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Theologie.

[1] Ueber den altjüdischen Kalender, zunächst in seiner Beziehung zur neutestamentlichen Geschichte. Eine kronologisch-kritische Untersuchung. (Zugleich ein Beitrag zur Evangelien-Harmonistik.) Nebst einem Anhang von Tafeln zur bequemen Berechnung altjüdischer Daten für den Zeitraum der Jahre 168 vor bis 72 nach Kr. Von Johannes von Gumpach. Brüssel, Kiessling u. Comp. 1848. XIII u. 384 S. (n. 4 Thlr.)

gr. 8.

Die Wichtigkeit der hebräischen Zeitrechnung als,,einer der Hauptgrundlagen biblischer Geschichtsforschung", verbunden mit der Wahrnehmung, dass die bisherigen biblisch - chronologischen Untersuchungen selbst die über die Zeit der,,wichtigsten Momente der kristlichen Geschichte" obwaltenden Zweifel zu heben nicht im Stande waren, hat den Verf. dieses dem Vernehmen nach nur in 50 Exemplaren abgedruckten Werkes zu der Ueberzeugung geführt, dass die Wissenschaft zunächst ,,die Grundlage ihrer seitherigen Forschungen" über diese Gegenstände,,zu prüfen" habe, und hierzu will nun derselbe in der vorlieg. Schrift durch Behandlung des altjüdischen Kalenders, soweit die Kenntniss desselben für die evangelische Geschichte von Bedeutung ist, einen Beitrag liefern. Der Verf. erkennt es dabei als seine Aufgabe (S. 9),, mit Hinblick auf die ältere Zeitrechnung der Hebräer einen möglichst genauen Abriss derselben zur Periode des Lebens und Wirkens Jesu und seiner Jünger zu entwerfen, über diejenigen Punkte, deren Kenntniss von keinem wesentlichen Nutzen sein würde, leicht hinweg zu eilen, und dagegen der Lösung solcher Fragen, an die sich ein wichtiges Interesse knüpft, eine desto grössere Aufmerksamkeit zu schenken", hat indess hin und wieder auch Gegenstände, die nicht unmittelbar hierher gehören, gelegentlich mit abgehandelt, am ausführlichsten den neutestamentlichen Usus von zαдaxεvý,,, weil die Auffassung“ παρασκευή, dieses Wortes,,die eigentliche Grundlage der über die kronologische Harmonistik der Evangelien gehegten Zweifel zu bilden scheint", sowie, im Zusammenhang damit, die Frage nach dem Verhältniss der synoptischen und der johanneischen Relation über den Todestag Jesu. In der Ausführung ist übrigens, wie er auch Vorr. S. IX selbst bemerkt, besondere Rücksicht genommen auf die chronologischen Arbeiten von Wurm (in Bengel's Archiv Bd. II.), Ideler (Handb. d. Chronol.), Anger (de temp. in Act. Apost. ratione) und Wieseler (chronol. Synopse d. vier Evangelien) -Seyffarth's Chronologia sacra scheint dem Vf. unbekannt geblieben zu sein —; in den

