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Arbeit, dass sie das Dreifache unterscheidet: Kirche, Gemeinde, kirchliches Gemeinwesen, und dass sie die Kirche als institutum divinum fasst. Das Alles bleibt aber nach wie vor bei Bestand. Ich habe jenes institutum divinum nur nicht mehr als Amt zu definiren, denn nur und ausschliesslich in den heiligen Gnadenmitteln ist Christus präsent; sondern ich habe zu sagen, zu diesem institutum divinum gehöre auch das Amt als die Gott gegebene Hand der Gnadenmittel. Oder dürft ich Letzteres nicht mehr sagen? Ich habe mir das Amt dogmatisch in seiner Nothwendigkeit konstruirt, und wie ich glaube die Erlaubniss zu haben den Thaten Gottes nachzudenken und sie dogmatisch zu begreifen, so glaube ich auch noch heute, dass im Begriff der oxvn Gottes, sowie anderseits in dem Begriffe der Ubiquität Christi die Nothwendigkeit des Amts gegeben sey, nur dass ich jetzt auch den geringsten Schein, als ob ich die ausschliessliche Präsenz Christi in den Gnadenmitteln antaste, beseitigt habe. Allein von dem Allen kann ich absehen und kann mich einfach auf die geschichtliche Thatsache der Stiftung des Amtes nicht als Funktion, wie Herr Prof. Höfling will, sondern als persönliches Amt stellen und berufen. Ich brauche nur die Stellen über die urkirchliche Verfassung, wie sie in Guericke's Kirchengeschichte zusammengestellt sind, zu lesen, um mit ihnen den Beweis zu haben, dass das Amt bis an der Welt Ende vom Herrn sey und auf keiner andern Basis als auf dieser stehe, am allerwenigsten auf der des allgemeinen Priesterthums,*) wiewohl bei der Bestellung der Person in das Amt auch der Gemeinde ihre Mitwirkung nicht zu versagen ist. Von hier

*) Wenn von dem geehrten Hrn Einsender und von Anderen bei der Amts- und Kirchenfrage auch auf meine Schriften ein Bezug genommen wird: so habe ich darauf theils zu bemerken, dass ich zwischen den die Göttlichkeit des Amtes und den die Göttlichkeit der Gemeine, den das göttliche specielle Recht des Amtes und den das göttliche allgemeine Recht des Glaubens (des s. g. allgemeinen Priesterthums) bezeugenden Stellen des N. T. oder mit anderen Worten zwischen der evangelischen Lehre vom Amte und dem richtig verstandenen Wesentlichsten der Höflingschen Anschauung einen Widerspruch nicht sehe, theils dass, wie ich, ausgegangen von Neander (mit welchem wesentlich Höfling stimmt, und ganz neuerdings auch, die treffliche Abhandlung von J. Müller über die Einsetz. des geistl. Amtes, in den diesjährigen Februarnummern der Deutschen Zeitschr. f. chr. Wissenschaft u. Leb.), dann unter Stephanianischen Einflüssen in den mittleren Auflagen der Kirchengeschichte und in der Symbolik den Kern der Lehre vom Amte entwickelt habe, ich so auch durch Anschauung unerhörten, ja grauenhaften alt- und jung - Stephanistischen Amtsirrwesens in meiner nächsten Nähe zuletzt zu er

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aus kann ich auch schon alle die Folgerungen entnehmen, welche meine Arbeit gezogen, dass alles bis ans Ende der Welt der Kirche an amtlichen Gestaltungen Nöthige in dem Einen bereits vorpfingstlich vorhandenen Amte gegeben sey u. s. W. Mit einem Worte: die Arbeit bleibt dieselbe, blos der gefährliche Satz: die Kirche das Amt ist hinweggefallen. Nach wie vor bleibt die Kirche im Unterschied von der Gemeinde das Principielle. Nach wie vor ist diese Kirche als Christus in seiner diesseitigen Präsenz oder als die Stätte seiner absoluten Offenbarung und darum als institutum divinum zu definiren, und so auf allen Punkten der Arbeit. Wie ich hoffe wird der Gedanke des Puseyismus nunmehr vollständig beseitigt seyn. Besteht ja doch auch der Puseyismus wesentlich in dem römischen Irrthume, der die Thätigkeit Christi in der Kirche durch ihre Geschichte bedingt, während meine Arbeit grade darin ihre Hauptaufgabe hatte, die Kirche als göttliches und die Kirche als geschichtliches Institut zu unterscheiden. Nur weil jedes öffentliche Wort seine Verantwortlichkeit hat und weil ichs als keine geringe Verantwortlichkeit erkenne, die Verwirrung an der wir leiden noch durch blos neue Dinge und Worte zu vergrössern, nur deswegen ersuche ich die verehrliche Redaktion um die Aufnahme dieser Selbstberichtigung.

