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reicht dazu nicht hin, denn diesen können auch die echtesten eddischen Lieder nicht verleugnen, und wenn Dietrich sonst der Edda unbekannt geblieben ist, so gehört doch auch das Wölundurlied, und gewissermaßen selbst das Hamdismal zu seinem Kreise. Und was man gegen unser Lied einwendet, daß es mit der Sage im Widerspruch stehe, indem sich die Begebenheit nach dem Tode Gunnars und Högnis zutrage, wo aber gar kein Platz mehr für sie sei, da noch an demselben Tage Gudrun an Atli Rache nehme, das beruht nur auf Atlakwida, während Atlamal übereinstimmend mit D. 62 und Wölf. S. c. 38 zwischen Högnis und Gunnars Fall und der Ermordung Atlis eine Zwischenzeit annehmen. Müllenhoff á. a. D. 173. Das zweite Gudrunenlied fällt gleichfalls, wie wir gesehen haben, zwischen den Tod Gunnars und Högnis und die Rache, welche Gudrun dafür an Atli nimmt, und obgleich unser drittes mit dem Trotze dieses zweiten nicht stimmt und daher von Nask nicht mit ihm zu einem Ganzen hätte verbunden werden sollen, so hebt sich doch durch beider Vergleichung der wider unser Lied erhobene Einwand. Uebrigens ist es nicht so ganz unwidersprechlich, daß letzteres den Tod Högnis und Gunnars schon voraussetze, denn wenn Gudrun Str. 8 die füßen Brüder wieder zu sehen verzweifelt, so kann dieß auch an dem weiten Raume liegen, der sie von ihnen scheidet.

Endlich darf uns auch der Keßelfang gegen dieses Lied nicht einnehmen, er spricht nicht einmal für seinen späten Ursprung, da Gottesurtheile, wenn sie auch das Christenthum eine Zeitlang dulden muste, und sogar durch kirchliche Gebräuche geheiligt hat, heidnischen Ursprungs und sogar vom höchsten Alterthum sind. Daß der Gebrauch des Keßelfangs dem Norden bekannt war, haben wir schon erwähnt: doch dürfen wir nicht verschweigen, daß Str. 6 eine Andeutung enthält, als ob er aus Sachsen herübergekommen sei. Die Strafe, welche Herkia trifft, ist aber eine altgermanische, die schon dem Tacitus bekannt war.

33. Oddruns Klage.

Dieß Lied wird mit Recht als ein Auswuchs der Sage betrachtet, da es ein fremdes, schon romantisches Motiv hinein zu bringen sucht, das gleichwohl unwirksam bleibt und also müßig da steht. Atlis Rache an Gudruns Brüdern ist durch Brynhilds Tod, welchen er den Giukungen Schuld gab, hinreichend begründet; des Vorwurfs, daß Gunnar Oddrun verführt habe, bedurfte es nicht. Auch für den Ritt der Giukungen zu Atli reicht der Beweggrund aus, welchen die echte Sage

