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Ich kann bis jetzt nur in der Festhaltung der dargestellten Einheit des zum Weiden und Regieren seiner Heerde von dem Herrn bestellten Hirtenamtes den nöthigen Schutz gegen die durch die schon begonnenen Neubildungen drohenden Gefahren erblicken. Der fürstliche Summepiscopat wird dábei freilich immer, auch nach dem was der hochverehrte Hr. Dr. Höfling für denselben gesagt hat, nur als das erscheinen können, wofür ihn auch Luther nur angesehen hat, eine Aushülfe der Noth, wiewohl ich gern gestehe, dass auch ich für die gegenwärtige gewiss nicht viel geringere Noth noch keine andre Hülfe sehe.

Die drohende Gefahr eines protestantischen Pabstthums. Zweiter Artikel.

Von

K. Stroebel. †)

Die Gestaltung der protestantischen Kirche seit dem J. 1760 hat viele Achnlichkeit mit der kirchlichen Entwickelung nach dem chalcedonischen Concil. Dort wie hier waren Zei

+) Die Red ist grundfern von dem Gedanken, dem verehrten und theuren Mitarbeiter das freie protestantische Wort irgend verkümmern zu wollen oder zu dürfen. Doch hätte sie gewünscht, dass derselbe das historische Substrat mancher Argumentation gegen ein veräusserlichtes (versichtbartes) Kirchenthum nicht blos aus naher, sondern auch aus nächster Gegenwart entlehnt hätte. Auch so aber entnimmt sie aus dem Dargebotenen dankbar Lehre und Warnung, hofft dasselbe auch für nüchterne andere Kreise, und überlässt die Vertretung der Thesen, wie billig, dem, der sie gestellt hat, indem sie doch zugleich Aussprache inniger Beipflichtung zu der Ueberzeugung, dass ein pseudoprotestantisches Kirchenthum in dem einen oder dem andern Pole, insbesondere aber in dem der Veräusserlichung, wie es sich auch ausbauen mag, weder dem römischen Katholicismus der Gegenwart und Zukunft die Spitze zu bieten oder ihn wahrhaft zu ersetzen fähig seyn, noch die gesegnete Reformation der Vergangenheit zu bewirken fähig gewesen seyn würde, sich ausdrücklich offen hält. Dazu hat das Vermögen einzig und allein das lautere Gottes- und Lutherwort von der Rechtfertigung und vom Glauben, als die Perle des Evangeliums (Mtth. 13, 46.), welche doch namentlich bei hierarchischen Tendenzen, die hie und da selbst das Amt als Gnadenmittel" zwischen Christus und den Gläubigen schieben, nicht unangetastet bleiben kann. Die Red. G.

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ten voll lebendigen Glaubens, voll christlicher Erleuchtung, voll heiligen Lebens vorausgegangen; dort wie hier fing der Glaube an zu erkalten, das Licht zu erlöschen, das christliche Leben sich in Werkgerechtigkeit zu veräusserlichen; dort wie hier war man zum rechten Kampfe gegen die Mächte der Finsterniss ungeschickt geworden, die Nacht des Unund Aberglaubens brach immer schwärzer herein, das Evangelium von der Sündenvergebung durch des Erlösers Werk und Verdienst ward für Thorheit geachtet, Menschensatzungen und selbsterwählte Heiligkeit nahmen überhand; - dort wie hier immer frecher auftretende Secten und Irrlehren, die im Verein mit den gewaltigsten politischen Erschütterungen die Kirche Christi aufzulösen drohten; dort wie hier wollte man von der Hilfe des unsichtbaren Oberhauptes der Christenheit nichts mehr wissen; darum tauchte damals allmählig das römische Pabstthum als Nothhelfer auf, sowie in unsern Tagen ein doppelt gestaltetes protestantisches Pabstthum der tief zerklüfteten evangelischen Kirche Rettung und Einheit zu bringen verheisst. In den Zuständen und Vorgängen jener traurigen Vergangenheit sehen wir die unseren bereits vorgebildet; möchten wir noch zeitig genug auf die warnende Prophetenstimme der Geschichte achten!

Das dritte Säcularfest der Reformation wurde von Lehrern und Gemeinen begangen, die in ihrer Mehrzahl zu einer solchen Feier weder Grund noch Recht hatten. Was sollte denn das damalige Geschlecht noch von den Wohlthaten der Reformation, von dem Lichte des reinen Evangeliums, von der Kraft des seligmachenden Glaubens, von der Befreiung aus dem knechtischen Joche Rom's wissen? Länger als funfzig Jahre hatte bereits der Unglaube in der Form des Rationalismus die Kirche verwüstet und eine grössere Finsterniss erzeugt, als die papistische gewesen war. Aeusserlich hielt sich Jeder noch zu einer lutherischen oder reformirten Gemeine, der Ueberzeugung nach gab es aber eigentlich *) weder augsburgische, noch helvetische Confessionsverwandte mehr, sondern eine glaubenstodte, versumpfte Masse, der man jeden beliebigen Namen geben mag, nur nicht den protestantischen, evangelischen oder christlichen. Da stieg in einigen Staatsmännern der Gedanke auf, die innerlich durch gleiche Glaubenslosigkeit und religiöse Unwissenheit bereits

