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Einleitung.

I.

Es kann eine Geschichte des Göttweiger Stiftsarchives an diesem Orte nicht zur Darstellung kommen. Nichtsdestoweniger sollen hier einzelne wichtige Thatsachen vorangestellt werden, welche zur Orientierung unentbehrlich sind.

A. Original-Urkunden.

Da das Stift Göttweig gleich von seiner Gründung an einen ziemlich umfangreichen, aber im ganzen Lande ob und unter der Enns zerstreuten Besitz innehatte, so sah es sich gezwungen, denselben in mehrere Verwaltungsbezirke oder Aemter einzutheilen und in jedem derselben einen Official mit einer genau abgegrenzten Amtssphäre zu bestellen, um eine umsichtigere und leichter controlierbare Verwaltung des Ganzen zu ermöglichen. Dementsprechend wurden denn auch die Urkunden geordnet.

Diese befanden sich ursprünglich alle im Stiftsarchive hinterlegt, wie aus den Dorsualvermerken aus dem 12. und 13. Jahrhunderte mit Recht geschlossen werden kann, und wurden erst später im 14. Jahrhunderte, soweit sie sich auf einzelne Officinen bezogen, denselben übergeben und am Sitze derselben aufbewahrt. Darauf weisen die regestartigen Dorsualvermerke aus dem 14., 15. und 16. Jahrhunderte, welche zumeist eine individuelle Hand, die des Officials, verrathen, welcher sich der Uebersicht halber seine Urkunden bezeichnete und oft mit einer fortlaufenden Zahl zählte. Wann sie wieder in das Stiftsarchiv zurückgebracht wurden, kann nicht mit Sicherheit erschlossen werden.

Alle übrigen auf das Stift oder Stiftsverhältnisse katexochen bezüglichen Urkunden wurden im Stiftsarchive ununterbrochen aufbewahrt. Ob bis zum Ende des 15. Jahrhunderts ein Katalog oder ein katalogartiges Verzeichnis hierüber geführt wurde, kann nicht mit Sicherheit constatiert werden, da solche nicht mehr vorhanden sind. Die Dorsualvermerke sprechen jedoch dafür. Erst aus dem 17. Jahrhunderte liegt ein kurzes Urkundenverzeichnis jetzt noch vor. Eine vollständige systematische Katalogisierung aller Archivalien wurde erst unter dem Abte Gottfried von Bessel (1714-1749) zugleich mit der Ordnung des Archives nach localen Gesichtspunkten durchgeführt. Diese besteht denn auch jetzt noch mit Ausnahme der Originalurkunden, welche erst in neuester Zeit aus der Masse der Acten herausgehoben und in streng chronologischer Ordnung aufgestellt wurden.

Schweren und unersetzlichen Schaden erlitt das Stiftsarchiv beim letzten grossen Brande am 17. Juni 1718. Besonders die auf innere Hausgeschichte bezüglichen Urkunden erscheinen seither in ihrem Bestande stark gelichtet. Aber auch der Verlust von Copialbüchern kann bestimmt erwiesen werden. Auch ältere urbariale Verzeichnisse aus dem 13. Jahrhunderte mögen hiebei erst ihren Untergang gefunden haben. Bei einem früheren grossen Brande am 29. Mai 1580, welcher den grössten Theil der damaligen Stiftsbaulichkeiten einäscherte, scheint nach zeitgenössischen Berichten das Archiv keinen Schaden genommen zu haben.

Ausser durch Brand litt die Vollständigkeit der Bestände auch noch durch die verschiedenen Verkäufe von Besitzobjecten, bei welchen die älteren auf dieselben bezüglichen Urkunden an die Käufer abgegeben wurden. Dies hatte zur Folge, dass über manchen ehemaligen Göttweiger Besitz die urkundlichen Belege heute nur mehr sehr spärlich aufzutreiben sind. Auch die Noth an dem so theueren Pergamente machte sich bitter geltend. Man griff darum, wenn gerade Urkunden auszustellen waren, nach älteren Urkunden, welche man bereits für wertlos erachtete, ohne deren historischen Wert zu erkennen, und rescribierte sie einfach.

