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eine unmittelbar göttliche Ordnung sei, nur für durchaus falsch und höchst gefährlich erklären.

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Ja wenn unser hochverehrter Gegner, indem er das Bestehen eines geislichen Standes jure divino läugnet, nur gegen die Behauptung einer absolut nothwendigen ununterbrochenen Succession der Amtsinhaber, oder gegen die Mittheilung einer specifischen Gnade und Befähigung, so wie eines character indelebilis durch die Ordination zu Felde zöge, so würden wir uns gern mit ihm verbinden. Denn auch wir läugnen die absolute Nothwendigkeit der Succession der Amtsinhaber; wenn wir auch nothwendig finden, dass für gewöhnlich bei der Bestellung neuer Träger des Amts die Kirche mittelst des bereits in ihr bestehenden Organs desselben Amtes handle, so gestehen wir doch gern zu mit Luther, dass in casu necessitatis, wo das ganze Amt ungläubig geworden wäre, die treu gebliebenen Gemeindeglieder das Recht und die Pflicht haben würden, wie zu predigen und die Sacramente zu verwalten, so auch sich neue Hirten zu ordiniren; -die Consequenz, welche uns aufgebürdet wird *), dass das Kirchenamt, wenn es nicht principaliter bei der ganzen Gemeinde wäre, nur durch ununterbrochene Succession der Amtsinhaber könnte fortgepflanzt werden. erkennen wir nicht an, da ja recht wohl der bestimmte Wille des Herrn sein kann, dass die Kirche in dem bezeichneten Fall der Noth und augenblicklichen Auflösung das Amt sofort wieder aus sich heraussetzen soll. Und auch in Betreff der Ordination sind wir nichts weniger als gemeint einen character indelebilis derer, welche dieselbe empfangen haben, von ihr abzuleiten, sind auch durchaus nicht gesonnen ihr die Verleihung einer specifischen Gnade zuzuschreiben, nur abgesehen davon, dass wir wegen der Verschiedenheit der Grundanschauung die Ordination doch für mehr als einen, kirchlich declarativen Act" halten, nämlich für eine Aufnahme durch den Herrn auf die von ihm geordnete Weise mittelst der organisirten Kirche in den von ihm gestifteten Stand besonderer Hirten, was denn freilich doch ein specifisches Vermögen involvirt.

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Der geehrte Herr Verf. aber ist nicht zufrieden mit der Zurückweisung falsch katholischer Begriffe über Ordination und Succession, wiewohl allerdings die Hitze des Streits wi

*) Daraus, dass Hr. Prof. Höfling der von ihm bestrittenen Ansicht die ununterbrochene Succession der Amtsinhaber nur als Consequenz Schuld giebt (S. 61), folgt deutlich, dass dieselbe von ihr nicht will behauptet werden.

der diese auch auf protestantischem Boden zum Vorschein kommenden Verkehrtheiten ihn zn den vorliegenden Ueberspannungen scheint fortgerisseu zu haben.

Sehen wir zu, durch welche Gründe er seine Lehre, dass der Herr das geistliche Amt ursprünglich der ganzen Kirche gegeben habe, und dass die Bestellung bestimmter Personen für die Ausübung desselben nicht unmittelbar göttliche, sondern nur Kirchen - Ordnung sei, zu stützen versucht.

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Derjenige Grund, auf welchen Herr Dr. Höfling das allergrösste Gewicht legt, scheint uns der zu sein, der sich auch in vielfältigen Variationen in der Abhandlung wiederholt, dass, wollte man einen besonderen geistlichen Stand als jure divino bestehend ansehen, die Kirche dadurch zn einem ceremonialgesetzlichen hierarchischen Institute gemacht (S. 67), wir dann nicht mehr bloss zwei, sondern drei Gnadenmittel haben, und das hinzukommende dritte zu den beiden ersten practisch eine solche Stellung einnehmen möchte, dass es denselben nicht sowohl unter- als übergeordnet erscheinen würde (S. 83). Ich muss gestehen, dass ich, falls die Stiftung des geistlichen Standes durch den Herrn in der rechten schriftmässigen Weise gefasst wird, alle diese Gefahren nur für blosse Phantasiegebilde halten kann. Ich muss allerdings behaupten, dass Schrift- und Kirchenlehre noch von etwas mehr wissen, als von einer ,, inneren Nothwendigkeit, mit welcher, und gottgewiesenen Weise, in welcher die Kirche handelt" (S. 58), wenn sie die Ausübung des geistlichen Amtes bei den ordentlich berufenen Mitgliedern des geistlichen Standes" sein lässt. Ich bin der festen Ueberzeugung, und hoffe dieselbe nachher zu beweisen, dass der Herr von Anfang in seiner Kirche nicht nur das abstracte Amt, sondern dieses Amt ganz concret in bestimmten Trägern desselben gegeben, also nicht das Auftreten solcher Träger einer,, evangelischen Möglichkeit und Nothwendigkeit" (S. 63) überlassen hat; dass die Kirche ein ganz bestimmtes ausdrückliches mandatum de constituendis ministris besitzt. Aber wie sollte dadurch die Kirche zu einem cerimonialgesetzlichen, hierarchischen Institute werden? Würde sie es dadurch, so müsste sie es auch dann schon geworden sein, wenn der Herr nur die Gesammtheit aller ihrer Glieder ausdrücklich mit dem Amte betraut hätte, denn Herr Dr. Höfling giebt ja zu, dass dann doch nie das Amt von der Totalität aller Kirchenglieder, sondern immer nur durch von der Gemeinschaft besonders berufene und bestellte Individuen könnte ausgeübt werden. Gewiss würde ein Handeln der Kirche auf ausdrücklichen Befehl des Herrn und aus unbedingter

