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Gnade erwählt. Auch der Glaube selbst gehört nicht hierher, wenn er als eine mehr oder minder (sei es an sich, sei es nach einer durch den Willen Gottes dem Glauben beigegebenen Werthschäßung) würdige Bedingung angesehen wird, weil hiervon nichts zu dem Rathschluß der Erwählung als eine Gott zur Fassung eines solchen Rathschlusses bewegende und antreibende Ursache gehört, sondern dieses der purlauteren Gnade Gottes zugeschrieben werden muß. Dieser Saß wird erstlich aus Röm. 9, 15. 16. erwiesen: Welches ich mich erbarme, deß erbarme ich mich. So liegt es nun nicht an jemandes Wollen oder Laufen, sondern an Gottes Erbarmen.““ (Th. did.-pol. III, 25.)

Calov schreibt: „Nicht wegen des Glaubens werden wir Auserwählte genannt, sondern durch den Glauben an Christum, von denen jenes der bezeichnende Ausdruck der bewegenden Ursache, dieses der der werkzeuglichen Ursache ist. Der selige Meisner erinnert: Wenn der Glaube die Ursache der Erwählung genannt wird, so darf man nicht die bewegende oder antreibende verstehen. Denn', sagt der selige Hutter, ,die Erwählung hängt nicht vom Glauben, als ihrer bewegenden oder verdienstlichen Ursache, a b.... Und der selige Gerhard sagt, es sei widerfinnig, zu sagen, daß der Glaube die antreibende Ursache der Erwählung fei." (Syst. Tom. X, 629.)

Endlich schreibt Dannhauer; „Die Prädestination hängt nicht ab von irgend einem Werk, von einem Verdienst, von einem Beweggrund, der aus uns oder durch uns ist, in uns haftet, um dessentwillen die Erwählung geschehen wäre; nicht vom Glauben, sofern er ein Werk oder des Glaubens Frucht ist. Denn also sagen auch wir, daß der Rathschluß ein rein gnadenvoller sei. Dieses Gnadenvolle schließt die Verdienste aus, nicht die Ordnung; der Glaube ist hier nicht ein Werk, sondern die vorausgesehene Bettlers hand. Daher dem Glauben nichts von einem Rühmlein, auch dem geringsten, übrig gelassen wird, indem er nimmt, nicht schenkt oder erwirbt. Daher Gott nichts von thätiger Würdigkeit im Menschen sah, nichts Gutes, was nicht aus ihm, Gott selbst, wäre. Gott bleibt die Ursache und wird nie das Verursachte: eigentlich ist in ihm nichts früher der Zeit nach; jedoch hängt auch der Wille nicht von dem Vorhersehen ab, obwohl er dem Begriffe nach früher ist.“ (Hodos. Phaen. 7. p. 289.)

Die Schrift sagt: „Der Tod ist der Sünden Sold; aber die Gabe Gottes ist das ewige Leben in Christo JEsu, unserm HErrn." Röm. 6, 23. Sie nennt also das ewige Leben eine Gabe Gottes; ist es aber eine Gabe, so rede man ja nicht von Etwas, was Gott in dem Menschen sah, und das ihn bewogen habe, über denselben den Rathschluß zu fassen, ihn zum ewigen. Leben zu erwählen.

Luther schreibt: „Es ist ein köstlich Ding um den Glauben und große Gewalt; ja, wenn er in unserer Macht stünde oder, wenn wir ihn

gleich haben, auch zu behalten! Es ist ohne Zweifel, der Glaube thut's alles, daß ihm Teufel und Tod weichen muß; aber wo ist die Kunst, daß man dabei bleibe und ihn behalte? Gott hat's ihm selbst fürbehalten, den Glauben zu geben und zu nehmen, wenn er will, und stark oder schwach zu machen, wie es ihm gefällt." (Predigten über das 1. B. Mose von 1527. Erl. Bd. 34, S. 195. Ueber das 32. Cap.)