1849. I.

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Resultaten weicht er jedoch sowohl von diesen Gelehrten (vorzugsweise von Wieseler, dessen ,,Hypothesen" er häufig bekämpft), wie überhaupt von den seitherigen Ansichten nicht selten und zum Theil bedeutend ab. Können wir nun auch von den dem Vf. eigenthümlichen Ansichten nur wenige zu den unsrigen machen, indem sie oft auf falschen oder doch contorten Erklärungen, auf unsichern Combinationen oder auf gewaltsamer Kritik beruhen: so müssen wir doch anerkennen, dass das Werk durch tüchtiges Quellenstudium, durch grossen Scharfsinn, durch eine Anzahl treffender Beobachtungen sich auszeichnet, und in einzelnen Punkten die Wissenschaft bald direct, durch Nachweisung des bisher noch nicht gefundenen Richtigen, bald indirect, durch Hinweisung auf früher unbeachtete Schwierigkeiten, gefördert hat. Nach einleitenden Bemerkungen (über Zeit, Zeitkunde, Zeitrechnung, Kalender, Aufgabe des Werkes, Quellen, Anordnung und Behandlung des Stoffes) wird die Untersuchung selbst in vier Abschnitten durchgeführt. 1. Abschnitt:,, Die Form des altjüdischen Jahres." I. Der Tag und seine (natürliche und künstliche) Eintheilung. Besonders ausführlich wird hier das behandelt, was der Verf. richtig von der Zeit zwischen Untergang der Sonne und Einbruch der Nacht deutet, während allerdings zur Zeit Christi die pharisäische Auffassung, wornach unter den,, beiden Abenden" die Zeit vom Ende des Mittags (64 Uhr nach jüd. Zählungsweise) bis zum Sonnenuntergang (erster Abend) und von da bis zum Dunkelwerden (zweiter Abend), und unter dem Ausdruck,, zwischen den beiden Abenden die ungefähre Mitte dieses Zeitraums, etwa die 9te jüd. Tagesstunde, verstanden wurde, in den Cultus übergegangen sei. Bei Besprechung des Mittags, der auf talmudischer Grundlage (Gem. bab. Pesach. 5, 3.) als die Zeit von der halbsechsten bis zur halbsiebenten Stunde, wo,,die Sonne über dem Kopfe jedes Menschen stille steht" (D), festgesetzt wird, giebt der Verf. eine eigenthümliche Erklärung des Sonnenstillstandes (Jos. 10, 12-14.): in der ungewohnten Mittagsstunde habe Josua den Feind überrascht, und im Vertrauen auf den im Gebet angerufenen Gott den Seinigen die Niederlage des Feindes noch bevor die Sonne sich neige, verheissen; wirklich habe die Schlacht sich noch vor Ablauf der Mittagszeit zu Gunsten der Israeliten entschieden,,, in so kurzer Zeit, däucht es dem Erzähler, als hätte der Mittag, statt einer Stunde, einen ganzen Tag gedauert" [!]. - II. Die Woche, entstanden aus den abwechselnd 7-8tägigen Zeiträumen, die sich nach den Mondvierteln richteten, hat Moses nach unserem Verf. nicht von den Aegyptern, da seine Bezeichnung der Wochentage durch ,,erster", ,,zweiter" u. s. f. dem Charakter des höheren Alters vor der Aegyptischen, von den Planeten entlehnten Benennung voraus habe; vielmehr möge er die,, feste siebentägige Woche zuerst wenigstens unter allen Völkern des Alterthums, die uns einigermassen bekannt sind, in den bürgerlichen Gebrauch eingeführt haben." Unter den Wochentagen erhalten der Freitag und der Sabbat besondere Excurse: über παρασκευή und über σαββάτον δευτερόπρωτον. Das erstere Wor

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soll dem Vf. zufolge im N. T. nie vom Rüsttage, sondern nur von der Rüstzeit und zwar von der Rüstzeit auf den Sabbat stehen, welche am Freitag von der halbsiebenten Stunde bis zum Sonnenuntergang gewährt habe, wenngleich dasselbe später bei Kirchenvälern wie das entsprechende rabbinische Nay, allerdings vom ganzen Rüsttage gesagt werde (Luc. 23, 54. zieht der Verf. dem recipirten Texte: ἡμέρα ἦν παρασκευή die Lesart ἡμ. ήν παρασκευῆς, and Marc. 15, 44. der Lesart παρασκ. ὅ ἐστι προσάββατον die von Lachmann und Tischendorf aufgenommene: παρ. ὅ ἐ. πρὸς σάββατον Rüstzeit und zwar Rüstzeit auf den Sabbat" vor). Bestätigung findet er Joh. 19, 14., wo es nach der Erzählung vom Besteigen des Richterstuhls durch Pilatus heisst: ἦν δὲ παρασκευὴ τοῦ πάσχα, ώρα δὲ ὡσεὶ ἔκτη. Hier glaubt er nämlich, sowohl um die Worte nicht als müssig erscheinen zu lassen, als auch zur Vermeidung des sonst mit Marc. 15, 25. (ἦν δὲ ὥρα τρίτη καὶ ἐσταύρωσον αὐτόν) eintretenden bisher noch nicht genügend gelösten, Widerspruchs für pa Ezzy den Dativ og exτy setzen, den ganzen Satz parenthetisch nehmen und so erklären zu müssen: ,, ungefähr um die sechste Stunde nämlich trat die Rüstzeit des Ostertages ein"; mit welchem Zusatze der Evangelist andeuten wolle,,, dass zu der Periode, von der er spricht, die Zeit so weit vorgerückt war, dass Pilatus den Herrn entweder freisprechen, oder, damit seine Kreuzigung noch vor der Rüstzeit vollbracht werden könne, verurtheilen müsse" [!]; und wenn in dem römischen Decret bei Joseph. Ant. 16, 6, 2. die Juden von der Pflicht entbunden würden, am Sabbat und der vorhergehenden παρασκευὴ ἀπὸ ὥρας ἐννάτης vor Gericht zu erscheinen, so beweise gerade dieses sonst überflüssige Additament,,, dass die Rüstzeit eine frühere Epoche hatte, dass die Römer aber drei Stunden für ihren Zweck genügend hielten, und die Gebräuche der Juden zwar in ihren wesentlichen Theilen achteten, jedoch auch keine unnöthige Beinträchtigung der öffentlichen Geschäfte durch sie gestatteten. Allein was hatte denn die Zeit von der 9ten Stunde an vor dem angeblichen früheren Theile der Rüstzeit voraus, dass gerade auf sie das justitium beschränkt wurde? Vielmehr ist hier nagaoxsvý offenbar der Rüsttag wie denn auch für das N. T. das Gegentheil vom Verf. nicht bewiesen worden, und die 9te Stunde war der Anfang der Rüstzeit. Angeknüpft ist eine Untersuchung über den Todestag Jesu. Der Verf. schliesst sich Denen an, welche die Differenz zwischen Johannes und den Synoptikern leugnend auch bei dem ersteren als Christi Todestag nicht den 14. Nisan (den Passahtag), sondern den 15., bezeichnet glauben; in der Erklärung der gewöhnlich für das Gegentheil geltend gemachten Stellen stimmt er, was 19, 31. 13, 29. 18, 28. betrifft, in der Hauptsache auch in Bezug auf 19, 14. (nur dass ihm hier natürlich naqαoxevn nicht Rüst tag, sondern Rüstzeit ist), mit Wieseler u. And. überein; 13, 1. dagegen (wo die Erzählung des letzten Mahles Jesu mit den Worten beginnt: πρὸ δὲ τῆς ἑορτῆς τοῦ πάσχα) sucht er mit seiner Ansicht in Einklang zu bringen durch die Uebersetzung: „Jesus, dem es, jedoch schon [!] vor

