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gegeben hat, hat sie auch Julian dem Abtrünnigen gegeben." (L. de magistr. § 79.)

Balth. Bidembach schreibt zu der Geschichte von den Trabanten König Sauls, welche die unschuldigen Priester des HErrn auf seinen Befehl tödten sollten, diesen Befehl aber nicht ausführten: „Wiewohl sie die Priester des HErrn nicht umbringen, so nehmen sie dieselben dem Könige nicht mit Gewalt, sondern lassen es geschehen; denn es hätte sonst das Ansehen eines Aufruhrs und Rebellion wider den König gehabt." (Ausleg. des 1. und 2. Buches Samuelis, S. 301.) –

Nach den modernen Staatsverfassungen in den sogenannten constitutionellen Monarchien ist ein Theil der souveränen Gewalt einer Vertretung des Volkes, den Ständen 2c., vorbehalten. Wie weit allein die letteren dem Staatsoberhaupt Unterthänigkeit schulden, darüber spricht sich

Dannhauer in Folgendem aus: Es ist nicht recht, wenn ein Unterthan das Schwert ergreift, welcher dies im vollen Sinne des Wortes ist und nichts weiter; wenn jedoch der König (nur) Einen Theil der höchsten Gewalt, den andern das Volk, der Senat, hat, dann kann dem Könige, wenn er sich desjenigen Theils bemächtigen will, der nicht sein ist, mit Recht (auch) Gewalt entgegengesetzt werden, weil er insoweit die Herrschaft nicht hat; was (wie Hugo Grotius in seinem Büchlein von dem Rechte des Friedens und Krieges dafür hält) auch dann der Fall ist, selbst wenn die Gewalt des Krieges bei dem Könige wäre. Denn dies ist von dem Krieg nach Außen zu verstehen, da ja ein Jeder, welcher einen Theil der höchsten Gewalt hat, nothwendigerweise das Recht haben muß, diesen Theil auch zu vertheidigen und zu behaupten." (Lib. conscient. I, 871.)

Aehnlich war das Verhältniß, in welchem die deutschen Fürsten zu Luthers Zeit und der Kaiser zu einander standen. Luther wollte zwar die Frage, ob jene dem Kaiser, wenn dieser sein Recht überschreite, mit Gewalt widerstehen könnten, nicht entscheiden, sondern verwies die Entscheidung an die Juristen; in derselben beruhte jedoch schließlich auch Luther. Als zur Zeit des dreißigjährigen Krieges der Kaiser sich Rechte anmaßte und gegen die Lutheraner geltend machte, die ihm durch das von ihm beschworene Reichsgrundgeset nicht zukamen, da wurden die lutherischen Theologen veranlaßt, den Unterschied zwischen einer absoluten und beschränkten Monarchie, sowie zwischen reinen Unterthanen und denen, welche Antheil an den Souveränitätsrechten haben, z. B. die Stände des Reichs, auseinander zu sehen.

Wenn nun aber die Obrigkeit von uns verlangt, daß wir Sünde thun? Da lehrt unsere Kirche, daß wir den Gehorsam verweigern müssen. Gott hat uns kein solches Gebot gegeben, durch dessen Befolgung wir ein anderes feiner Gebote übertreten müßten. Denn dann würden wir Sünde thun, wir möchten nun das eine oder das andere halten oder übertreten.

In der zweiten Hälfte des 1. Theiles der These heißt es:

Die lutherische Kirche glaubt, lehrt und bekennt nach Gottes Wort, daß die weltliche Obrigkeit b. kein Recht habe, ihren Unterthanen zu gebieten, was Gott verboten, oder zu verbieten, was Gott geboten hat, und sie überhaupt zu zwingen, etwas wider ihr Gewissen zu thun.

