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ten im Reiche der Natur, ohne Unterschied, Würdigen und Unwürdigen, auch ohne Gebet, aus unverdienter Güte Gottes gegeben werden; so verhält es sich doch mit den Gnadengaben anders. Wenn Gott durch fein Wort ein Herz auf das Vorhandensein solcher Gaben aufmerksam gemacht und es aufgefordert hat, sich dieselben zu erflehen, so ist es offen: bar sträflicher Leichtsinn, Geringschäßung der Gnade und Gabe, Gleich: gültigkeit oder gar Unglaube an Gottes Verheißung, wenn solches Herz das Gebet unterläßt; und da diefe Güter nicht aufgedrungen werden, so empfångt sie derjenige nicht, der sie nicht begehrt, und der bittend nicht zeigt, daß er ihrer würdig sei; doch ist selbst diese Würdigkeit nicht ein Verdienst, sondern auch nur eine Wirkung der Gnade Gottes, die zum Gebete lockt durch Gebot und Verheißung. Auch bei der Uebung der Gebetspflicht, bei der Anwendung dieses Gnadenmittels ist ein falscher Gebrauch möglich, denn Jakobus sagt, man könne übel beten. Wenn nur der Mund betet, wenn das Herz ohne Andacht ist, wenn nur Worte hergeplappert werden, ohne daß Hunger und Durst nach Gnade und Gabe Gottes im Gemüthe ist, wenn man sich das Beten als Verdienst anrechnet, dann betet man übel und es iß unmöglich, daß folches Gebet wir ke, was es sonst thut; es kann den Glauben nicht stärken, die Gemeinschaft mit dem Erlöser nicht befestigen, uns nicht mit himmlischen Kräf ten bereichern; weil es ein todtes Werk ist, so verbirgt sich der lebendi ge Gott vor denen, die ihn also anrufen.

Von dem Sacrament der heiligen Taufe.

Zwei heilige Handlungen oder Gebräuche hat der Erlöser ausdrücklich verordnet, die Taufe und das Abendmahl, jene zur Aufnahme in die Gemeinschaft der Heiligen, dieses zur Erhaltung und Förderung der felben; und diese beiden heiligen Handlungen pflegt man Sacramente zu nennen, weil der Bund mit dem Erlöser dadurch entweder wie bei der Taufe geschlossen, oder aufs Neue wie bei dem Abendmahl bestätigt wird. Außer der göttlichen Einseßung durch Jesum Christum gehört aber zu einem Sacrament auch noch dies, daß vermittelst einer in die Sinne fallenden Handlung dem Sünder eine unsichtbare und himmlische Gabe durch die Gnade des allgegenwärtigen und allwirksamen Erlösers mitge: theilt wird, nämlich Vergebung der Sünden, Gerechtigkeit und Selig: keit, oder alle diejenigen geistlichen Güter und himmlischen Wohithaten, welche der Heiland durch das Werk seiner Erlösung erworben hat und kraft seiner königlichen Regierung austheilt. Da aber die geistlichen Güter auch nur auf eine geistliche Weise, mit dem Sinne, der uns für dieselben empfänglich macht, nämlich mit dem Glauben, empfangen