Aus diesem letzteren Grunde sind denn eine Reihe von hochwichtigen Urkunden, welche aus dem Nachlasse des Stifters, des seligen Bischofes Altmann von Passau, dem Stifte Gött

weig übergeben wurden, im Laufe der Zeit wahrscheinlich verloren gegangen. Es handelt sich vor allem um fünf Papsturkunden (Jaffé, Reg. 2. A., nr. 5206, 5274, 5275, 5309 u. 5440), welche vom unbekannten Verfasser der Vita Altmanni I. c. 1125-1130 noch als vorhanden erwähnt werden (M. G. SS. XII, 238 c. 30). Diese Annahme wird dadurch nahegelegt, dass einige ältere Göttweiger Urkunden rescribierte Papsturkunden sind, und dass eben andere zur Rescribierung nicht verwendet werden konnten. Der übrige Theil der sicherlich nicht unbeträchtlichen Zahl von diesen Urkunden mag im Jahre 1718, wenn sie sich bis dahin überhaupt erhalten hatten, verbrannt sein.

Andere Urkunden wurden, um die zur Anhängung von Siegeln nothwendigen Pergamentstreifen zu gewinnen, zerschnitten, wieder andere in Codices manuscripti als Deckblätter eingeklebt oder als Umschlag verwendet und litten durch Verstümmelung und durch Beschädigung des Textes sehr. Auch müssen die Urkunden des Göttweiger Benedictiner-Nonnenstiftes als grösstentheils verloren betrachtet werden. Diese waren ohne Zweifel im hiesigen Mönchskloster-Archive hinterlegt, da ja vom Abte die Verwaltung des ganzen Stiftsbesitzes besorgt wurde. Aber nur ein ganz geringer Bruchtheil derselben liegt uns heute vor. Ob sie nun von den Nonnen bei deren Uebersiedelung in das Cistercienser-Nonnenstift zu St. Bernhard bei Horn am 5. Mai 1557 mitgenommen wurden oder hier verblieben und beim Brande 1718 mit zugrunde giengen, lässt sich nicht mehr erweisen. Das ist jedoch Thatsache, dass bei den eingehenden Nachforschungen, welche meinerseits derentwegen angestellt wurden, nichts mehr eruiert werden. konnte.

Sorgfältige Beachtung fanden die Göttweiger Archivalien erst unter den Aebten Gottfried von Bessel (1714-1749) und Magnus Klein (1768-1783), welche von den Codices traditionum und dem Codex privilegiorum zum Zwecke ihres gelehrten Studiums Abschriften herstellen liessen, welche allerdings häufig ungenau sind. Auch die Originale wurden theilweise von denselben ausgezogen und die daraus gewonnenen Daten bei ihren Arbeiten verwertet. Um das Jahr 1776 facsimilierte der Göttweiger Archivar P. H. Dückelmann eine Anzahl der ältesten Urkunden und zeichnete hiezu die Siegel

ab. Diese Siegelzeichnungen sind in Bezug auf das Siegelbild zumeist sorgfältig ausgeführt, weisen aber in der Wiedergabe der Umschrift grosse Ungenauigkeiten auf, weshalb sie in Fällen, wo manche Siegel seit jener Zeit durch Beschädigung gelitten haben, zur Ergänzung der Umschrift nicht herbeigezogen werden konnten. Seine Arbeiten sind noch im Göttweiger Codex 875 (rothe nr.) aufbewahrt.

Wurde nun auch das Archiv durch die oben besprochenen Ursachen in seinen Beständen nicht unbedeutend reduciert, so ist doch die Zahl der Originale jetzt noch eine reiche, deren Conservierung in Bezug auf Pergament, Schrift und Siegel meistens als eine gute bezeichnet werden kann.