Man merke, daß unsere Kirche nicht lehrt, die weltliche Obrigkeit habe kein Recht, irgend Etwas zu erlauben, das heißt, für straflos zu erklären, was Gott verboten hat. Sie hat dies Recht allerdings. Auch Moses hat als politischer Gesetzgeber manches erlaubt, was die Propheten verdammen. Die Obrigkeit hat nicht lauter Christen unter sich, die sich mit Gottes Wort regieren lassen; sie soll auch den Staat, der keine Anstalt zur Seligmachung der Seelen, sondern zum Schuß Leibes und Gutes ist, nicht eigentlich nach Gottes Wort regieren, sondern nach der Vernunft. Durch die Erlaubniß der Obrigkeit verliert aber ein Verbot Gottes nicht seine Verbindlichkeit. Wenn die Obrigkeit z. B. fündliche Vergnügungen, Ehescheidungen aus nichtigen Gründen, Halten von Trinkstuben licensirt, so kann ein Christ von dieser Erlaubniß keinen Gebrauch machen. Die Obrigkeit muß solche Dinge um der Herzenshärtigkeit" ihrer Unterthanen willen zulassen, Empörung, Mord und Todtschlag zu vermeiden. Als daher einst die Pharisäer, um ihre falsche Lehre von der Ehescheidung zu beschönigen, Christo die Frage vorlegten: „Warum hat denn Moses geboten, einen Scheidebrief zu geben und sich von ihr zu scheiden?" da antwortete Chris stus: Moses hat euch erlaubt zu scheiden von euren Weibern von eures Herzens Härtigkeit wegen; von Anbeginn aber ist's nicht also gewesen." Matth. 19, 7. 8.

Jedoch Sünde gebieten, dazu hat die Obrigkeit kein Recht. Thut sie's dennoch, so geht Gottes Gebot über das Gebot der Obrigkeit. Das sehen wir deutlich aus den angeführten Schriftstellen. Wenn Christus Matth. 22, 21. zu dem Wort: „Gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist“, die Mahnung hinzuseßt: „Und Gott, was Gottes ist“, so ist das Lehtere offenbar eine Einschränkung des Ersteren. Christus will sagen: Es gibt einen König über alle Könige; dessen Gebote stehen daher auch weit über den Geboten aller menschlichen Könige. . Sind diese mit jenen im Widerspruch, so sind sie daher null und nichtig; ja, es darf ihnen unter keiner Bedingung Folge geleistet werden; sonst nimmt man Gott die Ehre.

So hat es denn auch die Kirche Gottes aller Zeiten gehalten. Apost. 4, 18. 19. wird das Beispiel der Apostel erzählt, welche auch dann den Namen Christi auf seinen Befehl zu verkündigen nicht aufhörten, als ihnen der Hohe Rath dies verbot und sie darum strafte. Sie stellen darum Apost. 5, 29. die Regel auf: „Man muß Gott mehr gehorchen, denn den Menschen." 1 Sam. 22, 17. wird erzählt, daß die Trabanten Sauls den Befehl ihres Königs, die Priester des HErrn zu tödten, nicht ausführten; denn sie

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wußten, es war kein Verbrechen, daß jene Priester David unterstüßt hatten, der bereits auf Gottes Befehl zum König gesalbt war. Hierher gehört ferner das Beispiel Sadrachs, Mesachs und Abed Negos, welche trok des Gebotes Nebukadnezars, das goldene Bild anzubeten, sich weigerten (Dan. 3, 1-30.), sowie das Beispiel Daniels, der jeden Tag dreimal öffentlich zu dem wahren Gott betete, obgleich Darius ein streng Gebot hatte ausgehen lassen, daß man dreißig Tage an niemand außer ihm eine Bitte richten dürfe. (Dan. 6, 5-10.) Endlich gehört hierher die Geschichte von den Wehmüttern in Egypten (2 Mos. 1, 17-21.), die aus Furcht vor Gott den grausamen Befehl Pharaos nicht ausführten, sondern die hebräischen Knäblein leben ließen, wofür sie Gott mit zeitlichem Segen belohnte.

Ganz übereinstimmend mit der heiligen Schrift lehrt hiervon die lutherische Kirche.

In der Augsburgischen Confession heißt es: „So der Oberkeit Gebot ohne Sünde nicht geschehen mag, soll man Gott mehr gehorsam sein, denn den Menschen. Act. 5, 29." (Art. XVI. Müller S.

43.)

Was ist das Werk der lutherischen Kirchenreformation anders, als eine Befolgung des Wortes: „Man muß Gott mehr gehorchen, denn den Menschen"? Blinde Pharisäer sehen wohl in der Reformation eine Empörung gegen die Obrigkeit. Das war sie nicht. Nur im Gehorsam gegen das Gebot Gottes, des höchsten Herrn, unterwarf sich die gereinigte Kirche nicht dem Gebote der weltlichen Obrigkeit, die sie zu falschem Gottesdienst zwingen wollte.

