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und Invalidenheime für die alten Soldaten, für ihre Witwen und auch Waisenhäuser für ihre elternlosen Kinder geschaffen. Die alten Soldaten werden auch als Zivilanwärter immer vorgezogen und an die bestbezahlten Stellen gesetzt.

Inwieweit sind diese Einrichtungen den Arbeitern vorteilhaft? Ueber diesen Punkt ist es schwer, zuverlässige Auskunft zu bekommen. 1)

Außer den Pensionen, welche sie für persönliche Bedürfnisse und Genüsse verwenden können, sind alle erwerbsunfähigen freiwilligen Soldaten berechtigt, bis zu ihrem Tode in nationalen oder in staatlichen Heimen zu wohnen. Diese Heime sind großartig eingerichtet, die umgebenden Parkanlagen sind oftmals reizend, die Bewohner werden gut versorgt, ihre Kleidung ist die blaue Uniform des Heeres, und sie erhalten die sorgfältigste ärztliche Behandlung. Dramatische Vorstellungen, Vorlesungen, Konzerte und andere Unterhaltungen sind die weltlichen Zeitvertreibe, und Geistliche halten regelmäßig Gottesdienst; alles gratis. Während des Geschäftsjahres, das mit dem 30. Juni 1905 endete, fanden Unterkunft in den zehn nationalen Heimen 34 053 Soldaten und in den 30 staatlichen Anstalten 19 677, insgesamt 53 730. Die Ausgaben der nationalen Soldatenheime beliefen sich 1905 auf $3 343 696.67; im Durchschnitt kostete jeder Inwohner $157.75. Das durchschnittliche Alter der Soldaten, welche in dem mexikanischen Kriege und im Bürgerkriege gedient hatten, war 66.26 Jahre, und dasjenige der Soldaten des spanischen Krieges 37.56 Jahre. Diese 34 053 Hausgenossen haben im Jahre 1905 Alters- und Invalidenrenten im Betrage von $3454 752.58, jeder im Durchschnitt $122.82 erhalten; von diesen Summen wurden $ 786 369.45 den Angehörigen und $ 2624 419.53 den Pensionierten selbst ausgezahlt. Die Summe, welche von der Zentralbehörde an die staatlichen Anstalten bezahlt wurde, belief sich auf $ 1138 879.87. Die staatlichen Anstalten werden jährlich zweimal besichtigt und müssen über ihre Zustände und ihre Verwaltung an die Zentralbehörde Bericht erstatten. Der Prozentsatz an Sterbefällen unter den Hausgenossen stieg von 0.655% der Gesamtzahl im Jahre 1867 bis auf 6.351 % im Jahre 1905. Von den 34 053 Bewohnern des nationalen Heimes waren 12 374 verheiratet und 21 679 ledig. Das nationale Heim besitzt an Grund und Boden 5 308.50 acres, mit einem mutmaßlichen Wert von $ 345231.51; die Gebäude haben einen Wert von $ 9401 651.68, im ganzen $ 9746 883.19 (Laws and Regulations, National Home for Disabled Volunteer Soldiers, 1906; Report of the Board of Managers of the National Home for Disabled Volunteer Soldiers, 1906).

Die meisten der heutigen Pensionäre waren zur Zeit des Bürgerkrieges noch jung und kehrten nach dem Kriege sogleich zu ihrem regelrechten Gewerbe zurück, es sei denn, daß sie durch Krankheit oder Verstümmelung arbeitsunfähig geworden waren. Die jungen Männer waren meistenteils Arbeiter aus den Städten oder vom Lande, und deshalb ist es höchst wahrscheinlich, daß die militärischen Altersrenten eigentlich Arbeiter altersrenten gewesen sind. Viele dieser alten Soldaten, welche in den Heimen sich pflegen und ihre Renten regelmäßig beziehen, wären in Europa wohl in Armenhäuser gesteckt worden. Bei uns sind sie die geehrten Gäste der Nation oder der einzelnen Staaten. Aller Wahrscheinlichkeit nach haben die aufgeführten Mißbräuche und die Verschwendungen des militärischen Pensionssystemes ein weitverbreitetes Vorurteil gegen obligatorische Arbeiterversicherung im allgemeinen erweckt. Oftmals hört man den Einwand, daß die Altersversicherung das Unabhängigkeitsgefühl und das Vorwärtsstreben des Arbeiters beeinträchtigen würde, indem er die Hoffnung hegen würde, Einkommen ohne Arbeit zu genießen. Ohne Zweifel sind gewisse alte Soldaten in Faulheit und sogar Unsittlichkeit geraten, weil sie nicht länger zu arbeiten gezwungen waren, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Zahlreiche Kinder reicher Familien, Erben vorwärtsstrebender Eltern sind in gleicher Weise faul and unsittlich geworden, weil ihnen der Stachel der Notwendigkeit fehlte; nichtsdestoweniger streben die Eltern danach, für ihre Kinder Reichtümer anzusammeln. Der Regel nach sind

