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Die Gesetzgebung, die deutsche nämlich, zerfällt in 3 verschiedene Perioden: 1. Von den ersten bekannten Gesetzen - bis zu den letzten Reichsgesetzen; 2. die Landesgesetzgebung während des Reichsverbandes; 3. die Gesetzgebung nach Auflösung des Reichsverbandes. Wenn der Vf. dem überall klaren Buchstaben dieser verschiedenen Gesetze dadurch ausweicht, dass er das Verschenken der homöopathischen Arzneien als nicht unter ihnen begriffen darstellt, so wird er als Jurist am besten wissen, was von einer solchen Erschleichung zu halten sei. Besserer Gründe bedient er sich freilich, indem er das Selbstdispensiren für die Aerzte überhaupt vindicirt; hat es aber dann auch mit den Schwierigkeiten zu thun, die einem gänzlichen Freigeben entgegenstehen, während sein Zweck nur zunächst die Freiheit der homöopathischen Aerzte vom Apothekerzwange ist. Uebrigens ist bei dem Streite bisher noch Niemand auf die Frage gekommen, ob denn die Homöopathiker die Forderungen bei Bereitung ihrer Medicamente selbst so genau erfüllen, wie sie angeblich von den Apothekern weder befriedigt werden wollen noch können. Diess aber getraut sich Ref., auf Beobachtungen gestützt, zu verneinen, und ihm hat der ganze Streit einen andern Sinn, als der Vf. und mit ihm viele Andere darin finden. Die Beilagen, Berichte und Verhandlungen der beiden hessendarmstädtischen Kammern über das (auch von der Regierung endlich zugestandene) Selbstdispensiren geben einen schlagenden Beleg für den Satz, dass die Berathung wissenschaftlicher und technischer Gegenstände Sachkenntniss erfordere, die bei landständischen Versammlungen weder gesucht noch erwartet werden kann.

90.

[37] Lehrbuch der operativen Chirurgie. Von Dr. Ernst Leop. Grossheim, Leibarzte u. s. w. 3. Thl. Berlin, Theod. Enslin. 1835. 237 S. 8. (1 Thlr.)

Auch u. d. Tit.: Lehrbuch der allgemeinen operativen Chirurgie. Von u. ș. w.

[1 u. 2. Thl. Ebendas. 1830, 31. 5 Thlr.]

Der geehrte Hr. Vf., welcher in den beiden ersten Bänden dieses schätzbaren Werkes die specielle Operationslehre abgehandelt hat, gibt uns in diesem 3. Bändchen ein Lehrbuch der allgemeinen operativen Chirurgie. In der Einleitung, in welcher der Begriff der operativen Chirurgie, die nähere Bestimmung des Gegenstandes derselben u. s. w. aufgestellt ist, erzählt der Vf. in Kürze auch die Geschichte der operativen Chirurgie, insbesondere bei den orientalischen Völkern, und gibt die Literatur sowohl im Allgemeinen als der besonderen chirurgischen Operationen ausführlich und sehr zweckmässig nach der in den beiden ersten Bänden angenommenen Eintheilung. -Die allgemeine operative Chi

rurgie ist kurz, aber klar und belehrend dargestellt; unter den einfachen Operationen, welche das Elementarverfahren der Operativchirurgie ausmachen, ist nach der vom Vf. aufgestellten Definition auch die Ausdehnung als ein mechanisch in den Organismus eindringendes Agens abgehandelt. Bei den Blutstillungsmitteln wird die Torsion der Arterien und Venen, welche in den beiden ersten Bänden noch nicht enthalten ist, ausführlich beschrieben. Angehängt ist eine kurze, aber vollständige Abhandlung über das Einbalsamiren. Unter den in der neuesten Zeit erschienenen Lehrbüchern der Operativchirurgie zeichnet sich das von Grossheim durch seine Vollständigkeit, Präcision und Klarheit in der Darstellung vorzüglich aus.

93.

[38] Ein auf homöopathische Heilversuche begründetes Urtheil über Homöopathie, für Aerzte und Nichtärzte von Dr. L. Lilienhain, prakt. Arzte in Glogaú. Glogau, Flemming. 1834. 84 S. 8. (8 Gr.)

In

Nachdem der Vf. eine kurze Darstellung der Grundzüge der Homöopathie vorausgeschickt hat, erzählt er 83. Krankheitsfälle, in denen er die homöopathische Behandlung versuchte. Von die sen 83 Kranken erlangten 13 grösstentheils acute, ihre völlige Gesundheit, 4 nur temporäre Linderung ihrer Leiden, bei den übrigen musste er sich zur Allöopathie wenden. wiefern die 13 Geheilten durch die homöopathische Behandlung oder nur bei derselben genasen, untersucht er später. Praktisch, wie der Vf. die Sache angegriffen, ist sein Urtheil, das der Homöopathie allen directen Nutzen abspricht, wenigstens nicht durch die gewöhnliche Berufung auf Erfahrung zu widerlegen, da diese hier oben mitgetheilt wird. Merkwürdig ist das Verzeichniss von Symptomen, die der Vf. an sich einen Tag lang ohne allen vorgänglichen Arzneigebrauch wahrnahm und aufgezeichnet hat. Man setze irgend ein Mittel voran, und das Verzeichniss sieht wie eine homöopathische Symptomenschilderung. Eins von diesen Symptomen war Jucken am rechten Zeigefinger, besonders während des Schreibens!