Dasselbe sagt auch unsere Concordienformel, wenn sie (M. S. 713. § 43. St. L. Ausg. S. 483) also spricht: „Und sofern ist uns das Geheimniß der Versehung in Gottes Wort geoffenbaret, und wenn wir dabei bleiben und uns daran halten, so ist es gar eine nüßliche, heilsame, tröstliche Lehre; denn sie bestätigt gar gewaltig den Artikel, daß wir ohne alle unsere Werke und Verdienst, lauter aus Gnaden, allein um Christus willen, gerecht und selig werden; denn vor der Zeit der Welt, ehe wir gewesen sind, ja, ehe der Welt Grund gelegt [ward], da wir ja nichts Gutes haben thun können, sind wir nach Gottes Vorsaß aus Gnaden in Christo zur Seligkeit erwählet, Röm. 9, 11. 2 Tim. 1, 9. Es werden auch dadurch alle opiniones und irrige Lehren von den Kräften unsers natürlichen Willens ernieder gelegt, weil Gott in seinem Rath vor der Zeit der Welt bedacht und verordnet hat, daß er alles, was zu unserer Bekehrung gehört, selbst mit der Kraft seines Heiligen Geistes durchs Wort in uns schaffen und wirken wolle."

Hier wird wieder gesagt: Nur die Barmherzigkeit Gottes und das Verdienst Christi ist die Ursache unsrer Wahl, und ferner: Zum Gnadenwahlsrathschluß gehört auch dies, daß Gott verordnet hat, alles, was zu unserer Bekehrung gehört, selbst in uns wirken zu wollen.

Man spricht nämlich zu uns: Der Glaube geht ja der Rechtfertigung voraus; warum soll er denn nicht auch der Gnadenwahl vorausgehen? es ist doch wirklich Niemand für seine Person gerecht, außer wer schon vorher geglaubt hat! Wir antworten: Das Lehtere ist wahr: woher kommt es denn aber, daß ich durch den Glauben gerechtfertigt werde? Das kommt daher, weil der liebe Gott schon alle Menschen ohne Ausnahme von seiner Seite gerechtfertigt hat. Als der himmlische Vater seinen Sohn von den Todten auferweckte, da hat er ihn, der unser Stellvertreter ist, gerechtfertigt, und also hat er in diesem unserem Stellvertreter zugleich die ganze Menschheit gerechtfertigt. Aber so ist es nicht mit der Gnadenwahl. Das Verhältniß des Glaubens zur Wahl ist ein anderes, als das zur Rechtfertigung. Gott hat nicht alle Menschen zur Seligkeit erwählt, und etwa gesagt: Nun mögt ihr auch durch den Glauben die Gnadenwahl herausnehmen. Die Gnadenwahl ist nicht eine allgemeine, wie die Rechtfertigung, sondern eine besondere, oder wie die Lateiner sagen: eine particuläre; denn der Heiland spricht: Viele sind berufen, aber Wenige sind auserwählt." Darum muß sich der Mensch nicht erst durch den Glauben die Gnadenwahl herausnehmen, damit er ein Erwählter werde; denn diese ist schon von

Ewigkeit geschehen. Wer erwählt ist, ist schon vor Grundlegung der Welt erwählt, und der Glaube hat nun nicht die Erwählung, sondern das Verdienst Christi zu ergreifen, damit er die Seligkeit erlangen möge, die ihm schon durch die Gnadenwahl zugesprochen ist.

Auch wir lehren, daß Niemand in den Himmel kommen kann außer durch den Glauben; daß also einem Auserwählten der Glaube eben so nöthig ist, als er überhaupt zum Seligwerden nöthig ist. Aber das sagen wir: Wen Gott von Ewigkeit auserwählt hat, dem hat er auch beschlossen den Glauben zu geben, und was er beschließt, das führt er auch wirklich aus. Wohl möchte Gott der ganzen Welt den Glauben geben; er bietet ihn auch derselben an. Wenn Einer also nicht glaubt, so darf er nicht sagen: Gott hat es nicht beschlossen, mir den Glauben zu geben, drum habe ich ihn auch nicht; sondern, weil Gott vorausgesehen hat, er würde ein Bösewicht bleiben, darum hat er beschlossen: So will ich ihn auch nicht mit Gewalt in den Himmel zwingen. Gott spricht zu einem solchen ungläubigen Menschen: Willst du nicht, so fahre hin zur Hölle; du sollst mich aber nicht anklagen, als hätte ich dich nicht selig machen wollen.

