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I. Abhandlungen.

Zur Lehre von der Kirche und ihrem Amte.

Von

W. Floerke,

Pastor zu Grambow in Mecklenburg - Schwerin.

Christliche Kirche in diesem Leben ist eine sichtbare Versammlung aller Menschen, so die reine Lehre des Evangelii annehmen, gläuben und bekennen und rechten Brauch der Sakramente haben, in welcher Versammlung der Herr Christus kräftig ist durch den Dienst des Evangelii.

Mecklenb. K. O. XVIII.

Das Predigtamt ist ein Befehl den Gott mit ausgedrückten Worten geben hat, das heilige Evangelium zu predigėn, Sakramente zu reichen, Sünden zu vergeben, Prediger sammt der Kirchen zu ordnen, Sünde zu strafen allein mit Gottes Wort und nicht mit leiblicher Gewalt.. Ebends. XXV.

Vor allen Dingen hat die brennende Frage der Gegenwart, welcher auch diese Zeilen dienen möchten, über ihr Verhältniss zum Bekenntniss Klarheit zu verschaffen. Denn auf der einen Seite werden wir jedem Resultat von vorne herein misstrauen müssen, das sich nicht als lebendiges Produkt reformatorischer Anschauungen zu beweisen vermag; anderseits aber werden wir den Geist nicht dämpfen und das Zeugniss des Geistes nicht überhören wollen, das unwidersprechlich von einem Neuen zeugt†). Wie ist demnach

Dass die Redaction dies neue Geisteszeugniss nicht überhören und nicht überhören lassen will, gibt sie durch die dankbare Aufnahme dieser in ihrer Art meisterhaften Abhandlung des hochgeachteten Einsenders zu erkennen, der zudem in dem Begleitschreiben mit Bezug auf einen damaligen Tagesstreit offen erklärt, dass er ,, eine Beurtheilung wissenschaftlicher Fragen durch Macht der Schlüsselgewalt für absolut unlutherisch, weil nnevangelisch halte." Eine andere Frage aber ist es nun, ob dies Neue zugleich doch ein wahrhaft protestantisch-lutherisches Neues oder eben nur ein Neues (Puseyitisirendes) sei, und diese Frage, wenn auch durch die Bekenntnissschriften und den Geist und Kern der Lutherschen Refor mation vernehmlich genug beantwortet, bleibt offen. Die Red. Zeitschr. f. luth. Theol. I. 1852.

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das Verhältniss der fragenden und suchenden Gegenwart zum Bekenntniss? Die Antwort wird sich aus der Erkenntniss einer verschiedenen den verschiedenen Kirchenzeiten überwiesenen Aufgabe ergeben. Denn wenn es unzweifelhaft ist, dass den Zeiten abschliessender Dogmenbildung Zeiten dogmatisirender an die Verarbeitung der einzelnen Momente des Dogma gewiesenen Reflexion voraufgehen, und wenn es ferner unzweifelhaft ist, dass der Standpunkt der Reflexion immer zugleich der der Einseitigkeit ist, so wird der Gedanke schwerlich abzuweisen seyn, dass die reformatorische Lehre von der Kirche und ihrem Amte als dem Standpunkt der Reflexion eben angehörig, sich zu der Frage der Gegenwart nicht in der Weise des abgeschlossenen und bindenden Symbols, sondern nur in der Weise des einzelnen, sein anderes suchenden Moments verhält. Es wird nämlich doch ausser Frage seyn, dass nicht der locus von der Kirche, sondern der locus von der individuellen Heilsaneignung die Aufgabe der lutherischen Reformation ausmachte; und es wird daher jedes Resultat der Gegenwart, vorausgesetzt sein richtiges Verhältniss zur Schrift, sich der reformatorischen Lehre von der Kirche an die Seite stellen können, sobald es nur die eine grosse Errungenschaft: Rechtfertigung durch den Glauben allein nicht wieder aufhebt. Allein es wird dennoch freilich Limitationen anderer Art geben. Denn bei der Einheit des gesammten dogmatischen Gebiets hat die schliessliche Fixirung des locus von der individuellen Heilsaneignung natürlich nach allen Seiten hin ein neues Licht angezündet, und wie dies nun in der Ubiquitätslehre nach der Seite eines bereits fixirten Dogma hin geschehen ist, so in bestimmten Anschauungen nach der Seite des noch nicht fixirten Dogma von der Kirche hin. Es giebt eine berechtigte vorläufige Erneuerung der in Frage stehenden Lehre zur Zeit der Reformation; und darin wird daher eben die zweite Bedingung für die Gegenwart bestehen, dass sie jene reflexionsmässige Erueuerung sowohl nach der Seite der Negation als nach der Seite der Position bin in sich aufzunehmen hat. Ein Mehres wird der Natur der Sache nach nicht gefordert werden können, und erst da wird die Gefahr katholisirender Repristination oder sektirerischer Revolution eintreten, wo dieser zwiefachen Bedingung nicht nachgekommen wird. Wo dasselbe geschieht wird mit allem Freimuth die Einseitigkeit jener reflexionsmässigen Erneuerung nachzuweisen seyn bei dem lebendigsten Bewusstseyn des eignen reflexionsmässigen Standpunkts und der eignen Einseitigkeit. Dies Alles im Auge behaltend werden wir im Folgenden von der

Sache handeln und zwar der Natur der Sache nach 1) von der Kirche 2) vom Amte. Der Gott aller Gnade aber wolle der folgenden Untersuchung von der Wahrheit geben, die da frei macht. Amen.

