صور الصفحة
PDF
النشر الإلكتروني

ist es nimmermehr. Das haben die Väter gewollt und im Grunde nur von diesem Gebiet gewollt; und wenn wir demüthig von ihnen gelernt hätten, so wären der Gemeine viele Experimente erspart, die für's Haus Gottes nicht taugen. Gottes Wort objektiv und Glaubensleben subjektiv, das sind die Faktoren der Kirchenordnung und zugleich ihre Normen. So stellen wir die Kirchenordnung und das kirchliche Gemeinwesen in die positivste Abhängigkeit wie der Kirche so der Gemeine. Aber nichts desto weniger ist sie selbst der einzelnen Gemeine gegenüber Auktorität. Denn abgeleitet einmal aus ihren lebendigen Quellpunkten wird sie selbst, wenn auch sekundärer Weise, Gefäss lebendigen Wassers. Das Ganze ist dem Einzelnen immer Voraus. Die Kircchenordnung ist aber die Frucht des Ganzen und zwar in den besonders dazu begabten und berufenen Perioden unter heisser Arbeit erwachsen und gezeitigt. Die Kirchenordnung ist die diesseitige heilige Stadt, und es giebt kein Element der Kirche das in ihr nicht zum freien Werk der Gemeine geworden wäre. Gottes Wort, es ist Bekenntniss geworden. Das Sakrament, es ist Confirmation und Beichte geworden. Das Amt, es ist Gemeineamt (Diakonat) geworden. Die ganze Fülle des Geistes in den Gnadenmitteln, sie ist zur mannigfachsten Kirchenordnung und kirchlichen Heiligung des ganzen Lebens geworden. Wie viel hier noch zu thun ist, wer wüsst es nicht? und was ist doch die tiefste Bedeutung des kirchlichen Gemeinwesens? Wir antworten: es ist Christus in seiner kreatürlichen Heilswirkung, und es ist der Anfang in ihr gegeben, dass auch das Creatürliche von der neuen Menschheit aus frei werde zur herrlichen Freiheit der Kinder Gottes. Wenn man dies erwägt, so wird die hohe eigenthümliche Bedeutung des kirchlichen Gemeinwesens ins Auge springen, und nur die Rücksicht des Raums zwingt uns, uns auf eine nähere Erörterung eines einzigen und zwar des primären ihrer Elemente zu beschränken, auf eine nähere Erörterung des Bekenntnisses.

Es ist oft gesagt und geläugnet, dass das Bekenntniss die Basis der Kirche ist, und in dem Einen wie in dem Andern zu viel gethan. Denn versteht man Kirche in unserin Sinn oder versteht man auch nur die Gemeine, so wird man Nein sagen müssen, weil das Bekenntniss nicht neugebiert; versteht man aber die mündige Gemeine und das kirchliche Gemeinwesen und die historische Kirche *), so wird

*) In diesem Gebiet entsteht die historische und darum auch

man mit aller Entschiedenheit das Bekenntniss als die eigenthümlichste nächste Basis behaupten müssen. Das Bekenntniss ist beides: Selbstaussage der Gnadenmittel von sich selber und diese Selbstaussage als freier Erwerb der geschichtlichen Gemeine und Kirche. Es ist mithin selbst ein Abgeleitetes, aber dasjenige Abgeleitete, in welchem die Gemeine sich primärer Weise in ihrem tiefsten Urgrunde selbst erfasst und die ihr gegebene Objektivität zu ihrer eignen macht und aus sich herausstellt, und zwar dies primäre SubObjektive einmal weil das in ihr Erfasste, das Gnadenmittel das Primäre des ganzen Gebiets ist, und zum Andern weil bei der persönlichen Creatur Lehre und Erkenntniss eben das Primäre ist. Hieraus erhellt, dass die Gemeine zum Bekenntniss geschaffen ist und zwar einmal nach dem Gesetz, dass das Objektive, soll ein Sub-Objektives werden und dadurch die Gemeine eine bräutliche, und zum Andern nach dem zwiefachen Gesetz, dass der Glaube seinen Ausdruck haben will und der gemeinsame Glaube seinen gemeinsamen öffentlichen Ausdruck. Dazu kommt die öffentlich hervortretende Irrlehre, und aus dem Allen ergiebt sich, dass eben das Bekenntniss, welches einerseits Selbstaussage der Gnadenmittel ist, anderseits zur öffentlich gültigen Lehr norm der geschichtlichen Kirche und somit, nachdem es da ist, zur Bedingung wie für den Einzelnen so für die gesammte

