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leibes Christi, und ebenso wenig nimmt sie eine von der realen Durchdringung Seitens des Göttlichen getrennt gedachte Mittheilung der Eigenschaften der göttlichen Herrlichkeit an (cf. das Gleichniss vom glühenden Eisen), sondern sie lehrt vielmehr nur, dass die wirkliche verklärte Menschheit Christi nunmehr das absolute Organ des dreieinigen Gottes geworden sey, der absolute offene freie Born, den das Haus Davids haben sollte; und wie steht nun nach dieser Lehre Christus zur Menschheit? Es tritt hier ein Zwiefaches ein. Einmal er ist nun das Haupt der Creatur, der über alle räumlichen Bedingungen erhaben, das All des Geschaffenen nicht nur in der Weise der Natur, sondern in der Weise der Gnade mit seiner verklärten Menschheit und ihren Wirkungen zu erfüllen Macht wie Recht hat. Er ist nun nicht mehr hie, spricht der Engel, und darum weil über Allem so in Allem und doch von nicht Einem gehalten; und zwar das Alles seiner Macht und seinem Rechte nach, in der Weise realer Selbstmittheilung, auf dass er Alles seiner Verklärung theilhaftig mache nach der Wirkung, damit Er auch alle Dinge Ihm kann unterthänig machen. Das fordert der innerste Begriff der Ubiquitätslehre, und mit derselben Entschiedenheit, mit welcher die Väter von seiner Empfängniss an die communicatio idiomatum für seine Menschheit behaupten, ist, diese andre communicatio an die Menschheit überhaupt von dem ersten Augenblick seiner Erhöhung an als sein Recht und seine Macht zu behaupten. Oder was hätte die Lehre von der Unpersönlichkeit seiner Menschennatur nach für Bedeutung, wenn nicht der Menschheit überhaupt geschähe. was der seinigen geschieht? Wir sagen mithin: die Relation des verklärten und erhöhten Christus zur Welt ist die der realen Selbstmittheilung zum Zwecke derselben Verklärung; oder mit andern Worten: die Gotteserfülltheit Christi ist nunmehr die Christuserfülltheit der Welt geworden, und dass Christus die Hütte Gottes seiner Person nach ist, damit ist die Welt nun die Hütte Gottes in Christo geworden und zwar das Alles nicht nach dem Verhältniss von potentia und actu gedacht, sondern ats historisches Ergebniss des erhöhten Menschensohns, als von seiner Erhöhung nicht zu trennendes allmächtiges Recht. Das ist das Eine, das Resultat der Ubiquitätslehre *). Dem aber steht ein Anderes entgegen und zwar et

*) Wir können nebenbei gesagt den Namen behalten, wenn wir auch mit Thomasius zwischen Leiblichkeit und Menschheit überhaupt scheidend, dieser eine unbedingte Allgegenwart zuschreiben, welche das Bedürfniss des Glaubens für jene nur da gewiss weiss, wo die bestimmte Verheissung vorliegt.

