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Classische Alterthumskunde.

[162] Homeri Ilias. Recensuit et brevi annotation instruxit Fr. Spitzner Saxo. Vol. I. Sect. III. con tinens Lib. XIII-XVIII. adiecta potioris lectionis varietat et annotatione critica. Gothae, Henning'sche Buchh. 1834 CII u. 422 S. gr. 8. (1 Thlr. 21 Gr.)

Auch u. d. Tit.: Bibliotheca Graeca virorum doctorum oper recognita et commentariis instructa curantibus Frid. Jacobs et Va Chr. Fr. Rost. A. Poetarum. Vol. I. continens Homeri Iliadi Vol. I.

[Vol. I. II. Sec. I. II. Ebendas. 1832, 33. 1 Thlr. 21 Gr.]

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Die Grundsätze, welche Hr. Sp. bei Herstellung der Home rischen Textesrecension befolgt, sowie die Verdienste, welche e sich in dieser Beziehung erworben, sind bereits von Kennern ge würdigt und zur Kenntniss des gelehrten Publicums gebracht wor hen. Es bleibt uns daher nichts übrig, als diesen dritten, wi glauben bemerkt zu haben, mit grösserer Schärfe und Consequen gearbeiteten Theil der Ilias hiermit willkommen zu heissen und namentlich die Aufmerksamkeit unserer Leser auf die 14 (9-22 vorausgesetzten und reich ausgestatteten Excurse hinzulenken. li diesen sind folgende Gegenstände abgehandelt: IX. ad Hom. Il ε, 270. quid γένος, γενεή, γενέθλη apud Homerum et poëtas epi cos significent, quaeritur; X. ad I. &, 423. de aoristo sonoμm et modis formisque inde repetitis; XI. ad II. &, 491. de adjec tivi Homerici τηλεκλειτος vel τηλεκλητὸς quum formatum tenore XII. ad Il. ε, 656. de adverbiis ἁμαρτῇ et ὁμαρτῇ et verbis ind ductis auaqtav et oμaorɛïv.; XIII. ad II. 5, 165. de diphthongorum elisione Homero usitata; XIV. ad. Il. 2, 64. Aristarchi iudicium verum et rei consentaneum esse demonstratur; XV. ad IL 1, 333. de vocali, quae verbi xalɛ aoristo aliisque temporibus de Homeri more conveniat, disceptatur; XVI. ad II. 9, 85. quo ab etymo ἀνέπαλτο, ἀνεπάλμενος ac similia propullulaverint, quae ritur; XVII. ad. II. 9, 233. avri et avta quid differant apud Homerum et epicos, exponitur; XVIII. ad II., 7. de praepositionum compositorum vi et usu Homerico, praecipue de vocula napèz sive napés; XIX. ad II., 463. de verbis puris e barytonis bisyllabis subortis; XX. ad II. x, 351 sqq. comparatione poëtae explicata ni ovoa dispescenda esse comprobatur; XXI. ad II. 2, 754. interpretum Homericorum iudicia de voce ἀσπιδὴς sive σπιδὴς proponuntur et examinantur; XXII. ad II. μ, 318. adiectivis a nomine xλéos ductis vocalem mobilem esse demonstratur.

96.

[163] Lexicon Sophocleum adhibitis veterum interpretum explicationibus, grammaticorum notationibus, recentiorum doctorum commentariis composuit Frid. Ellendt A. M. lit. antiq. in univ. lit. Regim. P. P. E. Vol. I. Fasc. 2. et 3. Regiomont. Prussor., Gebr. Bornträger. 1835. VIII u. S. 3211006. gr. 8. (u. 3 Thlr. 16 Gr.)

Indem wir den 1. Theil der jetzt erst erscheinenden und mit tüchtiger Gesinnung, aber auch in sichtbarer Verstimmung geschriebenen Vorrede von Herzen unterschreiben und Dem beistimmen, was dort über die für die classischen Studien nicht sonderlich erspriessliche Sanskritomanie sowohl als über das zum Schrecken überhandnehmende literarische Faustrecht und Sansculottenthum gesagt ist, müssen wir doch gestehn, durch den anderu Theil derselben, worin der Vf. seine Grundsätze entwickelt, von unserer Ansicht über die Einrichtung eines Special-Wörterbuchs nicht zurück gebracht worden zu sein. Indem wir uns auf unsere Anzeige (Repertor. Bd. 3. No. 2141) zurückbeziehen, bemerken wir hier nur, dass Hr. E. dadurch, dass er gegen die Ausstellungen, welche er über die Weitschichtigkeit seines Werkes von seinen Beurtheilern erwartet, sich in voraus rechtfertigt, diesen Punct seines Unternehmens selbst als den angreifbarsten betrachtet und bezeichnet hat. Wenn er daher auf den Einwurf, dass Allgemeines und Allen Gemeinsames in ein Universal-Lexikon gehöre, S. V entgegnet:,,At vero quando tempus veniet talium lexicorum condendorum, nisi prius singulis scriptoribus ea adhibeatur opera? deinde quomodo iudicabimus, quibus rebus scriptoris cuiusdam aut aetatis sermo a consuetudine communiter recepta discrepet, nisi sciverimus, omnino quid dictum illi sit, quid repudiatum? quomodo hoc esse, illud non esse epicorum, atticorum, recentiorum affirmabimus nisi quid ab eis usu comprobatum sit, didicerim"? so beweist diess eigentlich gegen die Sache nichts, sondern nur, dass unsere Gesammtlexika noch sehr mangelhaft seien, und dass es seine grossen Schwierigkeiten habe, ein gutes Speciallexikon zu schreiben. Zugegeben auch, dass als höchster Zweck specieller Sprachforschung in dieser Beziehung die allgemeine Lexikographie zu betrachten ist, sodass also, wer das Besondere erforscht, schon das Allgemeine erfasst haben und immer im Auge behalten muss, so können wir uns doch nicht überzeugen, dass durch ängstliches Sammeln und Aufzeichnen gewisser Dinge, die gar nicht anders sein können und sich ebenso von selbst verstehen, als dass der Grieche griechisch reden muss, jener höhere Zweck weiter gefördert werde. Mussten dennoch solche Dinge der allerdings bestechenden Aussicht auf Vollständigkeit wegen zur Sprache gebracht werden, so konnte diess durch kurze