90.

[39],,Der Weg zum Grabe der Homöopathie", kritisch beleuchtet und allen Freunden der Wahrheit gewidmet von einem praktischen Arzte. Dresden, Arnold'sche Buchh. 1834. 122 S. 8. (12 Gr.)

Eine Widerlegung der Repert. Bd. 1. No. 661. angezeigten Schrift; eben so überflüssig wie diese selbst.

90.

Classische Alterthumskunde.

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[40] Platonis Opera omnia. Recensuit et commentariis instruxit God. Stallbaum. Vol. V. Sect. I. continens Lachetem, Charmidem, Alcibiadem utrumque. Gothae, Hennings. 1834. 361 S. gr. 8. (1 Thlr. 18 Gr.) Auch u. d. Tit.: Bibliotheca Graeca virorum doctorum opera recognita et commentariis instructa curantibus Frid. Jacobs et Val. Chr. Fr. Rost. B. Scriptorum orat. pedestris Vol. XX. Sect. I.

[Vol. I-IV, Ebendas. 1827–33. 9 Thlr. 4 Gr.]

[41] Platonis Opera omnia. Recensuit et commentariis instruxit God. Stallbaum. Vol. I. Sect. II. continens Phaedonem. Editio auctior et emendatior. Gothae, Hennings. 1834. 262 S. gr. 8. (18 Gr.)

Auch u. d. Tit.: Bibliotheca Graeca etc. B. Scriptor. orat. pedestris Vol. XI. Sect. II.

Plan und Einrichtung dieser Bibliothek der griech. Classiker kann als hinlänglich bekannt vorausgesetzt werden; ebenso überflüssig würde es sein, insbesondere auf die entschiedenen Verdienste noch aufmerksam machen zu wollen, welche sich Herr St. in einer Reihe von 15 Jahren als gründlicher und geistreicher Erklärer um das richtige Verständniss der Platonischen Schriften erworben. Der vorl. Band (No. 40.) enthält vier von den kleineren Dialogen: S. 1-77 Laches, S. 81-165 Charmides, S. 169-302 Alcib. I., S. 305-361 Alcib. II. Vorausgeschickt sind jedem Gesprä– che, wie es die zu lösende Aufgabe gerade nothwendig machte, theils längere, theils kürzere Einleitungen (Prolegomena), die in gefälliger Darstellung über Aechtheit, Inhalt, Personen, über das Verhältniss zu anderen Dialogen u. s. w. sich verbreiten. Auch werden mit wenigen Worten die betreffenden Handschriften und vorzüglicheren Ausgaben angeführt, so dass der Leser völlig in den Stand gesetzt wird, einen Ueberblick über das Ganze zu thun und das Einzelne um desto sicherer zu würdigen. Hier war es uns

Ast's

sehr erfreulich, zu, sehen, dass Hr. St. den Charmides gegen und Socher's schwache Einwürfe und den Alcib. I. gegen die von dem Erstgenannten und Schleiermacher erhobenen Zweifel mit siegenden Waffen in Schutz genommen hat. Nicht minder hat uns bei Alcib. II. Herrn St.'s Beweisführung,,,hunc librum Platoni per fraudem vel errorem adscriptum esse", befriedigt, nachdem wir die hier angestellte Untersuchung fast Wort für Wort nochmals mit