*) Selbst diejenigen, welche man mit Recht das Salz jener verfaulten Zeit nennen darf, waren überaus gebrechliche und baufällige Glaubensgenossen der Reformatoren.

vereinigten Mitglieder der lutherischen und reformirten Kirche auch äusserlich in Eins zu verschmelzen; die Union wurde ausgesprochen, ihre factische Verwirklichung aber von dem freien Entschlusse der Betheiligten abhängig gemacht. Das Recht zu einer solchen Vereinigung glaubten ihre Urheber in dem zwitterhaften Gebilde der weltlichen Kirchengewalt *) zu finden, und diess zwischen Welt und Kirche utopisch herumschweifende Monstrum musste auch die Rechtfertigungsgründe dafür liefern, dass später, wahrscheinlich aus politischen Ursachen, jene ursprüngliche Freiheit der Gemeinen und Individuen immer mehr verkürzt und zuletzt ganz beseitigt wurde. Die seit 1830 thatsächlich bestehende Union ruht auf vier Grundgedanken und zwar so, dass der eine das eigentliche Fundament bildet, auf dem sich die übrigen gleich Säulen erheben, die das Gebäude tragen. Keiner dieser Gedanken darf hinweggethan oder wesentlich alterirt werden, wenn nicht der ganze Bau zusammenbrechen soll. Diese früher geflissentlich sehr verhüllten, nach und nach aber immer deutlicher hervorgetretenen Gedanken sind etwa in folgender Weise auszudrücken:

I. Die Norm, Regel und Richtschnur für Glauben, Lehre, Verfassung und Amtsführung innerhalb der Union liegt in dem souveränen Willen des Summepiscopats.

Manche Unirte halten die h. Schrift für die Richtschnur ihrer Kirche. Das ist eine wunderliche Einbildung, zu deren

*) Der schon seit Jahrhunderten übel berüchtigte und angefochtene Summepiscopat ist an sich noch kein protestantisches Pabstthum Ein Pabstthum entsteht nicht dadurch, dass das Regiment der sichtbaren Kirche in der Hand eines oder mehrerer Menschen ist (wie wäre sonst überhaupt ein Kirchenregiment möglich?), sondern dadurch, dass die sichtbare Kirchengewalt ihren Geist allen kirchlichen Einrichtungen und Lebensäusserungen (also dem Glauben, der Lehre, dem Ritus, der Disciplin u. s. w.) aufdrängt, so dass alle diese Erscheinungen nur Abdrücke ihres Geistes sind, Christus und sein Geist aber aus der Kirche verdrängt wird. Denn darin liegt eben das Antichristische des römischen Pabstthums, dass es seinen menschlichen Sinn, Willen und Meinung in dämonischer Verblendung an die Stelle des göttlichen setzt. Dass der Summepiscopat nicht zu dieser schwindelnden Höhe emporstieg, dafür sorgte früher die welt und tod verachtende Glaubenstreue der evangelischen Geistlichen, die lieber Hab' und Gut, Freiheit und Leben missen, als einer Caesareopapia unterworfen sein wollten. Um den Ausdruck ,, protestantisches Pabstthum" wird übrigens wohl niemand hadern, wenn er auch, buchstäblich genommen, gleich dem hölzernen Eisen, eine contradictio in adjecto einschliesst, insofern Protestantismus und Papismus sich gegenseitig aufheben und jede papistische Kirchengemeinschaft ausserhalb des protestantischen Gebiets steht.

vollständiger Widerlegung ein einziger Blick auf die Entstehung und die innern Zustände der Union hinreicht. Wer namentlich die von den unirten Kanzeln verkündete Religion für schriftmässig erklären wollte, der müsste wenigstens die Reformatoren für Narren und Irrlehrer halten. Die Bibel ist im unirten Kirchen- und Schulgebrauch, aber ohne normative Auctorität, als Vorleseschrift. Denn zwei verschiedene Normen kann keine Kirche haben; welcher Unirte wird aber behaupten wollen, die Aussprüche seiner Kirchenregierung könne man beliebig annehmen oder abweisen, d. h. sie wären keine kirchlichen Normen? Die Union wäre überhaupt gar nicht zu Stande gekommen und würde sich jetzt auf der Stelle auflösen, wenn sie der h. Schrift mehr als eine historische Bedeutung, wenn sie ihr namentlich, wie die evangelische Kirche, das oberste Richteramt in allen Frage des religiösen und kirchlichen Lebens einräumen wollte.

