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gen in den Druck gegeben von Ph. Jac. Oster, V.D. M. Frank furt a. M., Schmerber. 1834. 8 Bog, gr. 8. (n. 10 Gr.) s

[134] Predigt am 26. Trinitatissonnt. in der Kirche zu Callnberg zur Einweihung der in dieselbe, angeschafften neuen Orgel gehalten und auf Verlangen dem Druck überlassen von Dr. Conr. Benj. Meissner, Cons. Ass., Superint. u. Oberpf zu Waldenburg 1. S. W. (Der Ertrag ist zur Unterstützung der Orgelbaukosten in C. bestimmt.) Waldenburg. 1834, 23 S. gr. 8. (n. 2 Gr.)wv ..!

A

[135] Zur Scheidung und Unterscheidung, ein Merkzeichen, gestellt der gegenwärtigen Christenheit von Heinr. Diestel, Prediger. Königsberg, (Bon.) 1834. 6 Bog. 8. (n. 8 Gr.)

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[136] Die religiösen Privatversammlungen, oder die sogenann ten Conventikel, mit besond. Beziehung auf die Umgegend von Karlsruhe, beleuchtet von Küss, Pfarrer, Karlsruhe, Marx. 1834. 43 S. gr. 8.) (3 Gr.)

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Vgl. Rheinwald allg. Repert. f. d. theol. Liter. 1835. Bd. 8. S. 52-37.

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. [137] Zwölf Betrachtungen, gesammelt aus Christian Scriver's Seelenschatz. Berlin, Eichler, 1834. 71⁄2 Bog. 16. (n. 4 Gr.)200)

[138] Gebete für leidende Kranke und Sterbende, und in måncherlei andem Anliegen, des, häuslichen Lebens von Sam, Baur. 3., yerb., u verm. Au Ulm, Ebner'sche Buchd. 1834. 20 Bog. 8. (16 Gr.) plenos quanto lämminosadi

[139] * Sebdst. Winkelhofer's zusammenhängende Predigten über die christliche Gerechtigkeit., Herausgeg, von einem Geistlichen des Erzbisthums München und Freysing. 2. Bd. Von den Sün den in den heiligen Geist, you den himmelschreienden, fremden Kirchensünden. München, Lindauer'sche Buchh. 1834. 19 Bog gr. 8. (20 Gr.)

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Hopod djemad[[1.. Bdi Ebeadás, 1883. 20 Gr.]

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* [IE]] [140] * Die heiligen Wanderungen in Beziehung auf unsere vorhabende Himmelsreise. In einer Predigt bei Gelegenheit der 200jähr. Jubiläumsfeier auf dem Mariahilfberg nächst Amberg dea 7. Jun. 1834

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Pfarrer u. s.rgestellt und vorgetragen von Joh. Bapt. Kastner,

Pfarrer u. 9. w. Sulzbach, v. Seidel'sche Buchh. 1834: 1 Bog gr. 8. (11⁄2 Gr.)

[141] Christliche Denksprüche zur täglichen Geistes-Erweckung oder Unterhaltung von J. Seb. Wittmann, ehemal. Prof. u. s. w. 2. Ausg. Augsburg, Rieger'sche Buchh. 1834. 8 Bog. 8. und 1 Bog. fol. (8 Gr.)

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[142] Die drei Hauptstücke des Christenthums und des christl

Unterrichts von J. Seb. Wittmann. 3. Ausg. Augsburg, M. Rieger sche Buchh. 1834. 71 Bog. gr. 8. (1 Thlr. 12 Gr.)

*

N

[143] Unterricht von den heil. Sakramenten der Busse und des Altars, aus seinem grössern Unterrichtsbuche ausgezogen von J. Seb. Wittmann. 2. Ausg. Augsburg, Rieger'sche Buchh 1834. 8 Bog. 12. (4 Gr.)*

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Innsbruck,

[144]* Andachtsübungen zum heil. Johann von Nepomuk. Nebst einer kurzen Lebensbeschreibung dieses Heiligen. Wagner'sche Buchh. 1834. 2 Bog. 12. (4 Gr.)