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Luther sagt in der Schrift „Von weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei" vom Jahre 1523: „Das weltliche Regiment hat" (folche) Geseze, die sich nicht weiter erstrecken, denn über Leib und Gut und was äußerlich ist auf Erden. Denn über die Seele kann und will Gott niemand lassen regieren, denn sich selbst alleine. Darum wo weltliche Gewalt sich vermisset, der Seele Geseß zu geben, da greift fie Gott in's Regiment und verführt und verderbt nur die Seelen." (X, 452.)

Sehr gut gibt dafür auch Miesler einen Grund an, wenn er schreibt: „Eigentlich, direct, unmittelbar und an sich verbindet das Gewissen nichts außer dem göttlichen Gesetze. 1. Weil das Gewissen oder die Seele eigentlich nur Gott unterworfen ist. 2. Die Regel des Gewissens ist das in das Herz geschriebene Gefeß Gottes. Röm. 2, 15. Menschliche (bürgerliche) Geseze jedoch sind um des Gewissens willen Gott gegenüber zu beobachten. Röm. 13, 5.:,So seid nun aus Noth unterthan, nicht allein um der Strafe willen, sondern auch um des Gewissens willen'; weil Gottes Gesetz diese Ordnung und Gewalt eingeseßt hat und befiehlt, daß derselben Unterwerfung und Gehorsam geleistet werde." (Opus novum quaest. practico-theol. fol. 543.)

Der gottselige Jurist Reinking sagt: „Wenn ein gottloser Saul seinen Trabanten beföhle, des HErrn Priester zu tödten und unschuldig Blut zu vergießen (1 Sam. 22, 17.), solches soll und mnß kein redlicher Diener vollbringen, gestalt denn solches rühmlich durch den Heiligen Geist in der Schrift verzeichnet, daß sie auf Befehl ihres Königs wider Gottes Gebot und die Liebe des Nächsten ihre Hände nicht an die Priester des HErrn legen wollen, sie zu erschlagen." (Biblische Polizei, Buch II. Ariom 54.)

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Luther schrieb im Jahre 1524, als ein Drlamünder den Kurfürsten fragen wollte, ob er eine zweite Frau zur ersten nehmen dürfe, Folgendes: Wenn er sonst ungewiß ist, so wird er durch den Consens des Fürsten nicht sicher sein können, dessen Amt es nicht ist, in dieser Sache etwas zu entscheiden, und da es das Amt der Priester ist, Gottes Wort zu antworten, aus dessen Mund man das Gesez des HErrn suchen muß, wie Maleachi (2, 7.) sagt.“ (Briefe, gesammelt von de Wette II, 459.) Vergl. Matth. 19, 7-9.

Sowenig aber die Erlaubniß der Obrigkeit eine Handlung entschuldigt, welche Gott verboten hat, ebensowenig rechtfertigt es vor Gott, daß man von der Obrigkeit sich zwingen läßt, etwas Sündliches zu thun. So sollte z. B. ein christlicher Soldat lieber Leib und Leben drangeben, als auf Geheiß seines Königs in einen unrechtmäßigen Krieg ziehen.

Balth. Bidembach schreibt hierüber: Es thun auch unrecht die Kriegsleute, welche einem Herrn zu unbilligen Sachen dienen; brennen einige Meilen Wegs weit, rauben, morden unschuldige Leute 2c., und mögen. ihre vermeinten Entschuldigungen nichts gelten, daß sie sprechen wollten: Ei, ich weiß nicht, ob der Herr Recht oder Unrecht hat; ich will's ihn verantworten lassen. Nein, weißt du nicht, was St. Paulus sagt: „Ein jeder wird seine Last tragen, und so du nicht weißt, ob er Recht oder Unrecht habe, warum bleibst du nicht daheim? Wer zwingt dich? Du bist schuldig an allem Uebel, das da angerichtet wird. *) Und wann du schon gewählet wirst, und siehest, daß es unrecht will zugehen, so sollst du doch nicht dazu helfen. Oder darfst nicht sagen: Wann ich's nicht thue, so that's ein Anderer. Nein, laß es den Doeg thun, behalte du deine Hände rein. Es wäre ja gut, wenn es keiner thäte; soll es aber je Einer thun, so ist's viel besser deinethalben, es thue es ein Anderer, als du. Gott spricht: Du sollst nicht tödten', du sollst's nicht thun, ein Anderer thue, was er wolle, siehe du für dich. Niemand wird für dich in Himmel oder in die Hölle fahren. Ein Jeder wird seine Last tragen; wie erst gemeldet." (Ausl. des 1. u. 2. B. Sam. S. 302.)

