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Während also jene K. Declaration das Verhältniss der Union zu den bisherigen Bekenntnissschriften keineswegs zum Abschluss uns zur Klarheit bringt, bestätigt dieselbe gleichwohl dies als den positiven Inhalt der Union, dass dieselbe eine Kirchen- und Sacramentsgemeinschaft zwischen den Lutheranern und Reformirten sei. Dies bleibt durchaus der rothe Faden des Unionsbegriffes, der sich durch alle Unionshandlungen und Erklärungen von 1817 bis jetzt hinzieht.

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Es sind indessen Etliche, die möchten den Unionsbegriff abschwächen und minder gefährlich für die lutherische Kirche darstellen. Sie urgiren nämlich den Ausdruck: äussere Kirchengemeinschaft," den die K. Cabinetsordre von 1834 für Union substituirt. Sie folgern aus dem Prädicat,, äussere", dass die ganze Union nur eine gegenseitige Toleranz, Milde und Mässigung bezwecke, wie ja auch jene Ordre von einem solchen Geist der Mässigung und Milde spreche, der durch die Union ausgedrückt werden solle. Aber sie vergessen 1), dass in dieser K. Ordre die Union nicht der Geist der Mässigung und Milde, sondern die aus diesem Geist hervorgegangene Kirchengemeinschaft genannt wird. Sie vergessen 2), dass die Union zwar eine äussere, aber doch eine Kirchengemeinschaft sein soll, also vielmehr als gegenseitige Toleranz zweier Kirchen gegeneinander. Sie vergessen 3), dass die Union in ihrem Sinne aufgefasst vor 1817 so vollständig, ja überflüssig vorhanden war, dass eine besondere Festsetzung und Arrangement deswegen völlig unbegreiflich bliebe.

Endlich sind noch Etliche, die zwar zugeben, dass die Union mehr sein müsse, als blosse gegenseitige Toleranzerklärung. Aber indem auch sie das Prädicat äussere urgiren, sagen sie, die Union bestehe nur in dem vereinigten Kirchenregiment. Die Kirchen seien nicht unmittelbar mit einander, sondern erst in diesem dritten, im Kirchenregiment unirt.) Dawider spricht Folgendes.

3) Diese Meinung wurde zu Neustadt am entschiedensten von P. Pistorius verfochten, obgleich derselbe in seiner Schrift:,,Was

1) Der Wortlaut der Cabinetsordre ist dagegen. Kirchengemeinschaft ist etwas Anderes als gemeinschaftliches Kirchenregiment. Die Union macht, dass die beiden Confessionen sich die äussere Kirchengemeinschaft nicht versagen. Und was diese äussere Kirchengemeinschaft sei und dass sie mehr sei als combinirtes Kirchenregiment, lehrt 2) unwidersprechlich, dass das Kennzeichen der Annahme der Union der Ritus des Brodbrechens im Abendmahl sein soll, durch welchen die Sacramentsgemeinschaft ermöglicht wird. So betrachtet auch Dr. v. Mühler in der Geschichte der ev. Kirchenverfassung in der Mark Brandenburg" die Union nach Einsicht der Acten, nicht nur a) als eine Gemeinschaft des Kirchenregiments, sondern auch b) als eine Gemeinschaft des Cultus und c) als eine Gemeinschaft des Sacramentes. 3) Die früheste Urkunde der Union, vom 27. September 1817, fordert zu einer Vereinigung der beiden Kirchen zu Einer evangelisch christlichen Kirche auf. Und endlich 4) bestand eine solcheCombination des Kirchenregimentes auch schon vor 1817, und kann demnach der Begriff der von 1817 an vollzogenen Union unmöglich mit dem Begriffe eines gemeinschaftlichen Kirchenregiments zusammenfallen. Ich gebe zu, dass es möglich sein mag, dass die Union noch auf dies Minimum reducirt werde. Aber bis jetzt ist das noch nicht geschehen, kann auch nicht in Form einer fortschreitenden Entwickelung der bereits vorhandenen Unionskeime, sondern nur in Form einer bestimmten Reaction und wesentlichen Reform des Unionsbegriffes geschehen. Denn vor Allem kann dann das Brodbrechen im Abendmahl nicht mehr das symbolische Zeichen des Beitritts zur Union sein, sondern etwa eine übereinstimmende Kirchensiegelform im Verkehr mit dem Kirchenregiment oder dgl. wäre dazu geeigneter. Dass ich aber, auch wenn diese Reduction des Unionsbegriffes vor