1) Viele der alten Soldaten ausländischer Herkunft wohnen in ihrem Vaterland und erhalten doch ihre Altersrenten. Im Jahre 1905/06 hat der Kommissar an 5268 Pensionierte im Ausland $ 749 601,50 bezahlt.

die alten erwerbsfähigen Soldaten als echte Söhne eines fleißigen und rastlosen Volkes nicht in unwürdigen Müßiggang versunken. Die große Mehrzahl haben sich wie die anderen Bürger dem Handel und Gewerbe, den gelehrten Berufen usw. gewidmet. Niemals wird unsere Nation ihren Verteidigern gegenüber von diesem Verhalten zurücktreten. Die Mißbräuche, welche mit militärischen Pensionen getrieben werden, können nicht als Gründe gegen eine Arbeiterunfallversicherung ins Feld geführt werden, weil diese lediglich im Interesse der Gerechtigkeit als Schadenersatz geleistet wird. Der Einwand in Beziehung auf Krankenversicherung fällt weg, indem das Krankengeld teilweise als Schadenersatz für die durch den Betrieb selbst verursachten Krankheiten und teilweise auf Grund der Beiträge der Arbeiter geleistet wird. Auch haben schon viele der klügsten Unternehmer gerade, um den Charakter und die Treue der Arbeiter zu heben, den alt gewordenen Arbeitern Alterspensionen versprochen. Der Einfluß und die Wirkung eines Pensionssystemes hängen von seinen Grundsätzen und der Art und Weise seiner Verwaltung ab.

2. Andere Pensionen der nationalen Regierung.

a) Kraft des vom Kongreß erlassenen Gesetzes vom 5. August 1892 sind allen von dem Hauptarzt des Heeres verwendeten Krankenpflegerinnen des Bürgerkrieges, welche sechs Monate gedient haben, ehrenvoll aus dem Dienst entlassen wurden und ihren Lebensunterhalt nicht verdienen können, Invaliden- und Alterspensionen bewilligt. Im Jahre 1905 gab es 603 Pensionärinnen dieser Klasse (Report of the Commissioner of Pensions, 1906).

b) Den Witwen gewisser verstorbener Präsidenten der Union wurden Pensionen vom Kongreß bewilligt; so haben die Witwen von James Monroe (1836), Abraham Lincoln, James K. Polk, James A. Garfield, Ulysses S. Grant und William Mc Kinley Pensionen erhalten. Diese Pensionen waren besondere Ehrenbezeigungen eines dankbaren Volkes. Ist aber dem so, wie kann man dann behaupten, daß es für die Arbeiter der Nation und ihre Angehörigen entehrend wäre, Altersrenten und Witwenbezüge anzunehmen, nachdem sie lebenslang dem Fonds beigesteuert und das Leben selbst oftmals in fruchtbringender Arbeit gefährdet oder geopfert haben?