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Andeutungen geschehen, wobei sich gewiss jeder Leser gern auf die in allen übrigen Stücken hier so schön bethätigte Umsicht und Genauigkeit des Hrn. E. verlassen haben würde. So aber ist der nähere Zweck eines Special-Wörterbuchs, der, die Eigenthümlichkeiten eines Schriftstellers hervorzuheben und diesen danach seine Stelle in der ganzen Reihe anzuweisen, von dem allgemeinen etwas in den Schatten gestellt worden. Dennoch hat uns, wir widerholen es, die sonstige Tüchtigkeit des Werks mit diesem Mangel, den übrigens vielleicht nur die auch aus andern mehr verdienstlichen als einträglichen Unternehmungen als uneigennützig bekannte Verlagshandlung wirklich empfinden wird, vollkommen ausgesöhnt. Die vorlieg. Hefte reichen bis zum Artikel zwzɛśw. 96.

[164] M. Tullii Ciceronis de divinatione libri duo et de fato liber singularis ad optimas editiones collati. Mit deutschen Wort- und Sacherklärungen und besondern grammatischen Anmerkungen zum Gebrauche der studirenden Jugend von Ignaz Seibt. Prag, Eggenberger. 1834. 278 S. 8. (18 Gr,)

Laut Vorwort ist diese Ausgabe, da an den österreichischen Lehranstalten Chrestomathieen eingeführt sind, zur Privatlectüre bestimmt. Der Titel gibt keinen richtigen Begriff von der innern Einrichtung; unter dem Texte, meist dem Orelli'schen, stehen lateinische Anmerkungen von Hottinger, Ernesti und Moser, bunt gemischt mit eignen Verdeutschungen bald einzelner Wörter bald ganzer Sätze. Was Hr. S. mit den besondern grammatischen Anmerkungen meint, wissen wir nicht; denn weder stehen sie, noch sind sie besonders, wenigstens nicht in dem Maasse, dass es einer solchen besonderen Hinweisung bedurft hätte. Ohne uns über die böhmische Capacität ein Urtheil anzumaassen, bezweifeln wir doch, dass der Herausgeber seinen Zweck durchaus erreicht habe; der Annäherungsversuch der beiden Pole, des Schwierigsten und des Leichtesten, scheint verunglückt, wiewohl die Hinneigung zum letztern vorherrschend ist. Welcher Schüler, der die gelehrte Erörterung über die schwierige Stelle lib. I. cap. 41. (bei welcher Gelegenheit auch der grosse Niebuhr mit einem male bündig abgefertigt wird) versteht, und der überhaupt selbst zu denken gewohnt ist, wird nicht erröthen, wenn er in demselben Buche Worte, wie,,extra, appetitus, vigeo, historia" und unzählige andere, die ein Leser des Cicero doch wohl schon kennen sollte, und nöthigenfalls in seinem Wörterbuche findet, in den Anmerkungen vorübersetzt sieht. Auch die äussere Ausstattung ist mittelmässig.

96.

[165] M. Tullii Ciceronis oratio pro rege Deiotaro. Recognovit et potiorem scripturae diversitatem adiecit Car.

Henr. Frotscher, Phil. Dr. et Prof. etc. scripturae Leidensis codicis. Lipsiae, Voss. (n. 4 Gr.)

Accedunt integrae 1835. 48 S. 8.

Herr Prof. Frotscher gibt diese Rede mit einer Auswahl von Varianten, meist die Wortstellung und die grammatische Structur der Rede betreffend, woraus sich die Bestimmung für den Schulgebrauch, über, welche er sich nicht ausspricht, von selbst ergibt.. Ausser De was der Titel angibt, ist noch zu erwähnen, dass er das Schütz'sche Summarium und noch ein Additamentum hinter S. 48 über §. 36 beigefügt hat. Die ganze Ausstattung ist für den präsumtiven Zweck wohl berechnet, der Druck correct, das Papier gut.

