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ist, speciell gefasst, unzweideutig jenes Princip selbst, in seiner Anwendung auf das nur von Christi Gnaden und Gaben abhängige Leben der Gemeine, Seines Leibes, gegenüber papistischen Satzungen von Menschen- und Kirchengewalt zur Knechtung derer, die um SO theuren Preis erkauft sind. Hier gilt es also nicht irgend Weichen; hier gilt es nur um in diesem Einen Punkt, wenn auch nach anderer Seite hin, mit dem diesjährigen Vorwort der Evangelischen Kirchenzeitung zu reden ein nothwendiges Siegen und Vernichten *). Aber dennoch, eben weil es das directe protestantisch lutherische Grundprincip ist, um das es hier unmittelbar und nackt sich handelt, so kann und mag so schwer dafür gehalten werden, dass alle die sonst so wackeren lutherischen Zeugen und Confessoren innerhalb und ausserhalb landeskirchlicher Kreise unserer Zeit, die leider jetzt das hierarchische Banner schwingen und ein päpstelndes Princip vertreten, dass sie alle wirklich wissen, was sie thun; es will uns schier unmöglich dünken zu behaupten, dass sie alle mit dem specifischen Grundprincip lutherischer und evangelischer Reformation wirklich reinab zu brechen vorhätten. Wie viel Missverständniss und Missdeutung mag da noch obwalten! Und wo dem auch nicht so wäre: sind ihrer doch sicher viele, sei es von menschlichen, sei es von dämonischen Kräften und Zeichen zur Zeit nur Verführte, die noch nüchtern werden können und werden aus dem gefährlichen Strick, ehe der sonst nothwendige unheilbare und heillose Bruch sich vollzieht. Widerstehe man ihnen denn forthin tapfer und unverrückt; doch aber als irrenden, als irre geleiteten Brüdern; und dulde man, was des guten Friedens halber irgend geduldet werden kann, nur in keinem Fall neue Auflegung eines tyrannischen Jochs für in Christo frei gemachte Herzen und Gewissen !

Am schwierigsten endlich könnte die Entscheidung scheinen in dem dritten, dem Unionspunkt, und doch ist sie hier vielleicht selbst am leichtsten. Freilich wo in einer kirchli chen Gemeinschaft (wie es z. B. innerhalb des papistischen Kirchengebietes mit Martin Boos der Fall war) die offene und mächtige Bezeugung des heilskräftigen Grundwortes und Princips gewehrt oder auch nur gehemmt würde, oder wo irgend

*) Diese von D. Hengstenberg gestellte Alternative des entweder Sieg oder Tod scheint auch dem Vollzug schon ganz nahe geführt zu seyn, freilich nicht in einer dem Genannten liebsamen Richtung, von D. Hofmann Wie man das göttliche Recht des kirchlichen Amtes nicht vertheidigen muss", in der Zeitschr. f. Protest. u. K. März 1852. S. 174 ff.

auch nur theoretisch oder praktisch das offene und bestimmte Bekennen irgend einer mit dem Grundworte connectirten Doctrin, sei es zu Gunsten papistischen, sei es zu Gunsten reformirten oder unionistischen Irrthums, gewehrt und gehemmt wird: da gilt es auf alle Fälle Gott mehr gehorchen als den Menschen. Aber Gott sei Dank, solche Unionen, die das wollen und erdringen, die das gewollt und erdrungen haben, sind dermalen in sichtlicher Auflösung innerlich und äusserlich begriffen. Die bittere giftige Frucht dieses Unionsbaumes ist den Betheiligten und Nichtbetheiligten zum Ekel und zur Warnung immer unschmackhafter und ungeniessbarer geworden; auch Pflanzer und Pfleger desselben erkennen immer unwidersprechlicher, was sie gethan, welcher Stütze insbesondere sie sich selbst *) in den schweren Kämpfen der Zeit durch Desorganisation und Destruction der berechtigten Confessionen die dann dennoch nicht exstirpirt, sondern deren Waffen zu einem unnatürlichen Gegen- und Durcheinanderkämpfen dadurch nur geschärft worden sind - beraubt haben, und mit eben dem Rechte, mit dem sie den Baum pflanzt, gehen sie nunmehr schon immer näher daran, ihn wenn nicht umzubauen, doch nachhaltig zu veredeln. Es bahnt auch ein blödes und ein Schalks - Auge sieht es es bahnt eine Kirchengestalt sich an (o möchte es vor 20 und 30 Jahren dem brünstigen ringenden Sehnen sie zu schauen gegeben worden sein! wie viel Unheil, wie viel gegenseitiges Abschwächen und Verwirren sachlich und persönlich wäre verhütet worden!), wo beider protestantischen Theile Freiheit und Recht vollständig anerkannt und gewahrt, und nur zugleich beider sichtliche Verwandtschaft und Gemeinschaft, dem Papstthum und dem Unglauben gegenüber, positiv auf ein wirklich Gemeinsames, auf das rein protestantische Grundwort von der Rechtfertigung und vom Glauben, basirt werden will;