W. Floerke.

neuter Durchforschung des Gegenstandes zurückgeführt und im Verständniss gesunder Lehre bestätigt worden bin. Wie die ganze Kirchengeschichte ein Fortschreiten in Reibung der Gegensätze darstellt, so ist ja auch das arme Wissen eines Theologen ein stetes Lernen in Lehren, im sich stets steigernden Bewusstseyn um das Stückwerk diesseitigen Erkennens. Guericke,

Druckfehler.

S. 299. Z. 2. ist statt Opticismus zu lesen Optimismus.

Druck von Ed. Heynemann in Halle.

1. Abhandlungen.

Staatskirchenthum und Religionsfreiheit.

Historische Rück- und Vorblicke mit Anwendung derselben auf die kirchliche Gegenwart.

Von

Dr. A. G. Rudelbach.

Achter Abschnitt.

Inhalt und Form der Religionsfreiheit.

CXIII.

Wir haben im Vorhergehenden gezeigt, dass die Religionsfreiheit (wie wir vom Anfange behaupteten) mitten unter uns steht, und dass Niemand, wie er auch übrigens von der Sache denken mag, sich dem Einfluss dieser gewaltigen Erscheinung ganz wird entziehen können, so wie dass die Kirche es nothwendig als ihre Aufgabe anerkennen muss, dieselbe recht zu benutzen und zu gestalten, und zu dem Ende auf die Winke des Herrn früh und spät zu achten. Mag uns auch mancher auf dem Wege begegnen, der, wie Schelling, dem Ziele an sich keineswegs widerspricht, wohl aber meint, wir, als Einzelkirche, seyen desselben nicht werth 1),

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1) Es ist kein Wunder, dass die Philosophen die Religionsfreiheit mit schiefen Augen ansehen; denn diese innerste prakti sche Regung, die zu allererst die Gewissen in Bewegung setzt, muss ja nothwendig die ganze ethische Tendenz befestigen, vor welcher, wo sie erst erwacht ist und sich geltend macht, die transcendente Speculation wie der Nachtschatten vor dem hellen Tage weichen muss. Ein Geist wie Schelling konnte ja nicht anders als diese welt und kirchenhistorische Entwickelung als wirklich anzuerkennen, was er im Vorworte zu Steffens' nachgelassenen Schriften" thut, indem er sich unter Anderm dahin äussert: Das letzte und auf alle Weise begehrenswerthe Ziel ist ohne Zweifel, dass die Kirche von dem Staat frei werde; denn dieses Freiwerden würde nur das Zeichen ihrer eigenen inneren Vollendung seyn. Der Staat kann die Kirche nur sich gleich achten, d. h. sie als frei von sich erkennen, wenn sie in nerlich dieselbe Macht geworden, die er äusserlich ist. Nicht der Staat kann die Kirche frei machen; sie selbst muss sich 27 Zeitschr. f. luth. Theol. III. 1852.

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dann wollen wir ihm gern seine Weisheit lassen, übrigens aber den Satz festhalten, welchem gewiss alle gottesfürchtige Herzen beifallen werden, den Schleiermacher, in dieser Rücksicht unstreitig gross, in die einfachen Worte fasste: dass je mehr das Reich Christi sich befestigt und ausbreitet desto mehr Staat und Kirche sich aussondern werden ).

Spener äusserte irgendwo, es werde schon ein Salomo kommen, welcher den Tempel erbauen würde, in welchem der dritte Stand in der Kirche, die Gemeinde, in der That eine lebendige, das Ganze tragende und wiederum von demselben getragene, Säulenordnung bilden, und das Kirchenamt wieder Raum zur ungehinderten Entfaltung und Entwickelung gewinnen würde. Wie der Herr Jahr für Jahr, ja Tag für Tag diese prophetische Hoffnung nicht beschämt, sondern im Gegentheil selbst den Grund bereitet, und geistliche Gedanken und Kräfte verliehen, die in den grossen Tempelbau eingehen könnten; wie er im Gegentheil diejenigen beschämt, welche dieses Werks der Spätgebornen, aus der Ausländigkeit und Gefangenschaft Zurückkehrenden, spotteten, als ob es doch vergeblich sey, die Steine lebendig machen zu wollen,