and genossen werden können: so ist von Seiten des Menschen der Glaube nöthig, wenn er die Sacramente auf würdige Weise nehmen, und wie des Irdischen so auch des Himmlischen in ihnen theilhaftig werden will. Denn auch diese beiden von dem Herrn der Kirche verordneten Gnadenmittel sind für uns sinnlich vernünftige Wesen berechnet und uns ferm gegenwärtigen Zustande vollkommen angepaßt, indem sie ein åus Beres Sichtbares und ein inneres, geistiges Unsichtbares enthalten; jes nes ist das Element, wie ein Kirchenvater sagt, Wasser bei der Taufe, Brot und Wein beim Abendmahl, dieses ist das Wort des Herrn, nåmlich das Wort seiner gnädigen Verheißung, daß er dem Sünder Verges bung seiner Sünden und die damit verknüpften Güter schenkt, ihn aller Segnungen feines Todes und feines Lebens, das er jeht bei dem Vater führt, theilhaftig macht. Wenn die katholische Kirche sieben Sacra, mente zählt, so ist sie bei den fünf übrigen nicht im Stande, die uns mittelbare Einsehung von dem Herrn der Kirche aus der Schrift nachzuweisen, und wenn sie wirklich Gnadenmittel wären, durch welche der Sünder der Gnade theilhaftig wird, so wäre es gewiß höchst ungerecht, nicht alle an allen Sacramenten Theil nehmen zu lassen, wie doch die katholische Kirche thut, indem sie ihren Priestern das Sacrament der Ehe und allen übrigen Mitgliedern der Gemeinde das Sacrament der Priesterweihe verweigert. Die Gnade des Herrn ist allgemein und für alle, und der Mensch darf es sich nicht herausnehmen, was wirklich ein Gnadenmittel ist, irgend einem zu versagen; wenn man daher auch die übrigen sogenannten Sacramente der katholischen Kirche als erbauliche Handlungen gelten läßt, so kann man ihnen doch die Würde und Kraft nicht zugestehen, welche der Erlöser ausdrücklich durch sein Wort in die Sacramente der Taufe und des Abendmahls gelegt hat.

Die Taufe hat der Herr unmittelbar vor seiner Himmelfahrt ans geordnet, und die Einsehungsworte finden sich Matth. 28, '18-20. und Marc. 16, 15. 16. Was die äußere Form der Taufhandlung be trifft, so war sie früher anders als sie jezt verrichtet zu werden pflegt; die Täuflinge stiegen sonst ganz in das Wasser hinab und wurden in dasselbe untergetaucht, so daß es sie völlig bedeckte und verbarg, das sieht man aus Matth. 3, 16. und Apostg. 8, 38. (Daraus ist auch der bildliche Ausdruck zu erklären Matth. 20, 22; feine Leiden vers gleicht der Herr hier deshalb mit einer Taufe, weil er ihnen im Tode ganz zu erliegen schien.) Es ist nicht zu leugnen, daß der Gebrauch des Untertauchens viel bedeutungsvoller ist, als das spåter an seine Stels le getretene, jest gewöhnliche Besprengen mit Wasser, bei welchem man *sich an die frühere Sitte erinnern muß, um die Bedeutung des Bespren

N

gens recht zu verstehen. Nach Jesu Willen geschieht die Taufe im (oder auf den)-Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes, weil der Getaufte dadurch zum Glauben an Gott den Vater, zum Glauben an den Sohn Gottes und zum Glauben an den heiligen Geist ges weiht und verpflichtet, ihm aber zugleich auch die Verheißungen aus Gnaden geschenkt werden, daß Gott der Vater, der allmächtige Schöpfer Himmels und der Erden, durch Christum sein Vater, daß der ewige Sohn Gottes, Jesus Christus, sein Heiland und Erlöser sein, und daß der heilige Geist, den Christus den Seinen als Tröster sendet, auch ihm gegeben werden, und er unter die Gnadenwirkungen desselben gestellt und mit ihnen gesegnet werden solle. Die Worte Gal. 3, 27. bezeu= gen, wie man durch die Taufe mit Christo in die innigste Verbindung getreten sei, so daß er jedem Getauften und dieser hinwiederum ihm an: gehört; durch Christum aber alle in stehen wir mit dem wahren Gott in dem rechten Verhältniß der Kindschaft, nach Joh. 1, 11. 12. und Gal. 3, 26., und dies selige Verhältniß kommt zu Stande, wenn wir durch Christi Gnade, den Geist Gottes, den heiligen Geist empfan gen, Rom. 8, 14. 16. Ohne Gemeinschaft mit Christo empfangen wir diesen Geist nicht, und wer daher mit ihm noch nicht in Verbindung steht, ist auch nicht in jener befeligenden Gemeinschaft mit dem Vater 2 Joh. V, 9., und daß wir auf den Namen des heiligen Geistes getauft werden, um ihn zu empfangen, bezeugt theils das Wort Johannis des Täufers Matth. 3, 11., theils Jesu Verheißung Apostg. 1, 8., theils der geschichtliche Hergang der Sache Apostg. 19, 1-6. Der Apostel Petrus nennt die Taufe den Bund eines guten Gewissens mit Gott, faßt man sie unter diesem Bilde auf, so führt das einerseits auf die große Gnade, die wir von dem Herrn empfangen, andrerseits auf die ernsten und heiligen Verpflichtungen, die wir gegen ihn übernehmen. Die uns in der Taufe geschenkte Gnade besteht in der Vergebung der Sünden, wir empfangen Antheil an allen Gütern und Wohlthaten, die der erhöhete Christus in diesem und jenem Leben den Seinen will zufließen lassen, und dagegen geloben wir in dem christlichen Glaus ben zu bleiben und zu wachsen, Christo Treue bis in den Tod zu beweis sen und zu seines Namens Ehre, wie es Kindern Gottes geziemt, zu wandeln. Wie wichtig und bedeutungsvoll in dieser Beziehung die Taufe sei, und wie sie zu einem heiligen Leben verpflichte, darauf macht ausführlich Paulus aufmerksam in der wichtigen Stelle Röm. 6, 1-6. Er sagt zuerst, daß der Christ, welcher durch den Glauben gerecht ges worden und zum Frieden mit Gott, also zum Genusse der Seligkeit durch die Gewißheit der ihm geschenkten Gnade gelangt sei, unmöglich in seis