II. Nach kirchenregimentlicher Bewilligung hat jeder Unirte das Recht, seine, religiöse Privatmeinung" öffentlich vorzutragen.

Merkwürdig ist, wie sich die verschiedenen Mitglieder der Union nach ihrer religiösen Individualität zu diesem Satze stellen. Einige leugnen ihn rund mit der Behauptung ab, die lutherischen und reformirten Bekenntnissschriften beständen noch in voller und ungeschwächter Geltung. Diesen excentrischen Leuten müsste die Existenz der Union als das erste, die unangefochtene Symbolwidrigkeit in ihren eigenen und ihrer Kirchengenossen Predigten und Schriften als das zweite fortdauernde Mirakel in unserer an Wundern armen Zeit erscheinen, wenn sie an eine wirkliche, lebendige Geltung der Bekenntnissschriften dächten; sie meinen aber nur deren todte und ziemlich zweifelhaft gewordene Rechtsbeständigkeit *), geben also die Abschaffung der Symbole als wirklicher Glaubenszeugnisse indirect doch zu. Andere reden blos von einer theilweisen Giltigkeit jener Schriften, wie z. B. auch die römischen Katholiken, laut ihrer Confutation, einen Theil des augsburgischen Bekenntnisses gelten lassen. Noch

*) An evangelisch - protestantischer Ueberzeugung hat Schiff bruch gelitten, wer mit den römischen Katholiken behauptet: Unser Glaube, unsere Confession gilt hier oder dort immer noch de jure, wenn auch nicht mehr de facto. Nach christlichen Grundsätzen ist Glaube, Bekenntniss, Kirche nicht da, wo das Evangelium gepredigt werden kann, darf, oder soll, sondern wo es gepredigt wird. Im Schwange muss Glaube und Bekenntniss gehen, wenn sie Geltung haben sollen; das Hinweisen auf moderige Rechtsurkunden ist selbst moderig.

Andere erkennen blos die drei ökumenischen Symbole an; doch hat die unirte Generalsynode auch in ihnen den Ausdruck des kirchlichen Glaubens nicht finden können, vielmehr den thatsächlichen Beweis geliefert, dass die Union eines gemeinsamen Symbols überhaupt nicht fähig sei, sondern dem Einzelnen überlassen müsse, sich selbst nach seiner religiösen Eigenthümlichkeit ein Privatbekenntniss zu schaffen oder anzueignen. Diess liegt auch ganz in der Natur der Verhältnisse, in der zum Ausgangspunkte des Unionswerkes benutzten subjectiven Glaubens- oder Unglaubensrichtung von 1817. Dass der oberste dogmatische Satz ihrer Kirche, weil er auch nicht die leiseste Hindeutung auf das Christenthum enthält, sondern allen nur erdenklichen,, religiösen Privatmeinungen" freien Spielraum gewährt, vielen Unirten ärgerlich und verwerflich erscheint, lässt sich leicht erklären; nur sollte man deshalb nicht das Vorhandensein des Satzes selbst, dessen Wirksamkeit sich ja täglich und stündlich in den verschiedensten Erscheinungen kund giebt, ableugnen und in der nutzlosen Nachahmung des vor dem Jäger sich verbergenden Strausses Hilfe suchen. Die Union ist nun einmal keine Kirche in der Weise der übrigen; sie gleicht mehr einer politischen Ständekammer, oder, wenn man lieber will, einer freien Synode aller christlichen und ausserchristlichen Religionsparteien. Wie es in einer sol

chen Versammlung immer ein Centrum, eine rechte und linke Seite, mit verschiedenen, einander gegenseitig bekämpfenden Fractionen, die es höchstens bis zu einem Parteibekenntniss bringen, geben wird, so und nicht anders kann es naturgemäss im Schoosse der Union auch nur hergehen. Naturgemäss! Denn allerdings könnte der Hinblick auf den sich. täglich schlimmer gestaltenden Religionszustand die Kirchengewalt wohl auf den Gedanken bringen, den subjectiv-rationalen Charakter der Union in einen objectiv-christlichen umzuwandeln. Das formelle Recht dazu könnte ihr darum nicht bestritten werden, weil, wie oben erwähnt, der unirte dogmatische Grundpfeiler auf ihr, nicht auf selbstständiger Grundlage, ruht; ein Zusammensturz des ganzen Gebäudes würde aber die unvermeidliche Folge einer solchen wesentlichen Veränderung sein. Es würde sich dann zeigen, dass die Träume von einer Union der Zukunft," WO es einem geschickten Gärtner gelingen werde, den kirchlichen Dornenstrauch durch Pfropfen, Oculiren oder Copuliren in einen Feigenbaum umzuschaffen, eben nur Träume sind; dass das Christenthum, wenn auch noch so sehr durch Concessionen begünstigt, innerhalb der Union doch immer nur eine lokale,

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