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von DivinationsKraft gefunden zu haben, welche im Stande ey, das Wesentliche, am Höchsten, wie am Niedrigsten, nach der ersten oberflächlichen Betrachtung sofort zu erkennen, und welche die erforderliche Sicherheit und Zuversicht gäbe, um über alles, was vor diesem neuen Forum der s. g. Aufklärung und des vergötterten Ichs nicht bestände, den Stab zu brechen, und es als Aberglauben, Mysticismus, Geistesknechtschaft u. s. w. der öffentlichen Verachtung Preis zu geben. Als Barbarey des Mittelalters ward jeder Glaube, jedes RechtsInstitut, jede ehrwürdige Sitte verschrien, deren Sinn und Bedeutung auf jene Weise nicht alsbald ermittelt werden konnte. Eine Anerkennung und Ehrfurcht vor den Mores majorum, wie wir sie selbst in den aufgeklärtesten Zeiten des Alterthums finden *), bescheidene Zweifel an der eignen Einsicht, welche die gröfsten Männer des Alterthums zierten **), konnten neben dieser hochmüthigen modernen Aufklärerei nicht bestehen. Hat diese ein¬ seitige und unheilbringende Weise freilich noch immer

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*) Welche z. B. den ältern Plinius (Historia naturalis, L. 18, c. 29) zu der Aeusserung veranlafste: „Rudis fuit priscorum vita atque sine literis... non minus tamen ingeniosam fuisse in illis observationem apparebit, quam nunc esse rationem."

**) Woraus z. B. auch das Bekenntniss Julians (1. 20. D. 1, 3, de legibus) fliefst;,,Non omnium, quae a majoribus constituta sunt, ratio reddi potest." Aber dieses Bekenntnifs hielt die grofsen Römischen Juristen nicht ab, dennoch das Hergebrachte aufrecht zu erhalten, S. 1. 21. D. e. t. Wie ganz anders die neuere Zeit, die nur gar zu leicht mit ihrer Verachtung und Aufhebung fertig ist!

unter ans manche Vertheidiger und Anhänger; so hat sich doch mitten unter ihrer Herrschaft allmählich Gottlob! eine andere Weise wieder festgesetzt, welche von Tage zu Tage, unter Einflufs der innern und äussern Führungen unsers Volkes, an Kraft und Bedeutung gewinnt, und welche sich bereits in so mancherlei erfreulichen Gestalten zeigt, in einzelnen öffentlichen Anordnungen, in Geisteswerken, Kunstdenkmälern, in der zunehmenden Liebe für die ganze Vergangenheit unsers Volkes und für die aus ihr stammenden Einrichtungen und Sitten, insbesondere aber auch in der wiedererwachenden dankbaren Anerkennung des reinen evangelischen Glaubens, wie ihn einst unsere Vorfahren mit Gut und Blut sich theuer erkämpften. Was der bessere Geist unserer Nation unter uns angefangen hat, wird er auch mit Gottes Hülfe zu Ende führen!

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Jedem Einzelnen aber, welcher dieser wahren Aufklärung zugethan ist, und durch äussern und innern Beruf sich getrieben fühlt, an den gemeinsamen Bestrebungen der in der Erkenntnifs der Wahrheit sich erneueuden und verjüngenden Nation öffentlich Theil zu nehmen, liegt es ob, sich des Standpunktes zu vergewissern, von dem aus er einen bestimmten Gegenstand erforschen und darstellen will.

Wir haben schon oben angedeutet, dafs Natur, Völkerleben und Gottheit die drei grofsen und geheimnifsvollen Reiche sind, wohin sich der Blick des wissenschaftlich forschenden Menschen richten könne. Einzelnes in einem dieser drei Reiche wird er nie vollständig verstehen lernen, so lange ihm der Geist des Ganzen noch unaufgeschlossen bleibt. In diesem ihm verständlich