moralischer Nothwendigkeit dem Erfolge nach ganz auf eins herauskommen. Und wie mag der verehrte Herr Verf. wohl in der unmittelbaren Einsetzung und Verordnung besonderer Hirten das Hinzukommen eines dritten Gnadenmittels finden? Ist das Amt nicht ein solches, so ist es auch der Stand nicht, der in dem Amte fungirt. Wären es die Prediger, so müsste es auch schon die Predigt sein, denn jede Predigt setzt Prediger voraus. Aber die einzigen Gnadenmittel bleiben Wort und Sacrament. Dass der Herr das Wort auch zu predigen und die Sacramente auch auszutheilen, dass er auch die Prediger des Worts und die Spender der Sacramente eingesetzt und fortwährend einzusetzen verordnet hat, das ist nur die nähere Bestimmung. Oder werde ich Recht haben, wenn ich sage, dass zweierlei auf die Gemeinde wirket 1) die Rede und 2) der Mund des Predigers? Nicht also, sondern die Rede, die aus dem Munde geht. Also auch hier: das Wort und Sacrament; aber so, dass es von bestimmten Personen geredet und ausgetheilt wird.

Aber

Herr Prof. Höfling will freilich auch nachweisen, dass seine Unterscheidung zwischen Kirchenamt und geistlicher Stand, seine Läugnung bestimmter durch den Herrn eingesetzter und einzusetzen verordneter Träger des neutestamentlichen Amts Schrift und Kirchenlehre für sich habe. es ist ihm nicht gelungen auch aur eine Stelle des göttlichen Worts oder der Symbole aufzuweisen, welche unzweideutig für ihn spräche. Wir haben aber nicht nöthig seine Beweise aus der Schrift und den Symbolen besonders zu widerlegen. Es wird möglich sein sogleich zu zeigen, dass von Allem, was der verehrte Gegner aus Schrift und Symbolen anführt, nichts wider uns, das meiste für uns unzweifelhaft ist, wie auch noch ausserdem vieles offenbar für uns spricht.

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Also zuerst die Schrift ist entschieden dawider, dass der Herr nur das Amt sollte gestiftet, nicht auch bestimmte Personen in das neutestamentliché Amt sollte eingesetzt haben; entschieden dafür, dass dieses Amt in und mit seinen Trägern von ihm gegeben ist.

Vorab erlaube ich mir nur noch die Bemerkung, dass man es sich doch kaum vorstellig machen kann, in welcher Weise der Herr der ganzen Kirche ein Amt sollte gegeben haben, damit es principaliter bei ihrer Gesammtheit wäre, und ohne die Bestimmung, dass es von besondern Trägern müsste ausgeübt werden, aber doch so, dass sie selbst es in der Totalität ihrer Glieder unmöglich ausüben konnte. Man wird durch ein solches ursprüngliches Bei - der - ganzen

Kirche sein des Amtes unwillkührlich an die universalia ante rem erinnert.

