صور الصفحة
PDF
النشر الإلكتروني

zwischen den verschiedenen Bekenntnissen als verderblich betrachte, als eine Gefährdung der Ehre Gottes, als einen Missbrauch des Blutes Jesu Christi und als eine Verletzung der wahren brüderlichen Liebe, das ist der eigentliche Sinn der Ueberschrift dieses zweiten Abschnittes, und gehe ich jetzt dazu über, die dort gestellte These zu beweisen. Und ich hoffe zu diesem Beweise nicht nöthig zu haben, dass ich den mit den Reformirten uns gemeinsamen Consensus verläugne, oder den Dissensus an Wichtigkeit dem Consensus überordne, oder von der Annahme der spezifisch lutherischen Unterscheidungslehren die Seligkeit absolut abhängig mache. Es wird genügen, wenn ich den nun einmal vorhandenen Dissensus, nicht übermässig, wohl aber nach der ihm einwohnenden Wichtigkeit urgire.

Dass Gottes Wort die Annahme einer eigentlichen Irrlehre verbietet, unterliegt keinem Zweifel. Christus gebietet sich zu hüten vor dem Sauerteig der falschen Lehre (Matth. 16, 6 und Marc. 8, 15). Schon mit diesem Gebot wird sich schwerlich eine Union vereinigen lassen, welche, zwar nicht direct, aber indirect durch Aufgeben der bestimmten Antithese, die Reception falscher Lehre und deren vollkommen gleiche Berechtigung, neben der wahren Lehre in Einer und derselben Kirche, ja an demselben Altar öffentlich gepredigt und bekannt zu werden, in sich schliesst. Wer diese bestimmte, kirchentrennende Antithese gegen eine Irrlehre aufgiebt, hütet sich auch nicht mehr vor derselben, und übertritt das Gebot Christi. Ob z. B. der Landesherr, rein politisch betrachtet, gewisse Irrlehren in seinem Lande predigen lassen dürfe, kann fraglich sein, die Alten, sonderlich auch die Reformatoren verneinen dies sogar ganz entschieden. Aber das, dünkt mich, kann keinen Augenblick zweifelhaft sein, dass die Kirche dergleichen Irrlehren principiell und erklärtermaassen auf ihrem Gebiete nicht zulassen dürfe, will sie anders nicht dem Schiffsboden. der Kirche einen Leck beibringen, der den allmäligen Untergang des Schiffes herbeiführt. Der Schiffspatron, der, anstatt dergleichen Lecke verstopfen und das Wasser auspumpen zu lassen, sie vielmehr selbst veranlasst und denen

wehrt, die stopfen und pumpen wollen, der ist das Bild eines Kirchenregiments, welches die kirchentrennende Antithese gegen Irrlehre grundsätzlich aufhebt und nicht der Irrlehre, wohl aber denen wehrt, welche sich gegen die Irrlehre mit Wiederaufrichtung jener Antithese schützen möchten. Ein solches Kirchenregiment handelt wie wenn ein Schäfer dem Hunde das Maul stopfen wollte, wenn der Wolf sich nahet.

aus.

Aber Gottes Wort spricht sich noch viel bestimmter Nicht nur in Bezug auf die Irrlehre wird uns verboten, eine solche nahe und ungeschützte Stellung einzunehmen, die uns dem gefährlichen Einflusse derselben fast wehrlos Preis giebt. Sondern geradezu die Kirchengemeinschaft mit solchen Personen, die öffentlich, wissentlich und williglich von der rechten Lehre abweichen, wird verboten. Gerade im Widerspruche zu der oben entwickelten modernen Unionsanschauung, als werde vielmehr die Kirchengemeinschaft der Personen zur Gemeinschaft der Lehre führen, als umgekehrt, verbietet die Schrift die Gemeinschaft, nicht allein mit falscher Lehre, sondern auch mit den Personen, welche falsche Lehre führen. Derselbe Christus, der da gebietet, sich zu hüten vor dem Sauerteig der falschen Lehre, gebietet auch, sich zu hüten vor den falschen Propheten selbst, was sogar schon eine kirchliche Absonderung von solchen, die öffentlich auf ketzerische Abwege gerathen, erfordert, also noch viel weniger eine kirchliche Vereinigung mit notorischen Irrlehrern verstattet. St. Paulus ermahnt (Röm. 16, 17),,, aufzusehen auf die, die da Zertrennung und Aergerniss anrichten, neben der Lehre, die wir gelernt hätten, und von denselben zu weichen." Sollen wir schon weichen von solchen, die eine neue Lehre aufrichten neben der alten, geoffenbarten, sollen wir also eine schon bestehende Gemeinschaft, soviel an uns ist, auflösen, wie viel weniger wird nach diesem Spruche verstattet sein, eine Kirchengemeinschaft mit denen erst aufzurichten, deren neue, falsche Lehre wir von vornherein kennen, und die sie in dieser Union aus