B. Traditions- und Copialbücher.

Den grossen Wert der Zusammenfassung der Aufzeichnungen von Schenkungen in eigens hiezu bestimmten Codices hatte man in Göttweig schon frühzeitig erkannt. Besonders als in den letzten Jahrzehnten des 11. und in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts der ursprüngliche Stiftungsbesitz durch Schenkungen sehr vermehrt wurde, war man genöthigt, die dem Stifte übergebenen Traditionsacten zu Beginn des 12. Jahrhunderts in zwei Traditionsbüchern zu sammeln, um sich gegen die Rechtsanfechtungen späterer Generationen zu sichern. Den der Zeit der Entstehung nach jüngeren, welcher als der vollständigere und sorgfältiger angelegte bezeichnet werden muss, hat Karlin als Codex A (Signatur: A II 2) der Ausgabe seines Saalbuches zugrunde gelegt und aus dem älteren, minder umfangreichen, den er als Codex B (Signatur: A II 1) bezeichnete, die Traditionsacten, welche im Codex A übergangen waren, herausgehoben und angefügt. Diese Bezeichnung der beiden Codices soll auch hier beibehalten werden.

Nach diesen Codices traditionum, welche bis zum Ende des 12. Jahrhunderts reichen, ruhte jede derartige Arbeit. Erst im 15. Jahrhunderte treten uns in der Form von Copialbüchern Urkundensammlungen entgegen. Als deren hervorragendstes kommt nun das unter dem Abte Wolfgang II. (1444-1458) in den Jahren 1447 und 1448 hergestellte in erster Linie in Betracht. Dieses sei der Kürze halber als Codex C bezeichnet.

Codex C (Signatur: A II 3).

Dieses Copialbuch, welches auch Codex privilegiorum genannt wird, ist eine Pergamenthandschrift in Folio (264×384) in einem gleichzeitigen Ledereinbande mit zarter Deckenpressung und geschmackvoll gravierten Messingbeschlägen und besteht aus 376 Folien, welchen eine unfoliierte Quaternio vorangeht, von der die letzten drei Folien herausgeschnitten sind. Sie ist aus Quinternionen zusammengesetzt. Das Linienschema ist auf beiden Seiten eines jeden Foliums mit dem Braunstifte aufgetragen und besteht aus 45 Breitenlinien und je einer Höhenlinie an jedem Rande. Die Schrift ist eine sorgfältige und weist zwei verschiedene Hände auf. Hand I schrieb die ersten 541 Nummern bis f. 350, Hand II 21 Urkunden von f. 352-376. Inzwischen sind 4 Urkunden aus dem 16. Jahrhunderte von einer mit denselben gleichzeitigen Hand eingeschoben. Im Ganzen umfasst dieses Copialbuch 562 Urkunden bis zum Jahre 1448 und 4 aus dem 16. Jahrhunderte. Den Abschriften ist ein kurzes Regest als Uebersicht in rother Tinte vorangesetzt. Jede Urkunde beginnt mit einem Initiale. Am Rande ist den einzelnen Nummern die Reihenzahl der Stücke des betreffenden Amtes beigesetzt, welche jedoch in mehreren Fällen unrichtig ist.

Der Gesichtspunkt bei Eintragung der Urkunden war ein localer, und zwar ordnete der Copist den ganzen Stoff nach den einzelnen Stiftsämtern. Zu dieser Eintheilung mochte er durch die frühere Ordnung der Originale nach diesem Gesichtspunkte geführt worden sein, wobei ihn die Bezeichnung der Urkunden mit einer laufenden Reihenzahl in vielen Fällen unterstützte. Ausserdem sollte dieses Copialbuch ein praktisches Nachschlagebuch sein, welchem Zwecke durch diese Anordnung am besten entsprochen werden konnte. Der Copist ist ausserdem sichtlich bestrebt, die auf ein und dasselbe Rechtsgeschäft bezüglichen Urkunden womöglich noch in chronologischer Reihenfolge darzustellen, was ihm meistens gelungen ist. Bisweilen nur misslingt ihm die Durchführung seines Planes, wenn ihn die Fülle des vorliegenden Materiales verwirrt.

Die Wiedergabe der Urkunden ist eine ziemlich getreue, obwohl der Copist die Sprache und Schreibweise seiner Zeit

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