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dem Feste, bewusst war, dass die Stunde herannahe" u. s. w., und der Schwierigkeit, dass, wenn damals wie der Vf. annehmen muss - das Passamahl auf Donnerstag Abend gefallen, Jesus aber, wie es die gewöhnliche Uebersetzung von πρὸ ἓξ ἡμερῶν τοῦ πάσχα 12, 1. mit sich bringt, am sechsten Tage vor Passah nach Bethanien aufgebrochen wäre, diese Reise gegen das Gesetz 2 Mos. 16, 29. am Sabbat unternommen hätte (eine Schwierigkeit, die Wieseler, sich verrechnend, der gegnerischen Ansicht aufbürdet), sucht er durch den (misslungenen) Nachweis zu begegnen, dass jene Formel vielmehr bedeute:,, vor sechs Tagen vor dem Passah" d. h. am siebenten [!]. Eben so wenig können wir uns mit seiner Lösung der Bedenken befreunden, die sich daraus ergeben, dass am ersten Osterfeiertage Simon von Cyrene vom Felde gekommen und das Synedrium Gericht gehalten haben soll. Das oάßßarov dεvrεgóпowτov Luc. σάββατον δευτερόπρωτον 6, 1. hält er, weil die Pharisäer das Aehrenraufen an demselben nur für etwas, was man nicht thun dürfe", erklären, und sich durch Jesu Gegenfrage so leicht abweisen lassen, nicht für einen eigentlichen Sabbat, sondern für einen Feiertag mit fast sabbatlichem Charakter, für einen im Talmud sogenannten, speciell hier, weil von der Aerntezeit die Rede sei, für den ersten oder letzten Ostertag; er gibt daher, das zootos in dem Sinne des ,, höchsten, vorzüglichsten fassend, dem Ausdruck die Bedeutung: „, Sabbat zweiten Ranges." III. Der Monat; fast nur das Bekannte; erwähnt möge werden, dass der Vf. sich entschieden für den lunarischen Charakter auch der vorexilischen Monate ausspricht. IV. Das Jahr. Auch hier ausser einer wenig begründeten Polemik gegen die von Anger und Wieseler auf talmudischer Basis aufgestellten Schaltregeln und dem (gelungenen) Beweis, dass als Schaltmonat nicht der 1ste, sondern der 2te Adar, galt (gegen Ideler und Wieseler), kaum etwas Neues. Aus dem, ebenfalls meist das Gewöhnliche enthaltenden zweiten Abschnitt:,, die altjüdische Festordnung" dürfte hervozuheben sein, dass unter den nachexilischen Fasttagen auf Grund von Joseph. Ant. 14, 16, 4. vgl. 14, 4, 3. (wornach sowohl Pompejus, als auch Sosius nebst Herodes Jerusalem im 3. Monat,,am Fasttage" erobert haben) auch (mit Wieseler u. A.) ein sonst nirgends erwähntes Fasten im Sivan angenommen wird (während Andere an das grosse Fasten des 10. Thischri denken und den 3. Monat anders erklären); doch sei dieser Fasttag nicht, wie Wieseler glaubt, zum Andenken an das Aufhören des täglichen Opfers unter Antiochus Epiphanes (168 v. Chr.) gefeiert worden, denn dass dieses Ereigniss in den Sivan gefallen, lässt sich nicht beweisen, sondern zum Andenken an die Eroberung Jerusalems durch Pompejus [aber dann hätte Josephus sich 14, 4, 3. sehr ungeschickt ausgedrückt, wenn er sagt, diese Eroberung selbst habe,, im 3, Monat am Fasttage Statt gefunden]. Dritter Abschnitt. „Die altjüdischen Jahrrechnungen." Sehr wichtig und reichhaltig ist hier die Verhandlung über das Sabbatjahr. Während man nämlich mit Rücksicht darauf, dass das 1. Buch der Macc. die seleucische Aëra