drücklich sich reserviren. St. Paulus befiehlt I. Tim. 6, 3: ,,So Jemand anders lehrt und bleibt nicht bei den heilsamen Worten unsers Herrn Jesu Christi, der ist verdüstert, thue dich von solchen." Die Union bringt mich aber, gerade umgekehrt, in Gemeinschaft mit Solchen, die anders lehren und bleiben nicht bei den heilsamen Worten unsers Herrn Jesu Christi. St. Paulus befiehlt Tit. 3, 10: „Einen ketzerischen Menschen meide," die Union muthet mir das Gegentheil zu. In Uebereinstimmung mit diesen Grundsätzen belegt Paulus die galatischen Irrlehrer mit dem Anathema und übergiebt den Hymenäus dem Satan. St. Johannes verbietet, den aufzunehmen und mit dem eigentlichen Brudergruss der Christen zu grüssen, der nicht bleibt in der Lehre Christi, sondern übertritt. Darum wird Offenbar. Joh. 2 Ephesus gelobt, weil es „die Bösen (nach dem Zusammenhange soviel als falsche Apostel) nicht trage." Aber Pergamus wird trotz des v. 13 ausgesprochenen Lobes scharf getadelt, darum dass es ,,habe, die an der Lehre Balaams halten." Auch Thyatira wird gescholten, weil es die falsche Prophetin Iesabel lehren und die Knechte Gottes verführen lasse."

[ocr errors]

Um die Schrift und die Praxis der ersten Kirche hierin recht zu verstehen, müssen wir uns etwas vergegenwärtigen, was der heutigen Zeit so gut wie abhanden gekommen zu sein scheint. Falsche Lehre, Irrlehre ist wesentlich Sünde, und zwar eine offenbare Sünde, welche der ärztlichen, eventuell richterlichen Behandlung Seitens der Kirche ebensowohl unterliegt, wie alle übrigen offenbaren Werke des Fleisches. Dieser einfachen, der ersten Kirche so geläufigen Wahrheit wird jetzt widersprochen, und dieser Widerspruch ist mit der Hauptträger unserer Union. Wir würden andere Schriftkommentare, Dogmatiken und auch Predigten erhalten, wenn die Doctoren, Professoren und Prediger davon durchdrungen wären, dass sie mit jeder falschen Hypothese und Lehre eine Sünde, und zwar eine Gott im höchsten Grade missfällige Sünde begingen. Wehe allen Buchschreibern,

[ocr errors]

