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leger mit der Herausgabe einer derartigen populären Zeitschrift nicht nur keinen Lohn, sondern nicht einmal den nöthigen Ersatz für aufgewandte Mühe und Zeit finden. Auch würde eine bogenweis erscheinende Wochenschrift zur Popularisirung dieser beiden Wissenschaften immer weit geeigneter sein. Und schon bei der Ausführung des zu Grunde liegenden Planes mussten dem Herausgeber manche Hindernisse und Schwierigkeiten in den Weg treten, deren Beseitigung ihm unmöglich wurde, und beide Theile, Juristen und Nichtjuristen, konnten keineswegs auf gleiche Weise befriedigt werden. Was sollen z. B. der mit Citaten aus den römischen Gesetzbüchern und unerläutert gebliebenen lateinischen Kunstausdrücken reich ausstaffirte Inhaltsbericht (Heft 1. S. 4958) über Sell's,,Civilistische Versuche" und ähnliche Arbeiten dem Laien nützen? Die Erreichung des anderweiten Zweckes, die juristische Literaturwissenschaft (nicht die Literatur) neu zu begründen, hätte, wenn es einer solchen Begründung überhaupt bedurft hätte, wenigstens nicht von einem so jungen Schriftsteller erwartet werden können. Doch vom 2. Bande, dessen zum grössten Theile noch vom Begründer der Zeitschrift redigirtes 1. Heft bald die Presse verlassen wird, steht hoffentlich mehr zu erwarten, als bisher geleistet worden ist. Der künftige Herausgeber wird dem Vernehmen nach alles Fremdartige streng ausscheiden und den der Zeitschrift von da an vorgezeichneten Plan festhalten.

Ref. wendet sich zu einer andern Zeitschrift, welche einem einzelnen Zweige der Wissenschaft gewidmet ist, und die im vorigen Jahre zwar nicht erst begründet wurde, aber doch in mehrfacher Beziehung einer Reorganisation sich zu erfreuen hatte. Der Plan des vielgelesenen ,,Neuen Archivs des Criminalrechts", dessen alte Folge im Jahre 1799 begründet wurde (vgl. No. 449.), ist nämlich im Jahre 1834 in etwas erweitert worden, und es führt dasselbe von da an folgenden Titel:

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[440] Archiv des Criminalrechts. Neue Folge. Herausgeg. von den Professoren J. F. H. Abegg in Breslau, J. M. F. Birnbaum in Freiburg, A. W. Heffter in Berlin, L. J. A. Mittermaier in Heidelberg, L. G. Wächter in Leipzig. (1.) Jahrgang 1834. 1-3. Stück, Halle, Schwetschke u. S. 1-471. 8. (à n. 12 Gr.)

Die Erweiterung des Planes besteht in Folgendem. Es sollen von jetzt an, was bisher nur selten und gelegentlich geschah, regelmässig wichtige Criminalfälle aufgenommen werden, welche auf neue Rechtspuncte, auf weniger bearbeitete Lehren, auf Bedürfnisse der Praxis und Lücken der Gesetzgebung aufmerksam Rep, d. ges. deutsch. Lit. IV. 3.

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zu machen geeignet sind. Ferner wollen die Herren Herausgeber in jedem Bande unter der Rubrik: „Kurze praktische Bemerkungen", besondere Mittheilungen über einzelne interessante Streitfragen machen, und endlich soll in einer besonderen Rubrik das erst in der neuesten Zeit fleissiger angebaute Feld der Criminalrechts-Statistik Berücksichtigung finden. Aeusserlich unterscheidet sich die Neue Folge nur dadurch, dass sie, statt der Bezeichnung nach Bänden, die nach Jahrgängen angenommen hat, was hoffentlich eine grössere Regelmässigkeit im Erscheinen der einzelnen Hefte herbeiführen wird. Unter den deutschen particularrechtlichen Zeitschriften, die im vorigen Jahre begonnen haben, erwähnt Ref. zuerst:

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[441] Neues Archiv für Preussisches Recht und Verfahren, sowie für Deutsches Privatrecht. Eine Quartalschrift. Herausgegeben vom Hofgerichts-Rath K. J. Ulrich, Justiz-Kommissionsrath Dr. J. F. J. Sommer und Oberlan desgerichts-Assessor Fr. Th. Boele. 1-3. Heft. Arnsberg, Ritter. 1834. 580 S. gr. 8. (n. 2 Thlr. 16 Gr. f. 1 Bd. in 4 Heften.)