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gemacht hatten. Die Kritik des Textes anlangend, so finden sich unter demselben, sämmtliche variae 'lectiones, die nur irgend von Werth oder Bedeutung sind, genau angegeben; dagegen fehlen! mit Recht alle diejenigen Lesarten, die in der Eilfertigkeit oder Verkehrtheit der Abschreiber ihren offenbaren Ursprung haben. Was ferner die eigentliche Erklärung betrifft, so hat Hr. St. mit Gründlichkeit und mit tiefer Kenntniss des Sprachgebrauches, der dialogischen Form und der gesammten Philosophie des Plato jede Schwierigkeit zu beseitigen gewusst, welche die Lectüre stören oder hemmen könnte. Grossentheils hat hier nach dem Vorgange Heindorf's u. A. der Schriftsteller aus sich selbst, d. h. aus Parallelstellen sein Licht erhalten. Doch ist diess immer mit der grössten Bündigkeit, mit Auswahl und Vermeidung alles Unwesentlichen geschehen. Mit Vergnügen wird daher gewiss jeder Freund und Verehrer des unsterblichen Weisen der Vorwelt vernehmen, dass Hr. St. sich entschlossen hat, die sämmtlichen Schriften desselben auf jenem mit Umsicht und günstigem Erfolg gewählten Wege herauszugeben, da es auf diese Weise zum ersten Male deutscher Gelehrsamkeit und deutschem Geschmacke gelin-' gen wird, den Leser in den wahren Genuss der Platonischen Muse einzuführen. Denn wenn wir auch mehrere vortreffliche Ausgaben einzelner Dialogen von Wyttenbach, Wolf, Heindorf, Buttmann u. A. besitzen, so kann doch nicht geleugnet werden, dass man bei den Gesammtausgaben immer nur einen einseitigen, bisweilen auch gar keinen bestimmten Zweck seither verfolgte, und dass man entweder bloss auf die Kritik des Textes alle Aufmerksamkeit lenkte, wie Imm. Bekker gethan, oder dass man alles nur Denkbare, Brauchbares und Unbrauchbares, im bunten Wechsel anhäufte, die dürren und frostigen Nachahmungen und Anspielungen der spätern Sophisten recht geflissentlich sammelte, ja wohl gar neuere philosophische Systeme oder aus Eitelkeit das eigene System in die Erklärung mit einzuweben suchte, wie diess bei Herrn Ast der Fall ist, und so, jeden höheren Aufschwung erstickend, den' göttlichen Geist des Plato in das Alltägliche und Gemeine herab-`' zog. Die Ausstattung ist lobenswerth. Da der Herr Herausg. seinen früheren Plan, bloss ausgewählte Dialogen in jener Biblioth. Graeca zu liefern, dahin abgeändert hat, wie wir bereits be merkten, dass nun die sämmtlichen Werke Plato's auf die oben erwähnte Weise bearbeitet erscheinen sollen, so finden wir es auch bei der zweiten Auflage des Phädon (No. 41.) sehr natürlich und zweckmässig, wenn der Angabe und Sammlung der wichtigeren Varianten eine grössere Aufmerksamkeit geschenkt wurde, als es früher geschehen. Doch haben auch die erklärenden Anmerkungen mancherlei Verbesserungen und Zusätze erhalten. Druck, und Papier des Phädon verdienen dasselbe Lob wie No. 40. 42.

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[42] Diversa virorum doctorum de re tragica Romanorum judicia, sub examen vocata a Gust. Regel, Ph. Dr. Gothano. Commentatio de sententia Ampl. Philos. Ordinis praemio regio ornata. Gottingae, Vandenhoeck u. Ruprecht. 1834. VI. u. 70 S. 4. (16 Gr.)

*

Nachdem der Vf. dieser gut geschriebenen Abhandlung in der Introductio sich gegen die Einseitigkeit der meisten der bisher über die römische Tragödie ausgesprochenen Urtheile erklärt und seine Aufgabe als weitere gründliche Ausführung der bekannten Lange'schen Vindiciae trag. Rom. charakterisirt hat, handelt er Cap. I. de tragicis Romanorum poetis; §. 1. gegen Planck (prolegg. ad Ennii Medeam), welcher den Römern Sinn für die Tragödie absprach, „,quod avtooxediάouata eorum nihil eiusmodi habuerint, quod ad tragoediam ducere potuisset", wobei das oft geläugnete Dasein des Chors S. 5 nachgewiesen, über die Satire S. 7 gesprochen wird; §. 2. wird gegen Planck, Baden (de causs. neglect. a Rom. trag.), Köpke (Arch. v. Seebode 1826) und Bernhardy gezeigt, dass die Unbekanntschaft der Römer mit, und die Abneigung derselben gegen die Philosophie, nämlich die dogmatische, der Ausbildung der trag. Poesie nicht nachtheilig sein konnte; §. 3. gegen Rosenkranz (Gesch. d. Poesie), dass die Römer eine Schicksalsgewalt anerkannten; §. 4. gegen Schlegel, dass die Römer auch für zartere Gefühle nicht unempfänglich waren; §. 5. gegen Lessing, dass die Gladiatorspiele keinen so verderblichen Einfluss auf die Humanität gehabt; §. 6. gegen Köpke, dass es den Römern nicht an Musse, die Trag. auszubilden, gemangelt habe. Hierauf geht der Vf. §. 7. zur Beschaf fenheit der röm. Trag. über und zeigt, dass die Römer deswegen ihren Stoff aus dem Griechischen nahmen, weil es ihnen vor Ennius an einem heimischen Epos oder poetischer Behandlung ihrer Geschichte fehlte; das Griechische selbst war ihnen keineswegs fremd (über diesen Zusammenhang Roms mit Griechenland, namentlich vermittelst Etruriens S. 20 f.). Von Pacuvius an wählten die röm. Tragiker ihren Stoff auch aus der röm. Geschichte, und wenn diess selten geschah, so liegt der Grund nicht, wie behauptet worden, in der Furcht, Parteibass hervorzurufen, noch im angestammten Königshasse, noch in der Meinung, durch scenische Darstellung die Geschichte zu entwürdigen. §. 8. Die röm. Kunstrichter verachteten die alte Tragödie als blosse plumpe Uebertragung aus dem Griechischen keineswegs, besonders Horaz, dem man dieser vorgefassten Meinung zu Liebe falsche Ansichten untergeschoben hat, und Cicero. Dann geht der Vf. die wichtigsten Tragiker (Livius, Naevius, Ennius, Pacuvius, Attius, Pollio, Varius, Ovidius, Pomponius, Maternus, Seneca) durch und gibt, ausser Notizen über die Lebensumstände der

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