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Geschäftsverhandlungen.

1. Innere Mission.

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Der Bericht der Kommission für innere Mission zeigte den reichen. Segen, mit dem Gott uns in den lezten zwei Jahren überschüttet hat. Das erkannte die Synode dankbar an. Aber allenthalben stehen uns noch Thüren offen. Notrufe erschallen aus Kansas, California, Arkansas, Kansas City, Mo. Überall mangelt es nur an Arbeitern, die diese Missionsfelder anbauen. Jeder einzelne dieser Staaten wurde bei der Besprechung berücksichtigt, und es waren namentlich die da seßhaften Brüder, die aus eigener Anschauung die vorhandenen Notstände schilderten und die Synode von der Dringlichkeit einer baldigen Besehung der betreffenden Pläge überzeugten. Die Synode erkannte es deshalb für ihre Pflicht, die. Missionskommission zu ermutigen, daß sie baldmöglichst die passenden Männer zu finden suche.

Vom Südlichen Distrikt war ein Schreiben eingelaufen mit der Bitte, diesen Distrikt in der Erhaltung eines Reisepredigers für Nord-Texas zu unterstüßen. Es wurde beschlossen, dieser Bitte zu willfahren, ohne jedoch der Missionskommission des Südlichen Distrikts die Kontrolle über den zu berufenden Reiseprediger zu schmälern.

Bei Gelegenheit dieser Verhandlungen wurde auch ein eindringliches Wort an Eltern gerichtet, daß sie doch ihre begabten Söhne willig zum Kirchendienst hergeben, und an solche, die Gott mit irdischen Gütern ge= segnet hat, daß sie arme Studierende fleißig unterstüßen, damit dem schreienden Mangel an Arbeitskräften gesteuert werde.

Dann wurde auch darauf hingewiesen, wie die Missionskommission in der Erfüllung ihrer Aufgabe gewiß sehr gefördert werden würde, wenn eines ihrer Glieder jährlich einmal das ganze Gebiet bereisen und persön lich in Augenschein nehmen würde. Es wurde deshalb

Beschlossen: Daß der jedesmalige Distriktspräses Glied der Kommission für innere Mission sei; ferner

Beschlossen: Daß die verschiedenen Missionsposten von Zeit zu Zeit, wo möglich jährlich, besucht werden sollen.

In einem besondern Fall großer leiblicher Not eines Reisepredigers in Nebraska wurde die Kommission ermächtigt, falls sich der Nebraska-Distrikt an dieselbe wenden würde, die nötige Unterstützung zu gewähren.

Schließlich wurde jedes Synodalglied ermuntert, bei seiner Gemeinde an seinem Teil nun aber auch darauf hinzuarbeiten, daß die Ausführung der Beschlüsse und Bewilligungen ermöglicht werde.

2. Englische Mission.

Über diese vor einem halben Jahr begonnene Mission lag ein Bericht vor, welcher zeigt, daß in der kurzen Zeit und unter den eigenartigen Verhältnissen verhältnismäßig viel geleistet ist. Aber der Segen kann uns nur dann bleiben und sich mehren, wenn diese Mission in angemessener Weise unterstützt wird. Es wurden daher nach reiflicher Beratung folgende Beschlüsse gefaßt:

1. Wir erkennen die Notwendigkeit dieser Mission und wollen dieselbe auch fernerhin nach Kräften unterstüßen.

2. Die Missionskommission wird ersucht, für den Druck englischer Traktate zu sorgen, die die Missionare nach Bedürfnis gratis zu verteilen das Recht haben.

3. Herr Prof. M. Günther wird gebeten, im Namen unsers Distrikts der Ende dieses Monats in Springdale, Ark., abzuhaltenden Versammlung der englisch-lutherischen Konferenz beizuwohnen.

3. Das Präsidium unserer Lehranstalten betreffend.

Ein hierauf bezügliches Promemoria des Allgemeinen Präses wurde ausführlich besprochen und folgender Beschluß gefaßt:

Wir bekennen uns zu den in diesem Promemoria niedergelegten Grundsägen, betreffend die Vereinigung des Direktorats und Präsidiums an unsern Lehranstalten innerhalb des Lehrerkollegiums auf eine Person und wollen deshalb folgendes bei der Allgemeinen Synode befürworten:

I. In betreff der Lehrerkollegien:

1. Das Lehrerkollegium bilden sämtliche Lehrer der Anstalt, mit Ausschluß der Hilfslehrer.

2. Dasselbe set in Gemeinschaft mit der Aufsichtsbehörde den Lehrplan und die Hausordnung fest.

3. Es hat die Gewalt über Aufnahme und Entlassung von Schülern sowie über Ausstellung der Zeugnisse, ist jedoch bei Entlassung von Zöglingen an die Beistimmung der Aufsichtsbehörde gebunden.

4. Es hat über schwerere Strafen zu entscheiden. Kleinere Strafen werden von dem Direktor allein verhängt.

5. Es hat bei der Wahl eines Lehrers für die betreffende Anstalt das Recht der Aufstellung eines Kandidaten oder des Protestes gegen einen folchen.

6. Es hat bei einer Vakanz durch seine Glieder für Aushilfe zu sorgen. Das Recht der Anstellung eines provisorischen Lehrers hat es in Gemeinschaft mit der Aufsichtsbehörde und dem Allgemeinen Präsidium.

II. In betreff des Direktorats:

1. Der Direktor ist die Exekutive des Lehrerkollegiums. An ihn hat sich die Synode in allen die Anstalt betreffenden Angelegenheiten zu halten. Er kann jederzeit das Lehrerkollegium zusammenberufen und führt in den Sizungen den Vorsih.

