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Aber wo tritt denn Einer für ein Loos ein? Auch im Schreiben ist der Vf. flüchtig.

43.

[287] Christus, oder der Stab Sanft. Eine Sammlung christlicher Predigten von Wilh. Thiess. 2. Aufl. Altona, (Aue.) 1834. 22 Bog. gr. 8. (1 Thlr. 6 Gr).

[288] Moses, oder der Stab Wehe. Eine Sammlung christli*cher Predigten von Wilh. Thiess. 2. Aufl. Altona, (Aue.) 1834. 22 Bog. gr. 8. (1 Thlr. 6 Gr.)

[289] Eins ist noth! Predigt über Evangel. Luc. 10, 41. 42. am letzten Abend des Jahres 1833, gehalten von Chr. Friedr Albr. Höfer, Pfarrer u. s. w. Schweinfurt, (Wetzstein.) 1834. 1 Bog. gr. 8. (2 Gr.)

[290] Von dem Berufe Menschen zu fahen. Predigt, nach beendigter Visitation der Kirchen und Schulen in den drei Ephorieen der Stadt Halle, gehalten in der Ober-Pfarr-Kirche zu U. L. Fr. und auf Verlangen dem Druck übergeben von Dr. J. H. B. Drüseke, Bischof u. s. w. Halle, Schwetschke u. Sohn. 1834. 20 S. gr. 8. (2 Gr.)

Schwerin.

[291] Predigt, am Sonntage Jubilate 1834 in der Schlosskirche zu Schwerin gehalten von Herm. Friede, Cand. (Berlin, Plahn.) 1834. 14 Bog. 8. (n. 4 Gr.)

[292] Die christliche Betrachtung schwerer gerichteter Ver- / brecher. Predigt nach der am 9. Mai erfolgten Hinrichtung eines Mörders gehalten und auf Verlangen dem Druck übergeben von Dr. H. Leonh. Heubner, Super. u. s. w. Wittenberg, Zimmermann. 1834. 1 Bog. gr. 8. (3 Gr.)

[293] Predigt, gehalten bei dem Antritte des Amtes als Oberpfarrer zu Altenburg in der St. Bartholomäikirche am 12. Sonntage nach Trinitatis 1834, von Dr. Fr. Hesekiel, CRath und Generalsuperint. Altenburg, Schnuphase'sche Buchh. 1834. 16 S. gr. 8. (3 Gr.)

[294] Predigt zum Gedächtniss des für Braunschweig stets denkwürdigen 10. Sept. 1830, vor der in der Brüderkirche versammelten Bürgergarde am 10. Septbr. 1834 gehalten und auf deren Verlangen dem Druck übergeben von G. K. P. Hessenmüller, Pastor. Braunschweig, J. H. Meyer. 1834. 16 S. gr. 8. (2 Gr.)

[295] Predigt zur Feier des 18. October über das Evang. am 21. Sonnt. nach Trinit., gehalten von Fr. Emil Groth, Prediger zu Damshagen. Wismar, Schmidt u. v. Cossel's Rathsbuchh. 1834. 198. 8. (2 Gr.)

[296] Gaben für unsere Zeit, aus dem Schatz der Lutherischen Kirche, besonders aus Dr. M. Luthers geist- und glaubensreichen Schriften. Dr. M. Luthers Auslegung des 90. Psalms. Aufs Neue herausgeg. von mehreren Predigern der Luther. Kirche. Nürnberg, Raw. 1834. 11 Bog. gr. 8. (n. 8 Gr.)

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[297] J. v. Eckartshausen, Gott ist die reinste Liebe. Mein Gebet und meine Betrachtung. Neu bearbeitet von Lothar Frz. Marx. (Wohlf. Ausg. mit 1 Kupf.) Frankfurt a. M., Wesché. 1835. 21 Bog. 12. (8 Gr.)

[298] Christliche Geistesblüthen zur würdigen Feier und zum Andenken der heil. Taufe, der Confirmation und des heil. Abendmahls. Sowohl für jüngere als auch für ältere Christen jeglichen Standes. Gesammelt und herausgeg. von einem Freunde christl. Wahrheit (Brose). Einbeck. (Hannover, Helwing'sche Hofbuchh.) 1834. 11 Bog. 8. (12 Gr.)