berichtet, daß sie auf ihres Schwagers Einladung die Schwester zu besuchen famen: um Oddruns Willen, wie das Lied anzunehmen scheint, brauchten sie nicht dahin zu fahren. Der Verfaßer des Mords der Niflunge, der doch Oddruns Klage zu kennen scheint, hat auch dieses Motiv ihrer Fahrt nicht herausgelesen, da er nach den grönländischen Atliliedern berichtet, Gunnar habe sich schon vor derselben mit Glömmör, wie Högni mit Kostbera vermählt. Auffallend ist aber, daß das dritte Sigurdslied in dem letzten Theile Str. 56 nicht nur das Verhältniss Gunnars zu Oddrun kennt, sondern sogar Str. 57 die Strafe, welche Atli jenem zufügt, auf das heimliche Zusammenhalten mit Oddrun zu beziehen scheint. W. Grimm vermuthet daher, daß diese Str. 56 unecht, und erst durch unser Lied in Brynhilds Weißagungen gekommen sei. Mit der Unechtheit jener Str. erklären wir uns einverstanden; aber aus unserm Liede scheint sie nicht entlehnt, da nach ihm das Verhältniss Gunnars zu Oddrun älter sein soll als seine Verbindung mit Brynhild, während jene Str. 56 es als ein Zukünftiges ankündigt. Wahrscheinlich fand also der Dichter unseres Liedes die unechte Strophe schon vor, auf die er Str. 21 in den Worten wie Brynhild sollte," anzuspielen scheint, und auf die er dann fortbaute und einen kleinen Roman gründete, der seine Erfindungsgabe sehr in Anspruch nahm, und doch nicht ganz befriedigend ersonnen ist. Wenn Oddrun schon da sie fünf Winter zählte von ihrem sterbenden Vater dem Gunnar verlobt und zugesandt ward, warum vermählte er sich dann Brynhilden und nicht Oddrunen, die ihm doch nach Str. 21 günstig war, und um derentwillen er wünschte, Brynhilde möchte wieder Walküre werden? Auf diese Frage giebt das Lied keine ausdrückliche Antwort; doch sollen wir wohl annehmen, die Verbindung mit Brynhild sei von Gunnar auf Sigurds Rath eingegangen worden, bevor Oddrun die Jahre der Mannbarkeit erreicht habe. Nehmen wir dieß an, so ist dem Liede von dieser Seite nichts vorzuwerfen als seine überkünstliche Erfindung. Ettmüllers Einwendungen beruhen auf dem Irrthume, als ob Gunnar (Str. 22) vor dem Tode Brynhilds, der doch schon Str. 20 erwähnt war, bei Atli um Gudrun geworben habe. Das kann aber der Dichter schon darum nicht meinen, weil es vor seiner Vermählung mit Brynhild geschehen sein müste; zu dieser Zeit bedurfte es aber kaum einer Werbung um Oddrun, da er ihr schon verlobt war. Nach Brynhilds Tode blieb Oddrun wie es scheint an Giukis Hofe und verließ ihn auch dann nicht, als Gunnars Werbung keinen Erfolg hatte; vielmehr gieng sie jetzt heimliche Buhlschaft mit ihm ein, bei der sie von Atlis Spähern überrascht wurde.

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Diese hinterbringen dem Atli Alles, verhehlen es aber der Gudrun, die alsò schon mit ihm vermählt war. Hier fragen wir uns nun, warum warb Gunnar nicht um Oddrun, als Atli um Gudrun anhielt? Damals konnte er ja seine Einwilligung in Gudruns Vermählung mit Atli davon abhängig machen, daß dieser in seine Verbindung mit Oddrun willigte. Und warum forderte Atli, statt Oddrun durch seine Späher belauschen zu laßen, nicht lieber ihre Heimkehr, da nach dem Tode ihrer Schwester Brynhild zu ihrem Aufenthalt an Giukis Hof kein Grund mehr war? Auf diese Fragen giebt der Dichter keine Antwort. Ohne Atlis Einladung zu erwähnen, läßt er sogleich die Giukungen an Atlis Hof reiten, wo dieser die bekannte grausame Rache an ihnen übt, nicht wegen Brynhilds Tod, sondern, wie man in solchem Zusammenhang (mit W. Grimm) voraussetzen muß, wegen des unerlaubten Umgangs mit Oddrun. Wie diese jetzt Str. 29 zu Geirmund kommt, wo sie Gunnars Harfenspiel vernimmt, erfahren wir nicht. Sie war, heißt es nur, dahin gegangen wie öfter geschah, das Gastmal zu rüsten, wie wir sie Str. 13 auch dem Gunnar das Gastmal zieren sahen; fast scheint es, als ob sie daraus ein Geschäft gemacht hätte. Dieß find die Mängel in der Erfindung des Gedichts, welche wir zu rügen gedachten; daß Gunnars Betragen der Haltung widerspricht, in der ihn die Edda sonst erscheinen läßt, daß er durch das Verhältniss zu Oddrun herabgewürdigt ist, dieser Bemerkung W. Grimms stimmen wir gleichfalls bei.

