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Solida Declaratio: und hat Gott in solchem seinem Rath, Vorsatz und Verordnung nicht allein ingemein die Seligkeit bereitet, sondern hat auch alle und jede Personen der Auserwählten, so durch Christum sollen felig werden, in Gnaden bedacht, zur Seligkeit erwählt, auch verordnet, daß er sie auf die Weise, wie jest gemeldet, durch seine Gnade, Gaben und Wirkung dazu bringen, helfen, fördern, stärken und erhalten wolle.“

Im Lateinischen heißt es, Gott habe die Seligkeit der Seinen bereitet; woraus deutlich hervorgeht: in dem Vorausgegangenen wird von der Gnadenordnung geredet, sofern sie die Auserwählten betrifft. Denn wenn bloß die allgemeine Gnadenordnung gemeint wäre, sofern sie alle Menschen betrifft, so hätte in den acht Punkten zugleich angegeben werden müssen, wer verdammt wird. Das gehört ja auch zur allgemeinen Gnadenordnung, daß wir den Leuten sagen: wenn sie sich nicht zu Christo bekehren, daß sie dann verloren gehen; nicht bloß, daß der Glaube selig mache, son= dern daß auch der Unglaube verdamme. Davon aber ist in den acht Punkten Nichts die Rede. Im ersten Punkte wird gesagt, worauf sich die Gnadenwahl gründe, nämlich auf die Erlösung JEsu Christi. So heißt es auch

Solida declaratio (M. S. 720. § 75. St. L. Ausg. S. 487) ausdrücklich: „Und weil unsere Wahl zum ewigen Leben nicht auf unsere Frömmigkeit oder Tugend, sondern allein auf Christus Verdienst und gnädigen Willen seines Vaters gegründet ist, der sich selbst nicht verleugnen kann, weil er in seinem Willen und Wesen unwandelbar ist" u. s. w.

Der erste Punkt ist also bloß deswegen hinzugesetzt, damit man wisse, worauf die Gnadenwahl gegründet ist. Ohne Zweifel will die Concordienformel hier lehren: Ihr Lutheraner, wenn ihr recht biblisch die Lehre von der Gnadenwahl predigen wollet, so müsset ihr nicht damit anfangen, daß Gott eine Anzahl Menschen ausersehen hat, sondern damit, daß die ganze Welt durch Christum erlös't ist; und erst nachdem sie erlös't ist, ist ein Gnadenwahl Rathschluß möglich.

Dann heißt es weiter: 2. Daß solch Verdienst und Wohlthaten Christi durch sein Wort und Sacrament uns sollen vorgetragen, dargereicht und ausgetheilt werden."

Man achte auf das Wort „, uns"; also uns Christen, nicht der Welt! Denn gleich im Anfang sagt ja die Concordienformel, sie rede von der Gnadenwahl, welche die gläubigen Kinder Gottes betreffe; und nun sagt sie: da ist auch das zugleich zu lehren, wie uns Gott die Wohlthaten Christi durch sein Wort darreicht.

Punkt 4. wird auch nur von denen geredet, welche Christum im wahren Glauben annehmen.

Endlich wird zuleßt Alles wieder summirt Punkt 8., und zuerst die Erwählung, dann die Berufung angegeben, daß also in den acht Punkten immer von den Auserwählten die Rede war, aber von den Auserwählten im Allgemeinen; denn nun heißt es: „Und hat Gott in solchem seinem

Rath, Vorsah und Verordnung nicht allein ingemein die Seligkeit bereitet, sondern hat auch alle und jede Personen der Auserwählten, so durch Christum sollen selig werden, in Gnaden bedacht, zur Seligkeit erwählt, auch verordnet, daß er sie auf die Weise, wie jest gemeldet, durch seine Gnade, Gaben und Wirkung dazu bringen, helfen, fördern, stärken und erhalten wolle."

Im Lateinischen beginnt dieser Saß mit den Worten: et quidem, das heißt wörtlich: und zwar hat Gott in solchem seinem Rath u. s. w. Es soll damit angezeigt werden: jest kommt die Hauptsache. Wenn du nämlich nun weißt, daß Gott im Allgemeinen für Auserwählte die Seligkeit bereitet hat, so entsteht die Frage: Hat Gott auch an bestimmte Personen gedacht, und sie zur Seligkeit verordnet? Antwort: Ja, darum heißt es: nicht allein ingemein die Seligkeit der Seinen bereitet, sondern auch alle und jede Personen der Auserwählten zur Seligkeit erwählt.