Auch u. d. Tit.: Neues kleines Tauf-, Confirmations- und Abendmahlsbuch u. s. w.

[299] Andachts- und Communionbuch für Confirmanden. Ein Weihgeschenk zu ihrem Dienste in der Gemeine des Herrn, von Dr. Fr. Gloede, C. R. M. Mit einer Vorrede vom Pred. Dr. A. 2 J. Rambach. Mit 1 Titelkupf. Hamburg, Herold. 1834. 13 Bog. gr. 16. (12 Gr.)

[300] Andachtsbuch für gebildete Familien von Jac. Glatz, weil. k. k. CRathe u. s. w. 6., noch von dem Vf. verb. u. verm. Orig. Aufl. Mit Titelkupfer. Wien, Heubner. 1834. 26+ Bog. gr. 12. (1 Thlr.)

[301] * Erklärung der Gebräuche und Ceremonien unserer heiligen katholischen Kirche. Von Joh. Jac. Haubs, Pastor. Coblenz, Hergt. 1834. 9 Bog. gr. 12. (9 Gr.)

[302] *Warnung an die schläfrigen Christen. Von Frz. Geiger, Chorherr. 2. Aufl. Luzern. (Augsburg, Kollmann'sche Buchh.) 1834. 16 S. 8. (1 Gr.)

[303] *Vollständiges Gebeth- und Tugendbuch, oder kurze Lebensregeln und Uebungen andächtig zu bethen, fromm zu leben, und selig zu sterben. Zum Nutzen aller Stände verfasst von P. Alex. Wille. Neueste von P. Jos. Stark verbess. u. verm. rechtmäss. Ausg. (Mit 1 Titelkupf.) Augsburg. (Landshut, Manz.) 31 Bog. 8. (12 Gr.)

[304] *Vollständiges christkatholisches Gebetbuch, von Mich. Hauber, geistl. Rath u. s. w. Mit 1 Titelbild in Holzschnitt. 17. Aufl. (Mit stehender Schrift.) München, Jaquet. 1834, 36 Bog. gr. 8.

(14 Gr., weiss Druckp. 20 Gr., Velindruckp. 1 Thlr. 8 Gr., Velinpostp. 1 Thlr. 12 Gr.)

[305] *Der Palmgarten des Friedens. Ein christkathol. Gebetund Gesangbuch zum Gebrauche bei dem öffentl. Gottesdienste und bei der häusl. Andacht, von Engelb. Mich. Jos. Heinen, Pfarrer. Cöln, (Ritzefeld.) 1834. 36 Bog. u. Titelbild. 8. (n. 1 Thlr.)

[306] *Der im Geiste und Namen Jesu Chr. betende kathol. Christ. Ein Gebet- und Andachtsbuch für Alle, die das Heil ihrer Seelen lieben. Von Phil. Fritz, Pfarrer. 3., verb. u. verm. Orig. Ausg. Mit 3 Kupf. Würzburg, Etlinger'sche Buchh. 1834. 382 S. 8. (12 Gr.)

.

[307] *Das Vater Unser und der engl. Gruss. Erklärt für das liebe Landvolk durch Jos. Ostner, Pfarrer. 2. Aufl. München. (Landshut, Manz.) 1834. 6 Bog. gr. 8. (6 Gr.),

[308] Rabbi Abr. Aben Esra, Sepher Haschem, oder das Buch über den vierbüchstabigen Namen Gottes. Zum erstenmal herausgeg. und mit einem Commentar nebst Einleitung versehen vom Rabbinats - Cand. Dr. G. H. Lippmann. Mit 1 lith. Taf. Fulda, (Müller.) 1834. 5 Bog. gr. 8. (n. 20 Gr.)

Jurisprudenz.

[309] Archiv für praktische Rechtskunde, mit vorzüglicher Rücksicht auf sächsisches Recht, von Carl August Weiske, kön. sächs. Hofrath u. Vicefinanzconsulenten zu Dresden. 2. Thl. Zwickau, Gebr. Schumann. 1834. VII u. 171 S. gr. 8. (21 Gr.)