c) Rettungsdienst. Längs der Küsten des Atlantischen und des Stillen Ozeans sowie der großen Binnenseen hat die Regierung Rettungsstationen errichtet. Im Rechnungsjahre, welches mit dem 30. Juni 1904 endete, bestanden 273 Stationen dieser Art, und zwar 196 längs der atlantischen Küste, 60 längs derjenigen der Binnenseen und eine in Louisville, Kentucky, am Ufer des Ohioflusses. Die Gesamtzahl der Rettungsmannschaften betrug ungefähr 300 Personen. Während der Jahre 1871-1904 beliefen sich die Unglücksfälle auf 14 846; Wert der Schiffe $153 026 275; Wert der Ladungen $64 030 934; Wert der Bergungen $ 171 583 102; Personen auf den Schiffen 105 905; zugrunde gegangene Personen 1061; Gerettete 18 306. Das einzige Gesetz, welches als Versicherungsgesetz betrachtet werden kann, ist in den Sektionen 7 und 8 des am 4. Mai 1882 vom Kongreß erlassenen Gesetzes enthalten. Nach dieser Verordnung kann ein Mitglied des Rettungskorps, falls es im Dienste durch Verletzung oder Krankheit arbeitsunfähig geworden ist, sein volles Gehalt beanspruchen, jedoch nicht länger als zwei Jahre. Seit Jahren hat das Komitee für zwischenstaatlichen und ausländischen Handel des House of Representatives (Abgeordnetenhauses) ein Invaliden- und Alterspensionsgesetz für das Rettungskorps geplant. Bis heute hat aber der Kongreß alle Vorlagen abgelehnt. Hoffentlich wird dieses Unrecht in naher Zukunft ausgeglichen. Präsident Roosevelt hat sich in seiner Botschaft vom 5. Dezember 1905 zugunsten dieser Gesetzgebung dringend geäußert: „Ich mache Sie besonders darauf aufmerksam, daß es wünschenswert ist, den Mitgliedern des Rettungskorps Pensionen zu gewähren, wie es schon bei den Feuerwehrleuten und Schutzmännern der großen Städte der Fall ist. Die diesem Dienste angehörenden Männer verrichten fortgesetzt Heldentaten, welche den Amerikaner auf sein Land stolz machen. Ohne irgendwelchen politischen Einfluß wohnen sie an so entfernten Stellen, daß ihre wirklich heldenhaften Dienste vom Publikum nur geringe Anerkennung gewinnen können. Es ist unrecht, daß diese

große Nation solchen Männern erlaubt, ganz ohne Entschädigung arbeitsunfähig zu werden oder den Tod in der Erfüllung ihrer gefährlichen Pflicht zu finden. Wenn ein Mann in dieser Stellung dreißig Jahre gedient hat, sollte er wahrhaftig, ebenso wie ein Feuerwehrmann oder Schutzmann, das Recht besitzen, sich mit Halblohn zurückzuziehen; oder falls er durch Unfall oder Krankheit erwerbsunfähig geworden ist, sollten er oder seine Angehörigen eine Pension erhalten." Jedes Wort dieses feurigen Aufrufs bildet einen Grund für Arbeiterversicherung. Denn Tapferkeit und Hingebung charakterisieren den gewöhnlichen Arbeiter ebensowohl wie den Rettungsmann und den Soldaten.

d) Zivildienstpensionen. Im Jahre 1898 hat der Kongreß einen Gesetzentwurf über diesen Gegenstand besprochen und abgelehnt. Dieser Vorlage gemäß wurde der Sekretär des Schatzamtes (Secretary of the Treasury) ermächtigt, 2% des Gehalts der Angestellten monatlich abzuziehen und anzulegen; nach einer Beitragszeit von 4 Jahren könnten die Angestellten der Regierung sich mit 75°/ des höchsten Gehaltsatzes als Altersrente vom öffentlichen Dienste zurückziehen. Nach 20 Jahren wäre die Entlassung (Pensionierung) freiwillig oder erzwungen; freiwillig, wenn die Person 60 Jahre erreicht und schon 25 Jahre gedient hätte, erzwungen, wenn die Person 60 Jahre erreicht und 35 Jahre gedient hätte. Die Zivildienstbehörde sollte die Entlassungsbehörde sein. Wahrscheinlich wird der nächste Kongreß diese Vorlage wieder behandeln. Frank A. Vanderlip, welcher früher als Mitglied der Regierung und jetzt als Direktor einer berühmten Bank in der Stadt New York als kompetenter Ratgeber gelten kann, hat sich über diesen Gegenstand wie folgt geäußert: „Mit Ausnahme der Vereinigten Staaten bewilligen alle Kulturländer der Welt ihren Zivilbeamten Pensionen. Niemals können wir das Verdienstsystem ("Merit-System") völlig ausarbeiten und durchführen, ohne den Grundsatz der Altersrente für altgewordene Angestellte der Regierung anzuerkennen. Fraglich ist es, ob jemals ein für die Ernennung von Angestellten verantwortlicher Beamter die Notwendigkeit eines klugen Pensionssystems nicht anerkannt hat." (North American Review, Dezember 1905, S. 928-929.)