was,

was ans dem Begriff der Erlösung sich ergiebt. Unsre Kirche nämlich lehrt doch keine justitia habitualis und infusa, sondern eben die Gerechterklärung als actus forensis. Nach diesem Grundbegriff sieht sie aber nicht allein die Rechtfertigung des Einzelnen, sondern auch mit allen rechtgläubigen Kirchen die Erlösung der Welt an. Worin die vollbrachte Erlösung eine Veränderung hervorgebracht hat, das ist unmittelbar nicht der empirische Zustand der Welt, sondern das Verhältniss zwischen Gott und Welt, das göttliche Urtheil über die Welt, das göttliche Ansehen der Welt; und wie wird sich hiernach nun das oben Gewonnene realisiren können? Der empirische Zustand der Welt ist Ostern und Himmelfahrt derselbe. Die Welt ist nach wie wie vor thatsächlich in der Gewalt der Sünde und des Todes. Wie wird daher der Lebendige wohnen können bei den Todten? Man sieht: es wird sich das Recht des erhöhten Menschensohns bedingen lassen müssen durch den Begriff des actus forensis, und es wird dies Wohnen selbst nicht in der Weise der justitia infusa, sondern nur in der Weise des actus forensis geschehen können *). So viel ist unzweifelhaft, die Menschheit, wie sie ist, kann nicht Offenbarungsstätte Christi seyn, kann nicht seine absolute oxŋv seyn; denn es klebt auch dem Gläubigen der alte Mensch an, bis man die Schaufeln über ihn schlägt. Daraus aber folgt eben so unzweifelhaft, dass der Herr sich seine absolute oxy dnrch besondere Veranstaltungen und Ordnungen in der Weise selbst schaffen muss, dass die Diesseitigkeit wohl die Form aber nicht das Material für dieselbe hergebe. Denn wie einerseits die Ubiquität ein inmenschliches Wohnen des Herrn fordert, so schliessen anderseits der Begriff des actus forensis und die Thatsache des sündigen Weltzustandes die empirische Wirklichkeit der Menschheit aus von diesem Wohnen. Das Resultat ist offenbar eine oxyvǹ Gottes, die

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*) Man wird sehen, dass die dreifache Weise des Wohnens Christi in der Menschheit wie einerseits dem Dreifachen des ersten Theils im Gebet des Herrn (Name Kirche, kommendes Reich Gemeine, Wille Gottes auf Erden objektiv dargestellt kirchliches Gemeinwesen), so anderseits dem Dreifachen der Heilsordnung (Rechtfertigung, Erneuerung, unio mystica) entspricht. Letzteres will natürlich die Rechtfertigung dem persönlichen Besitze nach nicht anf das Gebiet der Kirche beschränken, sondern es soll damit gesagt werden, wie die Gnade an den Einzelnen zunächst als Gnaden verhältniss hinankomme, so vollziehe sich das erste Wohnen des Herren nicht im Gebiet persönlicher Gerechtigkeit, sondern eben im Gebiet des Verhältnisses.

ausser und inmenschlich zugleich ist, die ohne Zuthun des Diesseitigen erbaut, dennoch mit dem Diesseitigen in der Einheit steht, dass sie dasselbe zu ihrer blossen Form macht; oder von dem Diesseits ausgehend, das Resultat ist das Diesseitige als blosser Träger, als blosses Darstellungsmittel der Präsenz Christi.

Es handelt sich mithin um eine diesseitige Offenbarungsstätte Christi, für welche das Diesseits nur die blosse Form hergiebt; und welch Diesseitiges ist es nun, das sich bis zur schlechthinnigen blossen Form ausleeren kann? Kann dies die persönliche Creatur seyn, die eben nicht nur in der Weise der Form, sondern in der Weise persönlich bewusster Realität Sünde und Tod in sich trägt? Es ist offenbar: es kann dies nur das Creatürliche seyn, dem das böse Princip selbst nur in der Weise der Form einwohnt, mit einem Wort das unpersönlich Creatürliche. Es ist mithin das umgekehrte Verhältniss eingetreten. Während die Seele Adams die absolute oxnn Gottes seyn sollte, und von diesem Mittelpunkt aus der Process der Verklärung sich an der ganzen unbewussten Creatur vollziehen sollte, bringt es die Sünde mit sich, dass die Kräfte der vollbrachten Erlösung sich zunächst in der unbewussten Creatur ihren Träger suchen und ihr Haus bauen müssen, um von hieraus der bewussten Creatur sich mitzutheilen. Aber der Begriff: das Creatürliche der Träger der Präsenz Christi, erfüllt sich in ihm das Postulat der Ubiquität? Was das Gebiet der Menschheit auch hergeben mag für diese absolute ox Christi, das steht fest, dass es nicht im unmittelbaren, sondern nur im mittelbaren Verhältniss zu derselben stehen und durch dies zum Träger Christi gewordene Creatürliche eben bedingt seyn wird; aber wird dadurch das Menschliche schlechthin ausgeschlossen werden? bleibt ja das Grundverhältniss der Einheit zwischen personlicher und unpersönlicher Creatur, und mag dasselbe immerhin ein umgekehrtes geworden seyn, so kann dies Grundverhältniss selbst nicht aufhören. Daraus aber folgt unzweifelhaft, dass auch das Menschliche Form Christi werden muss, indem es zur Form jenes Creatürlichen wird. Es kann dasselbe unmittelbarer Weise dies nicht werden, wohl aber mittelbarer, wohl in der Weise, dass die menschliche Person Träger jenes Trägers wird. Dies würde sofort gegen die Grundlehre des Evangeliums verstossen, wenn mit dem eben Gesagten dem persönlichen Träger Christi eine persönlich höhere Stellung zur Gnade zugesprochen und damit eine Andersartigkeit der Person ausgesprochen würde. Aber das geschieht eben nicht. Denn weil es eben eines besondern göttZeitschr. f. luth. Theol. I. 1852.