sagt

Luther, die ihre Gedanken niederschreiben und die Feder nicht zuvor zehnmal niederlegen und fragen, ob's auch recht sei vor Gott." Die Schrift, die Propheten und Apostel strafen unverkennbar die Abgötterei, falsche Propheten, falsche Apostel, Irrlehrer mit viel grösserer Schärfe, als die sonst unsittlich und lasterhaft lebenden Christen. Falsche Lehre ist eine Sünde gegen das erste Gebot, eine feine Abgötterei. Und wenn St. Johannes warnt: „Kindlein, hütet euch vor den Abgöttern," so warnt er damit zugleich auch vor falscher Lehre. Falsche Lehre ist eine Sünde wider das zweite Gebot, ein Missbrauch, eine Entheiligung des Namens Gottes, jenes Lügen und Trügen, das Luther unter die Sünden gegen dies Gebot rechnet. Falsche Lehre ist die vornehmste Sünde gegen das dritte Gebot, die vornehmste Entheiligung des Feiertags. Falsche Lehre ist überhaupt auch die vornehmste Sünde gegen die andere Tafel, gegen die Liebe des Nächsten. Denn was, tödtet, verführt, bestiehlt und belügt den Nächsten mehr und schlimmer, als falsche Lehre? Darum wäre es ein Widerspruch, wenn dieselbe Schrift, die 1 Cor. 5, 11 verbietet, mit Hurern, Geizigen, Trunkenbolden und Räubern auch nur im gewöhnlichen Sinne zu essen, falls sie äusserlich zur Kirche gehören und die Busse versagen, andererseits doch die Sacramentsgemeinschaft mit denen gestatten, wohl gar fordern sollte, die offenbar falsche Lehre führen, davon auch nicht ablassen wollen. Dieser Widerspruch ist der heiligen Schrift um soweniger zuzutrauen, als die Stelle 1 Cor. 5, 11 auch die Abgöttischen nennt, wozu nach der tiefen Anschauung der Bibel auch die gerechnet werden müssen, die falsche Lehre führen. Schon hier zeigt sich recht klar, dass der Umstand, dass Jemand nur in einigen, aber doch nicht in allen Glaubensartikeln falsch lehrt, ihn keineswegs berechtigt, die Sacramentsgemeinschaft zu fordern. Denn ein Trunkenbold versündigt sich als solcher auch noch nicht gröblich gerade gegen alle Gebote; er kann in manchem andern Betracht äusserlich sich exemplarisch aufführen. Und dennoch, wenn nichts weiter auf ihn gebracht werden könnte als diese offenbare Trunkenheit,

soll, falls er nicht Besserung zusagt, die Brudergemeinschaft ihm versagt werden. In diesem Zusammenhange erscheint die Union als die Zerstörerin der biblischen Kirchenzucht, und zwar zunächst derjenigen, welche zu Gunsten der ersten Tafel des Gesetzes geübt werden soll. Und es müsste eine der seltsamsten Naturwidrigkeiten, etwas Monströses sein, wenn es dieser Union gelingen sollte, zu Gunsten der zweiten Tafel eine biblische Kirchenzucht aufzurichten und durchzuführen. Hier wird klar, dass die Union von mir fordert, mich fremder Sünden theilhaftig zu machen, was doch die Schrift wiederholt verbietet. Wie ein Prediger, der einem unbussfertigen Trunkenbold das Abendmahl reicht, zwar nicht selbst ein Trunkenbold ist, aber dennoch virtuell der Sünde der Trunkenheit sich vollständig theilhaftig macht, gleichsam der Hehler dieser Sünde wird: so kann Jemand, der mit denen, die öffentlich und hartnäckig falsche Lehre führen, die Sacramentsgemeinschaft aufrichtet, zwar für seine Person an der reinen Lehre festhalten, aber er macht sich ohne weitere Frage hierdurch auch jener falschen Lehre vollständig theilhaftig. Ja die ihm hieraus erwachsende Verschuldung ist grösser als die jener Irrlehrer, eben weil er die Erkenntniss der reinen Lehre hat. 7) So sagt auch St.

[ocr errors]

7) Dies ist ein äusserst wichtiger Punkt Die Alten unterscheiden eine der Negation eines Glaubensartikels zu Grunde lie gende zwiefache Ignorantia. Die eine nennen sie Ignorantia purae (simplicis) negationis, die andere Ignorantia privationis, qua aliquis nescit (negat) id, quod tamen scire potuit. Wer nun einer Irrlehre vermöge der ersten Ignorantia beipflichtet, von dem gesteben sie ein: „non ideo excidit gratia Dei". Wer es aber thut vermöge der zweiten, oder dessen negatio geradezu eine af fectata ist, von dem heisst es:,,ideo excidit gratia et salute. Daraus folgt, dass während es einem Reformirten nicht verdammlich sein kann, diesen oder jenen Irrthum zu haben, so ist es umgekehrt dem Lutheraner, der diesen Irrthum als solchen erkennt, offenbar verdammlich, wenn er sich desselben, wenn auch nur zunächst als einer fremden Sünde theilhaftig macht. Was bei jenen eine lässliche, eine Schwachheitssünde ist, gestaltet sich für diesen zu einer muthwilligen, zu einer abermaligen Kreuzigung des

« السابقةمتابعة »