Die Concordienformel will sagen: Gott hat nicht bloß beschlossen, wenn die Leute so und so sind, so will ich sie auserwählen, sondern er hat bestimmte Personen schon in seinem Geist getragen und sie bei ihrem Namen genannt und gesagt: Die will ich erwählen. Wenn es hier heißt, daß er sie auf die Weise, wie jest gemeldet, zur Seligkeit zu bringen u. s. w. verordnet habe, so wird damit zugleich auch angegeben, daß in den acht Punkten die Art und Weise beschrieben wird, auf welche der liebe Gott die Auserwählten will selig machen.

Also der Gnadenrath von der Seligkeit der Menschen gehört nur in sofern zum Gnadenwahlsrathschluß, als Gott auch den Auserwählten denselben Weg zur Seligkeit vorgeschrieben hat, den alle Menschen gehen sollen; nicht daß Gott, was die Auserwählten betrifft, eine besondere Ordnung gemacht habe, als wolle er dieselben auf einem andern Wege selig machen, als alle Menschen.

Es ist also gar kein Zweifel: die Concordienformel redet von der Gnadenwahl in ihrem eigentlichen Sinne, und nicht im weiteren Sinne. Denn wenn auch in den acht Punkten von dem Weg zur Seligkeit die Rede ist, den jeder Mensch gehen sollte, so wird derselbe doch hier dargestellt als der Weg, auf welchem der liebe Gott die Auserwählten zum Himmel führen will. Aber der Hauptgrund bleibt dieser, den wir schon § 5. gehört haben, der ist auch den Einfältigen klar, nämlich: daß die Gnadenwahl allein gehe über die frommen Kinder Gottes. Das ist aber die Gnadenwahl in einem sogenannten engeren Sinne, und nicht eine Gnadenwahl, die im Grunde nichts mehr ist, als die Lehre von dem Weg zur Seligkeit; denn diese lettere ist für alle Menschen offenbart, und nicht bloß für die Auserwählten.

Sodann schlagen sich die Gegner auch selbst; denn reden sie, wie sie sagen, von einer sogenannten Gnadenwahl in einem engeren Sinne, und nicht von der Gnadenwahl im weiteren Sinne, wie sie die Concordienformel lehren soll, so geben sie eine Lehre, welche die Concordienformel ver

wirft. Denn diese sagt klar und deutlich nicht nur, daß die Gnadenwahl keine bloße Musterung (militaris delectus) sei, sondern, nachdem sie die ganze Lehre von dem Vorsaß, Rath, Willen und Verordnung Gottes, belangend unsere Erlösung, Beruf, Gerecht- und Seligmachung zusammen gefaßt", fährt sie fort: Dieses alles wird nach der Schrift in der Lehre von der ewigen Wahl Gottes zur Kindschaft und ewigen Seligkeit begriffen, soll auch darunter verstanden und nimmer ausgeschlossen noch unterlassen werden, wenn man redet von dem Vorfah, Vorsehung, Wahl und Verordnung Gottes zur Seligkeit."