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Jurisprudenz.

[145] Repertorium der Königl. Preuss. Landes- Gesetze. Ein neues Hülfsbuch für sämmtliche Königl. Beamte, den Bürger und Landmann, enthaltend eine alphabetische Zusammenstellung aller Gegenstände der Gesetzgebung mit den darauf be züglichen noch gültigen Verordnungen und Erläuterungen. Von 0. W. L. Richter, Kön. Preuss. Crim.R. 4. u. 5. Bd. Leipzig, Baumgärtner. 1834. VI u. 742, 696 S. gr. 8.. (à n. 2 Thlr. 12 Gr.)

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[1-3. Bd. Ebendas. 1832. à n. 2 Thlr. 12 Gr.]

Die Idee irgend einen reichen und umfassenden Stoff in alphabetischer Ordnung dem Publicum in die Hände zu bringen, scheint gerade in unserer Zeit viel Beifall und Theilnahme zu finden, und wie in den übrigen Facultätswissenschaften von Ane dern gesorgt worden ist, so ist auch der Vf. vorlieg. Werkes nicht der Erste, der Aehnliches für die Rechtswissenschaft unternimmt. Es versteht sich von selbst, dass das Urtheil über den Werth solcher Werke weder von einzelnen mislangenen Versuchen ab hängig gemacht werden, noch nach den etwaigen Forderungen einer überstrengen Theorie sich richten kann, sie können unabhängig hiervon immer in irgend einer Art für den viel beschäftigten Praktiker von Wichtigkeit und Nutzen sein. Zudem hat das vorliegende Werk auch nichts mit den gewöhnlichen lexikalischen Ar beiten gemein, es enthält vielmehr einen wörtlichen Abdruck der noch gültigen Gesetze und Verordnungen für den preussischen Staat, so dass nur für die Materien, unter welche jene gestellt werden, die alphabetische Reihenfolge beobachtet worden ist. Die Wichtigkeit einer solchen Sammlung leuchtet von selbst ein, und der Fleiss des vermöge seiner Stellung schon hinlänglich befähig ten Vfs. tritt jetzt noch mehr hervor, da bei der Angabe der Quel len sich ergibt, wie auch die nicht officiellen, wohin ausser den