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und wo ist die lutherische Kirche" S. 96 sqq. die Union wesentlich ebenso definirt, als hier geschehen ist, und S. 99 die specifische Ueberzeugung der Unirten für eine ihm unbegreifliche Sache erklärt.

genommen würde, einem gewissenhaften Lutheraner nicht rathen kann, darein zu willigen, davon später.

Was nun den Ausdruck,, äussere Kirchengemeinschaft" betrifft, den man so stark urgirt, so soll damit nicht gesagt werden, als wenn in der Union gar keine innere Gemeinschaft stattfinden solle., Auch nicht alle und jede Bekenntnissgemeinschaft wird damit negirt. Vielmehr ist ja der vorhandene Consensus im Bekenntnisse die Voraussetzung und Grundlage der Union. Unter dem Ausdrucke der Cabinetsordre:,,sich die äussere Kirchengemeinschaft nicht zu versagen" - glaube ich, -da ein combinirtes Kirchenregiment bereits bestand,

zunächst das Zusammentreten zur gemeinschaftlichen Sacramentsfeier verstehen zu müssen. Diese Sacraments oder Kirchengemeinschaft wird nun eine äussere genannt, allerdings im Gegensatz zur Bekenntnissgemeinschaft, weil gerade über das Abendmahl noch keine Ausgleichung im Bekenntnisse erfolgt war, auch zunächst noch gar nicht beabsichtigt wurde. Aber das Wort äussere soll nicht rein ,, äusserlich" bedeuten, als ob in der Union die Abendmahlsgäste gar keine innere Gemeinschaft hätten. Im Gegentheil, wie sehr man eben gemeint war, gerade in dem Unionsabendmahl eine recht innere Gemeinschaft darzustellen, im Gegensatz zu welchem das frühere Abendmahl, dessen Gemeinschaft von der Gemeinschaft des Bekenntnisses abhängig gemacht worden war, als etwas ziemlich Aeusserliches erschien, beweist der bereits allegirte Dr. v. Mühler, wenn er, tiefeindringend in den wahren Geist unserer Union 1. c. sagt:,,die frühern Unionsversuche auf dem Gebiete des Bekenntnisses scheiterten. Jetzt wurde der innerste -Mittelpunct des kirchlichen Lebens erfasst, das Sacrament, das die Vereinigung des ganzen Menschen mit Christus enthält, und indem es hier gelang, eine reale Gemeinschaft in Christus lebendig darzustellen, war die Union wirklich vollzogen. Das theologische Wissen konnte jetzt gegen die Macht dieser Erscheinung nicht fremd bleiben. Es musste die Eindrücke des wirklichen Lebens empfangen und weiter verarbeiten. Seine Aufgabe ist es geworden, die in der

wirklichen Gemeinschaft des Sacraments begriffene Idee zum vollen Bewusstsein zu bringen und das rechte Verhältniss derselben zu dem Ausdrucke der besondern evangelischen Bekenntnisse zu finden." Hiernach erscheint das Prädicat äussere in der K. O. nur als eine Concession für die Subjectivität exclusiver Lutheraner, die das Bekenntniss als eine innerliche Sache betrachten. Dies euer Bekenntniss