Ueber allerlei hierher gehörige schwere Gewissensfälle geben folgende Zeugnisse schriftgemäßen Aufschluß.

*) Damals wurden die Soldaten gewöhnlich nicht ausgehoben, sondern geworben.

Luther: Wie? wenn denn ein Fürst" (welcher in den Krieg zieht) „Unrecht hätte, ist ihm sein Volk auch schuldig zu folgen? Antwort: Nein; denn wider Recht gebührt niemand zu thun; sondern ,man muß Gott (der das Recht haben will),mehr gehorchen, denn den Menschen'. Apost. 5, 29. Wie? wenn die Unterthanen nicht wüßten, ob er Recht hätte oder nicht? Antwort: Weil sie nicht wissen, noch erfahren können durch möglichen Fleiß, so mögen sie folgen ohne Gefahr der Seelen. Denn in solchem Fall muß man das Gesetz Mosis brauchen, 2 Mos. 21, 13., da er schreibt, wie ein Mörder, der mit Unwissen und ungerne jemand tödtet, soll durch Flucht in eine freie Stadt und durch's Gericht losgesprochen werden." (Von weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei. X, 475.)

Derselbe: Wie? wenn mein Herr unrecht hätte zu kriegen? Antwort: Wenn du weißt gewiß, daß er unrecht hat, so sollst du Gott mehr fürchten und gehorchen, denn Menschen', Apost. 5, 29., und sollst nicht kriegen noch dienen; denn du kannst da kein gut Gewissen vor Gott haben. Ja (sprichst du), mein Herr zwinget mich, nimmt mir mein Lehen, gibt mir mein Geld, Lohn und Sold nicht, dazu würde ich veracht und geschändet als ein Verzagter, ja, als ein Treulofer vor der Welt, der seinen Herrn in Nöthen verläßt u. s. w. Antwort: Das mußt du wagen und um Gottes willen lassen fahren, was da fähret; er kann dir's wohl hundertfältig wiedergeben, wie er im Evangelio verheißt Matth. 19, 29.: Wer um meinetwillen verlässet Haus, Hof, Weib, Gut, der soll's hundertfältig wiederkriegen' u. s. w. Muß man doch solche Gefahr in allen andern Werken auch gewarten, da die Obrigkeit zwinget, Unrecht zu thun. Aber weil Gott auch Vater und Mutter will verlassen haben um seinetwillen, so muß man freilich auch Herrn verlassen um seinetwillen u. s. w. Wenn du aber nicht weißt, oder kannst nicht erfahren, ob dein Herr ungerecht sei, sollst du den ungewissen Gehorsam um ungewissen Rechts willen nicht schwächen, sondern nach der Liebe Art dich des Besten zu deinem Herrn versehen. Denn,Liebe gläubt alles und denket nichts Arges', 1 Cor. 13, 7. So bist du sicher und fährest aber wohl vor Gott." (Bedenken, ob Kriegs leute auch in einem seligen Stand sein können. 1527. X, 614 f.)

Derselbe: „Das ist aber mein treuer Rath, daß, wo der Kaiser würde aufbieten und wider unser Theil, um des Pabsts Sachen, oder unserer Lehre willen, kriegen wollte, als die Papisten jezt greulich rühmen und trogen (ich mich aber zum Kaiser noch gar nicht versehe), daß in solchem Fall kein Mensch sich darzu brauchen lasse, noch dem Kaiser gehorsam sei, sondern sei gewiß, daß ihm von Gott hart verboten ist, in solchem Fall dem Kaiser zu gehorchen, und wer ihm gehorcht, daß er wisse, wie er dem lieben Gott ungehorsam und sein Leib und Seele ewiglich verkriegen wird. Denn der Kaiser handelt alsdenn nicht allein wider Gott und göttlich Recht, sondern auch wider seine eigene kaiserliche Rechte, Eide,

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