Die Lehre, welche wir bisher gehabt haben, wird also durch die Gnadenwahl nicht im mindesten geändert. Wir müssen den Leuten immer wieder denselben Weg zeigen, den wir ihnen bisher gezeigt haben. Die Lehre von der Gnadenwahl bringt nur den gottseligen eifrigen Christen den süßen Trost: Wenn du an den HErrn JEsum glaubst, so darfst und sollst du nun auch gewiß sein, daß er dich in seine Arme nimmt und in denselben fest hält, und dafür sorgt, daß dich nichts im Himmel, auf Erden und in der Hölle aus seinen Armen herausreiße. Das ist der ganze Trost, den die Gnadenwahl gibt.

Gehen wir nun zu Punkt c. über, daß nämlich diejenigen, welche die in Punkt a. und b. ausgesprochene Lehre verwerfen, nicht für in diesem Stücke bekenntnißtreue Lutheraner angesehen werden können.

Dafür ist Zeugniß, was die Concordienformel (M. S. 557. §21. St. L. Ausg. S. 381) sagt. In dem Vorhergehenden sind die drei Jrrthümer der Calvinisten verworfen, daß Gott nicht wolle, daß alle Menschen. Buße thun und dem Evangelio glauben; daß, wenn Gott uns zu sich berufe, es nicht sein Ernst sei, daß alle Menschen zu ihm kommen sollen; daß Gott nicht wolle, daß Jedermann selig werde u. s. w. Hierauf wird der Irrthum verworfen, daß nicht allein die Barmherzigkeit Gottes und allerheiligste Verdienst Christi, sondern auch in uns eine Ursache sei der Wahl Gottes, um welcher willen Gott uns zum ewigen Leben erwählet habe", und nun heißt es weiter in der

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Concordienformel: Welches alles lästerliche und erschreckliche irrige Lehren sind, dadurch den Christen aller Trost genommen, den sie im heiligen Evangelio und Gebrauch der heiligen Sacramente haben, und derwegen in der Kirche Gottes nicht sollten geduldet werden."

Mit diesem § 21. erklärt also unsere Kirche, daß alle diejenigen dem Vorbilde der rechten Lehre untreu sind, welche zur Barmherzigkeit Gottes und dem Verdienste Christi eine dritte Ursache, und selbst wenn es der Glaube wäre, hinzusetzen.

Soviel uns also darauf ankommt, daß wir bei der Lehre unserer luthe rischen Kirche bleiben, so viel kommt uns auch darauf an, daß wir daran fest halten: es gibt nur zwei Ursachen der Gnadenwahl: Gottes Barmherzigkeit und Christi Verdienst. Wer eine dritte hinzuseßt, der hört auf, in diesem Punkte ein treuer Lutheraner zu sein. Es ist also kein geringes Ding, sondern etwas sehr Wichtiges, wenn man den Glauben zur Ursache der Wahl macht; denn unsere Kirche nennt dies schreckliche und lästerliche Lehre.

Thesis II.

Es ist dieses auch nicht die Lehre von einer Gnadenwahl in einem weiteren, sondern in ihrem eigentlichen Sinne.

C.-F. 706. § 9. 708. § 24. Vgl. 707. § 15-23.

Diese Thesis ist deswegen hinzugefeßt, weil man sagt, in einem gewissen Sinne gebe man zu, daß der Glaube eine Frucht und Folge der Gnadenwahl ist, und somit, daß die Gnadenwahl auch eine Ursache des Glaubens ist; aber, sagt man, nur dann, wenn man unter Gnadenwahl etwas versteht, was nur in einem weiteren Sinne so genannt werden kann. Und da behauptet man, die Concordienformel rede nicht von der Gnadenwahl im engeren Sinne, wenigstens nicht allein, sondern von der Gnadenwahl in einem weiteren Sinne; und das will man beweisen aus den angeführten Stellen.

In der Solida Declaratio heißt es (M. S. 706. § 9; St. L. Ausg. S. 479): „Dieselbige ewige Wahl oder Verordnung Gottes zum ewigen Leben ist auch nicht also bloß in dem heimlichen unerforschlichen Rath Gottes zu betrachten, als hielte solche nicht mehr in sich, oder gehörte nicht mehr dazu, wäre auch nicht mehr dabei zu bedenken, denn, daß Gott zuvor ersehen, welche und wieviel selig, welche und wieviel verdammt sollten werden, oder daß er allein solche Musterung gehalten: dieser soll selig, jener soll verdammt werden; dieser soll beständig bleiben, jener soll nicht beständig ? bleiben."