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Es

lichen Befehls bedarf und das Eigenthümliche der Person mithin nur in einem besondern Verhältniss und einer besondern Stellung und mithin nicht in einem Mehrhaben dessen, was das Allgemeine (die Gnade) ist, besteht, so ergiebt sich nicht in Bezug auf die Gnade eine Andersartigkeit der Person, sondern nur in Bezug auf die Zwecke der Gnade eine andersartige Stellung der Person. Weil der göttliche Befehl, der die Person zum mittelbaren Träger Christi macht, eben durch nichts Persönliches materiell bedingt ist, sondern reines Dekret ist, so erwächst für die Person auch keine persönliche Andersartigkeit, sondern nur ein besonderes Verhältniss und zwar nicht zur Gnade selbst, sondern zu ihren Zwecken, zu ihrer Offenbarung u. s. w.

Das ist das Postulat der beiden unzweifelhaftesten Realitäten, der Erhöhung des Menschensohns und der Erlösung als actus forensis; und was die Sache fordert das hat der Herr gegeben. Denn jener unmittelbare kreatürliche Träger der Präsenz Christi ist gegeben in den heiligen Gnadenmitteln, dieser mittelbare menschliche in dem heiligen Amt an den Gnadenmitteln, jene als Träger der gesammten Kräfte der Erlösung, dieses als ihre menschliche Form Zwecks ihrer Mittheilung, jene als das reale Princip des neuen Lebens selbst, dieses als das formale Princip der Gestaltung und menschlich diesseitigen Objektivirung des neuen Lebens, beide aber eine Realität und wie unvermischbar so untrennbar *). Somit wären wir vorläufig zum Schluss der Sache

*) Wir bitten dringend nicht zu urtheilen, bevor nicht das unter II. und III. Gesagte gelesen ist. Die ganze Entschiedenheit freilich, mit der wir die Andersartigkeit der Person läugnen und nur ihre andersartige Stellung nicht zur Gnade, sondern zu ihren Zwecken behaupten, lehnt von vornherein alle Vorwürfe des Katholisirens ab. Denn nur da fängt das Ceremonialgesetzliche an, wo die Andersartigkeit der Person behauptet wird und ich somit an das Thun der Person als materialiter mein Heil erwerbend gewiesen bin. Das allein schlägt den Grund- und Kernlehren von der Allgemeinheit der rechtfertigenden Gnade ins Angesicht, und wir sehen nun nicht einmal die Möglichkeit ein, darauf zu kommen. Denn dass wir die Gemeine allerdings normaliter an das Thun des Amtes gewiesen denken, ist gerade soviel und so wenig ceremonialgesetzlich, als dass wir sie an das Wasser in der Taufe gewiesen wissen. Wir lehren ohne jedes Bedenken eine formale Mittlerschaft des Hausvaters in Bezug auf seine Kinder und eine Andersartigkeit seiner Stellung, und woher denn hier soviel Bedenken, da wir doch auch das Amt in Bezug auf die Person seines Trägers nicht ins Gebiet des Sakraments, sondern ins Gebiet der Benediktion stellen? Und wie will man die Sache zum Schluss bringen, wenn man einmal die Nothwendigkeit eines kreatürlichen Trägers Christi zugegeben hat?