3.

Die Herausgeber dieser Zeitschrift, die sich mehreren ähnlichen zunächst für das preussische Recht bestimmten Journalen (vgl. No. 451-53.) zur Seite stellt, wollen durch die Begründung derselben den Bestrebungen der Wissenschaft sowohl wie der Praxis ein öffentliches Organ bieten, zugleich aber auch zur Förderung der Wissenschaft des in das Allgemeine Landrecht aufgenommenen deutschen Privatrechts beizutragen suchen. Das Archiv soll daher alle Theile des Rechts und des Verfahrens umfassen und demnach enthalten: Abhandlungen über Theorie und Praxis, Rechtsfälle, Beleuchtungen merkwürdiger Erkenntnisse, Recensionen, Beiträge zur Rechtsphilosophie und zur Revision der Gesetzgebung. Vorzugsweise soll aber immer das in der Zeit Wichtige hervortreten. Fragen wir nach der Ausführung dieses Planes, soweit derselbe aus den vorliegenden 3 ersten Heften ersichtlich ist, so glauben wir zwar den Herausgebern, deren prak tische, durch vieljährige Geschäftserfahrung erlangte Gewandtheit bei Beantwortung der schwierigsten Rechtsfragen nirgends zu verkennen ist, unser Lob im Allgemeinen nicht versagen zu dürfen. Nur will es uns bedünken, als hätten sich dieselben von aller Einseitigkeit nicht ganz entfernt gehalten, so sehr sie sich auch S. IV. der Vorrede dagegen verwahrt haben; einzelne Zweige der Wissenschaft sind bis jetzt offenbar in den Hintergrund gestellt. Die in den bisher erschienenen 3 Heften befindlichen 39 Aufsätze betreffen fast allein und ausschliesslich das bürgerliche Recht und

das bürgerliche Rechtsverfahren, wogegen nur eine einzige (No. XXXIII.) einen strafrechtlichen Gegenstand behandelt, keine dagegen dem Staatsrechte gewidmet ist, wenn nicht etwa die Abhandlungen über das Vormundschafts- und Hypothekenwesen hierher gezählt werden sollen. Auch möchte in Zukunft eine grössere Anzahl von Mitarbeitern beigezogen werden. Unter den Abhandlungen sind 22 von Sommer und 11 von Boele.

[442] Zeitschrift für Theorie und Praxis des Preussischen Rechts in seinem ganzen Umfange, herausgegeben von Dr. Joh. Friedr. Ludw. Bobrik, kön. pr. Tribunalrath zu Königsberg und Dr. Heinr. Friedr. Jacobson, Prof. d. Rechte ebendas. 1. Bds. 1. Heft. Marienwerder, Baumann. 1834. 234 S. 8. (1 Thlr. 8 Gr.)

