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sich sein will. Sich der Berufung durch das hierarchisch summepiscopalische Princip von oben zu getrösten, ist ein wurmstichiges, von Gottes Wort verlassenes Ding; wen dagegen eine christliche Gemeine ordnungsmässig zu ihrem Diener am Wort bestellt hat, der darf selbst gegen die Pforten der Hölle auf seine Berufung trotzen, denn sie ist Gottes mittelbare Stimme und so gewiss, als wenn der Höchste selbst vom Himmel herab gesprochen hätte. Gegen diese mittelbare göttliche Berufung, die einst dem Stephanus Kraft und Freudigkeit gab, Christi erster Blutzeuge zu werden, gilt keine Appellation an den unmittelbar yom Herrn selbst ergangenen Ruf zum geistlichen Amte; eine solche ist auch nie von einem unmittelbar Berufenen eingelegt werden; Pauli nicht von, noch durch Menschen" ist nicht gegen den Barnabas, oder einen andern reinen Prediger, sondern allein gegen irrlehrende Lügenapostel gerichtet. Sie besteht als göttlich vor dem Richterstuhle der h. Schrift, in deren Kanon die mittelbar berufenen Evangelisten Markus und Lukas gleiches Stimmrecht haben mit Matthäus und Johannes, Petrus und Paulus, und grösseres, als Jakobus und Judas, die doch Vielen für unmittelbar von Christo erwählte Apostel gelten. Und diese von Christo und seinem Worte als göttlich anerkannte Gemeindeberufung soll sich vor hierarchisehen und territorialistischen Menschenordnungen in den Staub werfen?——

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Es würde den uns zugemessenen Raum weit überschreiten, wenn wir, was das Vorwort noch über Kirchenverfassung und deren heutige Umgestaltungspläne; über ,, das Schicksal der Preussischen kirchlichen Gemeineordnung;" über die Absicht,,,an die Stelle der unterschiedslosen Union im Kirchenregimente die Conföderation treten zu lassen;" über die traurigen Folgen der neuen kirchlichen Verfassung in Oldenburg; „über die Noth der Candidaten und ihre Abhilfe;" über „die kirchliche Verwahrlosung Berlins; " über die Furcht vor den bedeutenden Eroberungen der römischen Kirche - sagt, mit gleicher Ausführlichkeit, wie bisher, besprechen wollten. Darum zum Schlusse nur noch eine einfache Bemerkung. Trügen nicht alle Zeichen der Zeit, so wird der Herr der Kirche die eben erwähnten Fragen in einer ganz andern Weise lösen, als wir nach unserer kurzsichtigen menschlichen Weisheit wünschen, hoffen, oder fürchten. Wenn eins hervorzuheben von 15 Abiturienten, die neulich ein berühmtes Gymnasium zur Universität entliess, kein einziger war, der sich der Theologie widmen wollte, so hat es ganz den Anschein, als wolle der oberste Kirchenregent der Noth

um nur

der Candidaten kurzweg dadurch abhelfen, dass er sie in eine Candidatennoth ganz anderer Art verwandelt. So möchte es auch mit allem Unions -, Verfassungs- und Kirchenverbesserungswesen zuletzt ein solches Ende nehmen, an das wir gar nicht gedacht haben. Denn nicht unser, sondern sein ist das Reich und die Kraft und die Herrlichkeit in Ewigkeit. Amen. K. Stroebel.

Anmerkung der Redaction.

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Obiger Aufsatz ist eingegangen bereits im April d. J., ehe der Vf. denn auch mit der Fortführung der Abhandlung des Herrn Dr. J. Müller über das geistliche Amt in den Mai - und Juni-Nrn der Deutschen Zeitschr. bekannt seyn konnte einer Gesammt-Abhandlung, auf welche wiederholt anerkennend hinzuweisen die Red. auch ihres Theils um so mehr sich gedrungen fühlt, je weniger sie bezugs der zugleich auch im Juni gefolgten Abhandlung (deutsche Zeitschr. 1852 Nr. 23 f.) über die Union und den Königl. Erlass v. 6. März d. J. demselben verehrten Autor beizupflichten vermag. Die Erörterung dieses Dissenses einem etwaigen anderen Orte vorbehaltend, gestattet sie sich hier nur die Hindeutung darauf, wie ihr die unionistischen Bedenken des Hrn.;Dr. Müller, u. A. gegen die confessionelle Königliche Interpretation der Union als Conföderation nur vom subjectiv dogmatischen und cultuellen, nicht aber vom objectiv kirchenrechtlichen Standpunkte begründet erscheinen können, welcher letztere doch in der Königl. Ordre allein behauptet wird, und von welchem aus wenn und weil die Uuion nicht eine Alteration der Confessiou bedeute doch von anderen objectiv kirchenrechtlich iu Preussen geltenden protestantischen Confessionen nicht die Rede seyn kann, als von lutherischer und reformirter, deren nunmehr erneute bestimmte kirchenrechtlich principielle Anerkennung und Sicherung eben ein unendliches Verdienst und die eigentliche kirchengeschichtliche Bedeutung jener Kabinetsordre ist, ohne dass dadurch irgend beide Bekenntnisse an eine strenge dogmatisch oder sonstwie confessionelle Form und Norm mehr als zeither gebunden und in freier Entwicklung nach der Strömung der Zeit irgend gehemmt erscheinen könnten. Auch die positive Union, sei es in der von Dr. Müller oder in der neuerdings von Leo im Volksblatt proponirten oder in welcher der zahllosen anderen möglichen fliessenden subjectiven Formen, ist also dadurch nicht im mindesten beschränkt, nur das einfach objective confessionelle Recht principiell gewahrt worden. Möchte das tief gekränkte Rechtsbewusstseyn im Volke allmählich so neu gestärkt, und die friedliche allseitig gerechte Entwicklung am wenigsten von Bestgesinnten gestört werden!