[1. Thl. Ebendas. 1833. 21 Gr.]

Der Vf. dieses Archivs war dem juristischen Publicum bereits durch seine,,Skeptisch-praktische Behandlung einiger civilistischer Gegenstände" (Leipzig. 1829. 8.) und seine,,Quaestt. juris civ." (Zwickau. 1831. 8.) sehr vortheilhaft bekannt, und das vorlieg. Archiv schliesst sich seiner Tendenz und seinem Inhalte nach jenen früheren Abhandlungen würdig an. I. Vom Auswinterungsprincip bei der Hutungsservitut. (Der Vf. verwirft im Eingange mit Recht die Befolgung römischer Rechtsprincipien bei diesem Gegenstande; er hat sich zwar §. 10. und 12. zum Theil darauf gestützt, doch aber seine Hauptsätze zweckmässig aus der Natur der hier fraglichen Sachverhältnisse entlehnt.) II. Andeutungen zum Wasserpolizeirecht in Sachsen. (Auch für nichtsächs. Juristen interessant; für die vaterländische Rechtspflege aber wichtig, weil

der Vf. den Inhalt aller sächs., hierher gehörigen Gesetze incl. der Elbstromuferordnung von 1819 und Elbschiffahrtṣacte von 1821 in eine systematische Uebersicht gebracht und die einschlagenden Rechtsfragen dabei nicht unberührt gelassen hat. Unter der reichen Literatur hat Ref. die trefflichen Programme des Domherrn und Ord. Dr. Günther: De jure aquarum, Spec. I-V. Leipzig, 1829-30. 4., vermisst.) III. Ueber die Frage, ob die Ausflucht der an Denjenigen geleisteten Zahlung, durch welchen Klägers Geld an Beklagten gelangte, dem Beklagten nützlich sei? (Auch theoretisch interessant wegen der Beurtheilung der Grenzen der röm. actio de in rem verso.) IV. Ueber die Bevormundung derjenigen Personen, welche ihren Vermögensangelegenheiten nicht selbst vorstehen können. (Mit gleicher Rücksicht auf römisches, deutsches und sächsisches Recht.) V. Bemerkung über den Familienrath in Bezug auf Curatoren der Majorennen. (Wird nachgewiesen, dass der Familienrath ein ursprünglich germanisches Institut sei, gleichwohl aber dessen Nichtanerkennung in einigen deutschen Provinzialgesetzgebungen nicht unbedingt getadelt werden dürfe. Frage: Warum hat der Vf. die Dispositionen des Code Napoléon, Art. 406-416, nicht näher zur Beurtheilung gebracht?) VI. Ueber juristische Geschäftsprache. (Mehr philolog. als juristischen Inhalts, aber voll guter Bemerkungen, die wohl noch eine weitere Ausführung verdienten.) VII. Bemerkung über den Kostenpunct, vorzüglich in Bezug auf Moderation der Kosten. (Die Einwürfe gegen die gewöhnliche Theorie über diesen Gegenstand sind durch einleuchtende theoretische Argumente gut unterstützt.) VIII. Bemerkung zu §. 2. und 45. des kön, sächs. Mandats vom 31. Jan. 1829 über die gesetzliche Allodialerbfolge. (Je bestimmtere Klagen sich bereits über die Dunkelheiten des angeführten Mandats erhoben haben, und jemehr schon die stilistische Beschaffenheit desselben, wenn wir sie mit der prägnanten Ausdrucksweise in manchen früheren sächs. Gesetzen, z. B. in der Vorm.-Ordnung v. 10. Oct. 1782 vergleichen, gerechten Zweifel darüber anregt, ob man in Sachsen seit 50 Jahren in der Gesetzessprache vorwärts geschritten sei, desto willkommener müssen Beiträge erfahrner Juristen zur Erläuternug der neuen Principien sein, die durch jenes Mandat in das sächs. Recht eingeführt wurden. Ein solcher Beitrag ist auch dieser Aufsatz des Vfs., und wir wünschen, dass er zu ähnlicheu Erörterungen über jenes Gesetz den Ton angegeben haben möge.) IX. Ueber den Begriff: res fungibiles, vorzüglich in Beziehung auf das Darlehn. (Zwar kann Ref. der Behauptung des Vfs., die Verzehrbarkeit sei kein Kennzeichen des fungibeln Gegenstandes, sondern nur die Ver- u tretbarkeit, unmöglich beistimmen; allein die Geschicklichkeit des Vfs. bei der Anwendung seiner Sätze auf die Lehre vom Darlehn verdient jedenfalls anerkannt zu werden.) X. Der Sachwalter in