nen vormaligen Sünden beharren und fortleben könne, denn denen sei er abgestorben (V. 2.); dies Abgestorbensein für die Sünde erweist er nun aus der Taufe, deren sinnbildliche Natur und Bedeutung er dar legt; alle, die in Jesum Christum getauft, durch die Taufe in seineGemeinschaft eingetreten sind, die sind in seinen Tod getauft, V. 3., haben dadurch, aber nur aus Gnaden, ein Anrecht an den Segnungen seines Todes, sind aber auch zum Tode oder zum Sterben verpflichtet, denn wir sind (E. 4.) mit ihm begraben durch die Taufe in den Tod; so wie Chrißus begraben wurde, nachdem er gestorben war, so sind auch die getauften Christen bei ihrer Taufe, als sie ganz untergetaucht wurden, gleichsam im Wasser begraben, damit sie auf geistige Weise, nämlich der Sünde, sterben sollen. Es ist also die Taufhandlung be: deutungsvolles Bild des Todes und Begräbnisses Christi, aber auch seis ner Auferstehung, denn so wie Christus nachher durch die herrliche Macht feines Vaters von den Todten auferweckt worden ist, so kommt der Taufs ling aus dem Grabe des Wassers wieder hervor, und alle Getaufte sol= len daher in einem neuen Leben wandeln, so daß sie mit dem vorigen Sündenleben gar nichts mehr gemein haben. Noch weiter erläutert der Apostel die durch die Taufe mit Christo errichtete Gemeinschaft V. 5., er nimmt das Bild von einem Pfropfreis her, zwischen welchem und dem Baume, dem es eingepflanzt ist, eine Lebensgemeinschaft der Säfte zum Fruchtbringen statt findet, eben so zwischen dem Christen und Christo; so gewiß wir mit ihm sterben, so gewiß sollen wir auch mit ihm auferstehen, denn die bei Christo unzertrennliche Verbindung des Todes und der Auferstehung soll sich auch bei den getauften Christen zeigen, im Sterben für die Sünden und im Auferstehen für ein heiliges Leben. Denn das weiß ja jeder Getaufte (V. 6.), daß, wie Christus den schmerzlichen Tod am Kreuze gestorben ist, auch der alte in Sünden verderbte Mensch im schmerzlichen Tode der Selbstverleugnung sterben muß, das mit der sündliche Leib, d. h. die Gesammtheit der Sünde, alle Sünde, völlig abgethan werde, so daß wir der Sünde hinfort nicht dies nen. Die Taufe als Sinnbild des Begrabenwerdens und der Auferste= hung erwähnt Paulus auch Kol. 2, 12., und daß das Untertauchen oder Besprengen mit Wasser in der Taufe die Reinigung der Seele von allen. Sünden vorbilde, so wie Wasser den Körper von seinen Flecken reis nigt, das zeigt deutlich Apostg. 22, 16. Diese Reinigung geschieht aber durch die Kraft des versöhnenden Todes Chrifti, feines Blutes, von welchem das Wasser Bild ist, Offenbarung 1, 5. Cap. 7, 14. Nach 1 Petr. 3, 21. 22. ist die Taufe keineswegs ein äußeres Abwaschen von körperlicher Unreinigkeit, sondern vielmehr sinnbildliche Dar