2. Er ist Inspektor der Anstalt und des Anstaltspersonals. solcher hat er

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a. den Unterrichtsstunden der einzelnen Lehrer gelegentlich beizuwohnen und ihre Lehrmethode zu überwachen,

b. er ist der Vorgeseßte des Hausverwalters,

c. er hat die Aufsicht über die Anstaltsgebäude und das Inventar der Anstalt mit Ausschluß solcher Gegenstände, die der Aufsicht eines andern Lehrers unterstellt sind.

3. Er ist Hausvater der Zöglinge und hat daher

a. die Seelsorge zu üben,

b. Zucht und Ordnung zu erhalten,
c. die Beköstigung 2c. zu überwachen,
d. den Religionsunterricht zu erteilen,
e. die Krankenpflege zu leiten.

4. Progymnasium.

Eine Eingabe der Gemeinde zu Concordia, Mo., welche die Errichtung eines Progymnasiums in unserm Westlichen Distrikt dringend empfahl, wurde ausführlich besprochen und

Beschlossen: Daß unser Distrikt es als eine dringende Notwendig= keit erkennt, recht bald eine solche Anstalt in seinen Grenzen zu haben.

Die Frage, wo, an welchem Ort, in welcher Stadt, dasselbe errichtet werden solle, hatte eine lebhafte, aber bis dahin resultatlose Debatte zur Folge.

5. Eine Vorlage der Cleveland Pastoralkonferenz betreffend die Aufnahme in den Synodalverband

wurde mit der Änderung angenommen, daß die Bekanntmachung im „,Lutheraner" nur einmal geschehe.

6. Über das Verlaffen der Synode vor Schluß derselben.

sich zu erklären, erhielt die Synode durch den Fall eines Pastors Gelegenheit, welcher um einer Beerdigung willen zwei Tage vor Schluß der Sizungen abgereist war. Die Synode konnte nur ihre Mißbilligung hierüber aus

sprechen. Die Gemeinden sollten wissen und darauf aufmerksam gemacht werden, von welch hohem Segen die Synodalverhandlungen sind, und sollten ihren Predigern um solcher Amtshandlungen willen, die ohne sie vollzogen oder aufgeschoben werden können, nicht diesen Segen rauben.

7. Warm empfohlen

wurde den Synodalgliedern:

1. Die Unterstützung der Sächsischen Freikirche, besonders der Gemeinde zu Planiß;

2. Die Unterstützung der Negermission;

3. Die Unterstützung des neuerschienenen englischen Blattes:,,The Lutheran Witness";

4. Die Unterstützung der Witwen- und Waisenkasse;

5. Die Unterstützung des Waisenhauses bei St. Louis, Mo.;
6. Die Unterstützung des Progymnasiums zu New Orleans, La.

8. Die Berichte der Komiteen

1. zur Prüfung der Entschuldigungsschreiben,

2. zur Durchsicht der Konferenzprotokolle,

3. zur Revision der verschiedenen Kassenberichte,

4. zur Begutachtung der Eingabe, die Temperänzfrage betreffend,
5. zur Prüfung der eingereichten Gemeindeordnungen

wurden angenommen und folgende ihrer Vorschläge zu Beschlüssen erhoben. Beschlossen: Die Gelder für innere Mission nicht wie bisher durch den Allgemeinen Kassierer, sondern durch den Distriktskassierer auszahlen. zu lassen, so daß der Distriktskassierer nur auf Instruktion der Missionskommission hin Zahlungen zu machen ermächtigt ist.

Beschlossen: Die Behandlung der Temperänzfrage zu unterlassen, dagegen den Ehrwürdigen Allgemeinen Präses, Herrn P. Schwan, zu ersuchen, diesbezügliche Auffäße für den ,,Lutheraner" einzusenden.

9. Visitationsdistrikte.

Der Südöstliche Visitationsdistrikt wurde in einen „Südlichen“ und ,,St. Louiser" Distrikt geteilt. Ersterer soll alle Counties südlich von Jefferson County, der St. Louiser Distrikt Jefferson und die davon nördlich liegenden Counties umfassen. Der Nordwest Missouri- und KansasDistrikt wurde ebenfalls in zwei, in einen Nordwest-Missouri und einen Kansas-Visitationsdistrikt geteilt.

10. Judenmission.

Der Kürze der Zeit wegen konnte man auf diesen Gegenstand nicht eingehen, obwohl es die Synode für ihre Pflicht erkennt, sobald als thunlich auch hierin ihren Eifer für den Bau des Reiches Christi zu bethätigen.

11. Verschiedenes.

Beschlossen: Den Allgemeinen Präses, Herrn P. H. C. Schwan, dringend zu bitten, seine Synodalpredigt durch den ,,Lutheraner" zu veröffentlichen.

Beschlossen: Daß der Distriktskaffierer auch die Gelder für die Witwen- und Waisenkasse in Empfang nehme.

Beschlossen: Herrn Ferdinand Rohlfing (care of Meyer Bros., St. Louis, Mo.) als Agent für ermäßigte Fahrpreise auf Eisenbahnen und Dampfschiffen zu autorisieren.

12. Dankvotum.

Auf Beschluß der Synode wurde den St. Louiser Gemeinden der herzlichste Dank für die erwiesene Gastfreundschaft abgestattet.

13. Zeit und Ort der nächsten Synodalversammlung.

Die Synode nahm die Einladung der Gemeinde des Herrn P. J. F. Köstering zu Altenburg, Perry Co., Mo., an und wird daselbst, s. G. w., am zweiten Mittwoch im Oktober 1883 sich versammeln.

Schluß der Synode.

Mit Lob und Preis gegen den treuen Gott für seine Güte und Freundlichkeit ging die Synode auseinander.

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