G.

II.

Allgemeine kritische Bibliographie

der deutschen

neuesten theologischen Literatur,

bearbeitet von

A. G. Rudelbach und H. E. F. Guericke,

mit Beiträgen von

F. Delitzsch, C. P. Caspari, H. A. Pistorius, W. F. Besser, K. Ströbel, B. A. Langbein, T. F. Karrer, Wilh. Neumann, J. Pasig, F. R. Zimmermann, F. W. Schütze, G. C. H. Stip, W. Flörke, und Anderen *).

II. Theologische Literaturkunde.

Beiträge zu den theol. Wissenschaften, in Verbindung m. der theol. Ges. zu Strassburg herausgeg. von E. Reuss u. E. Cunitz. Bd. 1. (2. A.) u. Bd. 2. Jen. (Mauke). 1851. 242 u. 230 S. gr. 8,

Ein neues Organ theologischer Literatur, welches noch lange nicht diejenige Beachtung gefunden hat, die es verdient. Unter der Leitung der Professoren Reuss und Cunitz zu Strassburg besteht seit mehr als zwanzig Jahren als akademisches Institut eine theologische Gesellschaft, deren Glieder, auch nach ihrem Austritt aus der beschränkten Sphäre jenes Vereins, nicht haben aufhören wollen, gemeinsam mit geübteren Kräften der theologischen Wissenschaft zu dienen. Dies der Ursprung dieser zwar periodischen, aber doch an Termine ungebundenen theolog. Zeitschrift, welche gemäss der Bedeutung ihrer Begründer an theologischem objectiven Gehalt den Ullmannschen Studien und den Baur-Zellerschen Jahrbüchern nicht nach-, in theologisch subjectivem Charakter zwischen diesen beiden in der Mitte steht. Diesem Charakter nach gewähren denn allerdings die dogmatisch - exegetischen und verwandte Aufsätze der beiden vorliegenden ersten Bänd

*) Jeder einzelne Artikel wird mit dem Anfangsbuchstaben des Namens des Bearbeiters bezeichnet (R. G. D. C. Pi. B. Str. L. K. N. Pa. Z. Sch. Sti. F.).

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chen, in dem Geiste und der Richtung gehalten, die aus Reuss' Geschichte des N. T. bekannt ist, uns die wenigste objective Ausbeute, so reich auch die Abhandlungen von Reuss über die Johanneische Theologie (I. S. 1 – 84) dass sie nehmlich eine wesentlich und ausschliesslich mystische sei, indem ja überhaupt bei Johannes auch als Historiker das theologische Element zum historischen sich wie das Gemälde zum Rahmen verhalte, er nicht theologisch Geschichte, sondern historisch Theologie schreibe und die von Scherer über Jesu Weissagungen vom Ende, bes. Matth. 24 (II. S. 83 – 107), auch die von Kienlen über Gal. 4, 1—11 (II. S. 133— 143; die στοιχεῖα τοῦ κόσμου bei Paulus sollen nach ihm seyn die Anfänge der religiösen Erkenntniss in der sündigen Welt), so wie Riff im Elsass über den Gebrauch des Textes in der Predigt (II. S. 108- 132), an tiefen und treffenden Bemerkungen und Nachweissungen im Einzelnen sind; dagegen haben die dargebotenen historischen Aufsätze für jeden Theologen ihren hohen unbestreitbaren Werth, und es bedarf nur einer Hinweisung auf deren Gegenstand, um dies zu constatiren. C. Schmidt in Strassburg behandelt (I. S. 85-157) in gewohnter gediegener und zum Theil bahnbrechender Weise die Geschichte der Katharer in Südfrankreich in der letzten Hälfte des 13. Jahrh; K. H. Graf zu Meissen (I. S. 158 — 242) gibt eine Monographie über Rich. Simon, über den seit la Martinière bei der Amsterdamer Ausgabe seiner Briefe nichts Gründliches eruirt worden war; Bartholmess in Paris spricht überaus eingehend (11. S. 182) über den Skepticismus P. D. Huet's; der erste evangelische Pfarrer in Strassburg, Matthäus Zell, wird aus gedruckten und ungedruckten Quellen nach seinem Leben geschildert von Röhrich in Strassburg (II. S. 144 192); demselben Vf., der dann auch zum

