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Versöhnliches über brennende Kirchenfragen der Zeit.

Von

H. E. F. Guericke.

Erster Artikel.

Ob Fragen, wie die über Union und Conföderation der beiden protestantischen Confessionen, über Verhältniss von Kirche und Staat auf protestantischem Boden, über die Beziehungen des geistlichen Amtes zum allgemeinen Priesterthum der Gemeine inmitten der lutherischen Kirchengemeinschaft, brennende seien, das bezweifelt Niemand, welcher die Zerwürfnisse und Zerklüftungen kennt, die in Folge dieser Fragen über weite Gebiete protestantischer Confession gekommen sind, und die in der That wo möglich noch verwirrenderes Unheil für die Zukunft drohen, als sie über Vergangenheit und Gegenwart schon gebracht haben.

Eine Antwort nun der Substanz, des Dass soll auf diese Fragen hier nicht gegeben werden. Diese wird so vorausgesetzt, wie sie auf Grund protestantisch lutherischen Bekenntnisses seit Jahren, seit Jahrzehnden, seit Jahrhunderten bereits gegeben worden ist. Des Verf.'s Ueberzeugungen und Anschauungen stehen und wurzeln in diesem Bekenntnisse; er ist fern davon, es jetzt oder in Zukunft irgendwie alteriren zu wollen, wenn er dasselbe auch für annoch der wissenschaftlichen Weiterbildung geöffnet willig erkennt. Das Wie der Antwort dagegen scheint versöhnlichen Gedanken noch mehr Raum zu gewähren, einem Résumé der Billigkeit noch weitere Rechnung tragen zu können, als man wohl mehrfach gemeint hat.

Was auf Grund des göttlichen Wortes dem Papismus einerseits, wie andererseits dem Zwinglianismus und Calvinismus gegenüber die reformatorische Wahrheit für confessionelle Gestalt gewonnen und errungen hat, das ist ein unantastbarer Schatz heiligen Erbes, der auch nicht im Kleinsten verschleudert werden soll. Und dies eben leidet auf die Substanz der Beantwortung obiger Fragen wesentliche Anwendung.

Dass nicht Fürsten und Könige, sondern Apostel, Propheten, Hirten, Lehrer der HErr begabt und so berufen und geordnet hat, seine Gemeine zu bauen (Eph. 4, 11), dass geistliches und weltliches Regiment in der Kirche nicht zu vermengen, sondern aus einander zu halten ist (Augsb. Conf.. Art. 28.), dass damit alles Staatskirchenthum einerseits, wie alles Kirchenstaatsthum andererseits principiell gerichtet ist, steht Zeitschr. f. luth. Theol. III. 1852.

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neutestamentlich und symbolisch fest, und der Verf. wüsste nicht, wie er die gediegene historische und überhistorische Argumentation seines gelehrten Freundes D. Rudelbach *) irgend widerlegen sollte. - Ebenso dass das Evangelium keinen über den gemeinen Christenstand erhabenen, heiligeren, geweihten Priesterstand kennt, dass vielmehr der durch Christi Blut erworbenen Gemeine mit den Schlüsseln des Himmelreichs alle Schätze, Güter und Aemter der Kirche von ihrem Herrn und Haupte gegeben, und nur im Namen und Auftrage Christi und seiner Gemeine zur öffentlichen Verwaltung dieser Güter und Gaben ordentliche Berufe und Aemter verliehen und geordnet sind, das ist neutestamentlich reformatorischer Lebensodem, damit steht und fällt alles Recht der evangelischen Reformation, Luthers und des gesammten Protestantismus, und der Verf. weiss hier allen darauf bezüglichen Erörterungen der verehrten DD. Höfling und J. Müller **), wie des theuren Freundes K. Ströbel ***) nur beizupflichten. Endlich dass der gesammte Lehrunterschied zwischen der lutherischen und reformirten Kirche, dass die gesammte Verschiedenheit, wie auf diesen beiden Seiten das Princip der Reformation geltend gemacht worden ist, dem heilskräftigen Kerne der Wahrheit des göttlichen Wortes hier nehr dort minder adäquat, dass insbesondere die specifisch lutherische Lehre von untrennbarer Einheit der gottmenschlichen Person des Mensch gewordenen ewigen Gottessohnes, von den Sacramenten in ihrer geistleiblichen Wesenheit und simultanen Wirkung für den ganzen Menschen, namentlich von der wahren Gegenwart des Leibes und Blutes unsers HErrn im Abendmahle, und von der Gnaden- und ErlösungsAllgemeinheit, und was im Zusammenhange damit steht, auf hellen Schrift- und Bekenntnissgrund in der ganzen Schärfe der sächsischen Visitationsartikel als firmes und fröhliches Panier aufrecht zu halten und alle damit streitende Union oder Conföderation der beiden protestantischen Kirchen zu verwerfen ist, das hat leicht Niemand mannichfacher Weise

*),, Staatskirchenthum und Religionsfreiheit". Acht Artikel. Zeitschr. f. d. luth. Theol. 1850 H. 1. 2. 3.; 1851 H. 2. 4. u. 1852 11. 2. 3.