e) Arbeiter und Angestellte des Postamtes der Union (United States Railway Service, mit 2935 Routen, 192 852 Meilen und 333 491 634 jährlich zurückgelegten Reisemeilen). Nur der Dienst des Eisenbahnpostamtes ("pouch service") wird hier behandelt. Die Zahl der Angestellten belief sich am 30. Juni 1903 auf 10555. Die "United States Railway Service Mutual Benefit Association" wurde im Jahr 1874 organisiert. Eintritt in die Mitgliedschaft ist nur Leuten unter 40 Jahren gestattet. Die Mitglieder sind in zwei Altersklassen eingeteilt: die Mitglieder der Klasse A (unter 30 Jahren) bezahlen Umlagen von $ 1.50 und jene in Klasse B (über 30 Jahre) $ 2.00. Das Eintrittsgeld beläuft sich auf $1.50 und die jährliche Gebühr auf $1.50. Das Sterbegeld beträgt $ 2000. Der Verein ist nach den Gesetzen des Staates Illinois als Körperschaft eingetragen, und das Gesetz dieses Staates erfordert, daß der Reservefonds auf einer Höhe von wenigstens 1, % der Verbindlichkeiten erhalten werde; tatsächlich beträgt der Reservefonds 11%, der Verbindlichkeiten: am 1. Juli 1904 $ 100 968.87. Die Auszahlungen seit der Gründung des Vereins beliefen sich auf $950 000. Die Mitgliederschaft betrug am 1. Juli 1904 4965, die Zahl aller Angestellten in diesem Dienstzweig am 30. Juni 1903 10 555. Seit vielen Jahren hat der Generalpostmeister dem Kongreß der Union ernsthaft empfohlen, eine Hilfskasse für diese Angestellten der Regierung zu errichten, um ihnen Altersrente zu sichern. Nach dem heutigen nationalen Gesetze kann der Generalpostmeister im Falle der Arbeitsunfähigkeit eines Angestellten nur Urlaub für 60 Tage ohne Verlust des Gehaltes bewilligen, und nach einem im April 1902 erlassenen Gesetze wird den Hinterbliebenen eines im Dienste getöteten Angestellten eine Kapitalabfindung von $ 1000 gezahlt.

f) National Association of Railway Postal Clerks. Die jährlichen Beiträge belaufen sich auf $1.00; Bescheinigung $ 2.00; Entschädigungsgeld im Falle der Erwerbsunfähigkeit eine Pauschalsumme, für den Verlust eines Armes oder Beines $ 1000; Verlust beider Arme oder beider Beine $3000; Ver

lust eines Auges $ 1000; Verlust beider Augen $ 3000; im Falle des durch Unfall veranlaßten Todes $ 3000; für zeitweilige Erwerbsunfähigkeit wegen Unfalls wöchentliches Entschädigungsgeld $ 15 während 52 Wochen. Mitgliederzahl am 1. Februar 1903 ungefähr 7000. Der Reservefonds wird auf 1% der Verbindlichkeit für das Sterbegeld erhalten. Um das Sterbegeld zu decken, werden den Mitgliedern Umlagen auferlegt.