bekannten Kamptz'schen Annalen auch die Sammlungen von Mathis, Rabe, Stengel, Zeller u. A. zu rechnen sind, umsichtig benutzt worden sind. In dieser Hinsicht ist übrigens dem Vf. gleich bei dem Erscheinen des 1. Bandes die gebührende Anerkennung von andern Seiten geworden. Ueber den Plan des Werks, and für welchen Kreis es bestimmt sei, ist in der Vorrede des 1. Bds. die Rede gewesen; hier können wir, da im Ganzen der Titel das Nöthige an die Hand gibt, darüber schweigen. Erweitert wurde der Plan nach dem Wunsche des Verlegers insofern, dass, wo es sich thun lässt, jeder einzelne Artikel so ausgearbeitet werden soll, um neben seinem Hauptzwecke ein für sich bestehendes Ganze darzubieten (z. B. d. Art. ,,Bau, Bauer") welches dann auch einzeln verkauft werden soll. Ref. kann sich hier zwâr weder gegen noch für die Ausführbarkeit dieser Idee erklären, indessen scheinen ihm doch desshalb schon überwiegende Schwierigkeiten vorzuliegen, dass z. B. der Artikel,,Bauer"; wenn er vollständig sein soll, eine Menge Verhältnisse berühren muss, die zwar meist und fast ausschliesslich als bäuerliche vorkommen, doch aber wohl geeignet sind, selbständige Titel zu bilden, wie Auszug, Erbzins, Frohnen und deren Ablösung, Gemeinheitstheilung, Hirten und Hutung u. s. w., so dass, wenn man nicht die Ausführung des Hauptwerks dieser Idee insofern opfern will, als man alle nur möglichen Beziehungen einem zu allgemeinen Titel unterordnet und anderwärts darauf verweist, es kaum anders zu thun wäre, als wenn man den Satz der einzelnen Bände allemal stehen liesse und für den einzelnen Artikel dann zusammenstellte. Noch weniger kann hier über die Anordnung des Ganzen ein bestimmtes Urtheil anticipirt werden, erst bei Vollendung des Ganzen wird sich über das Mehr oder Minder des unter einzelne Titel zu bringenden Stoffs etwas sagen lassen, obwohl auch dann, wenn das ganze Werk zur Anschauung vorliegt, die eigentliche Entscheidung erst von dem längern Gebrauche und besonders von der Bequemlichkeit des Auffindens einzelner Gesetze abhängen wird. Nur bemerkt Ref., dass ihm manche Artikel, wie z. B.,,Ausland", wo auch die einzelnen Grenzorte bezeichnet werden, auf welche die mit der fremden Post kommenden Päckereien abgegeben werden müssen, welche Verordnung mehr zum Postwesen überhaupt gehört; oder,,Auslieferung", wo auch die mit verschiedenen Staaten getroffenen Cartells wegen der Deserteure abgedruckt sind, und letzteres Verhältniss wohl eher zu dem Titel: Deserteurs, oder Militairwesen, gehört, zu enthalten scheinen, ein Uebelstand, der jedoch einigermaassen durch das vor jedem Bande befindliche Inhaltsverzeichniss wieder aufgehoben wird. Sonst reicht Bd. 4. von Armenanstalten bis Aufgebot verlorner Instrumente; Bd. 5. von Aufgebot der Pfandbriefe bis Battisthandel, und es dürfte sich trotz der gegentheiligen Versicherung des Vfs. doch fragen, ob, in der Art fortgesetzt, das

viel zu

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Werk nicht mehr als 12 Bände, wie ursprünglich bestimmt war, füllen sollte. Jedenfalls hat aber die Verlagshandlung durch sehr billigen Preis bei der trefflichen Ausstattung den Ankauf sehr erleichtert.

12.

[146] Systematisches Lehrbuch der Polizeiwissenschaft nach Preuss. Gesetzen, Edicten, Verordnungen und MinisterialRescripten u. s. w. Herausgegeben von Ph. Zeller. 14. Bd. Quedlinburg, Basse. 1834. 220 S. gr. 8. (1 Thlr. 12 Gr.)

Auch u. d. Tit.: Die Armenpolizei in den Preuss. Staaten. Nach den dessfalsigen Gesetzen, Edicten, Verordnungen u. s. w. herausgeg. von u. s. w.

[Vgl. Repertor. Bd. 4. No. 80.]

Ref. hat vor Kurzem, als ihm der 12. und 13. Bd. dieses Werkes vorlag, bereits über das Verdienstliche desselben an sich und dessen äussere Einrichtung das Nöthige gesagt. Diese letztere ist sich auch für diesen Band gleich geblieben; es sind demnach die gesetzlichen Normen mit Angabe ihrer Quelle zu einem systematischen Ganzen geordnet und ein Sachregister zur leichtern Uebersicht beigefügt worden. Abthl. 1. Von den Behörden, welche die Aufsicht über Armen wesen und milde Stiftungen und die Direction darüber führen (-4). Abth. 2. Von den Pflichten des Staats und der Obrigkeiten zur Verhütung der Armuth (-5). Abth. 3. Von der Verhütung und Abstellung der Bettelei (— 90). Abth. 4. Von der Armenpflege, wo dann nun unter mehreren Unterabtheilungen von der Verpflichtung dazu, auch inwiefern solche aus dem Domicil entspringt, von der Krankenpflege, namentlich auch hinsichtlich armer Reisenden, Vermögenserwerb der Anstalten und Herbeischaffung der nöthigen Mittel, von der Verwaltung und dem Rechnungswesen dabei gehandelt wird (— Ende).