**) Höfling Grundsätze evangel.-luther. Kirchenverfassung. Erl. 1850. 2 A. 1851, vgl. mit desselben Rückantwort in Sachen des geistl. Amtes in der Zeitschr. f. Protest. u. K. 1852. März S. 133 ff. J. Müller, Ueber die Einsetzung des geistlichen Amtes, in der Deutschen Zeitschr. f. christl. Wissensch. 1852. Februar. ***) Ueber die droh. Gefahr eines protest. Pabstth., in der Zeitschr. f. die luth. Th. 1852. H. 1., und Sendschreiben über die Leipz. luth Conferenz., ebd. 1852. H. 2.

determinirter ausgesprochen, als der Verfasser selbst, der die gesammte Vergangenheit seiner christlichen und confessionellen Entwicklung streichen müsste, käme es ihm in den Sinn, das jetzt irgend in Frage zu stellen.

Und dennoch so unangetastet und unantastbar damit eine Substanz, ein Dass der fraglichen Antwort steht, so gewiss gibt es doch ein versöhnliches Wie, das sich dem nicht verhüllt, welcher mit Ernst und Unbefangenheit nur vor Allem das eigentliche Princip unserer Lutherkirche in Anschlag bringt und wägt.

Nicht das ist ja schlechthin oder auch nur vorzugsweise Charakter unserer Kirche, was sich in einseitiger Position und Opposition derselben als solcher herausgekehrt hat, nicht das also namentlich, was sie im Einzelkampfe sei es gegen den weltlichen Staat, sei es gegen romanistisches Einzelirrwesen, sei es gegen Zwinglianismus und Calvinismus oder gegen ungleich weniger noch als Zwinglisirende moderne Unionstendenz, in den Vordergrund gestellt hat und hat stellen müssen; sondern einzig und allein nur das, was die specifisch lutherische Kirche, was mit anderem Worte die Luthersche Reformation selbst wie in ihrer Genesis bedingt, so stets in ihrer eigenthümlichen Vitalkraft erhalten hat. Und dies Princip denn nur ohne dass doch mit seinem Festhalten dann irgend etwas fallen dürfte, was zur Weiterentfaltung desselben gehört, und worin die lutheriscb kirchliche Lehre sich im Einzelkampfe geschichtlich explicirt hat, dies Princip denn nur kann und wird uns die rechte und die recht versöhnliche Antwort geben im Wie der brennenden Fragen.

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Welches aber dies Princip sei, wird kaum gefragt werden dürfen. Welches anderes könnte es seyn, als was alle Welt dafür erkennt; als das aller Welt als solches geachtete s. g. Materialprincip der Lutherschen Reformation in seiner zwar nicht Identität, wohl aber trennbaren Einheit mit dem s. g. formalen Princip der Reformation überhaupt; als das allen lutherisch kirchlichen Einzeldogmen zur axiomatischen Voraussetzung dienende „, Wort vom Kreuz", das Evangelium im specifischen Sinne, der Punkt, von wo aus es licht oder dunkel ist in jeder einzelnen Seele, und von dem alle umwandelnde Kraft für das Menschenherz ihren Ausgang nimmt, das königliche Wort von der Rechtfertigung des Sünders einzig und allein in Jesu Christo, um seiner Lebens- und Leidensgerechtigkeit willen, dem Sünder zugerechnet und zugeeignet allein mittelst des Glaubens; als dieses heilskräftige Fundamentalwort der geschichtlichen göttlichen Erbarmung, wie es lauter und rein in seiner ganzen