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eine Verwandtschaft und Gemeinschaft, so positiv lebenskräftig in sich, dass sie, unter Restrictionen, fürwahr ja selbst auch ein verwandtes und gemeinsames Kirchenregiment sich gefallen lassen könnte, wenn denn immerhin auch unter obwaltenden Umständen nicht lebenskräftig genug, um mit absoluter Nothwendigkeit auf folgerechte Durchdringung, Gestaltung und einmüthige Formulirung aller einzelnen Lehren einzuwirken, um nicht unter dem Einen Regiment mit itio in partes, ähnlich wie staatskirchliche und widerstaatskirchliche, re

*) Wer denkt dabei nicht unwillkührlich an die politische Parallele der Zerstörung der klaren, kräftigen, Alles im Gleichgewicht haltenden Partheien Alt-Englands durch die unglückliche Geschicklichkeit und Wohlmeinung Rob. Peels?

ligionsfreie und religionsunfreie Theorie oder Praxis, so einerseits lutherische, andererseits reformirte oder irgend unionistische Einzellehre bestehen zu lassen. Es bahnt eine Kirchengestalt sich an, wo in gemeinsamem theoretischen und praktischen Festhalten und Bezeugen des ächt protestantischen Centralworts das in früheren s. g. Unionen nur höchstens privatim und unter der Hand gestattete und concessionirte Bezeugen confessioneller Sonderlehre offen autorisirt und sanctionirt, kurz wo jene unglückliche, ganz subjectiv wählerische, also - wesentlich glaubens- und bekenntnisslose Kirchenform ungeschichtlicher Vergangenheit auf Grund wirklich geschichtlicher Entwicklung in ein objectiv conservatives kirchliches Gemeinsam- und Sonderbekennen überzugehen sich anschickt. Gewiss darf ja diese in der Geburt liegende Kirchenform protestantischer, Conföderation"*) sich nun nicht etwa gründen wollen auf Ein förmlich gemeinsames Bekenntniss; denn ein solches ist nicht da, namentlich auch nicht da in der Augsburg. Confession, die ja nur als ein rein lutherisches Bekenntniss erscheint, deren Mitaufnahme und Mitanerkennung von Seiten der deutsch Reformirten als ein illusorisch politischer, dem wahren Wesen eines kirchlichen Bekenntnisses zuwiderlaufender Act zu betrachten ist, und die überdies als wahres Bekenntniss von lutherischer Seite nicht mit Ausschluss eines berechtigten anderweiten Bekenntnisscomplexes behauptet werden kann und darf **). Noch viel weniger darf sie sich gründen wollen auf die Bekenntnisse beider protestantischen Confessionen,,, sofern sie übereinstimmen;" eine vollkommen abgetragene und abgenutzte Formel, welche aller christlich bekenntnissmässigen Festigkeit und Bestimmtheit völlig bar ist und die nothwendige Glaubens- und Bekenntnissgewissheit auf den erst urbar zu machenden Boden wissenschaftlich schulmässiger Disceptation und willkührlich und wählerisch subjectiver Individualität versetzt. Wohl aber bildet für eine

solche Conföderation, bei bleibendem Bekenntnissstand eines jeden der beiden Theile, eine ächt historische Basis der unverkennbare Verlauf der inneren und äusseren Entwicklung beider protestantischen Confessionen, wie er in Kraft eben einer Gemeinsamkeit des Grundprincips sich herausgestellt hat; eine Erscheinung, auf welche das Auge, nicht

*) Das Wort hier stets im allgemein wörtlichen, nicht in einem durch irgend welche specielle und locale Vorgänge der Neuzeit bestimmten Sinne gefasst.

**) Meinen hierauf, auf gemeinsame Anerkennung der Augustana gegangenen irenischen Vorschlag in der Gratulations Broschüre zum Jubiläum meines sel. Vaters Die rechte Union" Lpz. 1843. habe ich längst fallen lassen,

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ohne den deutlichen Finger Gottes zu erkennen, sich zu senken vermag *).