an,

gewordenen Ganzen hat er daher auch seinen Standpunkt zu nehmen, sobald er einen Theil desselben begreifen lernen will. Gehört ein Gegenstand aber einem zwiefachen Reiche und will er denselben in allen seinen Beziehungen erkennen; so mufs er auch das innerste Wesen beider Reiche verstanden haben und mit Geist und Gemüth sich in beide gleichmässig und unabhängig versetzen können; was freilich eine grofse und schwere Aufgabe ist, zu deren Lösung der Mensch wohl des göttlichen Beistandes bedarf. Und doch ist dieses die eigentliche Aufgabe, wenn auch nicht jeder Wissenschaft als solcher, so doch der Weisheit. Denn wenn deren Stimme uns sagt, dafs alles, was in der Natur und im Völkerleben sich unsern Blicken darstellt, auch eine eigenthümliche Bedeutung im Reiche der Gottheit habe, so entsteht für den wahren Weisen die Aufgabe, zuerst jenes Einzelne in seinen nächsten und eigenthümlichen Beziehungen vom rein natürlichen oder nationalen Standpunkte aus aufzufassen, alsdann es aber auch im Lichte des Reiches Gottes und in seinen Beziehungen auf dieses zu erkennen. Insofern wir nun aber die wissen→ schaftliche Erforschung des gesammten Reiches Gottes auf Erden als die Aufgabe der wahren Theologie betrachten; so müssen die Forscher der Natur und des Völkerlebens, wollen sie anders nicht blofs die Aufgabe der Wissenschaft, sondern auch der Weisheit würdig lösen, zugleich befähigt seyn, den ächt theologischen Standpunkt des Geistlichen und Gottesgelehrten einzunehmen und auch von diesem aus in aller Unbefangenheit und Freiheit des Geistes ihren Gegenstand zu betrachten. Niemand darf diefs aber eine unweise Ver

messenheit schelten; da wir Christen allzumal ein priesterlich Volk sind, und sobald wir durch den lebendigen Glauben an Christum die Fähigkeit erworben habe.1, das Reich Gottes auf Erden zu sehen, und daran innerlich Theil zu nehmen, wir zugleich auch das Grund Princip der wahren Christlichen Theologie erkannt haben und, von diesem geleitet, mit Leichtigkeit zu einer geistigen und geistlichen Erkenntnifs unsers Gegenstandes gelangeu können.

Im ganzen Gebiete des Rechtslebens und der Geschichte giebt es nun aber keinen Gegenstand, welcher so dringend eine zwiefache Auffassung und Beurtheilung erfordert, als die Christliche Kirche, ihrem Wesen und ihrer Freiheit nach. Wenn gleich der Geistliche dieselbe zunächst für sich und für das Reich Gottes auf Erden in Anspruch nimmt, so behauptet doch auch der Rechtsgelehrte, dass sie von dem Augenblicke an, wo sie mit Predigt und Sacramenten, Lehrern und Gemeinden sichtbar im Völkerleben auftrat, insoweit auch diesem und dem Gebiete des Rechts und des Rechtsgelehrten anheimfiel, und eine selbstständige rechtliche Auffassung und Beurtheilung möglich machte. Aber der wahre Rechtsgelehrte bescheidet sich gern, dafs sein Standpunkt nicht der allein mögliche 'sey, dass die Kirche auch einen ihr eigenthümlichen habe, und dafs es ihm, als Mitglied derselben, auch obliege und zustehe, diesen ebenfalls aufzufassen und so zu einer würdigen TotalAnsicht des Wesens und der Freiheit der Kirche zu gelangen. Er sieht daraus zugleich für sich als Rechtsgelehrten den wesentlichen Vortheil hervorgehen, dafs er sich mehr gegen harte und ungerechte Ansichten seiner Scits sichert,

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und aus der labyrinthischen Verwirrung, welche durch eine verjährte Vermischung des Weltlichen und Geistlichen entstanden ist, einen ausreichenden Leitfaden findet. Letzterer Vortheil einer scharfen Trennung beider Ansichtsweisen ist besonders sehr zu berücksichtigen, und zeigt sich vorzüglich für die richtige Würdigung der vielen heutiges Tages vorliegenden kirchlichen und kirchenrechtlichen Fragen wichtig. Die Theologen vergessen zu häufig den Ausspruch ihres Herrn und Meisters: Mein Reich ist nicht von dieser Welt! und wollen statt mit dem Schwert des Geistes, mit dem des weltlichen Armes die Sache Christi vertheidigen. Die Staatsmänner und Rechtsgelehrten aber weisen oft die klarsten Anforderungen des Rechtes zurück, weil sie Bedenken tragen, ein Rechtsgebiet mit äussern Rechten und weltlichem Schutze da anzuerkennen, wo auch nur der Name Christi und seiner Kirche genannt wird, Ist freilich das Reich Christi nicht von dieser Welt; so hat doch die Welt auch eine kirchliche und Christliche Seite, und diese kann sie nicht ohne ihren gröfsten Nachtheil und ohne den Vorwurf der Ungerechtigkeit und Gewissenlosigkeit unbeachtet lassen! Der Verfasser schliefst diese allgemeinen einleitenden Worte mit dem Wunsche, dafs die nachfolgenden Darstellungen mit dazu beitragen mögen, einem Jeden dasjenige erkennen zu lassen, was Ihm seines Ortes und Standes zu wissen nöthig sey; so wie, dafs ihnen die ruhige und unbefangene Aufnahme und Prüfung zu Theil werde, welche jetzt so selten geworden ist, und ohne welche doch das ewige Reich der Wahrheit nie erkannt oder gefördert werden kann!

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