[ocr errors]

die Sonderkirche und zwar Beides als etwas vom Herren Gewolltes, wenn auch Letzteres vielleicht nur so, dass er das Böse zur Veranlassung grösserer Verherrlichung seines Reichs nimmt. Gerade vom lutherischen Begriff der in den Gnadenmitteln gegebenen Einheit der Kirche aus kann man sich über die Sonderung beruhigen. Der Puseyismus lässt bekanntlich nur der ungesonder ten Kirche, nur der ungesonderten historischen Kirche die Gnade und Verheissung gegeben seyn. Eben darum ist er aber auch we sentlich römisch. Denn er lässt die Kirche durch ihre Geschichte bedingt seyn und zwar in der Weise, dass er das Abgeleitete, die Geschichte eben zur Bedingung seiner Ursache macht. In einen ähnlichen Fehler, aber nur der Ansicht, ist man unter uns verfallen, wenn man die falschen Sonderkirchen um der Bruchstücke der Bekenntnisswahrheit willen, die es bei ihnen giebt, als Kir. chen anerkennt. Da ist im Gegensatz zu der Aussage der Augustana ebenfalls das Geschichtliche zur Bedingung der Kirche ge macht. Man wird jene Kirchengemeinschaften vielmehr um der Kirche selbst willen d. h. um der Gnadenmittel willen als Kirchen, um ihrer Irrthümer willen aber nur als falsche Kirchen ansehen müssen, und da, wenn von Kirchengemeinschaft die Rede ist, eben nur die durch Reinheit des Bekenntnisses bedingte Gemeinschaft der historischen Kirche verstanden wird, diese zu versagen haben. Es thut gerade hier hoch Noth die Kirche als göttliche Stiftung und die Kirche als geschichtliches Gemeinwesen zu unterscheiden.

Zukunft wird. Gerade weil es Selbstaussage des heiligen Geistes und somit nicht menschlich gemacht, sondern in besonders berufenen Zeiten geworden ist, bedingt es sowohl die nichtschöpferischen als auch die neuschöpferischen Zeiten in der Weise, dass es keine Neuschöpfung giebt als mittelst lebendiger Erhaltung des vorhandenen Symbols. Aus alle dem erhellt auch, dass solch Bekenntniss nicht in Schriftworten gestellt seyn kann, denn es handelt sich um das eigene Ja und "Amen, um das eigene Verständniss und eigene freie Herausstellen der Gemeine, so wie anderseits dass je bräutlicher, je frei bewusster die historische Kirche sich zur göttlich gegebenen verhält, auch desto bewusster und allseitig ausgebildeter das Bekenntniss werden muss, so dass also der vulgäre Vorwurf der Concordienformel ihr höchstes Lob ist. Es erhellt freilich auch, dass bei der lebendigen Entstehung des Symbols es in der Weise lebendig gehandhabt seyn will, dass nicht die wissenschaftlichen Stützen, sondern das,,wir lehren und bekennen" als noma normata der Rechtgläubigkeit angesehen werde. Aber bei seiner Bedeutung als Lehrnorm der ganzen Kirche kann die Vollziehung dieses Unterschieds nicht dem Einzelnen, sondern eben nur der ganzen Kirche und ihren Organen zur Darstellung ihrer Ganzheit zustehen. Dem Einzelnen mithin steht es in seiner Ganzheit als Lebrnorm gegenüber, und alle Verpflichtungen auf seinen ,, Geist," oder nach dem berüchtigten heuchlerischen quatenus sind eben keine, wie anderseits die Verpflichtung auf die Schrift allein mit dem Köhler auf der Prager Brücke auf einer Linie steht. Für den Einzelnen giebt es eine Wesenserkenntniss, geboren aus seinem Glauben. Aber bei der Sündhaftigkeit des Einzelnen, nach welcher die Wahrheit eben nur ausser ihm ist, können Glaube und Wesenserkenntniss nur durch die Vermittlung einer objektiven kirchlichen Lehre entstehen, und je reiner diese desto reiner jene. Das ist die Bedeutung des Bekenntnisses für's Subjekt. Denn durch die Gnadenmittel hab' ich wohl das Pfund des neuen Lebens; aber ob der mündige Glaube daraus werde, das ist bedingt durch die Richtigkeit des Wegweisers meiner Kirche, der freilich kein hölzerner, durch die Reinheit des Bekenntnisses. Deswegen sollen wir auch keine errones und keine neutrales seyn, sondern uns zu der geschichtlichen Kirche halten, in deren Gebiet man nicht trotz des Bekenntnisses, sondern durch dasselbe mündig selig wird. Die Bedeutung des Bekenntnisses für das Objektive der geschichtlichen Kirche ist aber einfach die der Wahrheit. Die Wahrheit ist das Salz der Erde, und alle Ordnungen der Kirche mithin aus der

[ocr errors]

Wahrheit zu gestalten, das ist der Anfang und die thatsächliche Weissagung der zukünftigen Erneuerung des gesammten Lebensbestandes. Eben deswegen darf auch nicht um der blos geschicht-äusserlichen *) Einheit willen ein Tittel der Wahrheit, denn in einem Glied ist die Kette bekanntlich gebrochen, aufgegeben werden. Das Bekenntniss ist das geistigste Haus das die Gemeine sich baut, und alle ihre übrige Behausung ihres Lebens soll und darf nichts anders seyn als die genetisch real sich vollziehende Verdichtung und Verleiblichung dieses innerlichsten, feinsten geistigsten Hauses. Wie für die Kirche in unserm Sinn sowie für die Gemeine in unserm Sinn das Bekenntniss nicht der reale Faktor ist, so ist es dieser Faktor für das ganze Gebiet des Sekundären, ist Mittel für die Mündigkeit des Glaubens wie Basis und Princip für die geschichtliche Kirche und ihr Gemeinwesen und somit auch das die Gemeinschaft dieses Gebiets Bedingende. Hier schwinden nun auch die Bedenken, welche die Ansicht von einer göttlich gestifteten Kirche im Hinblick auf die Freiheit der neutestamentlichen Gemeine hervorgerufen haben möchte. Denn es ergiebt sich, dass jenes primäre Haus nicht das fleischlich- massive Haus einer anerschaffenen Kirchenverfassung ist, sondern nur in der lebendigen Grundlage und dem nothwendigen Gebälk besteht, dessen freier Ausbau auf jener Grundlage freilich der Gemeine zugewiesen ist. Jenes schlechthin objektive Haus verhält sich zu diesem sub

