, bezeichnet endlich die letzteren in Folgendem, als: die beiden Güter Lochwitz (Tom. I. not. 294.) und Cusne (ib. not. 295.), mit den Zehenden, einen in der Nähe gelegenen Wald, welcher von der Anhöhe seitwärts Cokolow 371 bis an die alte Altenburgische Grenze 372 breit, und von dem Kloster an bis zu den Grenzen der Holländer lang ist, ** ingl. eine Mühle mit dem Fischrechte in der Sale. Zeugen sind gewesen der Bischoff Reinhard zu Merseburg, der dasige Abt Volcmar, der Propst Bertold zu Naumburg, der Decan Theodorich, Scholasticus Heinrich und übrige Domherren daselbst, der Propst Udo zu Zeitz, Decan Bermar und übrige Domherren das., die Aebte Gerung zu Bosau, Reinold zu Naumburg, die Pröpste Luppold zu Lausnitz, *** Burchard zu St. Marie zu Naum

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Ist nicht weiter angegeben, worin die Entschädigung bestanden hat. Uebrigens kann man diese Urkunde für die eigentliche Stiftung des Klosters Pforte ansehen, die von Glafey und andern Historikern irrig dem Markgraf Otto zu Meissen zugeschrieben wird.

371. Das Dorf Cuculau i. A. Pforte.

372. Das Dorf Altenburg bei Naumburg.

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** Bekanntlich zog die Eroberung der sorbischen Länder eine Mischung verschiedener Völkerschaften herbei, und besonders kamen in dem 12ten Jahrhundert durch Albert den Bär aus Flandern und den Niederlanden neue Colonien nach Sachsen, Thüringen und Anhalt, Helmold in Chron. Sclav. cap. 88. bei Leibnitz S. R. B. Tom. II., daher auch noch jetzt in dem ehemaligen Churkreiss ein Strich Land der Fläming genannt wird, und von den flanderschen oder holländischen Colonien die Dörfer, welche Fiemmingen heissen, ihren Ursprung und Namen führen. Es ist mithin unbezweifelt unter dem in der Urkunde befindlichen Ausdruck termini Hollandenses das i. A. Pforte gelegene Dorf Flemmingen zu verstehen, welches vorher Tribune geheissen haben soll. Journal von Sachsen III. Heft pag. 218. not. * *** Vermuthlich der erste Propst in dem Kloster zu Lausnitz, welches nach Philippi Geschichte des Stifts Naumburg p. 149. ebenfalls von dem Bischoff Udo eingeweihet worden ist.

burg. Die weltlichen, der Markgraf Conrad, dessen Sohn Markgraf Otto, des Landgrafen Bruder, Graf Heinrich in Thüringen, Louf von Camburg, Reinhard von Bobeluz (Boblas, ein Dorf i. A. Camburg), der Voigt Hermann von Salek, ingl. mehrere Ministerialen. Dat. anno dom. inc. 1140. Ind. III.

1

Bertuch chron. Portens. pag. 23.

Leukfeld antiq. Walkenried. Lib. I. pag. 54.

Lünig spicil. cccles. Tom. II. pag. 147. hat die Urkuude fehlerhaft geliefert und fälschlich das Jahr 1190 angegeben.

Eccard hist, geneal. princ. Sax. sup. pag. 325.

Thur. sacra. pag. 827.

In dem Jahre 1140.

138. Der König Conrad bestätiget den von dem Bischoff Udo zu Naumburg über den Ort Zmulne (Schmölle) gegen Pforte getroffenen Tausch unter der Bedingung, dass derselbe und seine Nachfolger das dasige Kloster, wegen Ungleichheit der erhaltenen und dagegen abgetretenen Besitzungen von den zu seinem Bisthum gehörigen Gütern so weit zu entschädigen versprochen hat, bis eine Gleichheit werde hergestellt worden seyn. Er nimmt sodann das Kloster zu Pforte mit dessen Gütern in seinen Schütz, eignet diesem auch die Waldung Nuenhegen, 373 welche zwischen den Bächen Latz und Grumpach bis zur hohen Strase begrenzt ist, zu seinem und seiner Vorfahren Seelenheil zu, bemerkt übrigens, dass die gegenwärtige Schenkung unter dem Directorio des dasigen Abts -Albert geschehen sey, und setzt auf die Beeinträchtigung derselben 50 Mark Gold, halb der königlichen Kammer, halb dem Kloster zahlbar, fest. Zeugen sind gewesen die Erzbischöffe Albert zu Mainz und

Schon bei Lebzeiten und der Regierung des Markgrafen Conrad nannte man damals dessen Sohn Markgraf; ein Beweis dafür, dass einst des Vaters Würde auf den Sohn übergehe.

