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nannten Herren in dem Gebiete der Statthalterschaft lag. Ueber Schleswig hatte die Statthalterschaft Nichts zu sagen. Dennoch nehmen die Professoren die Genannten in Schutz, dass sie gegen den Willen der deutschen Centralgewalt aufsätzig waren. Wahrlich dieser Aufruf ist eine Verhöhnung der Sittlichkeit; wenn man nicht annehmen müsste, die verehrlichen Unterzeichner schrieben ihren Aufruf nur von ihrem Gefühle geleitet, ohne irgend eine Kenntniss der Sachlage zu haben.

Seite 182, 4. Auch dieser Passus zeugt von einer ganz ver

kehrten Auffassung der Sachlage. Es wird gesagt: „ Da auch die Absetzung der Pröbste und Superintendenten ohne Urtheil und Recht, in gewaltsamer Verletzung bestehender Kirchengesetze und des von diesen vorgeschriebenen Rechtsganges erfolgte: so hielten sich vielfach die ihnen untergebenen Geistlichen einerseits für verpflichtet, dieselben nach wie vor in kirchlichen Dingen als ihre Oberhirten anzusehen, andererseits nicht für befugt Fremde (Dänen), die an deren Stellen ihnen aufgedrängt werden sollten, als diejenigen anzuerkennen, denen sie gesetzlich Gehorsam schuldig wären."

Staunen müssen wir über diese Begriffsverwirrung, welche hier herrscht, und über die Vertheidigung einer unchristlichen That, des Ungehorsams gegen die Regierung. Die Professoren beschweren sich, dass die Pröbste und Superintendenten,,ohne Urtheil und Recht abgesetzt seien," obschon sie oben (sub 3.) eingestehen, dass sie der legitimen Regierung nicht gehorchen wollten, ibnen geradezu den Angehorsam aufsagten; wie nicht minder, dass sie Hochverrath getrieben, indem sie der landesfeindlichen Regierung gehorchten. Wenn Pröbste und Superintendenten der Regierung den Gehorsam aufkündigen, auf ihrem Trotz beharren und sogar Befehle von nichtlandesherrlicher Regierung annehmen, bleibt dann der Regierung etwas Anderes übrig als solche widerspenstige Beamte zu entlassen? Kann ein Staat überhaupt bestehen, wenn es jedem einzelnen Beamten frei stehen soll die Befehle nur dann auszuführen, wenn sie ihm passen? Unmöglich. Wir möchten glauben, wenn die Herren Unterzeichner sich dergleichen in Preussen erlaubten: so würden sie nicht so gelinde wegkommen. Konnte die Regierung anders als die Geistlichen ohne Weiteres entlassen, welche sich ihr nicht unterwerfen wollten und erklärten: sie erkennten die eingesetzten Obern nicht als ihre an.“ Wahrlich nur eine Begriffsverwirrung, wie wir sie seit 1848 gewohnt sind, kann eine Behauptung wie die im Aufrufe" erklärlich machen. Obendrein ist der Superintend. Nielsen und sind viele von ihm irre geleitete Geistliche erst dann

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entlassen, nachdem sie ihre Gemeinden, ihr Amt schmählich verlassen hatten. Vergleiche hierüber das erste Schreiben von Nielsen im Kirchen- und Schulblatt No. 63, in welchem er ausdrücklich sagt:,, um sich nicht persönlichen Gefahren auszusetzen, habe er sein Amt u. s. w. verlassen. “

Wenn einst in einer ruhigeren Zeit die Geschichte sich zum Gerichte bereit macht, so wird das Urtheil über den Generalsuperintendent Nielsen ganz anders lauten, als es jetzt von Vielen gesprochen wird. Haben einst die Bischöfe, welche in den Verfolgungen ruhig blieben und ihren Glauben mit ihrem Blute besiegelten,,, recht und christlich" gehandelt, dann kann ein Gleiches unmöglich von Nielsen gesagt werden.

Welche Begriffsverwirrung beherrscht doch die Professoren, dass sie verlangen die deutschen Regierungen sollen Männer aus Schleswig anstellen, welche den deutschen Regierungen ungehorsam waren und durch ihren Trotz unsägliches Elend über die Herzogthümer gebracht haben. Müssen nicht die Regierungen erwarten, dass diese Männer in ähnlichen Fällen ähnlich handeln werden, mithin auch in ihren Landen die Unterthanen zur Revolution veranlassen werden, wenn die Regierung nicht nach ihrem Sinn handelt?