will man sagen wird die Union nicht kränken; ihr werdet in diesem euren innern Heiligthume nicht verletzt werden, wenigstens die Union beabsichtigt dergleichen nicht. Nur die äussere Kirchengemeinschaft einzugehen, wird euch zugemuthet, die äussere, die aber doch, da ja ganze, vollständige Christen sich im Sacrament zusammenthun, keineswegs eine rein äusserliche, sondern vielmehr eine sehr lebendige, ja lebendigere ist, als die einseitige Gemeinschaft des Bekenntnisses. Es springt in die Augen, dass dieser Grundgedanke der Union wie er bereits von Schleiermacher (cf. sein Sendschreiben an Ammon in dieser Sache) hingestellt worden ist, dass nämlich das persönliche Zusammentreten von Individuen zu Einer Kirche, weit entfernt, bedingt zu sein durch einen im Voraus festzustellenden Consensus doctrinae, sehr wohl stattfinden dürfe, ja müsse auch bei vorhandenem Dissensus und dass grössere Hoffnung sei, die unitas doctrinae durch die unitas ecclesiae zu gewinnen, als umgekehrt, - dieser Grundgedanke ist verwandt mit jenem, der auf der Provinzial-Synode in Magdeburg viele Bekenner gefunden hat, dass, bei der Differenz zwischen dem lebendigen Christus und dem Dogma von Christo, die Gemeinschaft mit dem lebendigen Christus durchaus nicht von dem Bekenntniss dieses oder jenes Dogma von Christo abhängig zu machen sei. Man hat in dieser ganzen Anschauungsweise die Union und das Bekenntniss, ja über- · haupt den Glauben und das Bekenntniss, einander gegenübergestellt, ungefähr wie Geist und Buchstabe, Leben und todte Formel.

Doch es handelt sich hier noch nicht um die Kritik des Unionsbegriffes, sondern nur um eine historische Ermittelung desselben. Und da glaube ich, genügend nach

gewiesen zu haben, dass die Union sei die Zusammenfassung der luther. und reformirten Confession zu Einer, selbst im Höhepunct des christlichen. Lebens, im gemeinschaftlichen Abendmahls genusse sich darstellenden, übrigens ohne Ausgleichung des vorhandenen Dissensus doctrinae vollzogenen Kirchengemeinschaft. Das Verhältniss der Union zu dieser Bekenntniss differenz ist durchaus negativer Natur und das des Indifferentismus. Die Union bleibt was sie ist, das Bekenntniss mag sich nach einigen Jahren streng lutherisch gestalten, oder streng reformirt, es mag ein drittes, neues entstehen, oder es mögen nach wie vor die Individuen oder auch die Gemeinden in Bezug auf die Bekenntnissdifferenz gesondert bleiben. In allen diesen Fällen behauptet und behält die Union die volle, oben entwickelte Eigenthümlichkeit. Aber auch das tangirt und alterirt sie durchaus nicht, wenn die Bekenntnisse mehr und mehr an Autorität einbüssen, wenn Differenzen auch rücksichtlich des bisherigen Consensus einreissen, und der Consensus mehr und mehr zu einigen allgemeinen Sätzen zusammenschrumpft. Summa: sie überlässt das Bekenntniss gleichsam sich selbst; mag es zusehen, wie es sich durchbringt; sie bedarf dessen nicht, sie hat in dem persönlichen Zusammentreten der Christen ein lebendigeres Einheitsband, als die Zusammenstimmung in irgend einer Formel zu geben

vermag.

Bei dieser Darstellung bitte ich aber nochmals wohl zu beachten, dass es mir um weite historische Ermittelung des Unionsbegriffes zu thun war. Denn ich weiss sehr wohl, dass das Unionsprincip in seiner weitern Entwickelung weder bei einem streng lutherischen, noch bei einem streng reformirten Bekenntniss ankommen kann. Auch können exclusiv gesinnte Individuen und Gemeinden innerhalb dieser Union nur ein verschwindendes und absterbendes Element bilden. Sie kann nicht anders, sie muss die Kirche um allen und jeden Consensus doctrinae bringen, mithin um das erste Erforderniss einer wahren Einheit. Aber es lässt sich doch nicht läugnen, dass sie in ihren officiellen

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