Der Theorie des preussischen Rechts eine praktische Richtung, der Praxis eine wissenschaftliche Unterlage zu geben, ist die Tendenz dieses Journals, das in zwanglosen Heften erscheinen und folgende Rubriken enthalten soll: I. Abhandlungen über ganze Lehren und einzelne Gesetze, sowie über die Geschichte des gesammten und provinziellen Rechts; II. Miscellen und kleinere Bemerkungen, disputationes fori und antinomistische Zweifel, mit, besonderer Rücksicht auf die Revision der Gesetzgebung; III. Kritische Uebersichten der Gesammtheit aller auf die einzelnen Disciplinen des preussischen Rechts sich beziehenden Schriften und der etwanigen dadurch gewonnenen Fortschritte für Wissenschaft und Praxis. Da zur Zeit nur das 1. Heft erschienen ist, so enthalten wir uns jeden Urtheils über die Ausführung. Unter den 6 Abhandlungen befinden sich 2, welche rechtsgeschichtlichen Inhalts sind. Von allgemeinerer Wichtigkeit aber ist der Aufsatz vom Prof. Jacobson, mit welchem die Zeitschrift eröffnet wird:,,Ueber den Zusammenhang der Theorie und Praxis im gemeinen und preussischen Rechte, nebst Bemerkungen über das Studium des letztern und die Stellung des Richters bei Anwendung des Gesetzes“. Der Preis des Heftes ist im Verhältniss zu dem Umfange zu hoch gestellt. Die 3. particularrechtliche Zeitschrift, welche den rechtswissenschaftlichen Bestrebungen im vorigen Jahre ihre Entstehung verdankt, ist die

[443] Zeitschrift für Theorie und Praxis des Bayerischen Civil-, Criminal- und öffentlichen Rechtes. Herausgegeben von Dr. Fr. Freih. v. Zu-Rhein, k. Kämmerer, Oberstudienrath im Minist. des Innern und Ministerialreferenten.

1. Heft. München, Franz. 1834. 106 S. gr. 8. (16 Gr.)

Gegenwärtige Zeitschrift schliesst sich an die vom Herausge Aber im Jahre 1826 begonnenen, mit dem 3. Bande geschlossenen „Beiträge zur Gesetzgebung und praktischen Jurisprudenz, mit besonderer Rücksicht auf Bayern", durch welche die Gesetzgebung mit dem Leben in steter Wechselwirkung erhalten werden sollte, und welche durch die Veränderung der amtlichen Stellung ihres Vfs. eine Unterbrechung erlitt, unmittelbar an und unterscheidet sich von jenen nur dadurch, dass sie alles Gemein- und Fremdrechtliche ausschliesst, nur die bayerische Gesetzgebung und Rechtspflege in ihren Kreis zieht und das innere Staatsrecht als stehenden Artikel ihrer Besprechungen betrachtet. Die Zeitschrift wird sich sowohl mit der Mittheilung und Beurtheilung einzelner wichtiger Gesetze als mit der dogmatiseh-exegetischen Darstellung interessanter Materien aus dem Bereiche des bayerischen Rechts befassen, ingleichen merkwürdige Rechtsfälle zur Oeffentlichkeit bringen und hierbei vorzüglich auf die Entscheidung des obersten Gerichtshofes Rücksicht nehmen, welche Veröffentlichung gerade für Bayern um so erwünschter ist, da weder bei diesem Gerichtshofe, noch bei den übrigen Tribunalen die anderwärts bestehenden Präjudicien gelten und dadurch eine grosse Unstätigkeit der Rechtspflege sichtbar geworden ist. Die Zeitschrift wird ferner die in der täglichen Praxis sich ergebenden Controversen erläutern, auf Lücken in der Gesetzgebung hindeuten und hieran legislative Vorschläge anknüpfen. Nebenbei will der Herausgeber der rechtlichen Würdigung der in Bayern bisher und seit langer Zeit höchst schwankenden gutsherrlichen Verhältnisse besondere Aufmerksamkeit widmen. Unter den 6 Abhandlungen des 1. Heftes verdient der, das noch immer so streitige Verhältniss der Gerichtsärzte zu dem Richter betreffende Aufsatz unter No. III.:,,Ueber die Nothwendigkeit, bei Tödtungen und besonders in den Fällen, wo die Todesart zweifelhaft ist, den Gerichtsärzten vor der Abgabe ihres Gutachtens die Einsicht der Untersuchungsacten zu gestatten", vom Appellationsrathe Marx, eine allgemeinere Beachtung, während die fünf übrigen Abhandlungen nur von particularer Bedeutung sind.

36.