gekommen. Die Forderung einer absoluten oxyvǹ des erhöhten Menschensohns ist erfüllt in den heiligen Gnadenmitteln und ihrer menschlichen Wirklichkeit, ihrem Amte; denn das Diesseitige giebt für dieselbe schlechthin nur die Form her und zwar das Menschliche nur die Form der Form. Es ist eine ausser- und doch innen - menschliche Offenbarungsstätte des lebendigen Christus gefunden und wir haben daher alles Recht hier eben principaliter die Kirche zu sehen. Denn Alles was Gemeine und kirchliches Gemeinwesen ist, erklärt sich von hieraus und wird von hieraus thatsächlich erzeugt; und wir definiren daher die Kirche als Christus in seiner diesseitigen Offenbarkeit, oder objektiv als das Amt an den heiligen Gnadenmitteln, oder was dasselbe ist als die diesseitige Offenbarungsstätte des lebendigen Christus. Wir heben an diesem Orte nur noch hervor, 1) dass dem Allen besondere Veranstaltungen, reine Dekrete Gottes zu Grunde liegen, 2) dass eben die Besonderheit des göttlichen Befehls und die daraus erwachsende besondere Stellung die einzelne Person *) als Träger für das Amt fordert, 3) dass das gesammte Daseyn von Gemeine und kirchlichem Gemeinwesen sich von der Kirche aus abzuleiten hat. Dann aber, was uns tiefer in die

*) Es soll Lehre der Symbole seyn, dass das Amt der heiligen Gnadenmittel der Gesammtheit der Gläubigen gegeben sey. Wir sagen Ja und Nein. Ja sagen wir, denn wir bekennen von ganzem Herzen, dass das Amt wie Taufe u. s. w. der ganzen Kirche gehöre und nicht etwa einem einzelnen hierarchischen Stande. Wir sagen aber Nein, wenn man die Uebung des Amts versteht. Denn eben als Amt d. h. als Unterschiedenheit der Stellung für die Zwecke des Reiches Gottes ist es Gabe für die Gemeine. Gerade so wie nicht die Elemente des Worts und nicht die Elemente der Taufe u. s. w., sondern das wirkliche Gnadenmittel dem Ganzen gegeben ist, gerade so das Amt als Wirklichkeit, Wir sehen's auch keinen Augenblick anders in der Schrift. Wir sehen durch das geübte Amt die Gemeinen entstehen und wachsen. Wir sehen keine Minute, in welcher Alle das Amt geübt und dann Zweckmässigkeitshalber es auf den Einzelnen übertragen hätten, und wir müssten das doch fordern, wenn hieran dergestalt das Heil der Kirche hinge, wie man noch neuerdings zu meinen scheint. Das Christenthum ist Geschichte durch und durch, und was wir daher in seinem Gebiet nicht als geschichtliche Thatsache finden, das können wir nur für eine Fiktion halten, die ihrem ganzen Inhalte nach ausserhalh des geschichtlichen Christenthums steht. Was unsre Väter sagen wollen ist übrigens offenbar nur dies, dass die allgemeinen Gnadenmittel schon die Person geben, welche fähig ist das Amt zu tragen. Insofern kriecht aus der Taufe bereits Priester und Bischof, denn es bedarf keiner materialiter andern Person. Dabei besteht mithin die Forderung der einzelnen Person für das Amt.

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