Das Betragen der Geistlichkeit in den Landen Holstein und Schleswig hat der Kirche eine Wunde geschlagen, welche nach viele Jahrzehente derselben wehe thun wird. Nothwendig wäre es, sie thäten Busse und bekennten laut, dass sie von dem Zeitgeiste leider verführt wären und unchristlich gehandelt hätten. Die Gemeinden sind irre geworden und auf lange Zeit hinaus haben die Geistlichen sich der genossenen Achtung beraubt.

Es betrübt uns tief und zeugt von dem grossen Verfalle der ganzen Kirche, dass ein solcher Aufruf ergehen konnte. Besser wäre es gewesen, wenn diese Männer einen Busseruf an die Geistlichkeit in diesen Landen hätten ergehen lassen.

Wir werden es mit besonderem Danke erkennen, wenn die verehrlichen Redactionen der Zeitschriften, welche den Aufruf" in ihre Spalten aufnahmen, auch diese Bemerkungen aufnehmen.

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Holstein, im August 1851.

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Die Professoren geben in der Beil. 1. den offnen Brief des Pastor Dr. Harms an Professor Hengstenberg" und berufen sich zur Begründung ihres Urtheils auf des Mannes Gottes (?) Claus Harms Zeugniss. Wir bedauern sehr, dass der auch uns theure Mann Claus Harms diesen Brief geschrieben hat. Es wäre besser für ihn und das ganze Land, ja der christlichen Kirche, wenn er ungeschrieben wäre.

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Wir sind nicht gesonnen diesen Brief einer Kritik zu unterziehen, sondern wollen nur auf eine Frage in demselben eine für Claus Harms gültige Antwort geben. Harms beschwert sich darüber, dass Hengstenberg gesagt habe:,,,, sollte nicht das schon unsere Brüder in Schleswig-Holstein stutzig machen, dass auf Allem, was sie in ihrer Sache thun, kein wahrer Segen liegt, dass ihre Hoffnungen stets vergehen, wie eine Morgenwolke, dass ihre Entwürfe überall zu Schanden werden?" " Auffahrend spricht Harms: Lautet das Letztere nicht als ein Gottesurtheil über uns, als ein Verdammungsurtheil, und wer, Manu, hat Sie berufen ein solches über uns Wir antworten: die von Claus Harms anauszusprechen?" erkannte und verehrte Auctorität die Statthalterschaft selbst. Ist er, Claus Harms ein Mann Gottes, SO muss er die Einwirkung Gottes auf den Gang der Begebenheiten, sowohl der bürgerlichen als politischen anerkennen. Erkennt die Statthalterschaft den Einfluss Gottes auf die Begebenheiten an und, dass von Ihm der Ausgang der Schlachten abhängt: so muss doch wohl Claus Harms,,, Ider theure Mann Gottes " dieses um so mehr anerkennen.

Die Statthalterschaft nebst sämmtlichen Ministern sagt in ihrem Manifeste vom 22. July 1850, also drei Tage vor der Schlacht bei Idstädt:

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So schreiten wir zu dem gerechtesten Kriege und spreIchen das Gebet: dass wenn wir Unrecht haben, Gott uns fallen lasse, dass wenn wir Recht haben, Er uns nicht verderben möge.""

Also die Statthalterschaft provocirt auf ein Gottesurtheil hin, sie betrachtet des Krieges Ausgang als Zeichen und Zeugniss Gottes darüber, „ob wir Recht oder Unrecht haben." Gott hat uns fallen lassen, bei Idstädt am 25. July, bei Missunde ain 12. September, bei Friedrichsstadt am 29. bis zum 4. October, an welchem Tage der Sturm abgeschlagen wurde.

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Wir müssen sagen, nach dem Ausspruche der Statthalterschaft: Gott hat uns fallen lassen; " also haben wir Unrecht. Ist aber das: so ist Claus Harms kein Mann Gottes und so hat Hengstenberg vollkommen Recht,

Claus Harms ladet sich schwere Schuld durch seinen offnen Brief auf, da er versucht eine Sache, welche nach dem Manifeste der Statthalterschaft zu einer ungerechten durch ein Gottesurtheil geworden ist, noch ferner zu vertheidigen und häuft so neue Schuld auf die alte.

Wir beklagen dieses aufrichtig und zwar um so mehr, da durch Harms Auctorität nicht allein unser Land in seiner

irrigen Ansicht bestärkt und der Unfriede gehalten, sondern auch die deutsche Presse entschieden irre geleitet wird. Holstein im August 1851.

Ein holsteinischer Geistlicher.

Ein Wort der Bitte.

