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Die

rbeiter-Versicherung

im Auslande.

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Druckfehler-Verzeichnis.

Seite 3 Absatz 3 a. E. ist zwischen ,,Kindern" und,,7.78" folgendes einzuschalten: 9.49%; von Pensionären (Kostgängern und Mietwohnern)

Seite 21 Zeile 20 v. o. lies Holzarbeiter statt Waldarbeiter.

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Vorwort

des Herausgebers

zum vierten Bande.

Mit dem vorliegenden Heft, welches den vierten Band des Sammelwerks beginnt, greift die Darstellung bereits auf außereuropäisches Gebiet über. Gewiß ein erfreuliches Zeugnis für die werbende Kraft und die nachhaltige Einwirkung, welche die Grundgedanken der deutschen Arbeiterversicherung auf immer weitere Kreise ausüben. Ein Blick auf das vorstehende Inhaltsverzeichnis des Werkes (s. S. 2*) zeigt, daß es in Europa kaum noch einen Industriestaat gibt, der nicht mehr oder minder dem deutschen Vorgang gefolgt ist, und die steigende Zahl der „Nachtrags"-Hefte läßt erkennen, daß diese Bewegung, einmal in Fluß gekommen, sich mit kulturgeschichtlicher Notwendigkeit von selber fortentwickelt und jeden modernen Staat dazu drängt, seine soziale" Gesetzgebung weiter auszubauen, um den immer breiter anschwellenden Massen der Lohnarbeiter einen steigenden Anteil an den Fortschritten unserer Kultur zu sichern und damit die Wohlfahrt des gesamten Volkes zu fördern. So zeugt es von der lebendigen Kraft und inneren Notwendigkeit dieser Fortentwicklung, wenn zur Stunde für eine ganze Reihe von Staaten bereits soviel Material über teils neue, teils ergänzende Arbeiterversicherungsgesetze und -entwürfe vorliegt, daß der vierte Band schon heute damit gefüllt werden könnte. Die Voraussage des um die Entwicklung der Arbeiterversicherung so hochverdienten ersten Präsidenten des deutschen ReichsVersicherungsamts, Dr. Bödiker († 4. Febr. 1907), daß „die deutsche Arbeiterversicherung ihren Siegeslauf durch die Welt nehmen werde", geht somit ihrer Erfüllung entgegen, und es kann uns Deutsche mit stolzer Freude erfüllen, auf diesem Gebiet des sozialen Fortschritts allen Nationen vorangegangen zu sein. Aber es ist nicht deutsche Art, sein eignes Werk zu loben und auf seinen Lorbeeren auszuruhen. Das Volk der Denker und Dichter" ist zu kritisch veranlagt, um Selbstvollbrachtes je als vollkommen anzusehen, ja, es ist gewissermaßen ein nationaler Erbfehler, Einheimisches zu gering, Ausländisches zu hoch einzuschätzen. Und so hat es auch unserer Arbeiterversicherung an Kritiken nicht gefehlt, die an Schärfe die des Auslandes nicht selten übertrafen. Aber eine an sich gute Sache braucht die Kritik nicht zu scheuen, und so werden wir bei näherer Betrachtung finden, daß auch die schärfsten Kritiken vor der Macht der Tatsachen verblassen; denn diese lassen unschwer erkennen, daß die Grundlagen der deutschen Arbeiterversicherung sich glänzend bewährt haben, und daß es sich lediglich darum handeln kann, das Gebäude, welches seinem historischen Werdegang entsprechend die verschiedensten Stilarten und Anbauten zeigt, in einen ebenmäßig gegliederten Renaissancebau umzuwandeln, in welchem sich alle Beteiligten behaglich fühlen und namentlich diejenigen, für die er in erster Linie geschaffen ist, die Arbeiter.

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Doch sehen wir zu, welcher Art die Kritiken sind. Fangen wir mit den extremsten an, so hat auf der einen Seite die Sozialdemokratie das bekannte Wort von dem „,bißchen Sozialpolitik" geprägt, das „nicht der Rede wert sei", während auf der andern Seite gewissen noch patriarchalisch oder autokratisch gesinnten Unternehmerkreisen nachgesagt wird, daß sie die ganze Arbeiterversicherung lediglich als einen „verhängnisvollen Schritt" betrachten, den man sich „,besser erspart" hätte. Den einen bietet also die Arbeiterversicherung nicht genug, den anderen zuviel. Wer von beiden Teilen hat recht? Lassen wir die Tatsachen sprechen.