Was die Einkleidung angeht, durch welche Oddrun zu ihrer Klage veranlaßt wird, so sind die darin angenommenen Verhältnisse sonst der Sage gänzlich unbekannt, indem sie weder von Borgny, noch von Heidrek und Wilmund weiß. Daß dieser Högnis Mörder gewesen sei, womit doch schwerlich ein anderer als Giufis Sohn gemeint sein wird, ist gleichfalls eine ganz willkürliche Annahme des Dichters, bei der er allerdings freie Hand hatte, da die Sage nicht meldet, wem das Geschäft übertragen ward, ihm das Herz auszuschneiden, obgleich Atlimal_57 vermuthen läßt, es sei Beiti gewesen.

Eigenthümlich ist die Darstellung von Sigurds Eintritt in Brynhilds Burg, welche sich Str. 18 und 19 findet. Es ist aber für die Geschichte der Sage wenig daraus zu gewinnen, da der Dichter sich so unbestimmt ausdrückt, daß man nicht weiß, ob er von Sigurds erstem oder zweitem Besuche dieser Burg reden wolle. Dem Zusammenhang nach sollte man glauben, es könne nur von dem zweiten die Rede sein, als er für Gunnar um Brynhilde warb. Sollte hier unter Burg wieder der Scheiterhaufen zu verstehen sein wie Sig. Kw. III. 62. 63? Daß die ursprüngliche Cimrock, die Edda. 30

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Bedeutung der um Brynhild geschlungenen Wafurlogi die Glut des Scheiterhaufens war, ist oben ausgeführt; aber wäre auch hier bei dem Worte Burg noch an diese früheste Bedeutung gedacht, so blieben doch die Worte: „Kampf ward gekämpft mit welscher Klinge" unerklärt.

Uebrigens gemahnen sowohl Anfang als Ende des Gedichts an deutsche Lieder, die gerne in solcher Weise beginnen und schließen. Glücklicherweise spricht sonst nichts in demselben für deutschen Ursprung, da uns gerade dieses Lied auf unsere Rechnung zu nehmen am Wenigsten gelüstet.

34. Atlakwida.

Dieß und das folgende Lied, nach einer norwegischen Provinz grönländische genannt, behandeln ein großes, für sich bestehendes Stück der Sage, das ungefähr dem zweiten Theil der Nibelungen entspricht. Ganz unberührt ist es zwar auch in den bisher betrachteten Liedern nicht geblieben, da schon das zweite Gudrunenlied, doch mehr in der Weise der Prophezeiung als eigentlicher Darstellung, diesen Gegenstand behandelt hatte und selbst das dritte Sigurdslied in der Weißagung der Brynhild darauf zu sprechen gekommen war. Die Vergleichung mit dem Nibelungenliede ergiebt aber, daß letzteres von der auch in diesen Eddaliedern noch bewahrten ursprünglichen Gestalt der Sage darin wesentlich abgewichen ist, daß Kriemhild Siegfrieds Ermordung an ihren Brüdern rächt, während Gudrun umgekehrt für den Mord ihrer Brüder Blutrache an ihrem Gemahl nimmt und die eigenen Kinder, weil sie zugleich die seinen sind, nicht verschont. Diese Vertauschung des Princips freier Liebe gegen die Blutrache pflegt man dem Eindringen des christlichen Geistes zuzuschreiben. Vgl. jedoch Müllenhoff Zeitschr. X, 176 ff. Von diesem hätten sich also diese Atlilieder noch frei erhalten, obgleich sie später sein werden als die bisher betrachteten, wie die verkünftelte, mit mythologischer Gelehrsamkeit prunkende Sprache, die Ueberfüllung des Maßes, die absichtlichere, ausführlichere Darstellung und die hervortretende Persönlichkeit des Dichters verräth. Bei Atlakwida besonders kommt noch hinzu, daß es schon mit der weitern Fortbildung der Sage in Deutschland Bekanntschaft zeigt. Während Hunland bisher Sigurds Heimat bedeutete und nur einmal, Str. 26 des zweiten Gudrunenlieds, hunisch auf Atli bezogen scheint, vielleicht auch Str. 26 des ersten, heißen hier, mit Ausnahme von Str. 12, wo der alte Sprachgebrauch beibehalten ist, Atlis Unterthanen Hunnen und sein Land Hunnenmark; in Hunnenland soll jetzt