373. In der päpstlichen Urkunde v. J. 1141 ist der Wald in der Art beschrieben » in Vinne nemus Nuegehege a monte qui Hisberc dicitur usque ad habitationem fratrum. Auf dem Finnischen Gebirge in dem Eckardtsberger Bezirk hat zwischen den Bächen Lossa und Grumbach der Wald Nucngehege oder Nuenhegen gelegen, dessen Name jedoch jetzt in dasiger Gegend nicht mehr zu finden ist, wohl aber der Hisberg späterhin Hirsberg oder Hirsbach. Dieser Wald hat sich bis zu einem Klosterhof, der in dieser Gegend gelegen, erstreckt, wohin sich die Worte: » usque ad habitationem fratrum « beziehen. Dieser Hof hat nach dem Urk. Extr. No. 395. v. J. 1180 an der Lossa gelegen.

Albero zu Trier, die Bischöffe Albero zu Lüttich, Stephan zu Metz, Bernhard zu Paderborn, Sigefried zu Speier, Udo zu Naumburg, Bucco zu Worms, Udo zu Osnabrück, Herzog Friedrich von Schwaben und Elsas, Herzog Albert zu Sachsen, Markgraf Herrmann, Pfalzgraf Wilhelm, Landgraf Ludwig in Thüringen. Act. anno dom. incarn. 1140. Ind. III. regnante Cuonrado Romanorum rege 2. anno regni 5. Dat. apud Wormatiam.

Bertuch Chron. Port. pag. 17,
Thur. sac. pag. 877.

In dem Jahre 1140.

139. Der Erzbischoff Adelbert zu Mainz bestätiget das von Propst Otto zu Halberstadt vollendete, früher aber von dessen Mutter Brechta angefangene, der Jungfrau Maria und dem heil. Godehard gewidmete, mit Genehmigung Otto's Bruders W. von Kudice ** dem Erzstift zu Mainz übertragene Nonnenkloster zu Hugesdorf, 374 welcher Ort ohnehin in der Mainzer Diöces gelegen sey; nimmt solches in seinen Schutz, verordnet daselbst den Benedictiner-Orden, gestattet dem Convent die freie und uneingeschränkte Wahl einer Aebtissin sowohl, als eines Schutzvoigts, verbietet letzterem jede Bedrückung des Klosters, berechtiget dieses ausserdem, mit seinem, des Erzbischoffs, Vorwissen, ein anderes, besseres Subject zu erkiesen, ertheilet dem dermaligen Abt Conrad und dessen Nachfolgern die Ausübung aller geistlichen Rechte, zu predigen, begraben und dergl., eignet dem Kloster auch die Capelle zu Hu

Nach einem übeln Gebrauch der Mönche sind sowohl Albert als Otto in dieser Urkunde blos mit ihren Anfangsbuchstaben angegeben worden. Otto wurde i. J. 1123. Bischoff zu Halberstadt, von den dasigen Domherren der Simonie beschuldiget, und nach dem Albert. Stad. i. J. 1128. abgesetzt, erhielt durch Vermittelung des Kaisers Lothar i. J. 1131 das Bisthum zurück, verlor dieses von Neuem i. J. 1135 auf dem Concilio zu Pisa, und begab sich dann in das Kloster Heusdorf, wo er i. J. 1142 starb. Chron. Montis Sereni ad hunc annum.

** Wernher von Kudice. Dieser kommt in der gleich folgenden Urkunde als Voigt des Klosters vor, und es wird dadurch die Familie, aus welcher Brechta und der Bischoff Otto entsprungen, deutlich, zugleich auch das Angeben, durch welches neuerer Zeit in den Curositäten Bd. III. p. 118. die Stiftung des Klosters Heusdorf der Gräfin Bertha von Groitseh zugeschrieben worden, widerlegt.

374. Das Dorf Ileusdorf in dem Grosherzogth. Weimar.

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