Eins bitte ich vom HErrn, das hätte ich gerne, dass ich im Hanse des HErrn bleiben möge mein Lebenlang zu schauen die schönen Gottesdienste des HErrn und Seinen Tempel zu besuchen

SO

hat uns der heilige David vorgebetet Ps. 27, 4. und wir habens ihm in unsrer Noth von ganzem Herzen nachgeseufzt zu dem HErrn unserm Gott. Darnach wagen wir auch unsern Mund fröhlich und getrost zu Euch aufzuthun, lieben Brüder zu denen das Wort kommt, ob wir gleich wissen, dass Eure Liebe auch ohne uns reichlich angelaufen wird; doch heissts von ihr : sie höret nimmer auf.

Unsre Gemeinde, ein,,arm gering Volk" (Zeph. 3, 12.), das übrig geblieben ist von der frühern grossen luther. Gemeinde in unsrer Stadt die Union hat das Meiste ver

schlungen und auf des HErrn Namen trauet, hätte gern

ein Haus darin sie bleiben könnte bei den schönen Gottesdiensten des HErrn. Jetzt weiss sie nicht zu bleiben und muss sein wie ein gescheuchter Vogel. Der Saal des hiesigen Gymnasiums, in dem wir bisher Zuflucht fanden, ist uns im letzten Sommer plötzlich auf höhern Befehl entzogen und all unsre Vorstellungen, selbst die des Rectors zu unsern Gunsten, sind vergeblich gewesen. Die unirten Behörden, ohne den geringsten Grund der Verweigerung anzugeben, antworten kurz: „Man könne sich nicht veranlasst finden, der luth. Gemeinde ferner den Saal zu belassen." Auch eine völlig leerstehende kleine Hospitalkirche bleibt vor unsern wiederholten, flehentlichen Bitten verschlossen; und wir müssen uns jetzt in eine Stube zusammen drängen, die nicht Allen einen kümmerlichen Platz gewährt. Wir sollen aber in Winkel getrieben werden und aufhören zu existiren, weil man das freie, öffentliche Bekenntniss der Wahrheit fürchtet.

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So sind wir nun auf unsern HErrn geworfen und bitten Den, dass ER uns eine Stätte bereiten wolle zum Lobe Seines herrlichen Namens; denn Er hat gesagt: Es ist noch Raum da. Ja wahrlich ER hat noch einen Raum für Sein lauteres Wort und Sacrament, wenn die Welt ihm auch wie von Anfang keinen gönnt, Luc. 2, 7. Die luth. Kirche in Preussen, als das geringe und verachtete Kripplein im Stall zu Bethle

hem, weiss Loblieder davon zu singen, wie der Gott Abrahams noch ihr Baumeister ist (Hebr. 11, 10.), der an fast allen ihren Gotteshäusern ein Denkmal gestiftet hat Seiner Wunder. Die meisten sind offenbare Wunder vor unsern Augen, aufgerichtet von Steiuen der Liebe, welche der HErr Jesus aus vielen fernen, unbekannten und doch bekannten Herzen ausgebrochen hergetragen und eingefügt hat zum Trost in unsrer Mühsal, auf dass wir sähen: der alte Gott lebt noch und ist ein starker Heiland zu helfen den Elenden. Das Vertrauen gibt uns auch den Muth Euch unsre Noth kund zu thun und wir hoffen, dass Eure Liebe unsre Armuth nicht beschämen werde; um so mehr als die heil. Kirche unsrer Väter wieder aller Orten anfängt sich zu erbauen zu einem lebendigen Hause. Der barmherzige Hüter Israels wolle den Anfang zum Siege hinausführen, dass bald aller Welt Zungen jauchzen: aus Zion bricht an der schöne Glanz Gottes, Ps. 50, 2.

Alle die mit uns den HErrn Jesum lieb haben unverrückt und Ps. 102, 13. 14. fleissig beten, bitten wir herzlich, so weit Euer Wort reicht, von unserm Anliegen zu sagen (vielleicht auch in andern christlichen Blättern) und etwaige Liebesgaben zu sammeln; auch nicht zu vergessen, dass wir Eurer Fürbitte sehr, sehr bedürfen.

Und so befehlen wir Euch in die reiche Gnade unsers Heilandes. Dem aber, der überschwänglich thun kann über Alles was wir bitten oder verstehen, Dem sei Ehre in der Gemeinde die in Christo Jesu ist zu aller Zeit von Ewigkeit zu Ewigkeit. Amen.

Im Namen der ev. luth. Gemeinde in und um Neu-Ruppin, deren Seelsorger C. F. Räthjen.

Im November 1851.

Möchte obige Bitte nicht unerhört bleiben! Die Redaction erbietet sich gern zur Sammlung von Liebesgaben.

Anzei g e.

G.

Jedes Heft dieser Zeitschrift besteht normal aus 12 Bogen. Fällt aus sachlichen Gründen eines einmal etwas stärker oder schwächer aus, so folgt spätere thunlichste Ausgleichung.

Die Red.

Druck von Ed. Heynemann in Halle.

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