Diejenigen also, welche in der Lehre von der ewigen Wahl dieses alles nicht begreifen, nicht darunter verstehen, ausschließen oder unterlassen, geben nicht nur eine andere Gnadenwahlslehre, als unser Bekenntniß, sondern auch eine solche, welche dasselbe als eine falsche verwirft. Wir sagen darum mit Recht den Gegnern: Ihr lehret eine falsche Gnadenwahl nach der Concordienformel; denn eine solche Gnadenwahl gibt es nicht. Denn Gott hat gar nicht eine bloße Musterung gehalten und etwa gesagt: Ich will so und so viel Millionen Menschen schaffen, und von denen will ich so und so viel tausend erwählen, dagegen die Anderen will ich verwerfen. Eine solche Calvinische Gnadenwahl gibt es nicht; sondern, wen Gott erwählt hat, den hat er zugleich erwählt, daß er den schmalen Weg zum ewigen Leben gehe. Denn erst muß ich den Weg gehen, und dann erst komme ich an das Ziel. Wenn mich nun Gott zum Ziel verordnet, so muß er mich natürlich auch zum Weg verordnen, auf welchem ich an das Ziel gelange. Wenn mir Einer sagt: Ich schenke dir all das Gold und Silber, das im Meere liegt, du kannst es dir herausholen, so werde ich sprechen: Ich bedanke mich für ein solches Geschenk, denn ich kann es doch nicht be kommen. Wenn aber Einer sagt: Ich schenke dir alle die Schäße, welche im Mississippi sind, und ich werde auch dafür sorgen, daß sie herauskommen; ich werde Taucher anstellen und Apparate dazu anfertigen lassen, damit die Schäße an das Tageslicht gefördert werden und du sie auch bekommen kannst: dann spreche ich: Das laß ich mir gefallen. Gott ist aber nicht ein solcher Schenker, der uns etwas schenkt, und uns nun zusehen läßt, wie wir zu diesem Geschenke kommen; nein, wenn er uns etwas schenkt, dann sorgt er auch dafür, daß wir es bekommen. Wir werden aus Gottes Macht durch den Glauben bewahrt zur Seligkeit; nicht wegen des Glaubens, sondern durch den Glauben.

Wenn wir übrigens unsere Gnadenwahlslehre eine Lehre von der Gnadenwahl im engeren Sinne nennen, so wollen wir damit natürlich nicht sagen, daß wir für unsere Person den Unterschied machten zwischen Gnadenwahl im weiteren und engeren Sinne. Nein, wir haben nur eine Gnadenwahl im eigentlichen Sinne; wir machen diesen Unterschied nur um der Gegner willen. Wir gebrauchen hier, wie die Gelehrten sagen, die sogenannte Antanaclasis. Wenn nämlich Jemand ein Wort falsch gebraucht,

dann gebraucht man in der Disputation häufig dasselbe Wort, aber im rechten Sinne. Die Pharisäer fragten z. B. den HErrn: Was sollen wir thun, daß wir Gottes Werke wirken? Dieselben reden mit diesen Worten offenbar von den Werken des Gesetzes, durch welche sie selig werden wollten. Was thut nun der Heiland? Er sagt: Das ist Gottes Werk, daß ihr glaubet an den, den er gesandt hat. Hier nimmt also der HErr das Wort „Werk“ aus dem Munde der Gegner heraus und gibt ihm einen andern, nämlich den rechten Sinn. Er nennt den Glauben das Werk Gottes, aber in einem anderen Sinne, als die Pharisäer. Die Gegner sagen: Wir haben nichts dawider, daß ihr sprecht, die Gnadenwahl ist eine Ursache des Glaubens; aber dann müßt ihr auch unter Gnadenwahl die Gnadenwahl im weiteren Sinne verstehen, sofern sie in sich schließt die Gnadenordnung für alle Menschen. Womit suchen sie nun dies zu beweisen? Sie berufen. sich darauf, daß ja viele Worte in der heiligen Schrift in einem weiteren und einem engeren Sinne gebraucht werden. Das Wort „Evangelium“ 3. B. hat eine zweifache Bedeutung in der Schrift; einmal bedeutet es die frohe Botschaft von der Gnade Gottes in Christo; das andere Mal be= deutet es die ganze Lehre, welche Christus gelehrt hat, also auch das Geseß. Wenn ich nun unter dem Evangelium auch das Gesez verstehe, dann sage ich hier wird das Wort „Evangelium" im weiteren Sinne gebraucht. Paulus sagt, daß nach dem Evangelium einst Christus auch die Heiden richten werde, die doch das geschriebene Gesetz nicht haben, viel weniger das Evangelium. Hier wird also das Wort „Evangelium" im weiteren Sinne gebraucht von dem Geseß und Gnadenbotschaft. Wenn ich aber zu Jemanden sage: Ich rede jezt von dem Evangelium, welches nur den armen Sündern, den zerbrochenen und zerschlagenen Herzen gepredigt werden darf, dann rede ich offenbar von dem Evangelium im engeren Sinne; denn es wird doch Niemand behaupten, daß auch das Evangelium im weiteren Sinne d. h. sofern es das Geseß mit in sich schließt, den zerbrochenen Herzen gepredigt werden soll. An diesen hat ja das Gesez schon seine Wirkung gethan, darum kann ich ihnen nur das Evangelium im engeren Sinne verkündigen, nämlich nur die Gnadenbotschaft von Christo JEsu, dem Heiland. der Sünder; aber das Evangelium im weiteren Sinne muß der ganzen Welt gepredigt werden. Nun sagt aber die Concordienformel, sie rede von der Gnadenwahl, die nur über die Frommen geht, also redet sie von der Gnadenwahl im engeren, oder besser im eigentlichen Sinne. Denn ausdrücklich hat sie vorher gesagt, man müsse unterscheiden zwischen Vorsehung, praescientia, welche über Gute und Böse gehe, und zwischen Wahl oder praedestinatio, welche nur über die frommen Kinder Gottes gehe.