3. Staatspensionen in den Südstaaten. Offenbarerweise war es dem Kongreß der Union ganz unmöglich, nach dem Bürgerkriege den alten Soldaten des feindlichen Heeres, welche die Zerstörung der Union mit Absicht und Entschiedenheit anstrebten, Altersrenten aus der Kasse der Union selbst zu gewähren. Ganz angebracht jedoch war es für jene Staaten, welchen diese Soldaten. angehörten, diesen ehrenvolle Unterstützung zu gewähren. Natürlich sind die bewilligten Altersrenten etwas knapp ausgefallen. Auch wurde die Verwaltung sparsamer geführt als die Verwaltung der Nationalpensionen. Der Staat Georgia hat seit dem Jahr 1879 Altersrenten bezahlt. Im Jahre 1903 belief sich die Zahl seiner Pensionäre auf 14 525 und die Summe der Leistungen auf $ 857 415.00. Süd-Carolina unterstützte im Jahre 1904 8544 Pensionäre mit $197 309.42. Im Staate Tennessee werden jährlich $250 000 bewilligt, und am 12. Mai belief sich die Zahl der Pensionäre auf 2663. Im Jahre 1905 hat die Legislatur ein Gesetz erlassen, auf Grund dessen den Witwen der verstorbenen Soldaten jährlich $25 000 bewilligt werden. Im Staate Texas ist die bewilligte Summe von $ 100 000 im Jahr 1900 bis auf $ 500 000 im Jahre 1907 gestiegen. Die Zahl der Pensionsberechtigten beläuft sich auf ungefähr 8000. Der Staat Virginien bezahlt jährlich $ 300 000 an 13 000 bis 14 000 Soldaten. Der Staat Kentucky bezahlt keine Pensionen, hat jedoch im Jahre 1902 ein Soldatenheim gegründet. Der Staat Maryland hat ein Soldatenheim, eine im Jahr 1887 gegründete Anstalt, welche der Staat jährlich mit $12000 Hilfsgeldern unterstützt; sie hat ungefähr 90 Insassen. Soldatenheime werden auch in Missouri, Virginien, Nord-Carolina, Alabama, Florida, Louisiana, Texas und Tennessee unterhalten (Proceedings of National Conference of Charities and Correction, 1896, p. 294). Alabama hat im Jahre 1904 15 038 Pensionäre mit $358 333.78 unterstützt; Arkansas 6495 Pensionäre mit $ 180 563.00. Florida hat im Jahre 1904/05 ungefähr 3000 Pensionäre mit $ 266 720.19 unterstützt. Der Staat Louisiana hat seit 1898 jährlich an 2713 Pensionäre $ 75 000 bezahlt. Der Staat Missis sippi hat im Jahre 1888 ein Pensionsgesetz erlassen und im Jahre 1904 an 7271 Personen $ 250000 bezahlt. Der Staat Nord-Carolina hat während des Jahres 1905/06 an 13 500 Personen $ 275 000 bewilligt. Die Kreisbehörden bezahlen monatlich $10 an ungefähr 90 ganz erwerbsunfähige Personen als Zuschuß zur Staatsrente.

Aus der Darstellung dieses Abschnittes (X) schließen wir, daß die Einzelstaaten und die nationale Regierung schon lange den Grundsatz angenommen haben, nach welchem alle diejenigen, welche dem Vaterland im Kriege gedient haben, im Alter in Ehren und ohne Armenpflege mit Pensionen unterstützt werden sollen. In ähnlicher Weise wird die Begründung geführt, wenn man dafür eintritt, für die Besatzung der Rettungsstationen durch Pensionen zu sorgen. Es liegt im Interesse der öffentlichen Verwaltung, auch den Angestellten der Nation, der Staaten und der Städte Invaliden- und Altersversicherung zu gewähren, und es wäre eine Schmach, die treuen, im Dienst ergrauten und erwerbsunfähigen Diener der Nation mit den Vagabunden in die Armenhäuser zu stecken. Arbeiter aber sind auch Diener der Nation, und in dieser Entwicklung der Soldaten pensionen steckt der Keim eines Arbeiter versicherungssystemes. Bald werden die alten Soldaten sterben; der Tod wird die prachtvollen Soldatenheime leeren; die ungeheuren Leistungen für Pensionen werden abnehmen; jedoch im Herzen und Gewissen des Volks ist die Überzeugung tief eingewurzelt, daß die fleißigen und strebsamen Erzeuger des nationalen Reichtums selbst. diese Soldaten des Heeres der Arbeit", ihre letzten Tage nicht in Armut und Elend verleben sollen.

Die

XI.

Arbeiterschutzgesetzgebung.