Schluss des 2. Bdes Martin Bucers Testament nach dem. Original herausgegeben hat, letzteres vor Allem eine hochdankeswerthe Gabe (eine vierfache: 1. B.'s confessio testamentarica wahrscheinlich von 1541, reich an offenherzigen und vertraulichen retractatorischen Erklärungen über seine bisherige theologische Entwicklung, namentlich S. 200 f. in Bezug auf die Lehre vom Abendmahl, wenn gleich das Document dann gerade bei genauerer Erörterung dieses Punkts S. 205 abbricht; 2. das eigentliche Testament vom J. 1541, 3. ein 2tes solches von 1548, und 4. ein Codicill dazu von 1551, welche drei letzteren Stücke uns einen bedeutsamen tiefen Blick in den zarten Familiensinn und in die persönlichen Verhältnisse und Umgebungen Bucers thun lassen). Möchte das Unternehmen, ein sprechendes Zeugniss von dem wissenschaftlichen

Geiste, aber freilich auch der confessionellen Zerflossenheit der theolog. Facultät in dem alten theuren deutschen Strassburg, immer gedeihlicher und erfreulicher fortschreiten! [G.] III. Patrologie.

1. Petri Abaelardi Sic et Non. Primum integrum ediderunt C. L. T. Henke et G. St. Linden kohl. Marburg. (1851). XVI u. 444 S. in gr. 4. 2 Thlr.

Schon vor kurzem hat diese Zeitschrift bei Anzeige der gelehrten Lindenkohl'schen Commentatio de Abaelardi libro Sic et Non, die eine isagogisch kritische Beilage zur Ausgabe bildet, auf die neue Ausgabe der Abälardischen Schrift selbst hingewiesen, ohne sie bereits näher kennen gelernt zu haben. Der Einblick in die nun vorliegende Ausgabe überzeugt uns wie von deren eigner Trefflichkeit, so zugleich nunmehr völlig von der hohen Bedeutsamkeit des Abälardischen Werkes selbst, das, wie es in einer mittellosen Zeit die Grundlagen einer heiligen Kritik, Dogmengeschichte, biblischen Theologie und einer auf diesen 3 Pfeilern zu erbauenden Dogmatik aufrichtete, so in unserer Zeit deren gesunde Entwicklung wahrhaft zu fördern geeignet ist. Herr D. Henke sagt darüber am Schluss seines Vorwortes goldene Worte. Allerdings hatte ja Victor Cousin 1836 das Sic et Non aus einem Tours - Avrancher Mscr. bereits edirt. Aber nicht nur war der Herausgabe keinesweges die gebührende kritische Sorgfalt im Einzelnen zu Theil geworden, sondern mehr als die Hälfte des Ganzen war dabei auch gänzlich hinweggelassen worden. Inniger Dank gebührt also Hrn. D. Henke, dass er, mit Zuziehung seines jüngeren Freundes, auf eine neue wirklich genügende Ausgabe Bedacht nahm, welche nun aus einer vollständigen Tegernsee'er, jetzt Mainzer Handschrift unter Vergleichung der Cousinschen Veröffentlichung veranstaltet worden ist. Was die Herausgeber gethan haben, mit Weglassung einer anderweit schon bekannten heterogenen Zuthat, den reinen Abälardischen Text wahrhaft authentisch wiederzugeben, mit Aufnahme unter den im Ganzen 158 quaestiones sowohl der qu. 40 -63, 67-70, 7274, 76-94, 96-106, 109-114, 116 – 135 u. 147 — 150, welche sämmtlich bei Cousin, als auch der qu. 139-143, welche in dem Mainzer Codex fehlten; wie sie dabei auch für reinen Text der von Abälard ventilirten Stellen der alten Kirchenlehrer, ohne doch Abälard selbst zu emendiren, indem sie vielmehr das Richtige da nur in Klammern gaben, und wie auch in Orthographie u. s. w. für Reinheit und Bequemlichkeit gesorgt haben, darüber gibt das Vorwort genauere Auskunft, der wir nur dankbar beipflichten

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