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eigener Sache. (Gute Erläuterung der Befangenheit der Advocaten in Bezug auf ihre eigenen Rechtsangelegenheiten.) XI. Ueber die Auslegung des cap. 1. de testam. in 6to. (3, 1.) und über die aus ihr abgeleitete Präsumtion. XII. Ist es rathsam, ist es erlaubt, alte Acten zu vernichten? (Sehr beherzigenswerth). XIII. Ueber Auffindung des materiellen Rechts. (Vortrefflich; auch in Bezug auf die Erläuterung des römischen Ausdrücke: discere causam und docere causam.) XIV. Gegen Chikane in Civilprocess. (Aufforderung der richterlichen Behörden zu grösserer Vigilanz in dieser Beziehung.) XV. Andeutungen über die Reclamation verschwemmter (durch Ueberschwemmung fortgerissener) Effekten. (Wahrhaft praktisch.) Der gediegene Inhalt dieses 2. Thls. berechtigt zu dem Wunsche nach dessen Fortsetzung, und Ref. spricht ihn hier vom Herzen aus; doch kann er die Bitte an den Vf. nicht zurückhalten, er möge sich in Zukunft vom unnöthigen Citatenprunke losmachen; es ist diess eine Angewohnheit unserer Zeit, welcher ein Mann von so gründlichen Kenntnissen wie der Vf. gerade am wenigsten zu huldigen braucht. Die äussere Ausstattung des Buches ist lobenswerth.

85.

[310] Ausbeute von Nachforschungen über verschie dene Rechtsmaterien. Von Dr. F. C. Gesterding. 5. Thls. 1. Abtheil. Greifswald, Koch. 1835. 270 S. gr. 8. (1 Thlr. 10 Gr.)

1

[1-4. Thl. Ebendas. 1826-34, 9 Thlr. 10 Gr.]

Die Manier des Vf. kann als bekannt vorausgesetzt werden. Wer sie etwa noch nicht kennen sollte, der möge die sehr richtige Charakteristik derselben lesen, welche sich in der vortrefflichen Uebersicht der civilist. Literatur in der Allgem. Lit. Zeit. von 1834 findet. Hier genügt die Bemerkung, dass der Vf. sich gleich geblieben ist. Er spricht,,an der Hand der Gesetze und alten Schriftsteller" über mehrere Gegenstände des Civil- und Process-Rechts, indem er bekannte Sachen, welche keinem Zweifel unterliegen, mit ziemlicher Weitschweifigkeit und Selbstgefilligkeit vorträgt, bestrittene Lehren aber gewöhnlich, wenn auch nicht immer, ohne Rücksicht auf neuere Literatur behandelt, und den Streit bald entscheidet, bald unentschieden lässt. Der Gewinn, welchen die Wissenschaft aus diesen Ausbeuten zieht, ist ein sehr geringer. Diessmal bringt der Vf. fünf Abhandlungen; bei jeder einzelnen hat er sorgfältig das Geburtsjahr und den Geburtsmonat bemerkt. Sie haben folgende Ueberschriften: 1. Actio aquae pluviae arcendae (S. 1-48). 2. Von der Mora, namentlich des Schuldners (S. 49-80). 3. Von den Fällen, da ein Urtheil auch für einen Dritten, der an dem Streit keinen Theil nahm, Gesetz und Wahrheit ist (S. 81–122). 4. Die Lehre von der Intervention

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