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Aus 205.1.3

HARVARD COLLEG

OCT 18 1901

LIBRARY

Minor fund (51 + reg1-50)

Druck von Adolf Holzhausen,

k. und k. Hof- und Universitäts-Buchdrucker in Wien.

Vorrede.

Als J. Chmel im Jahre 1849 mit seinem Diplomatarium miscellum saeculi XIII. den ersten Band der zweiten Abtheilung der Fontes rer. Austr. eröffnete, wies er in seinem Vorberichte (Font. 2, I, S. XX) unter anderem auf die Unentbehrlichkeit des schon so lange vergeblich erwarteten Diplomatarium Gottwicense hin und ermunterte in warmen Worten zur Inangriffnahme der Publication desselben. In der That unterzog sich hierauf der Göttweiger Profess P. W. Karlin der Arbeit, und schon 1855 publicierte er unter dem Titel:,Das Saalbuch des Benedictinerstiftes Göttweig die beiden Codices traditionum mit Erläuterungen, welchen ein kleiner Anhang von bloss 80 Urkunden bis 1300 beigeschlossen wurde. Allein der Umfang, in welchem die Göttweiger Urkunden in diesem Bande veröffentlicht wurden, war zweifellos unzureichend, wenn man den für ein Stiftsarchiv ausserordentlichen Reichthum an Originalurkunden und Copien in Betracht zieht, welche erst der Vergessenheit entrissen werden sollten. Doch Karlin selbst war es nicht mehr gegönnt diesen Mangel zu beheben, da er schon 1857 aus dem Leben schied.

Es fand sich nun durch längere Zeit keine Kraft des Stiftes, welche diese Arbeit neuerdings aufgenommen hätte. Erst in den Siebzigerjahren gieng der damalige Archivar P. A. Dungel an die Vorarbeiten. Allein auch diese schritten infolge mannigfacher Umstände nur langsam vorwärts und beschränkten sich bloss auf Abschriften eines Theiles der Urkunden des Stiftsarchives bis 1400, welche noch der Durchsicht und allseitigen Bearbeitung harrten, und als derselbe 1886

zum Abte des Stiftes erwählt wurde, war die Möglichkeit einer Fortführung der Arbeit und endlich der Veröffentlichung vollends aufgehoben.

Es ruhte die Arbeit abermals bis zum Frühjahre 1894, wo Imir auf meine wiederholten Bitten der hochw. Herr Abt die Inangriffnahme der Ergänzung und Fortsetzung der Karlin'schen Publication gestattete und seine Abschriften zur Verfügung stellte, wofür an dieser Stelle der geziemende ehrfurchtsvolle Dank ausgesprochen sei. Nach längerer sorgfältiger Erwägung reifte in mir der Plan, dieselbe bis 1500 zu führen und auch alles in anderen Archiven liegende erreichbare Materiale herbeizuziehen, um so die möglichste Vollständigkeit zu erreichen. Als nothwendige Ergänzung des urkundlichen Theiles soll für die gleiche Zeit eine vergleichende und systematische Bearbeitung der Stiftsurbare nachfolgen.

Als erste Nothwendigkeit stellte sich vor allem bei der Bearbeitung der Ergänzung des Karlin'schen Anhanges wegen störender Mängel und Ungenauigkeiten die Neubearbeitung der in demselben enthaltenen 80 Urkunden heraus, welchen alle übergangenen Stücke eingefügt werden sollten. Jedoch war bei der grossen Fülle des vorliegenden Materiales der Gedanke an eine Veröffentlichung aller Urkunden in extenso vollständig ausgeschlossen. Es wurden deshalb, um eine runde Zahl festzuhalten, die Urkunden bis 1300 in extenso wiedergegeben, während für die spätere Zeit die gemischte Publication, nämlich in extenso und im Regest zur Anwendung kam. Erschien es ja doch als unnütz, den umfangreichen, meist ganz gleichen Formelkram bei gewöhnlichen Kauf- und Tauschverträgen in zahllosen Fällen mitzuschleppen.

Es war darum der Gedanke naheliegend, eine umsichtige Scheidung des ganzen Materiales vorzunehmen und nur wichtige Stücke, welche infolge der hervorragenden Stellung des Ausstellers, wie Papst-, Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Bischofsurkunden, oder welche ihres Inhaltes oder Dictates wegen sich zur vollständigen Aufnahme empfahlen, derselben auch zu unterziehen. Hiezu kamen noch jene Urkunden, welche wegen ihres zahllose Details enthaltenden Inhaltes schwer regestiert werden konnten und durch die Regestierung nur an ihrer ursprünglichen Klarheit gelitten hätten. Alle übrigen Stücke wurden als Regesten der Arbeit eingereiht.