12.

[147] Sammlung aller für das Grossherzogthum Mecklenburg Schwerin gültigen Landes-Gesetze, von den älteslen Zeiten bis zu Ende des Jahres 1834. 1. Bd. Umfassende ältere Verordnungen mannichfaltigen Inhalts; Hof- und Regierungs-Sachen. Wismar, Schmidt u. v. Cossel's Rathsbuchh. 1834. (VIII u.) 416 S. gr. 8. (n. 2 Thlr. 16 Gr.)

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Von dem Werke waren bereits vor einiger Zeit die ersten 15 Bogen mit einem Interimstitel als 1. Abthl. ausgegeben worden; Ref. glaubte aber die Folge mit dem eben angezeigten Haupttitel erwarten zu müssen, um nach dem 1. Theile wenigstens im Allgemeinen den Plan dieses Unternehmens mittheilen zu können.

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Allein der letztere scheint wirklich, man mag die Worte der von den Verlegern unterzeichneten Vorrede: jetzt mit dem Plane des Werkes herauszutreten und so den Weg zu zeigen, auf welchem man die von diesem Werke erregten Erwartungen zu erfüllen streben wird, verbieten Umstände, die es misslich erscheinen lassen, den Plan des vorlieg. Unternehmens zu decouvriren", oder auch die äussere Anordnung des in diesem Bande Gegebenen betrachten, bis auf Weiteres ein Geheimniss bleiben zu sollen. Eine vollständige Sammlung, auch mit Rücksicht auf historische Ausbildung des Rechts scheint es nicht zu werden, sonst müssten neben der Pol.-O. von 1572 auch die früheren von 1516, 1542, 1562 gegeben werden; eine chronologische scheint aber eben so wenig in der Absicht zu liégén, denn unter No. 1. ist die Union von 1523, unter No. 14 aber der Lehnbrief von 1348 und 1377 zu * lesen; No. 17 enthält unter dem Titel Hofsachen Frieden von 1609, Reglement 1753, Reise-Küchen-Rang-Ordnung von rücks. 1609, 1742 und 1704 u. s. w. Ref. begnügt sich daher, nur zu sagen, dass unter 18 Nummern theils einzelne, theils mehrere unter einem Gesichtspuncte vereinigte Gesetze zu finden sind, und will nur wünschen, dass das seltsame Verfahren der Buchhandlung denn ein anderer Redacteur oder Herausgeber wird nirgends erwähnt nicht manchen Käufer abschrecken möge, der keine Zeit oder Lust hat, erst bei den Verlegern nähere Auskunft zu verlangen, die sie auf Privatanfragen nicht vorenthalten zu wollen versprechen.

[ [148] Das Constitutum possessorium nach gemeinem und baierischem Rechte, mit besond. Rücksicht auf das baierische Hypothekengesetz vom 1. Jun. 1822 und die darauf gebaute PrioritätsOrdnung. Von J. W. Pollinger. Amberg, Klöber. 1834. 7 Bog. gr. 8. (8 Gr.)

[149] Der unerledigte Rechtsfall des Grafen Hallberg, eine auf die ehemal. Abtey Schussenried reichsgesetzlich radicirte ewige Rente betreffend, durch Abdruck eines allerunterthän. dessfalls. Vortrags an S. Maj. d. König von Würtemberg, zugleich als Anregung zur Erörterung der Frage von entsprech. Einrichtung der Gerichtsverfassungen teutscher Bundesländer in Bezug auf die zum Bundeszweck erhobene Gewährleistung eines allgem. Rechtsstan des. Von Dr. Claus. Frankfurt a. M., Andreä'sche Buchh. 1834. 4 Bog. gr. 8. (8 Gr.)

Medicin und Chirurgie.

[150] Apollonii Citiensis, Stephani, Palladii, Theophili, Meletii, Damasci, Ioannis, aliorum scho

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