I.

Welch' ist die Lehre der Väter von der Kirche? Wir folgen einmal der Majorität und sagen: es ist die von der unsichtbaren Kirche; und indem wir an die für einen abermaligen Abdruck zu oft wiederholten Stellen der Symbole erinnern (cf. Schmidt Dogmatik p. 456) und anderseits die vollkommenste Berechtigung der Lehre der römischen Kirchenbeseligungspraxis gegenüber erkennen, geben wir zu dass sie Grund im Bekenntniss hat. Die Materie der Kirche konstituiren hiernach homines vere credentes et sancti (Baier), die Kirche muss daher definirt werden als congregatio sanctorum, qui vere credunt evangelio Christi et habent spiritum sanctum, und dies was die Kirche principaliter ausmacht, muss ein Unsichtbares, weil ein nur Gott Kündliches seyn, das Sichtbare an der Kirche dagegen sich als das Posterius zu jenem Prius verhalten. Das ist nach der Aussage der Majorität die Lehre unsrer Kirche, und indem wir nun offen aussprechen, dass wir uns sie in dieser Gestalt nicht anzueignen vermögen, wenden wir uns zuerst dem Ausgangspunkt der Lehre zu. Dieser ist offenbar das vere credere und zwar das vere credere des Einzelnen; und wird sich dieser Ausgangspunkt nun halten lassen? So viel wird zugegeben seyn, dass die Kirche ihre eigne Realität hat. Ist das aber, wird dann nicht die Forderung Recht haben, dass man den Ausgangspunkt innerhalb ihrer eignen Realität nehme? Jedes Ding wird von sich selber aus verstanden werden, und es wird daher als der erste Fehler der Lehre zu bezeichnen seyn, dass sie die Kirche von einem ihr fremden Ort aus betrachtet, und anstatt des Standpunkts des einzelnen Gläubigen wird ihr Standpunkt zum Ausgang zu nehmen seyn, anstatt des Standpunktes einer ihrer Relationen der Standpunkt ihres Wesens.

Von dem vere credere geht man aus und doch ist einerseits das vere credere nur die Folge der Predigt nach Röm. 10, 14. und anderseits Predigt und Glaube nicht das Alles setzende, sondern selbst ein gesetzes Princip; und wird es daher nicht als der andre Fehler der Lehre zu bezeichnen seyn, dass man ein drittgesetztes als das Alles setzende Princip gesetzt hat? Der katholische Fehler ist bekanntlich der, dass man die geschichtliche Ordnung der Kirche mit der

Macht und Ehre eines göttlichen Rechts ausstattet, und befindet man sich nun mit dem vere credere doch ebenfalls nur auf der Linie der Geschichte und zwar der Geschichte des einzelnen Subjekts, so wird man schwerlich den rechten Punkt für den Ausbau der Lehre gewonnen haben. Bei allem Recht, das man gegen das unerträgliche römische Unrecht hatte, wird man von diesem Punkt doch nur dazu kommen, der einen Einseitigkeit die andre, der fremden Behauptung die eigne gegenüberzustellen, während man anderseits nicht im Stande seyn wird, eine Menge von Fragen und Widersprüchen zu lösen. Wie wird sich z. B. die Frage nach dem Verhältniss von der Kirche zum Einzelnen lösen? Die neueste, die Vertretung der bestrittenen Lehre übernehmende nach vielen Seiten hin so werthvolle Arbeit von Höfling handelt konsequent zuerst von der Kirche in ihren einzelnen Gliedern. Aber wie ist das zu verstehen? denn entweder die Kirche wird nur durch die Einzelnen, so dass von derselben in ihnen nicht gehandelt werden kann, oder die Kirche ist wirklich als ein schon vor ihnen Vorhandenes in ihnen, so dass nicht mehr das vere credere der Ausgangspunkt der Untersuchung seyn kann. Eben dasselbe gilt von der, Formel, dass die Kirche Gemeinschaft und Anstalt zugleich ist. Denn durch solche Coordination wird eben das nicht erklärt, warum es sich handelt, nämlich nicht erklärt, wo der lebendige Ausgangspunkt ist, und eben dadurch der Streit bis in die Endlosigkeit verewigt: was eher sey das Ey oder die Henne? Hierher gehört es auch, wenn man mit der Sichtbarkeit hinterherkommt oder selbst ausspricht, was wir bei Höfling (Grundsätze ev. -luth. Kirchenverf.) p. 10 lesen, dass nämlich die Kirche von vorneherein eine Seite der Aeusserlichkeit an sich habe. Denn wenn dies von vorneherein der Fall ist, so ist diese Seite der Aeusserlichkeit auch das die Kirche Mitkonstituirende und so ist selbst der Ausgangspunkt der ganzen Lehre ein sich selber unbegreiflicher, weil das vere credere an sich keine Seite der Aeusserlichkeit hat. Ferner, wie erklärt sich von hier aus das Verhältniss der Kirche zu denen, welche nicht glauben und doch von ihrem Gebiete umfasst werden? Unsere Dogmatik hat bekanntlich geantwortet durch die Lehre von der ecclesia late et stricte dicta; allein wie nothwendig mit wenig Glück. Die stricte dicta eccl. befasst die Gemeinschaft des wahren Glaubens, die late dicta die Gemeinschaft des blossen Bekennens. Allein abgesehen davon, dass es auch ein Seyn in der Kirche giebt, dem selbst das blosse Bekennen entschwunden ist, wird man denn sagen können, dass der wahre Glaube late

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