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auf dieselben überträgt. Nur in wenigen Nummern finden sich Fehler in der Wiedergabe des Datums, welche an der betreffenden Stelle erwähnt werden.

Dem Ganzen geht ein kurzes Inhaltsverzeichnis auf dem unfoliierten Quaternio voran, welches aber nicht erschöpfend ist. Mit f. 1 beginnt die eigentliche Arbeit des Copisten, welche er mit folgendem Prologe eröffnet: In nomine domini Jhesu; amen. Incipiunt privilegia super bona decimas possessiones libertates et alia quevis pertinentia ad monasterium beate et gloriose virginis Marie in Gotwico Pataviensis diocesis, que de omnibus litteris sigillatis venerabilis in Christo pater et dominus, dominus Wolfgangus de Recz, abbas eiusdem monasterii, rescribere permisit anno domini millesimo quadringentesimo quadragesimo septimo et primo ex altera parte Danvbii.

Es folgen nun von

f. 1-18,

34 Urkunden über das Amt Ranna, f. 18 ist leer, f. 19 herausgeschnitten;

f. 20-70, 117 Urkunden über das Amt Stein, f. 71 ist herausgeschnitten, f. 72 ist leer;

f. 73-91,

44 Urkunden über das Amt Wien, f. 92, 93 und 94 sind leer;

f. 95-102, 15 Urkunden über das Amt Pyhra, f. 102', 103 sind leer, f. 104 ist herausgeschnitten;

f. 105-131, 38 Urkunden über die Waldmark zu St. Veit, Hainfeld und im Halbache, f. 119, 125 und 132 sind leer, f. 123 und 124 sind herausgeschnitten;

f. 133-135, 8 Urkunden über die Waldmark an der Schwarza; f. 136-152, 22 Urkunden über das Amt Tradigist, f. 138', 139, 147, 153, 154, 155 sind leer;

f. 156-182, 49 Urkunden über das Amt im Ofenbach, f. 183 und 184 sind leer;

f. 185-189, 10 Urkunden über das Amt Markersdorf, f. 190 und 192 sind leer, f. 191 ist herausgeschnitten;

f. 193-219, 29 Urkunden über das Amt zu Noppendorf, f. 120 ist leer;

f. 221-281, 100 Urkunden über das Amt Göttweig oder circa montem, f. 217, 221', 224, 235', 239, 244,

247, 257', 260, 263', 266, 268, 271 sind leer, f. 222 und 223 sind herausgeschnitten;

f. 282-295, 32 Urkunden weltlicher Fürsten, die vier letzten Nummern stammen von einer Hand des

16. Jahrhunderts;

f. 296-323, 32 Urkunden geistlicher Würdenträger, f. 323′ und 324 sind leer;

f.324-350, 15 Urkunden über die Incorporation von Pfarren, f. 351 ist leer;

f. 352-376, 21 Urkunden, theils vom Basler Concile, theils von Bischöfen, f. 374' ist leer.

Hierauf folgen noch auf den nächsten zwei ungezählten Folien zwei Berichte von einer Hand des 16. Jahrhunderts.

Codex D (Signatur: A).

Es ist dies eine Papierhandschrift in Gross-4° (237×298) aus dem Beginne des 15. Jahrhunderts auf 110 Folien (Wasserzeichen: B) ohne Umschlag, welche als Gewährbuch protokollarisch von gleichzeitigen Händen geschrieben wurde. Sie ist unvollständig, da ein Theil vom Anfange derselben fehlt. Die Foliierung stammt aus späterer Zeit und lässt keinen Schluss auf den ursprünglichen Umfang derselben machen. Wohl aber ist die Annahme berechtigt, dass sie an ein bereits früher geführtes Gewährbuch anschliesst, welches aber verloren ist. Die Eintragungen beginnen mit dem Jahre 1413 und reichen. bis 1457. Unter die Gewähracten sind einzelne Urkunden. einschoben.

Codex E (Signatur: A),

eine Papierhandschrift in Ledereinband aus der Mitte des 15. Jahrhunderts in 80 (147×226) auf 132 Folien (Wasserzeichen: die Wage im Kreise). Die Foliierung ist eine neuere. Den Inhalt bilden zumeist Briefe und Acten des Abtes Martin Matschauer (1457-1468) von 1462-1464, welche gleichzeitig zuerst in kleinen Octavheften eingetragen wurden. Diese

wurden erst später zu einem Bande vereinigt, wobei es geschah, dass die einzelnen Theile mit Unterbrechung der chronologischen Reihenfolge kunterbunt vermengt wurden, so dass die Feststellung des Datums bei jenen Nummern, bei welchen das Datum vom Copisten weggelassen wurde, sehr erschwert ist. Von f. 44-54 ist ein Bruchstück eines Formelbuches eingereiht.