Den rechtswissenschaftlichen Zeitschriften, welche im abgewichenen Jahre begründet wurden, rechnen wir noch bei

[444] Archiv der Forst- und Jagdgesetzgebung der deutschen Bundesstaaten. Herausgeg. von St. Behlen, königl. bayer. Forstmeister. 1. Bd. 1. Heft. (Mit 3 Tab. in 4.) Freiburg, Wagner'sche Buchh. 1834. XII u. 124 S. gr. 8. (15 Gr.)

Das vom Hrn. Oberforstrathe Laurop im J. 1828 begonnene

,,Archiv der Forst- und Jagdgesetzgebung der deutschen und anderer Staaten" ist mit dem 2. Hefte wieder geschlossen worden. Es sollte dasselbe zu Ergänzung der „,Forst- und Jagdgesetzsammlung der deutschen Bundesstaaten" dienen, und würde diesem Zwecke hinlänglich entsprochen, und ohne an Ausdehnung und Umfang die nöthigen Grenzen zu überschreiten, die verdiente günstige Aufnahme gefunden haben, hätte der Hr. Herausgeber nicht ältere Forst- und Jagdgesetze, von welchen in jener Sammlung nur angemessene Auszüge gegeben sind, oder auf die in neuern Verordnungen Bezug genommen wird, vollständig wieder abdrucken lassen und die Gesetze und Verordnungen ausserdeutscher Staaten dem Plane des Hauptwerks gemäss ausgeschlossen. Die Einsicht der letzteren können diejenigen Forstmänner u. Rechtsgelehrten, welche dafür sich interessiren, in Behlen's allgem. Forst- und Jagdzeitung und in von Wedekind's und Behlen's allgem. Jahrbüchern der Forst- und Jagdkunde ihrem wichtigsten Inhalte nach sich verschaffen. Hr. B. wird daher die ältern Gesetze deutscher Staaten, welche, dafern es nothwendig erscheinen sollte, in besonderen Nachträgen zu jener Sammlung gegeben werden sollen, und die ausserdeutschen bei diesem neuen Unternehmen streng ausscheiden, und beginnt dieses 1. Heft mit der Mittheilung der herz. nassauischen Verordnungen aus den Jahren 1827-32 (S. 1-75) und kön. bayerischen aus demselben Zeitraume (S. 76-124). Wir wünschen diesem Unternehmen den besten Fortgang; auch def Verleger hat dabei in jeder Beziehung das Seine gethan.

50.

[445] Jahrbücher der gesammten deutschen juristischen Literatur, im Vereine mit mehrern Gelehrten herausgeg. vom Hof- und OAGRath Dr. Friedr. Christoph Carl Schunck. 24-26. Bd. od. Neue Folge 3. Jahrg. 1834. (12 Hefte.) Neustadt a. d. O., Wagner. gr. 8. (n. 5 Thlr. 12 Gr.)

-

[1-17. Bd. Erlangen, Palm u. Enke. 1826-31. 23 Thlr. 8 Gr. (herabges. Pr. 15 Thlr. Sächs.) Einzeln jeder Bd. à 3 Hefte 1 Thlr. 18-23. Bd. od. Neue Folge 1. u. 2. Jahrg. Neustadt a. d. O., Wagner. 1832, 33. à n. 5 Thlr. 12 Gr.]

20 Gr.

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[446] Archiv für die civilistische Praxis. Herausgegeb. von Franke, Linde, v. Löhr, Mittermaier, Mühlenbruch, Thibaut und Wächter. 17. Bd. (3 Hefte.) Heidelberg, Mohr. 1834. gr. 8. (2 Thlr.)

[1-16. Bd. à 2 Thlr. Beilagenhefte zum 8., 9., 18. u. 15. Bde. 8 Thlr. 18 Gr. Ebendas. 1821-33]

[447] Zeitschrift für Civilrecht und Process. Herausgegeben von Dr. J. T. B. Linde, Dr. Th. G. L. Marezoll, Dr. A. W.

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