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Aber in der Schrift ist auch nicht der entfernteste Anklang an derartige Behauptungen. Ja, der ganzen Kirche ist das Amt gegeben nach der Schrift, aber es ist ihr gegeben in voller concreter Realität, getragen von bestimmten lebendigen Personen. Er hat etliche, schreibt der Apostel Paulus an die Epheser (4, 11. 13.), zu Aposteln gesetzt, etliche aber zu Propheten, etliche zu Evangelisten, etliche zu Hirten und Lehrern, dass die Heiligen zugerichtet werden zum Werke des Amts, dass der Leib Christi erbauet werde. Herr Dr. Höfling zwar will uns diese Stelle entziehen (S. 85), indem er sich die Worte des Herrn Dr. Hofmann aneignet, welcher letzte in der Zeitschr. f. Prot. u. K. Bd. XVIII. S. 129 ff. erklärt, es sei hier nicht von eigentlichen Aemtern in der Kirche, sondern nur von auf göttlicher Begabung der einzelnen beruhenden Functionen und Geschäften derselben die Rede. Aber wo ist der Beweis dafür? Dass es kein, ständiges" Propheten und Evangelistenamt in der Kirche gegeben hat, kann zugestanden werden, aber auch überhaupt kein Propheten und Evangelistenamt? Auch das geben wir ,, dass Gabe und Function der diduoxalia keineswegs ausschliesslich an ein bestimmtes Amt gebunden war, 66 aber folgt denn daraus, dass, wenn ποιμένες καὶ διδάσκαλοι genannt werden, wie an unsrer Stelle, auch kein Amt gemeint ist? Wir finden hier ohne Frage das Amt und zwar in persönlichen Trägern als eine Gabe des Herrn bezeichnet. Wenn man auch A. G. 20, 28. das: der heilige Geist hat euch gesetzt zu Bischöfen “ so erklären möchte: der heilige Geist setzt immer durch die Gabe, die er giebt, und durch die Anerkennung derselben, welche er wirkt," wie Hr. Dr. Höfling S. 87 will, wiewohl ich auch hier die Ordnung, dass ein Bischofsamt in der Kirche ist, als eine göttliche im engeren Sinne möchte angedeutet finden: SO würde es aber doch jedenfalls höchst gezwungen und allzu künstlich sein, wollte man Eph. 4, 11. so paraphrasiren: die Hirten und Lehrer sind eine Gabe Christi, insofern ihr Amt zwar nicht von ihm eingesetzt, aber doch von der Kirchenordnung hervorgebracht ist, und Alles was Sache der Kirchenordnung ist, doch auch wieder auf Christum zurückgeführt werden kann.

zu,

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Doch wir haben nicht bloss das Wort des Apostels, welcher das Hirten- und Lehramt in bestimmten Individuen eine Gabe Christi nennt, sondern wir können auch nachweisen, dass und wie und wo der Herr Christus dieses Amt gegeben

hat. Schon in der Stelle Joh. 10 fl. ist es als der bestimmte Wille des Herrn, oder als seine sich von selbst verstehende Voraussetzung niedergelegt, dass nicht nur ein Hirtenamt, sondern auch ein fester Unterschied von Hirt und Heerde sein soll. Denn bis zu V. 11 ist der Herr selbst noch nicht als der gute Hirte genannt, sondern ist die Thür zu den Schafen; es werden bis hieher nur die Eigenschaften wahrer Hirten angegeben. Aber er hat auch selbst der Kirche die ersten Hirten gesetzt, indem er seine Apostel und die 70 wählte. In dieser zuversichtlichen Behauptung macht uns im Geringsten der Widerspruch nicht irre, den wir vom Hrn. Dr. Höfling erfahren. Aus der Vergleichung von Matth. 16, 18 ff. mit Matth. 18, 11 ff. sollte erhellen, dass nicht,, cerimonialgesetzliche Nachfolger in die Erbschaft der Apostel, so weit von einer solchen die Rede sein kann,“ eingetreten seien,,, sondern die Gemeinschaft der Gläubigen?" Aber wo steht denn, dass Matth. 18, 17 denn dieser Vers wird doch vorzugsweise gemeint sein das Sagen der Gemeinde, erst nach dem Tode der Apostel in Geltung treten soll? Aus Matth, 18, 18., wo das Matth. 16, 19. dem Petrus allein gegebene Binden und Lösen allen Aposteln gegeben wird, ergiebt sich deutlich, dass auch das unmittelbar Vorhergehende, Matth. 18, 17., schon bei Lebzeiten der Apostel geschehen soll. Und das kann auch nichts beweisen gegen die Fortsetzung des Apostolats im Presbyteramte, dass ,, die besondre persönliche göttliche Befähigung der Apostel ja nicht mit auf die nachherigen Presbyter übergegangen ist. Der verehrte Hr. Dr. Höfling wird uns gewiss zugeben, dass das prophetische Amt des Herrn z. B. nach Lue. 10, 16. u. Joh. 4, 36-38. durch die Apostel fortgesetzt wurde. Und doch stand die gottmenschliche Person des Herrn ganz einzig da.

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Es ist ja auch von jeher die Lehre der Kirche gewesen, dass, abgesehen von nicht zu leugnenden specifischen Verschiedenheiten, doch im Wesentlichen dasselbe Amt, welches die Apostel geführt haben, noch jetzt in der Kirche besteht, vergleiche nur das Lehrstück vom Amte der Schlüssel. Und so fasst es auch die Schrift selbst. Den Aposteln gebietet der Herr seine Schafe und Lämmer zu weiden Joh. 21, 15.; aber sie sollen den Herrn auch bitten, dass er dem verschmachteten und zerstreueten Volke, das Schafen ohne Hirten glich, Hirten, oder dass er Arbeiter in seine Erndte sende Matth. 9, 36-38.; und A. G. 20, 28. und 1 Petr. 5, 2. wird auch den Presbytern das Weiden der Gemeinde Gottes, der Heerde Christi zugeschrieben. Wie Christus wegen des theilweise gleichen Amtes mit seinen Aposteln einmal, Hebr.

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