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nicht nach gewöhnlicher Weise am Herbst, sondern schon vom Nisan 312 v. Chr. an rechnen, das nach 1 Macc. 6, 49.53. im Sommer des J. 150 Seleuc. und das laut 1 Macc. 16, 14. vgl. Joseph. Aut. 13, 8, 1. in dem auf dem Schebat des J. 177 Seleuc. gefolgten Sommer eingetretene Sabbatjahr in die Jahre 163 und 135 v. Chr. (d. h. vom Thischri 164 bis dahin 163, vom Thischri 136-135) zu verlegen pflegt, während man ferner, weil nach Joseph. Ant. 14, 16, 2. vgl. 15, 1, 2. Jerusalem durch Sosius und Herodes in einem Sabbatjahr erobert und nach Seder olam rabba der Tempel durch Titus im Jahre nach dem Sabbatjahr (NY) zerstört sein soll, die Jahre 37 (38-37) v. Chr. und 69 (6869) v. Chr. als Sabbatjahre ansieht so gelangt unser Vf. nach ausführlicher Untersuchung der Grundlagen für diese Bestimmungen zu dem Resultat, dass die Sabbatjahre je ein Jahr später fielen. Er sucht nämlich zu beweisen, dass das 1. Buch der Macc. (und eben so das 2.) die aera Seleuc. vom Herbst 312 v. Chr. an rechne; dass die Eroberung Jerusalems durch Sosius (zugleich die Epoche der Lachischen Regierung des Herodes) in's Jahr 36 und die 3 J. frühere Ernennung des Herodes zum König nicht in's J. 40, sondern in's J. 39 v. Chr. gehöre, und dass daher Josephus, wenn er jene Ernennung in das Consulat des Cn. Domitius Calvinus II. und C. Asinius Pollio, d. h. 40 v. Chr. und in die im Sommer desselben J. zu Ende gegangene 184. Olympiade setze, so wie wenn er dem im Frühjahr 4 v. Chr. gestorbenen Herodes 37 Jahre seit seiner Ernennung, 34 seit dem Tod des Angonus, d. h. von Herodes wirklicher Regierung an, zutheile, sich geirrt habe; er behauptet endlich, dass obige rabbinische Formel nicht das Jahr nach dem Sabbatjahre, sondern den Ausgang des Sabbatjahres selbst bezeichne. Auch sind wir was näher zu be

gründen nicht dieses Ortes ist zwar im Allgemeinen durch des Vfs. Argumente nicht überzeugt worden, um so weniger, als er sich auch hier zu einer Anzahl sehr kühner Annahmen, und (z. B. in Betreff des 3) zu entschieden falschen Erklärungen genöthigt sieht, aber er hat, namentlich in der Abhandlung über Herodes, auf gewichtige Schwierigkeiten aufmerksam gemacht, und manches Richtige zuerst aufgezeigt (z. B. dass Josephus mit den 27 Jahren, die er zwischen die Eroberungen Jerusalems durch Pompejus und durch Sosius setzt - allerdings irriger Weise -27 volle Jahre gemeint, und auch sonst in der hier einschlagenden Geschichte mehrere bisher unbeachtete chronologische Versehen begangen habe). — Vierter Abschnitt. ,, Geschichtliche Erläuterungen des altjüdischen Kalenders." Nach Aufstellung der bei der Reduction cines altjüdischen Datum auf den julianischen Kalender zu beobachtenden Regeln: Prüfung dieser Regeln an den von Früheren, besonders von Wieseler, für denselben Zweck, namentlich für Prüfung der Regel vom Beginn des Monats mit dem Sichtbarwerden der Mondsichel, vorgebrachten Beispielen; er verwirft sie sämmtlich, mit Ausnahme des aus einer Inschrift von Berenice, in deren chronologischer Erklärung er wesentlich mit Wieseler übereinstimmt, sowie des vom

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