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VI

andersetzung mit Vertretern anderer Richtungen mich nicht eingelassen habe; sie hätte nur dazu dienen können, den geschichtlichen Charakter des Werkes zu trüben. Es ist deshalb auch jeder zustimmende oder widersprechende Hinweis auf derartige Schriften, welcher ohne weitere Ausführung doch keinen Nutzen hätte, unterblieben.

Erlangen den 31. Januar 1868.

G. L. Plitt.

Die Gliederung des Bekenntnisses.

Das Bekenntnis der evangelischen Kirche, welches zu

Augsburg überantwortet ward, war nicht nur seinem Inhalte nach die gereifte Frucht einer längeren kirchlichen Entwickelung, sondern erhielt auch seine Form durch die Hand eines geübten Meisters, welcher an dem mit aller Sorgfalt Verfassten bis zum letzten Augenblicke glättete und feilte und besserte. Da wir dies wissen, werden wir von vorneherein wenig geneigt sein, Dr. Rückert Glauben zu schenken, wenn er nach Vergleichung des Bekenntnisses mit dessen Vorarbeiten sagt: »schwer möchte es sein, den leitenden Gedanken bei der Umarbeitung zu entdecken, so wechselnd ist das Verfahren,« und wenn er nach einigen weiteren Ausstellungen damit schliesst: »so anstössig daher das Urtheil sein dürfte, so wenig scheint es unbegründet, dass die Ueberarbeitung das Ansehen habe, grundsatzlos erfolgt zu sein.<<

In den Vorarbeiten lässt sich beabsichtigte Ordnung und innerer Zusammenhang gar nicht verkennen, und auch in dem Bekenntnisse selbst entdeckt man bald den Plan des Verfassers und wird es ein wohlgegliedertes nennen dürfen.

Als die Theologen in Marburg zusammengekommen waren und nun zuerst auf Wunsch des Landgrafen vor dem eigentlichen Gespräche, welchem man eine Anzahl Zeugen beiwohnen liess, sich Doctor Martinus allein mit Oecolampad und Philippus allein mit Zwingel« unterreden sollten, »da ward ihnen sagt Melanthon - vorgehalten, dass wir sonst viel Artikel befinden in ihrer Lehr, die auch sträflich, davon auch zu reden« 1).

1) C. R. 1, 1099. Bullinger in seiner Reformationsgeschichte 2, 225 sagt: anfangs ordnet der fürst, das ettliche der beschribnen besonders vnd alein mitt einandren reden, vnd sich besprachen sölltend, Lutherus vnd Oecolampadius, Zwinglius vnd Melanchton. Dann man Plitt, Einleitung i. d. Augustana. II.

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Man verständigte sich im Ganzen über diese Puncte, doch schwand Luthers Mistrauen nicht völlig, so dass er am nächsten Tage in der öffentlichen Unterredung damit anhob, es wäre nöthig, auch von jenen Artikeln zu handeln. Dem ward freilich nicht Folge gegeben, sondern das Gespräch jetzt auf die Abendmahlslehre beschränkt. Als sich aber die Unmöglichkeit, in dieser eine volle Einigung zu erzielen, herausstellte, trat auch Luther mit seinen anderen Bedenken wieder hervor 1) und veranlasste, dass besonders die Strassburger, auf denen der Verdacht weiterer Irrlehren lastete, sich zu rechtfertigen und zu reinigen versuchten. Und endlich beschloss man, damit die Handlung nicht unfruchtbar wäre und weil diese Zusammenkunft ein gross Geschrei in allen Landen gemacht, in einem Abschiede etliche Artikel aufzustellen, deren man eins miteinander und worin man sich nicht hätte vertragen können, um auf die Weise soviel möglich weiteren Irrthum zu verhüten 2). Damit war sowohl der Umfang der Artikel als auch ihre Anordnung schon bestimmt. Luther nahm nur solche Lehren auf, in Betreff derer die Gegner bisher des Irrthums beschuldigt waren und über welche man nun glaubte einig geworden zu sein; und es war natürlich, dass man diese voranstellte, und erst dann den Punct folgen liess, hinsichtlich dessen die Vereinigung nicht gelungen. war. Diese Ordnung geschah ebenso im Sinne des Friedens, wie die ganze Fassung der Artikel, die von Luther auf das Sorgfältigste und Glimpflichste gestellt war. Der Anfang ward gemacht mit der Lehre von der Dreieinigkeit (I), der Person (II) und dem Werke Christi (III); daran schloss sich die Lehre von der Erbsünde (IV) und der Rechtfertigung: wir werden frei von Sünden nicht durch Werke, sondern durch den Glauben (V), der nicht unsere eigene That, sondern eine Gabe Gottes ist (VI) und allein vor Gott uns als Gerechtigkeit gilt (VII),

sach es für vnfruchtbar an, das Luther vnd Zwinglj alls die beid häfftig vnd hitzig warend, an einandren grad anfangs gelassen wurdent, diewyl dann Oecolampad vnd Melanchton die Gütigeren vnd Sänffteren warend, wurdent sy abgeteyllt zu den rüheren.<< Dies geg. Hundeshagen, Beiträge z. Kirchenverfassungsgesch. S. 499.

1) Osiander giebt die Puncte an: >Alls nemlich von vnzutrennter ainigung götlicher vnnd Menschlicher natur in der ainigen person Christi, von der Erbsündt, von der absolution, von frucht vnd nutz des predigamts, des Tauffs vnd des nachtmals Christi vnnsers herrn<; Riederer, Nachrichten zur Kirchen-, Gelehrten- und Bücher-Gesch. 2, 120. 2) C. R. 1, 1101, 1106 vgl. mit Bullinger 2, 232.

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