Myrkidr (der Schwarzwald) und die Gnitahaide liegen, deren Bestimmung die frühern Lieder nicht zuließen. Sogar wird Str. 16 und 42, von hunnischen Schildmägden gesprochen, als ob sie in Brynhilds Heimat dutzendweise zu finden wären. Nach den frühern Liedern war Welschland Budlis Erbe. Die Giukungen werden hier schon Niflungen, einmal sogar Burgunden genanut und selbst der Niflungenhort kommt als hodd Niflunga-Str. 26 wörtlich vor. Der Hort ist wie in den Nibelungen in den Rhein versenkt, und nach Högnis Tod weiß Gunnar allein, wo er verborgen liegt (Str. 26. 27). ` Um ihn ist es Atli zu thun, nicht um Rache für Brynhilds Tod, und gleich in der zweiten Strophe scheinen sich die Giukungen dieses Grundes für Atlis Zorn bewust (vgl. Grimm Heldens. 12). Diesem ersten der beiden grönländischen Lieder scheint also der Sammler zu folgen (wenn von ihm Drap Niflunga herrührt), indem er die Feindschaft zwischen den Giukungen und Atli, welche doch dahin verglichen ward, daß dieser Gudrun zur Ehe nahm, daraus entspringen läßt, daß Gunnar und Högni alles Gold, Fafnirs Erbe, in Besitz genommen hätten. Auch hierin hat man eine Annäherung an die deutsche Sage gesehen, wenigstens wie sie die Wiltinas. vorträgt; in den Nibelungen ist es nicht Goldgier was Eßel zur Einladung seiner Schwäger bestimmt. Die Verbrennung des Hauses Str. 42 stimmt aber mit der deutschen Sage auch nach der Darstellung in den Nibelungen.

Ob das Lied ganz auf uns gekommen ist, kann man zweifeln. Zwar daß Gunnar gegen Högnis Nath und seine eigene Ueberzeugung von der Gefährlichkeit der Reise und der lauschenden Hinterlist (Str. 11), so wie gegen den Rath der Freunde und Vertrauten mitten in der Str. 9 sich dem Entschlußze gleichwohl zu fahren zuwendet, wird seinem verwegenen Muthe beizumeßen sein. Aber in Str. 20 oder vor derselben scheint eine Lücke, denn wenn es in der ersten Zeile heißt, Högni habe von Gunnar Gewalt abgewehrt, so ist das an sich, da dieser schon gefangen ist, unverständlich, wenn es sich nicht darauf bezieht, daß Högni nach Str. 24 sein Herz hergiebt, um Gunnars Leben zu erhalten. Dann vermisst man aber Auskunft darüber, ob er, der Str. 19 noch muthig und mit Erfolg kämpfte, seitdem gleichfalls gefangen ward oder sich freiwillig ergab. Die Frage an Gunnar, ob er Freiheit und Leben mit Gold erkaufen wolle, wird die Zumuthung enthalten, den Ort anzugeben, wo der Hort verborgen liege.

Die nächste Strophe kann man Gunnarn nicht wohl zutheilen, denn wenn auch die ersten Zeilen seine Weigerung enthielten, so lange Högni lebe, den Hort

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