stellung der erlösenden Kraft und der heiligenden Gnade Jesu Chrifti,. welche er den Seinen gibt, so auch 1 Kor. 6, 11. Die von dem Herrn eingesetzte Taufe ist als eine äußere Handlung Bild der Geistestaufe, - daß wir durch die Wirkungen des heiligen Geistes wiedergeboren und ganz neue Menschen werden follen, denn darauf kommt es wesentlich an, wenn wir wahre Genossen seines himmlischen Reiches sein wollen, wie auch Jesus bezeugt Joh. 3, 5. Weil die Wassertaufe nun Bild und Siegel der geistigen Erneuerung ist, so nennt sie Paulus deshalb ein Bad der Wiedergeburt Tit. 3, 5. Da Jesus die Taufe ausdrücklich gebo ten hat, so muß sie auch derjenige empfangen, der vermittelst des Wortes durch den Glauben die Wirkungen des Geistes erfahren und aus dem Geiste wiedergeboren ist, denn es gibt ihm dies Sacrament die theure Zusicherung, daß er dem Heilande der Welt angehört und sich seiner getrösten darf.

Nach dem Worte des Herrn: Lehret alle Völker und taufet sie! ging die Verkündigung der frohen Botschaft von Christo, die Predigt von der Buße und Sündenvergebung der Taufe voran, und diese wurs de nur an denen vollzogen, welche das Wort mit willigem Herzen aufgenommen hatten und gläubig geworden waren an Jesum, als den verheißnen Messias und Heiland der Welt. Da aber Jesus ausdrücklich auch von den Kindern redet Marc. 10, 13-16., da es nichts gegen sich hat, daß in den von den Aposteln getauften Familien nicht auch Kinder gewesen sein und die Taufe mit empfangen haben sollten; da die Kinder, Fleisch vom Fleische geboren, wegen des in ihnen vorhandnen Verderbens unserer Natur der erlösenden und heiligenden Gnade Jefu Christi allerdings ebenfalls bedürfen: so ist schon frühe in der Kirche die Kindertaufe gewöhnlich geworden, und die Taufzeugen vertreten die Stel: le des Kindes infofern, als sie in seinem Namen das Bekenntniß des christlichen Glaubens und das Gelübde der Treue gegen Jesum ablegen. Wenn nun auch ein in den ersten Tagen seines Lebens, also im Zustande des noch nicht erwachten Bewußtseins getauftes Kind nicht als ein Glâu: biger angesehen werden kann, so empfängt es doch die Gnade der Aufnah me in die Kirche, Anrecht an der Kindschaft, und späterhin, wozu Eltern und Taufzeugen sich verpflichten, indem sie es zur Taufe darbringen, christliche Unterweisung, so daß es von der frühesten Zeit an unter dem beseligenden Einflusse des heiligen Geistes steht, der in alle Wahr: heit leitet. Durch die Kindertaufe ist ganz natürlich die Bestätigung des Taufbundes von Seiten des Kindes nöthig geworden, und es ist die Confirmation in fo fern als Ergänzung und Vervollständigung der Kindertaufe anzusehen, als der junge Christ selbst das Bekenntniß seines. Glaubens ablegt und die Gelübde der Treue gegen seinen Heiland bestå:

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