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2012

830.55

B825

1888

VORWORT.

[I. Aufl. 1875.] -Im vorliegenden lesebuche hoffe ich für vorlesungen über althochdeutsche sprachdenkmäler einen völlig ausreichenden stoff zu bieten. Es verstand sich von selbst, dass alle kleineren sprachlich oder literargeschichtlich wichtigen stücke aufnahme finden mussten. Da es aber nicht rätlich ist, an diesen das studium des althochdeutschen zu beginnen, vielmehr die lecture cines grösseren, einen einheitlichen charakter tragenden stückes für den anfang sehr zu empfehlen ist, so mussten aus den umfangreicheren ahd. schriftwerken für diesen zweck genügende proben ausgehoben werden. Obenan unter diesen steht Ötfrid, dessen lectüre mit recht gegenstand einer besonderen vorlesung zu sein pflegt. Indem aus ihm ca. 2600 verse sur aufnahme kamen, wird, glaube ich, für das bedürfnis eines semesters mehr als ausreichend gesorgt sein. Das zusammenhängende stück aus dem vierten buche (23-39) wird sich besonders zur einführung in Otfrids gedicht eignen.

Die texte der aufgenommenen stücke schliessen sich möglichst genau an die handschriftliche überlieferung an. Das gilt insbesondere auch von stücken wie Hildebrandslied und Muspilli, die schon vielfach zum gegenstande kritischer tätigkeit gemacht worden sind. Der hier gebotene mit den hss. bis auf geringfügige besserungen übereinstimmende text wird sicher auch diejenigen, welche der kritik diesen denkmälern gegenüber eine etwas grössere freiheit zugestehen möchten, weniger stören, als wenn statt dessen ein nach anderen grundsätzen als den ihrigen emendierter text platz gefunden hätte. -Abgewichen bin ich von diesem grundsatze nur beim 138. psalm (XXXVIII) und beim Georgslied (XXXV). —

Die langen stammsilben sind durch circumflexe bezeichnet worden, ausser wo, wie bei Otfrid, Notker u. a., den handschriftlichen accentzeichen gefolgt werden musste. Auch die langen endsilben sind wenigstens in den älteren stücken bezeichnet. - Dagegen habe ich die circumflectierung fremder eigennamen als zwecklos unterlassen.

Ein grösseres stück aus dem Heliand aufzunehmen schien mir nicht geboten, da zu den vorlesungen über denselben die handliche ausgabe von Heyne zur verfügung steht. Wenn ich dennoch im anhang cine probe daraus aufnahm, so geschah das in der erwägung, dass bei der lectüre der althochdeutschen alliterierenden gedichte die vergleichung der altsächsischen dichtung erwünscht sein könnte. Das gleiche gilt von den kleineren altniederdeutschen stücken, von denen besonders das taufgelöbnis und die beichtformel neben den entsprechenden hochdeutschen denkmälern nicht gern entbehrt werden würden.

Die literarischen nachweisungen sollen, ausser den nötigsten angaben über die handschriften und etwaigen bemerkungen über das

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