Das „,bißchen Sozialpolitik" hat, obwohl die Arbeiterversicherungsgesetze nach und nach eingeführt wurden und erst mit der 1900/1903 durchgeführten Revision in volle Wirksamkeit traten, immerhin bis Ende 1905 der Arbeiterschaft schon fünf Milliarden Mark an Entschädigungen zugeführt und damit rund 70 Millionen Personen Erkrankten, Unfallverletzten, Invaliden, Alters

schwachen und deren Familienangehörigen -Hilfe und Trost gespendet! 1) Welche Unsumme menschlichen Elends hat damit gehoben oder doch gemildert werden können und mit welcher Befriedigung, mit welchem Selbstbewußtsein muß es alle Beteiligten erfüllen, das alles nicht als Almosen, sondern als gutes, selbsterworbenes Recht empfangen zu haben. Denn wenn auch, dank der Eigenart der deutschen Zwangsversicherung, die Arbeitgeber die größere Hälfte der Beitragslasten aufzubringen haben, so tragen immerhin die Arbeiter die andere Hälfte der Beiträge selbst und haben sich dadurch auch ein moralisches Anrecht auf die Wohltaten der Arbeiterversicherung erworben. Zugleich ist durch diese Gesetzgebung der Wert der Arbeit als solcher und als wichtiger Faktor im sozialen Leben unzweideutig zur Anerkennung gebracht und damit nicht bloß eine wirtschaftliche, sondern auch eine moralische Hebung der arbeitenden Klassen bewirkt, wie dies umfassender und nachhaltiger kaum je zuvor geschehen ist.

Nach sozialdemokratischer Auffassung sollen nun freilich die Unternehmerbeiträge nichts weiter bedeuten als den Arbeitern ,,vorenthaltene Lohnbeträge", ,,da der Unternehmer die Versicherungsbeiträge den Betriebsergebnissen entnimmt, die ihm seine Arbeiter erarbeiten müssen“, so daß hiernach die Arbeiter die gesamten Lasten ihrer Versicherung allein trügen. Diese Auffassung entspricht allerdings dem Marxschen Dogma, daß aller Mehrwert der Produktion nur der Arbeit entspringt und demgemäß der sogenannte Unternehmergewinn von Rechts wegen den Arbeitern gebühre. Aber diese Lehre ist in der ganzen nichtsozialdemokratischen Welt längst als irrtümlich erkannt, weil sie den Hauptfaktor im modernen Produktionsprozeß, die Unternehmerintelligenz, völlig ausschaltet und in ihren Schlußfolgerungen - der zunehmenden Verelendung der arbeitenden Klassen durch die Tatsachen der wirtschaftlichen Entwicklung längst widerlegt ist. Hätte der Theoretiker Marx noch unsere reale Gegenwart erlebt, in welcher sich die technischen Erfindungen nahezu überstürzen, sich fast täglich die größten Umwälzungen in den Produktionsweisen vollziehen, der menschliche Geist in der Ausnutzung der elementaren Kräfte, der Aufschließung stets neuer Arbeitsgebiete, der kunstvollen Ausgestaltung der modernen Riesenbetriebe ungeahnte Triumphe feiert und die arbeitenden Klassen an all diesen Fortschritten einen immer steigenden Anteil nehmen, so würde er vermutlich zu anderen Anschauungen gelangt sein. Es ist ein fundamentaler Irrtum, angesichts eines solchen Entwicklungsganges von einer Gleichberechtigung oder gar Gleichwertigkeit zwischen den beiden Produktionsfaktoren Kapital und Arbeit oder Unternehmerschaft und Arbeiterschaft sprechen zu wollen. Gleichberechtigt sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer in ihrer Persönlichkeit und als Parteien des, sei es individuellen oder kollektiven, Arbeitsvertrages; aber gleichwertig in bezug auf den wertschaffenden Produktionsprozeß sind sie keineswegs, sondern hier überwiegt durchaus der schöpferische, leitende Kopf, der den ganzen Betrieb und damit die Arbeitsgelegenheit erst schafft, den Produktionsprozeß überwacht und dirigiert, und lediglich durch richtige Erkenntnis und rechtzeitige Würdigung der wirtschaftlichen Konjunkturen den gedeihlichen Fortgang des Unternehmens und damit den Mehrwert zu erzielen vermag. Wenn von sozialdemokratischer Seite eingewendet wird, daß Kapital und Intelligenz in der Person des Unternehmers keineswegs immer zusammenfallen, so ist das an sich zwar richtig, beweist aber noch nicht, daß dann die schöpferische und leitende Kraft bei der lediglich fremde Ideen ausführenden Arbeiterschaft zu finden sei. Man kann noch so viel Kapital und noch so viele Arbeiter zur Verfügung haben, und wenn sich nicht der richtige Kopf dazu findet, der beide miteinander zu produktivem Schaffen zu vereinigen versteht, so entsteht eben nichts. Pioniere der Industrie sind stets Einzelpersonen, nicht die Massen.

1) Vgl. „Leitfaden zur Arbeiterversicherung des Deutschen Reichs" (bearbeitet im ReichsVersicherungsamt), 11. Ausgabe, Berlin 1906, S. 34 ff. 2) Vereinzelt wird dies auch schon von sozialdemokratischer Seite anerkannt. Vgl. Streifzüge durch die Theorie und Praxis der Arbeiterbewegung" (Abschnitt XIII S. 64 ff.: Die Verelendungs- und ökonomische Widerspruchstheorie und die Gewerkschaften) von Kampffmeyer, Stuttgart 1907, desgl. „Die Arbeiterversicherung und die Sozialdemokratie" in Nr. 9, Jahrg. 1902 S. 685 ff. der „Sozialistischen Monatshefte", Berlin 1902, sowie die S. 11 Note 1 angezogenen Aufsätze von Bernstein, Calwer und Schippel.

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