Man behauptet: hier sagt sich die Concordienformel los von einer Gnadenwahl im engeren Sinne, als sei darunter nichts anderes zu ver stehen, als daß Gott die Einen zur ewigen Seligkeit bestimmt, die Anderen zur ewigen Verdammniß verurtheilt habe. - Ferner beruft man sich darauf, daß es in der

Concordienformel (M. S. 708. § 24. St. L. Ausgabe S. 480) also heißt: „Dieses alles wird nach der Schrift in der Lehre von der ewigen Wahl Gottes zur Kindschaft und ewigen Seligkeit begriffen, soll auch dar

unter verstanden und nimmer ausgeschlossen noch unterlassen werden, wann man redet von dem Vorsaß, Vorsehung, Wahl und Verordnung Gottes zur Seligkeit."

Da sagt man: Nach der Concordienformel gehört ja zur Lehre von der Gnadenwahl auch die Lehre von der allgemeinen Gnadenordnung; wenn man nun diese dazu rechnet, dann könnte man wohl sagen, daß die Gnadenwahl die Ursache des Glaubens sei; denn der Glaube werde ja freilich verursacht durch die Predigt des göttlichen Wortes. Wenn nun die Berufung durchs Wort auch mit zur Gnadenwahlslehre gehört, so könne man auch ganz gut sagen: Der Glaube komme aus der Gnadenwahl. Aber wie wir von der Gnadenwahl redeten, da sei es falsch; denn wir redeten von der Gnadenwahl im engeren Sinne.

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Aber diese ganze Darlegung ist nicht richtig. Die Concordienformel redet von einer Gnadenwahl im engeren oder im eigentlichen Sinne des Worts, und nicht von einer Gnadenwahl, welche in sich begreift die allgemeine Heils- und Gnadenordnung. Das kann aus Folgendem ersehen werden.

In der Concordienformel heißt es nämlich (M. S. 705. § 5; St. L. Ausg. S. 478):,,Die ewige Wahl Gottes aber vel praedestinatio, das ist, Gottes Verordnung zur Seligkeit, gehet nicht zumal über die Frommen und Bösen, sondern allein über die Kinder Gottes, die zum ewigen Leben erwählt und verordnet sind, ehe der Welt Grund gelegt ward, wie Paulus spricht Eph. 1, 5.:,Er hat uns erwählet in Christo JEsu und verordnet zur Kindschaft.““

Hier sagt unsere Concordienformel, fie rede von einer solchen Gnadenwahl, welche nur die gläubigen, frommen Kinder Gottes betreffe. Nun werden doch die Gegner nicht behaupten, daß die allgemeine Heils- und Gnadenordnung nur die Frommen angehe; die geht ja die ganze Welt an. Wenn also die Concordienformel sagt: Die Gnadenwahl, von welcher sie rede, gehe nur über die Frommen, so bezeugt sie damit, sie rede von einer Gnadenwahl im eigentlichen Sinne.

Dann wird in der Epitome (M. S. 554. § 5. St. L. Ausg. S. 379) gesagt: „Die Prädestination aber oder ewige Wahl Gottes gehet allein über die Frommen, wohlgefälligen Kinder Gottes, die eine Ursach ist ihrer Seligkeit, welche er auch schafft, und was zur selbigen gehöret, verordnet."

Aber die Gnadenordnung ist ja allen Menschen gegeben. Wenn es heißt: Die Wahl gehe über die Kinder Gottes, so soll dies so viel bedeuten, als: fie betreffe dieselben, wie es im Lateinischen heißt: pertinet.

Das ist der eine Grund. Der andere Grund, warum wir fest glauben, die Concordienformel rede von der Gnadenwahl im eigentlichen Sinne, ist dieser: weil, nachdem in den acht Punkten (M. S. 707 u. 708. St. L. Ausg. S. 480) geredet ist von der Gnadenordnung, so fortgefahren wird in der

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