Staatswissenschaften.

[166] Beiträge zur Theorie des Armenwesens. Veranlasst durch des Hrn. Carl Godefroy,,Theorie der Armuth". Hamburg, Hoffmann u. Campe. 1834. 107 S. gr. 8. (12 Gr.)

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Kaum erinnern wir uns ein Product des verflossenen Jahres gelesen zu haben, was uns so hohe Achtung vor der Persönlichkeit des Vfs. abgenöthigt, uns so reiche Belege des praktischen Verstandes, der Lebenskenntniss, der tüchtigen Gesinnung und der feurigen Menschenliebe geboten hätte. Mit Gründlichkeit, Anstand und Ernst beleuchtet der Vf. Godefroy's Theorie der Armuth. Er fasst den Inhalt derselben in gedrängtem Auszuge zu→ sammen, bezeichnet die Puncte, die man billigen muss, die aber Sämmtlich schon längst von jeder rationellen Armenpflege aners kannt wurden, und bespricht dann diejenigen Grundsätze seines Gegners, die dem Vf. mit Recht als unhaltbar, unfruchtbar oder unausführbar erscheinen. Diese Beleuchtung ist durch und durch vor trefflich. Am Schlusse fügt der Vf. in aphoristischen Sätzen seine eigenen Vorschläge und Ansichten über Armuth und deren Heilmittel bei, die nicht eben Neues, aber das Alte richtig nerkannt und harmonisch verbunden enthalten. Sein System ist das der Freiheit. Indem er jedoch die Verbindungen der Selbstsucht mit Kraft befehdet, übersieht er zu sehr, was von Vereinigungen zu gegenseitigem Vortheil vielleicht zu hoffen sein dürfte, und. wie wichtig es wäre, die bei der Zunahme der Bevölkerung immer unbedeutender werdenden Einer durch Aneinanderschliessen verstärkt zu sehen. Er erkennt ja selbst, dass den Armen gar oft durch die Armen am besten geholfen werde. Die Armenpflege macht unserer Zeit nur desshalb solche Noth, weil Reiche und Arme nicht mehr wie früher durch gemeinschaftliches Interesse an Repert. d. ges. deutsch, Lit. IV. 2.

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einander gekettet werden. Aber warum könnte etwas Aehnliches nicht wiederkehren und, wie es früher unter der Form der Herrschaft erschien, nunmehr unter der Form der freien Gesellschaft auftreten?

11.

[167] Geschichte des Grossh. Hess. Landtages vom Jahre 1834; dargestellt von Karl Buchner. Hanau, König. 1835. VIII u. 167. S. gr. 8. (12 Gr.):

Der geistvolle Vf. hat sich u. A. durch Herausgabe einer Galerie der Abgeordneten des darmstädter Landtags bekannt gemacht und reiht nun an die Charakterschilderung jener Männer die Geschichte ihres Wirkens an. Diese erfolgt in einer ruhigen, würdevollen Weise, die nur die Thatsachen sprechen lässt, die Seite der Freunde durch ihre eigene Kraft vertheidigt, und sich jedes Ausfalles auf die Gegner enthält. So bildet die Schrift ein würdiges nicht Seitenstück zu dem famösen SchachtGegenstück schen Producte. Auch hier haben die Liberalen ihr Glück besser getragen als die Gegner ihr Unglück.

[168] Der Preussen Hort. Danzig, Gerhard. 1834. 68 S. 8. (8 Gr.)

Wenn die Preussen so glücklich und zufrieden sind, woher nur diese ungeheuere Galle gegen den Liberalismus und die so unschuldigen Constitutionen? Auch hier werden heftige Invectiven gegen Verfassungen und Volksvertretung ausgestossen; zuletzt will der Vf. jedoch das Meiste von den Postulaten des Liberalismus und findet es in Preussen gewährt, aber freilich,,durch die göttliche Kraft und Inspiration des wahren Monarchen". Neu war uns die Behauptung, dass das preussische Landrecht, das Meiste von Dem, was die Verfassungen versprechen, nur kürzer und verständlicher verbürge!

11.

[169] Gemeinde-Ordnung für die Stadt- und Landgemeinden Kurhessens, vom 23. October 1834. Hanau,

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König. 1834. 40 S. 8. (4 Gr.) balencia

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Ein leidlicher Abdruck der neuesten Gemeindeordnung für Kurhessen. Es wäre zu wünschen gewesen, dass die Herausge ber mit dem Papier nicht so gegeizt, vielmehr auf dem Rande wenigstens etwas Platz gelassen hätten, um die Data der vielen Erläuterungen und Umänderungen bemerken zu können, die bei diesem Gesetze vorauszusehen sind.

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11.

....[170]. Ueber sittliche Verbesserung weiblicher Dienstboten in

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