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Auch das in fremden Archiven ruhende, auf Göttweig bezügliche Materiale wurde, soweit es erreichbar war, in die Arbeit miteinbezogen. Es sei hier dankbar hervorgehoben, dass ich bei meinen Studienreisen in den weitaus meisten Fällen seitens der verschiedenen Archivbesitzer und Archivare ein weitgehendes Entgegenkommen fand.

Aber auch die erzählenden Quellen sollten ihre Berücksichtigung finden. Es stellte sich eben bei Bearbeitung der Literatur zur Evidenz heraus, dass gerade manche Göttweig betreffende Stellen, welche aus Annalen oder sonst geschöpft wurden, von ihren Verarbeitern unrichtig datiert wurden. Ja nicht selten erscheint die Zeitenfolge ganz verschoben, so dass es nothwendig erschien, dieselben durch sachlich kritische Anmerkungen zu berichtigen und auf Irrthümer aufmerksam zu machen, welche sich nun schon durch geraume Zeit von Autor zu Autor fortschleppen.

Es wurden ferner alle Urkunden, in welchen Göttweiger Aebte als Zeugen und Siegler auftreten, in einem succincten. Regeste eingereiht. Durch deren Aufnahme wird die Feststellung des Catalogus abbatum erleichtert und werden genauere Daten als bisher gewonnen.

Befremden mag es, in dieser Publication Urkunden zu finden, welche sich nicht auf die Stiftsgeschichte beziehen. Allein da sie zugleich eine vollständige Ausbeute des Göttweiger Stiftsarchives bilden sollte, so mussten auch sie aufgenommen werden. Uebrigens ist deren Zahl eine verschwindend kleine, während sie andererseits meistens von so bedeutendem Interesse sind, dass sie nicht übergangen werden konnten, ohne sich deshalb gerechtem Tadel auszusetzen.

Bei Ordnung des ganzen Materiales empfahl sich die streng chronologische Anordnung. Gleichartige Materien oder gleiche und auf ein und dasselbe Object bezügliche Rechtsgeschäfte wurden durch Verweise auf die betreffenden Nummern ersichtlich gemacht. Betreffs der Editionsgrundsätze sei hier auf die Einleitung verwiesen. Speciell bei der Bearbeitung der deutschen Urkunden wurde im Falle deren vollständiger Aufnahme das Princip festgehalten, den Text möglichst von den bisher vielfach üblichen orthographischen Emendationen freizuhalten, um dem berechtigten Interesse des deutschen Sprachforschers zu entsprechen. Auch wurden linguistische

Merkwürdigkeiten in Regesten unter Anführungszeichen in ihrer Ursprünglichkeit aufgenommen. Dieser erste Band wird mit der runden Jahreszahl 1400 abgeschlossen. Der Grund hiefür ist der, dass sich vor diesem Jahre kein für die Stiftsgeschichte epochemachender Zeitpunkt aufstellen lässt, mit dem ein passender Abschluss hätte gefunden werden können.

Der vorliegende I. Theil umfasst im Ganzen 899 Nummern. Unter diesen erscheinen die 80 Urkunden, welche von Karlin bereits in Fontes 2, VIII, 249-352 publiciert waren, als neu bearbeitet, während bei weiteren 113 Urkunden von mir Abschriften des hochw. Herrn Abtes Adalbert Dungel bei Bearbeitung der Originale herbeigezogen wurden. So ist denn seit jenen ermunternden Worten Chmel's gerade ein halbes Jahrhundert verstrichen, bis endlich die Urkunden des Göttweiger Stiftsarchives in umfassender Weise der historischen Wissenschaft eröffnet werden konnten. Das Materiale ist ohne Zweifel ein reiches und zum weitaus grössten Theile unbekanntes, da ja nur ein ganz geringer Theil bisher veröffentlicht war.

Zum Schlusse spreche ich allen jenen Herren Gelehrten, Archivaren und Göttweiger Stiftscapitularen, welche mir bei meiner Arbeit in grösserem oder geringerem Masse ihre guten Dienste liehen, meinen innigsten Dank aus.

Stift Göttweig, am 2. Februar 1899.

Adalbert Franz Fuchs.

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