Codex F (Signatur: A XXIV 39),

eine Papierhandschrift in Gross-4o (225×306) aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts ohne Einband auf 119 Folien. Die Zählung derselben ist ungenau. Den Inhalt bilden gleichzeitige Abschriften von Urkunden und Briefen aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts.

Codex G (Signatur: C XII 1),

eine Papierhandschrift aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts, in gleichzeitigem Ledereinbande mit Deckenpressung in Gross-4° (233×295) ohne Foliierung. Er enthält im ersten Theile ein Zinsregister über den Göttweiger Besitz in der Waldmark zu St. Veit, Hainfeld und im Halbache, worauf die darauf bezüglichen Urkunden folgen. Zum Schlusse ist ein protokollarisch geführtes Gewährbuch angefügt, welches mit dem Jahre 1514 beginnt.

Codex H (ohne Signatur),

eine Papierhandschrift aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts in Gross-4° (218×298), in gleichzeitigem Ledereinbande mit alter, aber ungenauer Foliierung von 342 Folien. Den Inhalt bilden Grundbuchsacten von 1457-1512, welche von gleichzeitigen Händen eingetragen sind.

Ausserdem kommt noch ein Fragment eines Copialbuches auf Papier in 8° (152×227) in Betracht, welches vom Ende des 14. Jahrhunderts stammt und nur mehr aus einzelnen feuchtfleckigen Blättern besteht. Es enthält ziemlich sorgfältige Abschriften von Urkunden über die Pfarre Gross V. U. M. B., bei welchen aber häufig das Datum weggelassen wurde, und weist in seiner Anlage auf einen früher weit grösseren Umfang

hin. Dieses Copialbuch dürfte beim Brande von 1718 bis auf das vorhandene Fragment verloren gegangen sein.

C. Urbare.

Es können an dieser Stelle nur zwei Urbare in Betracht kommen, welche Urkunden, Banntaidinge oder sonstige regestartige Vermerke enthalten, nämlich:

Urbar A,

eine Pergamenthandschrift in Gross-8° ohne Einband mit 76 S., welche 1302 unter dem Abte Heinrich IV. (1286-1309) von dem Notare Jakob angelegt wurde, und

Urbar B,

eine Pergamenthandschrift in Gross-4° in Ledereinband mit 233 S., welche 1322 unter dem Abte Marchward von den Notaren und Pfarrern Jordan von Kottes und Otto von Haindorf angelegt wurde.

II.
Editionsgrundsätze.

Die Wiedergabe des Urkundentextes schliesst sich fast ganz an die der Diplomata in den Monumenta Germaniae an. Die nicht einheitliche Datierung wurde durch einen Querstrich im Datum ersichtlich gemacht. Die Siegel sind bei den in extenso abgedruckten Urkunden nach dem Urkundentexte, bei Regesten nach der Beschreibung der Urkunde und der Literaturangabe behandelt. Sie sind unter römischer Reihenzahl angeführt, welche bei Regesten im Sieglerkataloge dem Namen jedes Sieglers in runden Klammern beigesetzt ist, um bei der Beschreibung die Wiederholung des Namens des betreffenden Sieglers zu ersparen. Die Massverhältnisse fehlen bei jenen, welche wegen Beschädigung nicht gemessen werden konnten,, oder bei welchen auf Abbildungen verwiesen wurde. Die Classification derselben erfolgte nach dem von Grotefend in seinem Werkchen: Ueber Sphragistik' erweiterten Hohen

Fontes. II. Abth. Bd. LI.

b

lohe'schen Systeme.1 Soweit Abbildungen in früheren Publicationen vorhanden sind, wurde auf dieselben verwiesen. Nur war es nothwendig, in den meisten Fällen die Umschrift, welche häufig unrichtig ist, wiederzugeben. Die Tincturen könnten wegen der Mangelhaftigkeit ihrer Wiedergabe meist nicht angesprochen werden. Topographische Bestimmungen wurden dann an Ort und Stelle gebracht, wenn sie wegen ihres Umfanges für den Index nicht aufgehoben werden konnten, oder wenn sie zur Erleichterung der Benützung nothwendig erschienen.

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