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Fülle bezeugt ist in der heiligen Schrift? Dieses Wort war es, welches, ein für allemal geoffenbart, neu nach mehr als tausendjähriger Verschüttung und Jahrhunderte langer Aufgrabung und Neubereitung von einem im Schmelzofen schwersten inneren Kampfes dazu gerüsteten Werkzeuge Gottes in seine Kirche hineingerufen, allein die inneren und nur von innen heraus treibenden reformatorischen Keime und Kräfte in ihr erweckte und belebte, allein das Recht und die Macht gab, in Dess Namen, der noch grösser ist als Kaiser, Papst, Welt und Kirche, ihnen allen zu widerstehen, allein in apostolischer Erneuung und Verjüngung christlicher Lehr- und Lebensfülle die Reformation geschichtlich wirkte, und allein auch in seiner göttlichen Macht (die allerdings im Glauben erfahren seyn will, aber erfahren auch eine göttliche Wahrheits- und Seligkeitsgewissheit gibt, unendlich gewisser als alle Höhe menschlichen Wissens und Wollens) die auf dem Einen einmal gelegten Grunde geläuterte Kirche wäre auch kein anderer Schatz ihr geblieben als diese Einige Perle (Matth. 13, 46) und um ihretwillen Alles Anderen dahingegeben zu erhalten, zu mehren und zu beglaubigen vermag, bis Er selbst kommt, an den sie geglaubt. Dies Wort allein, welches, ob auch verhüllt unter Wolken von Menschenweisheit und verschüttet in den Gruben menschlicher Satzung, in seinem tiefsten kernhaftesten Lichtwesen niemals der Kirche ganz gefehlt hat und, weil es eben die Kirche Jesu Christi ist, niemals ganz gefehlt haben kann, ist jenem seinem tiefsten Wesen nach die Bedingung alles kirchlichen Seyns und Bestehens; dies Wort allein, wo es in apostolischer Klarheit und Kraft neu bezeugt wird als die alle Nebel durchbrechende Sonne der Wahrheit und als leuchtender Grund der Kirche, ist die Bedingung alles Seyns und Bestehens insbesondere aller reformatorischen Kirchengestalt. Und wie dies Wort es denn insbesondere war, was in der Reformation dem „,gottergebenen, geduldigen und demüthigen" christlich germanischen Geiste, der seit Winfried und Karl dem Grossen nach Selbstständigkeit gerungen hatte, zu christlicher Reife und Mündigkeit, zur Emancipation von seinem Römischen Erzieher, der zum Tyrannen geworden, verhalf: so ist dasselbe überhaupt seitdem für alle Zeit der articulus stantis aut cadentis ecclesiae, das Maass für Bestimmung alles christlich, insbesondere reformatorisch, kirchlichen Lebens oder Todes, das Kriterium reiner oder getrübter christlicher Erkenntniss und Lebensfrucht; und es hat als solches sich auch in der protestantischen Geschichte dargestellt und bewährt.

Die ersten reformatorischen Bekenntnisse, die Augustana, die Apologie und die Katechismen in ihrem Alles durchdringenden Lebensnerv, bis zu den Schmalkaldischen Artikeln herab in ihrer Begründung der grossen reformatorischen Hauptstücke auf den königlichen „Hauptartikel", - sie alle aus einer Zeit, welche doch die innere Gährung des Helden der Wartburg, den Carlstadtischen Enthusiasmus, die Müntzerschen Geistereien, den Freiheitstaumel des Bauernkrieges und die hitzigste Gluth des Abendmahlstreites bereits hinter sich, also nicht blos nur gegen den Aberglauben des Papismus die Waffen zu kehren hatte, bezeugen dies heilskräftige Grundwort, aus dem die Reformation selbst geboren war, mächtig nach allen Seiten hin als unzweideutigste, unverleugbarste Basis dieser frischesten, duftendsten Blüthezeit protestantischer Geschichte, und die gewaltigsten reformatorischen Lieder der protestantischen Urzeit, Denkmale eines Schwungs christlich kirchlicher Objectivität und Volksthümlichkeit, wie keine folgende Zeit etwas gleich Wahres, Gemeineignes und Gemeinbildendes je zu erzeugen vermocht hat, hallen dies, Zeugniss wider. Aus solcher Zeugen Munde und ihren unverkennbar reformatorisch biblischen Quellen nahm jenes heilskräftige Grundwort denn selbst auch die schweizerische Reformation willig an und auf, indem sie blos darin ihre abweichende Eigenthümlichkeit wahrte, dass sie das, woraus die Luthersche Reformation und die lutherische Kirche erwachsen war, nur in der Dogmatik als Einzeldogma den übrigen bei- (ja Zwingli dem biblisch formalen Reformprincip und einem verdünnenden Sünden und Sacramentsbegriffe, Calvin dem autokratischen Prädestinationsdogma unter-) ordnete, statt es als alleiniges Grunddogma allen anderen weit vor- und über zu stellen. Wenn

und wir freuen uns, dies, täuschen wir uns nicht, als im Laufe der Zeit von der grossen Majorität der ganzen reformirten Kirche geschehen rühmen zu können wenn späterhin Glieder und Theile der Zwingli - Calvinischen Reformation anders, als ihre Koryphäen, durch das Gewicht dieses Grundwortes Lehre und Leben central (ob stets doch auch minder nur von innen heraus, als lutherischer Seits) bestimmen liessen, so theilen sie damit das an- und aufgenommene Luthersche Grundgepräge dann mehr oder minder geradehin.

Luthern selbst, zubereitet, wie er war, durch sein ganzes frühstes Leben für diese geistliche Lebensfrucht, war das grosse Grundwort seitdem erhaben gewesen über allen Kampf; nach seinem Abscheiden ward es ein neues Zeugniss der sachlichen Bedeutung Hauptobject allseitiger Erwägung und vielseitigen Kampfes nachgeborner Kinder, und, wenn auch

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