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Die Haftpflicht der Unternehmer ist nach und nach durch Gesetze genauer und schärfer festgelegt worden, um so die Arbeitgeber zu zwingen, die Arbeiter durch geeignete Maßnahmen besser vor Unfällen zu schützen. Vielleicht hat die Gesetzgebung in dieser Richtung geholfen; ihr Einfluß ist jedoch durch folgende Umstände arg geschmälert: 1. Wo eine besondere Arbeiterschutzgesetzgebung fehlt, hat selbst das Gericht keinen genauen Maßstab, nach welchem es die Fahrlässigkeit der Arbeitgeber abmessen und beurteilen kann. Ohne eine ausreichende Zahl von Fabrikinspektoren gibt es keine Statistik der vorgekommenen Unfälle und Verletzungen; und ohne ein genaues Gesetz ist der Inspektor nicht imstande, Veränderungen in den Betriebseinrichtungen und an den Maschinerien anzuordnen. 2. Oft halten die Arbeitgeber, irrtümlicherweise, es für weniger kostspielig, ein geringes Entschädigungsgeld zu bezahlen, als die notwendigen Vorrichtungen zur Verhütung von Unglücksfällen einzuführen. 3. Die Arbeitgeber, welche sich bei den Versicherungsgesellschaften gegen das Haftpflichtgesetz das Haftpflichtgesetz versichert haben, halten es für überflüssig, die nötigen Maßregeln zu treffen, da die Versicherungsgesellschaft das Risiko trägt. 4. Das Haftpflichtgesetz zieht die durch den Betrieb verursachten Krankheiten (Gewerbekrankheiten) nicht in Betracht. In der Landwirtschaft dachte vor der Einführung von Maschinen niemand an Arbeiterschutzgesetzgebung. Der Der Farmer" teilte alle Gefahren mit seinen Hilfsarbeitern, und selten rief man das Haftpflichtgesetz an. Die Gefahren in den Bergwerken dagegen zogen sehr früh die Aufmerksamkeit der Gesetzgeber in den Staaten mit Kohlen- und Erzbergbau auf sich. Der Beruf der Eisenbahnarbeiter war augenscheinlich mit so großer Lebensgefahr verbunden, daß das Publikum und die Gewerkvereine auf den Erlaß gesetzlicher Schutzvorschriften drangen. Der Kongreß der Union ist jedoch nach der Verfassung nicht berechtigt, Gesetzgebung solcher Art zu erlassen, außer in dem ihm unterstellten District of Columbia oder in den Territorien" oder im Zusammenhang mit der Regelung des „zwischenstaatlichen" Handels und Verkehrs. Deshalb ist eine gleichförmige und in allen Unionsstaaten übereinstimmende Gesetzgebung unmöglich. Naturgemäß waren die älteren Staaten, in welchen das Fabrik- und Bergwesen am meisten entwickelt war, die ersten, die zur Erkenntnis der Notwendigkeit einer Zentralaufsicht und gesetzlicher Vorschriften kamen. Massachusetts war und ist noch heute führend in dieser Bewegung, wenngleich in einzelnen Beziehungen einige andere Staaten schon weiter gegangen sind. Im Staate Massachusetts, in welchem die Industrie zunächst zu rascher Entwicklung kam, gesellte sich zu der Tatkraft der aus gebildeten und fortgeschrittenen Arbeitern bestehenden Gewerkvereine eine aufgeklärte Menschenliebe. Hier übte auch die britische Arbeiterschutzgesetzgebung sehr früh einen tiefen Einfluß auf die öffentliche Meinung aus. Die Staaten New York und Pennsylvanien gelangten zu gleicher Entwickelung und andere folgten ihrem Beispiel. 1)

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I. Arbeiterschutzgesetzgebung im allgemeinen.

a) Arbeitszeit. Die Dauer der Arbeit beeinflußt die Gesundheit. Leistungsfähigkeit, Löhne, Lebensdauer und Bildung der Arbeiter. Bis auf den heutigen Tag hat die Gesetzgebung keine Einschränkung bezüglich der Arbeitszeit der Erwachsenen, weiblichen oder männlichen Geschlechts, unternommen. Nur in wenigen Betrieben, in welchen es aus Gesundheitsrücksichten für dringend nötig erachtet wurde, hat die Gesetzgebung die Arbeitszeit verkürzt. Die allgemeine Ansicht geht dahin, daß die Festsetzung der Lohnsätze und der Arbeitszeit dem freien Uebereinkommen der Parteien und dem freien Spiele der Konkurrenz überlassen werden soll. Ueber die Frage, ob die Arbeitszeit der Arbeiterinnen

1) Vgl. hierzu die mit anschaulichen Diagrammen ausgestattete Uebersicht über den Stand der Arbeiterschutzgesetzgebung in den 52 Gebieten der Union im Abschnitt "Labor Legislation in the United States" in der für die Weltausstellung in St. Louis 1904 hergestellten Nr. 54 des Bulletin of the Bureau of Labor, S. 1421 ff., Washington 1904.

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