Schon auf dem Speyerschen Reichstage, der uns den edlen Protestantennamen erworben hat, wiesen unsere Vorväter im Bewusstseyn um eine tiefere Einheit, wie in schönem Rechtssinn eine reichsabschiedliche Insinuation weit von sich ab, welche schlau die Lehrdifferenz der Evangelisehen unter einander ausgebeutet hatte; und von nichts deutlicher als von eben jenem Bewusstseyn zeugt dann Luthers eigne freudige Erhebung und wie hohenpriesterliche Salbung in allen seinen Worten vor, in und nach der grossen Wittenberger Concordie. So stand denn schon in den deutschen Reformationskämpfen die rein evangelische und die schweizerisch gesinnte Fraction für Einen Mann gegen das Papstthum, und wo eine Scheidung sich hervorthat, da war man sich doch tief des Wehes bewusst, das in ihr lag, und strebte in liebenswürdigem und liebreichem Scharfsinn nach Vermittelung. Ohne eben zu unterscheiden, schleuderte darauf die Contrareformation des Tridentinum ihre Bannflüche schlechthin auf den Protestantismus als eine Gesammtheit, und wo dabei eine Scheidung versucht ward, da doch nur als eine Scheidung in einer Gesammtheit. Die Geschichte des deutschen Protestantismus im 17. Jahrhundert zeugt dann zwar laut genug von der dennoch vorhandenen gefährlichen gegenseitigen Reibung des Zwiefachen in dem Gemeinsamen; Niemand aber fühlte das schmerzlicher, als die unmittelbar Betheiligten, und der Westphälische Friede schloss das Zweies wenigstens zu einem politisch Einen zusammen, als welches es in Deutschland fortan auch beharrte. Und was so hier äusserlich sich verbündete, dasselbe bekundete oder erzielte eine Gemeinschaft im geschichtlichen Verlauf der kirchlichen Entwicklung auch auf anderem, innerlicherem und innerlichstem Wege. Wo der Protestantismus überhaupt nur Eingang fand, und in welcher der verschiedenen Grundrichtungen, in Lutherischer oder Calvinischer oder mittelnder, dies auch geschah, allenthalben (bei den Leiden der lutherischen Salzburger, wie der reformirten Franzosen, der evangelischen Glaubensmärtyrer in Spanien, wie in Britannien) bethätigte er seine wesentliche Sympathie mit aller Genossenschaft protestantischen Namens im bestimmten Gegensatz nur gegen den Romanismus; und wo

*) Was in diesem Bezug schon die eben angeführte Broschüre gesagt hat, weiss ich auch jetzt nur zu wiederholen; und um nicht auch dies dem Selbstgerichte zu unterwerfen zu scheinen, wiederhole ich Manches daraus dem Wesentlichen nach im oben nächst Folgenden in der That, nur mit nothwendiger und wesentlich wichtiger Substituirung der Conföderation für Union.

der Protestantismus nur irgend in Bekenntnissschriften sich äusserte, und wie scharf und streng sie auch entweder die Lutherische oder die Zwingli - Calvinische Richtung aussprachen, stets und allerwärts fixirten dieselben doch eine ungleich bedeutungsvollere Scheidewand zwischen Evangelium und Rom, als zwischen Evangelium und Reform; ja nicht wenige, namentlich unter den reformirten, besonders den deutsch - reformirten Symbolen, strebten die letztbezeichnete Divergenz nach Möglichkeit ganz auszugleichen. Ohne sichtlichen Einfluss auf die kirchlichen Gestaltungen des Protestantismus ist dann auch stets im Lauf der nachreformatorischen Jahrhunderte die innerlich katholische Kirchenentwick lung, wie selbst auch schon die katholische Theologie und Literatur, isolirt geblieben; der alte Jansenismus und der neue Hermesianismus hat die protestantische Gesammtchristenheit völlig unberührt gelassen, so wie das Zeitalter des protestantischen Pietismus die katholische, und noch hat theologisch - literarisch kaum das historische und im Beginn etwa das philosophische Gebiet seine Spenden einigermassen getheilt. Dagegen influirte jede innerlich bedeutende Erscheinung innerhalb der lutherischen Kirche auch auf die reformirte, und der reformirten auch auf die lutherische, und wenn dieser Einfluss von jeher sich nicht verborgen hat, so ist er im Laufe der Zeit ein allüberwältigender geworden. Schon in den Lehrkämpfen des Reformationszeitalters kämpfte manche Wahrheit in der lutherischen Kirche sich durch zur Geltung in der reformirten, so dass ein Osiandrismus, ein Schwenkfeldtianismus, ein Anabaptismus, zugleich durch die Jutherischen Streiter für immer abgewiesen war von ihr, und nichts hat wohl mehr die reformirte Kirche in ihrem strengen Prädestinatianismus befestigt, als der Sieg des Antisynergismus in der lutherischen, und nichts auf der anderen Seite. die fernerweite Entwicklung der lutherischen Doctrin so mächtig vor Semipelagianismns bewahrt, als die rücksichtslose Festigkeit der reformirten in Abweisung des Arminianismus. Noch weit sichtlicher äusserte sich in der Folgezeit die Einwirkung des Spenerianismus auf die reformirte, die des Methodismus auf die lutherische Kirche, die des leidigen reformirtstämmigen Naturalismus und des leidigen lutherischgebornen Rationalismus wechselwirkend und gleichmässig revolutionirend auf beide protestantische Kirchentheile; und welch eine tiefe Erregung neuerlich die Schleiermachersche Theologie, als eine kirchenhistorische That, eben sowohl auf lutherischer, als auf reformirter Seite gewirkt hat, wie ein wiedererwachendes praktisch-christliches Leben der Neuzeit durchaus an die confessionellen Schranken sich nicht band, wie

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