*) flier erhellt dass die Union wesentlich romanisirend ist. Denn für die Einheit, von der hier die Rede ist, ist Glaube und Bekenntniss eben Princip; und man begehrt daher das Posterius ohne das sachliche Prius zu haben und somit jenes blos fleischlicher unwahren weil uninnerlicher Weise. Aber es könnte scheinen, dass wir mit unsrer Einleitung (s. oben) dem Ebengesagten widersprächen; das ist jedoch nicht der Fall. Denn wir haben nur unterschieden: schliesslich fixirte und nicht fixirte Dogmen, und indem wir zu jenen selbstverständlich die Rechtfertigungslehre u. 8. w., sowie die Lehre von Trinität, von der Person Christi, von Sünde und Gnade und zwar nach Ausweis der Bekenntnisse selbst rechnen, zählen wir allerdings die Lehre von der Kirche nicht dazu. Anderseits haben wir aber der reformatorischen Lehre von der Kirche nicht die Wahrheit überhaupt, sondern nur die abgeschlossene Wahrheit abgesprochen, und wir glauben thatsächlich gezeigt zu haben, dass wir diese Lehre, wenn auch an andern Orten, in unsre Arbeit aufgenommen und somit der oben gestellten Forderung genügt haben. Aergert Jemand das refle xionsmässig," so streich er das Wort, wenn er nur den Unterschied von abgeschlossener und nicht abgeschlossener Lehre stehen lässt; denn wir sollen freilich auch nicht mit dem Wort der Ehrfurcht gegen die Väter zu nahe treten, denen gegenüber wir immer nur Lernende sind.

99

objektiven, wie die Weissagung zur Geschichte, und wie die Weissagung die Geschichte nicht aufhebt, indem sie nicht die empirische Geschichte oder dieselbe doch nur auf den grossen Scheidepunkten des Reiches Gottes vorhersagt, sondern dieselbe nur lebendig erzeugt und dirigirt, gerade so fordert jenes primäre Haus dies sekundäre und erzeugt es durch freie Arbeit der Gemeine aus sich selber heraus.

Hier aber schliessen wir, und indem wir noch einmal das gesammte Gebiet überschauen und alle seine Realitäten auf ihren sachlichen Quellpunkt zurückführen, tritt uns nur eine persona personans entgegen: der Auferstandene in seiner Diesseitigkeit. Hier ist mithin, wiederholen wir, die ganze Sache selbst, und darnach definiren wir noch einmal die Kirche als den Herrn in seiner Offenbarkeit, die Gemeine als den Herrn in seiner persönlichen Heilswirkung, das kirchliche Gemeinwesen als den Herren in seiner sachlichen Heilswirkung. Damit wenden wir uns aber vom Allgemeinen zum Besondern, wobei es uns gestattet seyn möge uns der Thesenform zu bedienen.

II.

1. Es bestehen nach I. a. Schluss die beiden Normen, dass alle zur Erbauung von Gemeine und kirchlichem Gemeinwesen wesentlich nothwendigen Thätigkeiten dem Amte anerschaffen sind, und dass mithin das ursprüngliche Amt nach der ganzen Fülle seines Inhalts durch die Geschichte zu gehen habe.

2. Es muss hier aber der Unterschied zwischen einer Zeit des Wunders und der Zeit der Geschichte fest gehalten werden. Denn das apostolische Amt ist eben das Amt in der Gestalt der Zeit des Wunders, die vorhandenen Aemter tragen dagegen die Gestalt der Zeit der Geschichte.

Anmerk. Nur in einem Punkt ist die lutherische Kirche in Gefahr die Zeit des Wunders inmitten der Geschichte wiederholen zu wollen, während die römische dieser Gefahr erliegt vom Begriff des Amtes aus, die reformirte ihr zu erliegen im Begriff ist von der Gemeine aus. Der Lambert'sche Versuch in Hessen konnte daher nicht zum Resultat werden, weil er den reformirten Fehlversuch im Gebiet der lutherischen Kirche anstellte.

3. Daraus ergiebt sich, dass das apostolische Amt seiner Gestalt nach unwiederholbar ist, so gewiss Schöpfung und Erhaltung, unmittelbare und mittelbare Heilswirkung unterschieden sind; aber nicht minder wie einerseits, dass es

« السابقةمتابعة »