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befreien, nicht durch Auflehnung, sondern durch Erringen der innern Selbstständigkeit, welcher von selbst die äussere folgt. Und auch nicht frei lassen wird sie der Staat, sondern sie wird frei seyn von dem Augenblick, wo sie den Inhalt ihres Glaubens nicht mehr als einen besondern, sendern als den wahrhaft und durch sich selbst allgemeinen hat. Dahin zielt die Bewegung; dies ist die wahre Strömung der Zeit, von der selbst die Thorheit Zeugniss ablegt, welche dieselbe wohl fühlt, aber nicht versteht“ (S. 50-52). Wenn nun aber Schelling (ebendaselbst), mit Anwendung dieser Grundsätze auf den Protestantismus, ferner behauptet, dass nur die Kirche, nicht eine Kirche frei zu werden verdient, weil nur dasjenige der Freiheit werth ist, das seiner Idee entspricht" (S. 42 ff.), so hat er damit nicht nur gezeigt, dass er das Verhältniss der Kirche zu Christo, ihrem Herrn und Haupte, nicht begriffen, sondern (wie ein Berichterstatter über jenes Vorwort treffend bemerkt),, er hat sich desselben Verbrechens, wie die ganze Philosophie nach Kant, schuldig gemacht, indem sie durch unvermittelte Anwendung speculativer Sätze auf praktische Verhältnisse diese in derselben Art und Weise verunstaltet hat, wie sie jene verdächtig machte. Denn die Freiheit ist nicht der Krönungsmantel, welcher der Kirche am Ende ihrer Kämpfe umgeworfen wird, sondern ein wesentlicher Bestandtheil ihrer Lebensluft, eine Stärkung für sie auf dem Wege ihrer mühevollen Entwickelung." Die Sache ist unstreitig die, ,, dass Schelling in der Kirche nur eine Anstalt für das Lenken, nicht aber eine Anstalt zum Seligwerden sieht." (S. Allgemeine Zeitung, 1846, No. 209).

1) Schleiermachers Glaubenslehre, II, 172.

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die nur Staubhaufen und verbrannt seyen (Nehem. 4, 2), ja wie er selbst Juda zu Schanden gemacht, als es sprach: „die Kraft der Träger ist zu schwach, und des Staubs ist zu viel; wir können an der Mauer nicht bauen" (Nehem. 4, 10); wie er endlich selbst die widerstrebenden, bösen Kräfte gebraucht, um sein Werk in Gang zu bringen, dass sein Name kund würde unter den Heiden das Alles haben wir in einem freilich schwachen Umrisse zu zeigen versucht, damit alle, die aus der Wahrheit sind, erkennen möchten, dass hier die Rede ist nicht von einem Rath der Menschen, sondern von einer That des Höchsten. Und eben dieses giebt uns die vertrauensvolle, unerschütterliche Hoffnung, dass der Gott des Himmels es uns werde gelingen lassen, denn wir, seine Knechte, haben uns aufgemacht und bauen," eine Hoffnung, die selbst dann nicht zerrinnen würde, wenn auch tausend Widersacher uns zuriefen : Wollt ihr wieder von dem Könige abfallen" (Nehem. 2, 19. 20)?

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CXIV.

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Wenn wir nun aber, mit diesen architektonischen Gedanken beschäftigt, uns zur Schlussfrage dieser Abhandlung wenden, über den Inhalt und die Form der Religionsfreiheit dieselbe Frage, die jetzt, praktisch und theoretisch, Tausende in allen Provinzen unserer evangelischen Kirche in Anspruch nimmt dann könnten wir ja nicht thörichter Weise meinen, dass irgend ein Einzelner diese Frage in allen Punkten beantworten 1), oder dass die Aufgabe durch eine Reihe vorausgeschöpfter Begriffe oder auch durch eine Parallelisirung mit diesen oder jenen Zuständen in der Kirche gelöst werden könnte; denn weder jene Abstraction, noch diese Reflexion könnte uns zum Ziele führen.

Wir stehen auf einem historischen Grunde, und zwar

in doppelter, dreifacher Rücksicht.

1) Es gilt hier nämlich im höchsten und vollsten Sinne, was man so oft als den Charakter der gegenwärtigen Zeit bemerkt hat, dass es überall nicht Einzelne, sondern Reihen von Kräften und geistigen Potenzen, welche die Entscheidung herbeiführen werden

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eine Signatur, die im Hohlspiegel der Zeit zur Herrschaft der Massen" verwandelt wird, während sie im Reflexions Spiegel des Geistes, dessen Grundbild Jesus Christus,,,die Herrschaft des Geistes" präsentiren wird, so wie bereits der Prophet Joel (3, 1 ff.) das Gemälde der letzten Zeit entwirft zu geschweigen, dass die individuelle Lebensstellung und die eigenthümliche Entwickelung der einzelnen Kirchen manche Abänderung im Einzelnen bedingen müssen, wo nur die Principien festgehalten werden.

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