Die Tübinger Theologen schreiben in ihrer Censura de doctrina Huberi: „Nun kommen wir auf das Concordienbuch, welches außer dem allgemeinen Willen, Barmherzigkeit und Wohlgefallen, alle Menschen selig zu machen durch den im Glauben zu ergreifenden Christus, von

der speciellen Erwählung so weitläuftig und so absichtlich (ex professo) handelt, so daß wir meinen, daß kein Mensch von gesunden Sinnen gefunden werden könne, welcher dies zu leugnen entweder vermöchte oder wagte." (Acta Huberiana II, 36. Citirt von Frank a. a. D. S. 284.)

Thesis III.

Wer den Anstoß, welchen die Vernunft an dieser Lehre nimmt, heben will, fann dies nur dadurch thun, daß er entweder wie die Synergisten, was Gott im Menschen gesehen hat, zur Ursache seiner Erwählung macht, und so die lutherische Lehre vom freien Willen und von der Befehrung verfälscht (a), oder daß er wie Calvin Gott zur Ursache der Verwerfung macht, und so die lutherische Lehre von Gottes Heiligkeit und allgemeiner Gnade umstößt (b).

a. C.-F. 588 f. § 3. 5. 594. § 24. 25. 598. § 40-42. 609. $ 87. 606 f. § 75-78.

b. C.-F. 557. § 17-19.

Es ist ja wahr, daß die Lehre von der Gnadenwahl unerklärliche Ges heimnisse in sich enthält; denn auf der einen Seite sagt sie: wer selig wird, der wird nur durch Gottes Gnade und Wirkung ohne sein Zuthun selig; auf der andern Seite sagt sie: wer verdammt wird, der wird nur aus eigener Schuld verdammt, ohne daß Gott etwas dazu thue. Da sagt die Vernunft: Wenn diejenigen, welche selig werden, allein dadurch selig werden, daß Gott in ihnen das dazu Nöthige wirkt, ohne daß sie selbst etwas dazu thun, so folgt daraus, daß auch diejenigen, welche verdammt werden, darum verdammt werden, weil Gott eben das in ihnen nicht thut. Oder umgekehrt: Wenn man behauptet, daß diejenigen, welche verdammt werden, nur aus eigener Schuld verdammt werden, so folgt daraus mit Nothwendigkeit, daß diejenigen, welche selig werden, deswegen selig werden, weil sie eben diese Schuld nicht haben, weil sie sich also besser verhalten, als jene, weil in ihnen etwas ist, warum der liebe Gott sie nicht auch verdammt, sondern erwählt.

Um diesen scheinbaren Widerspruch zu lösen, muß die Vernunft Einen von diesen beiden Wegen einschlagen: entweder muß sie sagen: Daß Gott Menschen erwählt hat, das kommt daher, daß sie entweder etwas gethan haben, um dessen willen sie Gott erwählte, oder daß sie wenigstens etwas unterlassen haben kraft ihres freien Willens, was ihre Wahl gehindert hätte; sie muß also sagen: Die Ursache der Wahl muß im Menschen liegen. Oder die Vernunft sagt: Wenn der Mensch nicht die Ursache seiner Wahl ist, so kann er auch nicht die Ursache seiner Verwerfung sein. Die erste Lösung ist die der Synergisten, die zweite die der Calvinisten.

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